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   VG Stade, 18.03.2004 - 3 A 1563/03   

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https://dejure.org/2004,22903
VG Stade, 18.03.2004 - 3 A 1563/03 (https://dejure.org/2004,22903)
VG Stade, Entscheidung vom 18.03.2004 - 3 A 1563/03 (https://dejure.org/2004,22903)
VG Stade, Entscheidung vom 18. März 2004 - 3 A 1563/03 (https://dejure.org/2004,22903)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 55 Abs. 5 SG ; § 7 SG; § 11 SG; 17 Abs. 2 S. 2 SG
    Entlassung aus der Bundeswehr; Verletzung von Dienstpflichten eines Stabsunteroffiers durch Betäubungsmittelmissbrauch und das Unterlassen einer Meldung über den weiteren Missbrauch von Betäubungsmitteln durch Soldaten seiner Kompanie; Gefährdung der militärischen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung aus der Bundeswehr; Verletzung von Dienstpflichten eines Stabsunteroffiers durch Betäubungsmittelmissbrauch und das Unterlassen einer Meldung über den weiteren Missbrauch von Betäubungsmitteln durch Soldaten seiner Kompanie; Gefährdung der militärischen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 17.91

    Der Genuss von Rauschgift an Bord eines Schiffes rechtfertigt bei einem

    Auszug aus VG Stade, 18.03.2004 - 3 A 1563/03
    Für zusätzliche Erwägungen zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist kein Raum (vgl. BVerwG vom 24.9.1992 = BVerwGE 91, 62 m.w.N.), so dass unter diesem Gesichtspunkt die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (a.a.O.) zur Frage der Strafbarkeit des Konsums von Cannabisprodukten nicht herangezogen werden kann.

    Entscheidend ist die Gefahr, die der Verteidigungsbereitschaft jeder einzelnen Einheit und der Bundeswehr im ganzen droht, wenn vielfach von Soldaten Rauschgift konsumiert wird (BVerwGE 91, 62/64f.).

    Maßgeblich ist vielmehr "die Gefahr, die der Verteidigungsbereitschaft jeder einzelnen Einheit und der Bundeswehr im ganzen droht, wenn vielfach von Soldaten Rauschgift konsumiert wird" ( so der Bay. VGH in der zitierten Entscheidung unter ausdrücklichem Hinweis auf BVerwGE 91, 62/64f. ).

    ( BVerwG, Urteil vom 24.09.1992, 2 C 17/91 = BVerwGE 91, 62ff. ).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 2 B 98.99

    Dienstungeeignetheit eines Soldaten bei Konsum von Cannabis

    Auszug aus VG Stade, 18.03.2004 - 3 A 1563/03
    c) Die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (a.a.O. m.w.N.; vgl. auch die Entscheidung vom 15.3.2000 NVwZ 2000, 1186) beurteilt den gesetzeswidrigen Gebrauch von Cannabisprodukten (und Entsprechendes muss auch für die Einnahme von Ecstasy gelten) durch Soldaten sehr streng.
  • BVerwG, 20.06.1983 - 6 C 2.81

    Rechtmäßigkeit einer fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit - Vorliegen

    Auszug aus VG Stade, 18.03.2004 - 3 A 1563/03
    ( vgl. insoweit in der erwähnten Entscheidung den Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 20.06.1983, 6 C 2/81 ) liegt allein deswegen nicht vor, weil der Kläger aufgrund seines Dienstgrades - in jener Entscheidung war ein Hauptgefreiter betroffen - nicht nur eine geringe Vorbildfunktion hat.
  • VGH Bayern, 25.07.2001 - 3 B 96.1876

    Recht der Soldaten: Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten wegen gelegentlichen

    Auszug aus VG Stade, 18.03.2004 - 3 A 1563/03
    Der Bay. VGH hat zu dieser Vorschrift, die Rechtsprechung des BVerwG zusammenfassend, in seiner Entscheidung vom 25.07.2001 ( 3 B 96.1876; zitiert nach juris ) ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 31.01.2000 - 3 ZB 99.1315
    Auszug aus VG Stade, 18.03.2004 - 3 A 1563/03
    Ebenso wenig kommt es auf die vom Kläger erwähnte Entscheidung des Bay. VGH ( in NVwZ 2000, 1203 ) an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2005 - 1 B 2009/04

    Zur fristlosen Entlassung eines Soldaten auf Zeit wegen außerdienstlichen

    zu Letzterem insbesondere OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, IÖD 2000, 101, unter Auswertung eines in jenem Verfahren eingeholten Sachverständigengutachtens; allgemein zur Frage der Dienstpflichtverletzung bei Cannabis- bzw. Haschischkonsum von Soldaten auch BVerwG, Urteile vom 17.3.1987 - 2 WD 33.86 -, BVerwGE 83, 291, vom 24.9.1992 - 2 C 17.91 -, BVerwGE 91, 62, und vom 10.8.1994 - 2 WD 24/94 -, NJW 1995, 2240, sowie Beschluss vom 15.3.2000 - 2 B 98.99 -, NVwZ 2000, 1186; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 23.11.1992 - 2 B 12123/92 -, NVwZ-RR 1993, 257; VG Stade, Urteil vom 18.3.2004 - 3 A 1563/03 -, IÖD 2004, 233.

    Dies zugrunde gelegt, ist das Ermessen der zuständigen Behörde, beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG vom Ausspruch der fristlosen Entlassung absehen zu können, trotz des Wortlauts "kann" (und nicht "soll") im Sinne einer sog. "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-)Fälle zu beschränken, vgl. etwa OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, a.a.O.; Bay. VGH,Urteilvom25.7.2001 - 3 B 96.1876 -, Juris; VG Stade, Urteil vom 18.3.2004 - 3 A 1563/03 -, a.a.O., und zwar solche, die der Gesetzgeber in seine vorweggenommene Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht schon einbezogen hat bzw. einbeziehen konnte, weil sie beispielsweise gerade den jeweils in Rede stehenden Fall völlig "atypisch" prägen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2006 - 1 B 1843/05

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Sofortvollzugs der Entlassungsverfügung

    Dies zugrunde gelegt, ist das Ermessen der zuständigen Behörde, beim Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 55 Abs. 5 SG vom Ausspruch der fristlosen Entlassung absehen zu können, trotz des Wortlauts "kann" (und nicht "soll") im Sinne einer sog. "intendierten Entscheidung" auf besondere (Ausnahme-)Fälle zu beschränken, vgl. insbesondere OVG NRW, Beschluss vom 20.1.2005 - 1 B 2009/04 -, a.a.O.; dazu auch OVG NRW, Urteil vom 26.8.1999 - 12 A 2849/96 -, a.a.O.; Bay. VGH, Urteil vom 25.7.2001 - 3 B 96.1876 -, Juris; VG Stade, Urteil vom 18.3.2004 - 3 A 1563/03 -, a.a.O., und zwar solche, die der Gesetzgeber in seine vorweggenommene Verhältnismäßigkeitsabwägung nicht schon einbezogen hat bzw. einbeziehen konnte, weil sie beispielsweise gerade den jeweils in Rede stehenden Fall völlig "atypisch" prägen.
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