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   OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12   

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OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12 (https://dejure.org/2013,51550)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07.03.2013 - 3 A 132/12 (https://dejure.org/2013,51550)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 07. März 2013 - 3 A 132/12 (https://dejure.org/2013,51550)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 3 S. 1, S. 3, § 25 Abs. 5, § 27 Abs. 3 S. 2, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2007 - 11 S 837/06

    Zum Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12
    Auch spielt in diesem Zusammenhang grundsätzlich - und so auch hier - der besondere Ausweisungsschutz der Familienangehörigen von Deutschen nach § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG keine Rolle (vgl. zu §§ 45, 46 und 48 AuslG: BVerwG, Urt. v. 16. Juli 2002, NVwZ 2003, 217; VGH BW, Urt. v. 15. September 2007 - 11 S 837/06 -, juris Rn. 30).

    Zudem muss der Betroffene darauf vertraut haben, dass die Befugnis nicht mehr ausgeübt wird (vgl. VGH BW, Urt. v. 15. September 2007 a. a. O.).

    Die Vorschrift ist nur bei Vorliegen eines Regelfalls anwendbar, indem sie als gesetzliche Sonderregelung statt der sonst zwingenden Ablehnung des Anspruchs eine Erteilung nach Ermessen eröffnet (vgl. im Ergebnis wie hier: VGH BW, Urt. v. 15. September 2007 a. a. O. Rn. 35 ff.; OVG NW, Beschl. v. 11. Juli 2012 - 18 B 562/12 -, juris Rn. 24; OVG Hamburg, Beschl. v. 26. Oktober 2011 - 5 Bs 158/11 -, juris Rn. 12).

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12
    Das Vorliegen eines Ausnahmefalls nach § 5 Abs. 1 AufenthG führe daher nicht dazu, dass bei einem gesetzlichen Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels nach Ermessen zu entscheiden sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. April 2009, NVwZ 2009, 1239; Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Auf. 2011, § 5 Rn. 12).

    Ein gerichtlich voll überprüfbarer Ausnahmefall i. S. dieser Regelerteilungsvoraussetzung ist anzunehmen, wenn aufgrund besonderer Umstände ein atypischer Geschehensablauf vorliegt, der so gewichtig ist, dass er im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung das sonst die Regel begründende Gewicht beseitigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. April 2009 a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 27.04.2006 - 5 LC 110/05

    Anspruch eines unanfechtbar abgelehnten Asylbewerbers auf Erteilung eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12
    Deshalb sei - wie das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Urt. v. 27. April 2006 - 5 LC 110/05 -, juris) entschieden habe - nicht zu prüfen, ob ein Ausnahmefall vorliege, sondern ob von § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG im Ermessenswege abgesehen werden könne.

    Soweit in der Rechtsprechung und Literatur teilweise angenommen wird, dass § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG als speziellere Vorschrift § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG verdränge und deshalb in den Fällen des Familiennachzugs familiäre Bindungen im Bundesgebiet nicht auf der Ebene des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG durch Einordnung als Regel- oder Ausnahmefall, sondern allein im Rahmen der Ermessensausübung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu berücksichtigen seien (so OVG Lüneburg, Urt. v. 27. April 2006 - 5 LC 110/05 -, juris Rn. 50; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9. Februar 2009 - 2 M 276/08 -, juris Rn. 25; ebenso: Marx, in: GK-AufenthG, Stand: 26. Mai 2008, § 27 Rn. 275; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand: Juni 2012, § 5 Rn. 54), folgt der Senat dem nicht.

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12
    Im Falle eines regelmäßigen Umgangs des ausländischen Elternteils mit seinem minderjährigen Kind, der dem auch sonst Üblichen entspricht, wird in der Regel von einer familiären Lebensgemeinschaft auszugehen sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris Rn. 20 ff.; BVerfG, Beschl. v. 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris Rn. 29 ff.).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12
    Im Falle eines regelmäßigen Umgangs des ausländischen Elternteils mit seinem minderjährigen Kind, der dem auch sonst Üblichen entspricht, wird in der Regel von einer familiären Lebensgemeinschaft auszugehen sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1001/04 -, juris Rn. 20 ff.; BVerfG, Beschl. v. 1. Dezember 2008 - 2 BvR 1830/08 -, juris Rn. 29 ff.).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12
    Die Rechtsprechung zu § 7 Abs. 2 AuslG 1990, wonach im Falle einer Ausnahme vom Regelfall Ermessen eröffnet war (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Juli 1993, BVerwGE 94, 35), lasse sich auf § 5 Abs. 1 AufenthG nicht übertragen.
  • BVerwG, 16.07.2002 - 1 C 8.02

    Aufenthaltserlaubnis; Versagung der Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsbeendigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12
    Auch spielt in diesem Zusammenhang grundsätzlich - und so auch hier - der besondere Ausweisungsschutz der Familienangehörigen von Deutschen nach § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 AufenthG keine Rolle (vgl. zu §§ 45, 46 und 48 AuslG: BVerwG, Urt. v. 16. Juli 2002, NVwZ 2003, 217; VGH BW, Urt. v. 15. September 2007 - 11 S 837/06 -, juris Rn. 30).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12
    Damit verbietet die Bestimmung vorbehaltlich des in Satz 3 Halbsatz 1 geregelten Ausnahmefalls "eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels" die Erteilung eines familiären Aufenthaltstitels nach Abschnitt 6. In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 16. Dezember 2008, BVerwGE 132, 382) ist geklärt, dass der genannte Ausnahmefall einen strikten Rechtsanspruch voraussetzt, der sich unmittelbar aus dem Gesetz ergibt; ein Anspruch aufgrund einer Ermessensvorschrift genügt selbst dann nicht, wenn das Ermessen im Einzelfall auf Null reduziert ist.
  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 7.09

    Aufenthaltserlaubnis; Beweislast; Ehe; Ehegatte; eheliche Lebensgemeinschaft;

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12
    Erforderlich ist der Wille beider Ehegatten zur Herstellung bzw. Fortführung der ehelichen Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet (vgl. BVerwG, Urt. v. 30. März 2010, BVerwGE 136, 222), der im Streitfall nicht mehr gegeben ist.
  • BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10

    Nachschieben von Ermessenserwägungen; Ergänzung; Klageabweisung; Wegfall des

    Auszug aus OVG Sachsen, 07.03.2013 - 3 A 132/12
    Die Beklagte hat die Ermessenserwägungen im angegriffenen Bescheid während des Berufungsverfahrens mit Schriftsätzen vom 21. März 2012 und 14. Februar 2013 gemäß § 114 Satz 2 VwGO in zulässiger Weise ergänzt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 30. April 2010, NVwZ-RR 2010, 550).
  • OVG Hamburg, 26.10.2011 - 5 Bs 158/11

    Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Regelerteilungsvoraussetzung des

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2012 - 18 B 562/12

    Visumerfordernis für eine zum Zwecke des Daueraufenthalts ins Bundesgebiet zu

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.02.2009 - 2 M 276/08

    Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VGH Bayern, 27.10.2011 - 10 B 08.1325

    Ermessensausweisung eines geduldeten Ausländers; Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt

  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Auch Rechtsgründe, etwa verfassungsrechtliche Wertentscheidungen, insbesondere aus Art. 6 Abs. 1 GG, können die Annahme eines Ausnahmefalles gebieten (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.6.2013, 10 C 16.12, InfAuslR 2013, 364, juris Rn. 16; Urt. v. 22.5.2012, 1 C 6.11, BVerwGE 143, 150, juris Rn. 11; Urt. v. 26.8.2008, 1 C 32.07, BVerwGE 131, 370, juris Rn. 27; OVG Bautzen, Beschl. v. 7.3.2013, 3 A 132/12, juris Rn. 56; OVG Hamburg, Beschl. v. 16.6.2011, 3 Bf 361/06, BA S. 4 f.; OVG Bremen, Beschl. v. 27.10.2009, 1 B 224/09, ZAR 2010, 32, juris Rn. 25; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, Stand Juli 2013, § 5 Rn. 22, 62; Hailbronner, AuslR, Stand April 2013/Juni 2011, § 5 Rn. 6).

    Weder die Gesetzessystematik noch der Wortlaut oder Sinn und Zweck der Vorschrift lassen aber den Schluss zu, dass sie darauf gerichtet ist, die allgemeine Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG dahingehend einzuschränken, dass bei Vorliegen eines Ausweisungsgrundes familiäre Umstände keinen Ausnahmefall begründen, sondern nur im Rahmen der Ermessensbetätigung nach § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG berücksichtigt werden können (vgl. auch OVG Bautzen, Beschl. v. 7.3.2013, 3 A 132/12, juris Rn. 54; Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, § 5 Rn. 72).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2013 - 7 M 36.13

    Türkei; Visum; Ehegatten- und Familiennachzug zu Deutschen; Ausweisungsgrund;

    Dass im Falle des Vorliegens eines danach zu prüfenden Ausnahmefalles von der Regelerteilungsvoraussetzung in § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG überhaupt noch die - ein behördliches Ermessen eröffnende - Regelung in § 27 Abs. 3 Satz 2 AufenthG anwendbar ist, wie das Verwaltungsgericht und die Beklagte meinen, erscheint rechtlich zumindest zweifelhaft (verneinend OVG Dresden, Urteil vom 7. März 2013 - 3 A 132/12 -, juris Rz. 47 f. m.w.N., und Zeitler, HTK-AuslR/§ 27/zu Abs. 3 Satz 2 07/2013 Nr. 1).
  • OVG Sachsen, 09.06.2021 - 3 B 169/21

    Ausweisung; Verwirkung; Vertrauensschutz; besonders schwerwiegendes

    Zudem muss der Betroffene darauf vertraut haben, dass diese Befugnis nicht mehr ausgeübt wird (SächsOVG, Beschl. v. 7. März 2013 - 3 A 132/12 -, juris Rn. 51 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.09.2018 - 3 A 848/18

    Familiäre Lebensgemeinschaft; Herstellung; Strafhaft; Kindeswohl

    Bei der Beurteilung, ob gleichwohl eine familiäre Lebensgemeinschaft aufrechtgehalten wird, spielen die Regelmäßigkeit und Häufigkeit der Besuche, die Einbeziehung des in Strafhaft befindlichen Elternteils in die Personensorge, insbesondere das Verhalten der Kindesmutter und der gemeinsamen Kinder und weitere Anhaltspunkte, die das Aufrechterhalten des Kontakts belegen, eine maßgebliche Rolle (SächsOVG, Urt. v. 7. März 2013 - 3 A 132/12 -, juris Rn. 47 f.).
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