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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12   

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https://dejure.org/2014,7531
OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12 (https://dejure.org/2014,7531)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.02.2014 - 3 A 180/12 (https://dejure.org/2014,7531)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 3 A 180/12 (https://dejure.org/2014,7531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 92 Abs. 1 S. 1, § 86 Abs. 1; FeV § 28 Abs. 4 Nr. 2
    Betreibensaufforderung, Mitwirkungspflichten, Anerkennung von ausländischen Fahrerlaubnissen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen von sachlich begründeten Anhaltspunkten im Zeitpunkt der Betreibensaufforderung zur Rechtfertigung des späteren Eintritts der Rücknahmefiktion wegen Wegfalls des Rechtsschutzinteresses; Anerkennung von ausländischen Fahrerlaubnissen bei Verletzung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen von sachlich begründeten Anhaltspunkten im Zeitpunkt der Betreibensaufforderung zur Rechtfertigung des späteren Eintritts der Rücknahmefiktion wegen Wegfalls des Rechtsschutzinteresses; Anerkennung von ausländischen Fahrerlaubnissen bei Verletzung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 540
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.12.2012 - 1 BvR 2620/11

    Verfassungsbeschwerde einer juristischen Personen muss durch

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Sie soll vielmehr nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012, NVwZ-RR 2013, 249 m. w. N.; Beschl. v. 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 -, juris Rn. 17).

    Solche Anhaltspunkte können sich aus der Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten, aber auch aus dem sonstigen fallbezogenen Verhalten des jeweiligen Klägers ergeben (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris; Beschl. v. 5. Juli 2000, NVwZ 2000, 1297).

    Dies ist dann der Fall, wenn er innerhalb der Zwei-Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 a. a. O.).

    19 Da der Kläger innerhalb der Frist des § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO keinerlei Reaktion zeigte, anstatt substantiiert darzutun, dass und warum sein Rechtsschutzbedürfnis trotz der vom Verwaltungsgericht mit der Betreibensaufforderung zu Recht aufgezeigten Zweifel nicht entfallen ist (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 a. a. O.), lagen auch die Voraussetzungen für eine Einstellung des Verfahrens im Zeitpunkt des Ablaufs dieser Frist vor.

  • BVerwG, 07.07.2005 - 10 BN 1.05

    Voraussetzungen für eine fiktive Antragsrücknahme aus verfassungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Solche Anhaltspunkte können sich aus der Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten, aber auch aus dem sonstigen fallbezogenen Verhalten des jeweiligen Klägers ergeben (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris; Beschl. v. 5. Juli 2000, NVwZ 2000, 1297).

    Dies ist dann der Fall, wenn er innerhalb der Zwei-Monatsfrist nicht substantiiert dargetan hat, dass und warum das Rechtsschutzbedürfnis trotz des Zweifels an seinem Fortbestehen, aus dem sich die Betreibensaufforderung ergeben hat, nicht entfallen ist (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 a. a. O.).

    19 Da der Kläger innerhalb der Frist des § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO keinerlei Reaktion zeigte, anstatt substantiiert darzutun, dass und warum sein Rechtsschutzbedürfnis trotz der vom Verwaltungsgericht mit der Betreibensaufforderung zu Recht aufgezeigten Zweifel nicht entfallen ist (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 a. a. O.), lagen auch die Voraussetzungen für eine Einstellung des Verfahrens im Zeitpunkt des Ablaufs dieser Frist vor.

  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Dies gilt - anders als der Kläger meint - auch weiterhin nach der von ihm in Bezug genommenen neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 1. März 2012 - C-467/10, Akyüs -, juris).
  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber des Führerscheins am Tag der Erteilung diese Voraussetzungen erfüllte (BVerwG, Urt. v. 25. Februar 2010, BVerwGE 136, 149 m. w. N.).
  • BVerwG, 05.07.2000 - 8 B 119.00

    Rücknahmefiktion; fiktive Klagerücknahme; Voraussetzungen der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Solche Anhaltspunkte können sich aus der Verletzung prozessualer Mitwirkungspflichten, aber auch aus dem sonstigen fallbezogenen Verhalten des jeweiligen Klägers ergeben (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012 a. a. O.; BVerwG, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 10 BN 1.05 -, juris; Beschl. v. 5. Juli 2000, NVwZ 2000, 1297).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 2 BvR 2662/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zweier minderjähriger Asylbewerberinnen

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Sie soll vielmehr nur die Voraussetzungen für die Annahme eines weggefallenen Rechtsschutzinteresses festlegen und gesetzlich legitimieren (BVerfG, Beschl. v. 17. September 2012, NVwZ-RR 2013, 249 m. w. N.; Beschl. v. 27. Oktober 1998 - 2 BvR 2662/95 -, juris Rn. 17).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung i. S. v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn der Antragsteller innerhalb der Zweimonatsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
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Rechtsprechung
   VG Greifswald, 12.02.2014 - 3 A 180/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,2090
VG Greifswald, 12.02.2014 - 3 A 180/12 (https://dejure.org/2014,2090)
VG Greifswald, Entscheidung vom 12.02.2014 - 3 A 180/12 (https://dejure.org/2014,2090)
VG Greifswald, Entscheidung vom 12. Februar 2014 - 3 A 180/12 (https://dejure.org/2014,2090)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.07.2012 - 1 L 19/09

    Antrag nach § 124a Abs 4 VwGO; Ernstliche Zweifel; Rüge der Verletzung

    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Die Regelung des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG ist damit weiter als die des § 50 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 StrWG M-V, denn der Verweis auf die grundsteuerrechtlichen Vorschriften führt dazu, dass Schuldner der Straßenreinigungsgebühr auch ein lediglich schuldrechtlich Berechtigter sein kann, weil es für das wirtschaftliche Eigentum i.S.d. § 10 Abs. 1 Grundsteuergesetz (GrStG) nicht auf die bürgerlich-rechtliche Eigentumslage, sondern eine Zurechnung ankommt (eingehend: OVG Greifswald, Beschl. v. 16.07.2012 - 1 L 19/09 -, S. 8 f. des Entscheidungsumdrucks [n.v.]).
  • VG Greifswald, 08.08.2013 - 3 A 174/12

    Straßenreinigungsgebühren für angrenzendes Außenbereichsgrundstück

    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Soweit das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung der Auffassung ist, dass der Kreis der gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer möglichst weitgehend deckungsgleich mit dem Kreis der Grundstückseigentümer im räumlichen Bereich der Straßenreinigung zu ziehen ist (zuletzt: VG Greifswald, Urt. v. 08.08.2013 - 3 A 174/12 -, juris Rn. 21 m.w.N.), bezieht sich dies allein auf den räumlichen Umfang der Straßenreinigungsgebührenpflicht: Da der Gesetzgeber den Kreis der zu reinigenden Straßen weiter gezogen hat, als nach ihrer Belegenheit im bebaubaren Bereich, werden nicht nur die Kosten der Reinigung im bebaubaren Bereich, sondern die Straßenreinigungskosten für alle Straßen innerhalb geschlossener Ortsteile (im straßenrechtlichen Sinne) auf die Eigentümer der von den Straßen erschlossenen Grundstücke (anteilig und unter Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung der Straße) umgelegt (VG Greifswald a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1974 - II A 168/74
    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Nach der Rechtsprechung des OVG Münster - der sich das erkennende Gericht anschließt - trifft dies auf einen Grünstreifen mit einer Tiefe von bis zu 6 m jedoch nicht zu (Urt. v. 08.11.1974 - II A 168/74, OVGE 30, 143 ; vgl. auch VG Greifswald, Urt. v. 08.01.2008 - 3 A 239/06, S. 6 des Entscheidungsumdrucks; Urt. v. 26.02.2009 - 3 A 764/06 - S. 6 des Entscheidungsumdrucks; a.A.: Wichmann, Straßenreinigung und Winterdienst in der kommunalen Praxis, 5. Auflage 2005, Rn. 164).
  • VG Greifswald, 01.11.2013 - 3 A 535/11

    Erhebung von Straßenreinigungsgebühren; Nichtigkeit der

    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Der Bescheid kann auch nicht auf die Satzung über die Gebühren der Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung - GS) vom 12. Dezember 2011 gestützt werden, denn die Satzung ist ebenfalls nichtig (VG Greifswald, Urt. v. 01.11.2013 - 3 A 535/11 -, juris).
  • VG Greifswald, 27.10.2010 - 3 A 596/06

    Kommunale Abgaben: Bestimmung des Gebührenschuldners in einer

    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Zwar ist die Regelung des § 50 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 StrWG M-V nach der bisherigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern eine Spezialbestimmung, die der Regelung des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG M-V vorgeht (VG Greifswald, Urt. v. 27.10.2010 - 3 A 596/06 -, juris Rn. 20; VG Schwerin, Urt. v. 04.12.2008 - 4 A 1997/05 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.1995 - 6 L 200/95

    Straßenreinigungsgebühr; Gleichheitsgrundsatz; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Da § 50 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 StrWG M-V keine generelle Pflicht zur Heranziehung auch der Hinterlieger ("erschlossene Grundstücke") begründet (OVG Greifswald, Urt. v. 21. Dezember 1995 - 6 L 200/95 -, LKV 1996, 379), muss die Gemeinde in der Straßenreinigungsgebührensatzung eine Entscheidung darüber treffen, ob nur die an die gereinigte Straßen anliegenden Grundstücke oder auch die von ihr erschlossenen Grundstücke der Straßenreinigungsgebührenpflicht unterfallen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2013 - 1 L 47/12

    Widerrufs- und Erstattungsanspruch bei mehreren Zuwendungsempfängern; Haftung

    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Das OVG Greifswald (Beschl. v. 18.07.2012 - 1 L 47/12 -, S. 5 des Entscheidungsumdrucks [n.v.]) geht davon aus, dass einem Grünstreifen von 1, 5 m Tiefe selbst dann keine trennende Wirkung zukommt, wenn darauf Bänke u. dgl.
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 29.98

    Sozialhilfe, Konventionsflüchtlinge, Anspruch auf uneingeschränkte Sozialhilfe;

    Auszug aus VG Greifswald, 12.02.2014 - 3 A 180/12
    Aus dem gewohnheitsrechtlich anerkannten Rechtssatz "lex posterior derogat legi priori" (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.05.2000 - 5 C 29/98 -, juris Rn. 25) ergibt sich ein Vorrang des § 6 Abs. 4 Satz 2 KAG M-V vor § 50 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 StrWG M-V. Der genannte Rechtssatz besagt, dass die jüngere Vorschrift der älteren vorgeht und diese verdrängt.
  • VG Greifswald, 12.02.2016 - 3 A 126/14

    Rechtsgrundlage für die Bestimmung des Schuldners der Straßenreinigungsgebühr

    Zwar hatte das erkennende Gericht in der Vergangenheit die Auffassung vertreten, dass die Bestimmung des Schuldners der Straßenreinigungsgebühren nach der Vorschrift des § 6 Abs. 4 S. 2 KAG M-V zu erfolgen habe, die ihrerseits an die Grundsteuerpflichtigkeit anknüpft, und nicht nach § 50 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 Straßen- und Wegegesetz (StrWG M-V), der an die Eigentümereigenschaft anknüpft, (vgl. VG Greifswald, Gerichtsbescheid v. 12.02.2014 - 3 A 180/12 -, juris Rn. 16 ff.).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 22.06.2012 - 3 A 180/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14354
OVG Saarland, 22.06.2012 - 3 A 180/12 (https://dejure.org/2012,14354)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22.06.2012 - 3 A 180/12 (https://dejure.org/2012,14354)
OVG Saarland, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - 3 A 180/12 (https://dejure.org/2012,14354)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,14354) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Vornahme einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung i.R.d. Prüfung des Vorliegens eines Abschiebungsverbots gem. § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG

  • rechtsportal.de

    Rechtmäßigkeit der Vornahme einer rein quantitativen oder statistischen Betrachtung i.R.d. Prüfung des Vorliegens eines Abschiebungsverbots gem. § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

    Auszug aus OVG Saarland, 22.06.2012 - 3 A 180/12
    BVerwG, Urteil vom 8.9.2011 - 10 C 14/10 -, juris.
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