Weitere Entscheidung unten: VG Göttingen, 27.02.2018

Rechtsprechung
   VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 26/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,47964
VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 26/17 (https://dejure.org/2017,47964)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13.12.2017 - 3 A 26/17 (https://dejure.org/2017,47964)
VG Schleswig, Entscheidung vom 13. Dezember 2017 - 3 A 26/17 (https://dejure.org/2017,47964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,47964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 25 Abs 3 Nr 1 EG-FGV, § 19 StVZO, § 1 Abs 1 S 1 nF UmwRG, § 42 Abs 2 VwGO, § 25 Abs 3 Nr 2 EG-FGV
    Verkehrsrecht: Anspruch auf Rücknahme der EG-Typgenehmigung; Abgasskandal von Diesel-Pkws; Klagebefugnis für Umweltverbände

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Klagerecht gegen EG-Typgenehmigung für Dieselmotoren

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Typgenehmigungen für Dieselfahrzeuge abgewiesen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Keine Klagebefugnis: Umwelthilfe scheitert mit Klagen gegen KBA

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Typgenehmigungen für Dieselfahrzeuge abgewiesen

  • juve.de (Kurzinformation)

    Diesel: VW und Opel gewinnen gegen Umwelthilfe

  • jurop.org (Kurzinformation)

    Deutsche Umwelthilfe kann nicht gegen Typgenehmigungen für Dieselfahrzeuge klagen

Besprechungen u.ä.

  • jurop.org (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Klagebefugnis von Umweltverbänden gegen EG-Typgenehmigungen

Sonstiges

  • schleswig-holstein.de (Terminmitteilung)

    Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen Typengenehmigungen für Dieselfahrzeuge

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 05.09.2013 - 7 C 21.12

    Luftreinhalteplan; Luftqualitätsplan; Stickstoffoxid; Minimierungsgebot;

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 26/17
    Zur Begründung führte er an, nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Luftreinhalteplan Darmstadt (BVerwG, Urteil vom 05. September 2013 - 7 C 21.12 -, BVerwGE 147, 312-329) könne er als anerkannter Umweltverband gegen jeden Umweltrechtsverstoß vorgehen, der eine drittschützende Norm zum Gegenstand habe.

    Dem UmwRG liegt das Prinzip eines enumerativ abschließenden Katalogs von rechtsbehelfsfähigen Entscheidungen zu Grunde (vgl. zur alten Fassung des UmwRG: BVerwG, Urteil vom 05. September 2013 - 7 C 21.12, Rn. 31 - BVerwGE 147, 312-329).

    Eine solche Auslegung ist im Unionsrecht nicht angelegt (BVerwG, Urteil vom 05. September 2013 - 7 C 21.12 - und Urteil vom 01. April 2015 - 4 C 6.14 - Rn. 34 f., BVerwGE 152, 10-26; ebenso Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03. Januar 2017 - 2 M 118/16 - Rn. 14, juris; vgl. auch EuGH, Urteile vom 4. Juli 2006 - Rs. C-212/04, Adeneler - Slg. 2006, I-6057 Rn. 110 und vom 16. Juni 2005 - Rs. C-105/03, Pupino - Slg. 2005, I-5285 Rn. 44, 47).

    Denn eine solche setzt eine hinreichend bestimmte, klare, genaue und unbedingte, im Grundsatz unmittelbar anwendbare unionsrechtliche Vorschrift voraus (BVerwG, Urteil vom 05. September 2013 - 7 C 21.12 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 12 LA 74/15 -, juris).

    Bezüglich der alten Fassung des UmwRG war nach Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine analoge Anwendung des umweltrechtlichen Verbandsklagerechts ausgeschlossen, da der Gesetzgeber den Anwendungsbereich des Gesetzes zum Zeitpunkt seiner Verabschiedung als abschließend verstanden habe und sich an diesem Verständnis auch nach der Novellierung nichts geändert habe und es daher an einer planwidrigen Regelungslücke gefehlt habe (BVerwG, Urteil vom 05. September 2013 - 7 C 21.12 -, Rn. 31 und Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 C 14.12 Rn. 20 - BVerwGE 149, 17).

    Sie führt jedoch nicht zu einer Pflicht der nationalen Gerichte einer Rechtsfortbildung im völkerrechtskonformen Sinne, insbesondere wenn dies eine Auslegung entgegen dem Gesetzeswortlaut erfordert bzw. eine analoge Anwendung trotz Vorliegens einer bewussten Regelungslücke (BVerwG, Urteil vom 05. September 2013 - 7 C 21.12 -, Rn. 36).

    Art. 9 Abs. 3 AK ist keine gesetzliche Bestimmung im Sinne des § 42 Abs. 2 Hs. 1 VwGO, da diese Bestimmung nicht unmittelbar anwendbar ist, sondern die Durchführung und Wirkung vom Erlass eines weiteren Rechtsakts abhängen (BVerwG, Urteil vom 05. September 2013 - 7 C 21.12 -, Rn. 37; Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 -, juris; ebenso BayVGH, Urteil vom 14.03.2017 - 22 B 17.12 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03. Januar 2017 - 2 M 118/16 - Rn. 15, juris; vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 08. März 2011 Rs. C-240/09, Rn. 45, 52).

    Deshalb kann auch Art. 9 Abs. 3 AK nicht Bezugspunkt einer unionsrechtlich geforderten Auslegung sein, die diese Norm anwendbar macht (BVerwG, Urteil vom 05. September 2013 - 7 C 21.12 -).

    Der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Hinblick auf Immissionsgrenzwertüberschreitungen entschieden, dass wegen des vom Gesetz bezweckten Schutzes der menschlichen Gesundheit daraus ein Klagerecht für die unmittelbar betroffenen natürlichen Personen folge (BVerwG, Urteil vom 05. September 2013 - 7 C 21.12 -, Rn. 41 ff.).

  • EuGH, 08.03.2011 - C-240/09

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 26/17
    Zwar hat ein nationales Gericht nach Rechtsprechung des EuGH zu Art. 9 Abs. 3 AK (vgl. EuGH, Urteil vom 8. März 2011 - Rs. C-240/09, Lesoochranárske zuskupenie VLK - "slowakischer Braunbär" - Slg. 2011, I-1255) das nationale Recht im Hinblick auf die Gewährung eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes in den vom Umweltrecht der Union erfassten Bereichen so auszulegen, dass es so weit wie möglich im Einklang mit den in Art. 9 Abs. 3 AK festgelegten Zielen steht.

    Neben der Umsetzung dieses Beschlusses soll die Gesetzesänderung auch dem Urteil des EuGH vom 08. März 2011 Rs. C-240/09 - "Slowakischer Braunbär" Rechnung tragen (vgl. Gesetzesbegründung, S. 23 f.), wonach Art. 9 Abs. 3 AK zwar keine unmittelbare Wirkung habe, aber das nationale Gericht das jeweilige Verfahrensrecht so weit wie möglich im Einklang mit den Zielen von Art. 9 Abs. 3 AK und dem Ziel eines effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes auszulegen habe.

    Art. 9 Abs. 3 AK ist keine gesetzliche Bestimmung im Sinne des § 42 Abs. 2 Hs. 1 VwGO, da diese Bestimmung nicht unmittelbar anwendbar ist, sondern die Durchführung und Wirkung vom Erlass eines weiteren Rechtsakts abhängen (BVerwG, Urteil vom 05. September 2013 - 7 C 21.12 -, Rn. 37; Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 -, juris; ebenso BayVGH, Urteil vom 14.03.2017 - 22 B 17.12 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03. Januar 2017 - 2 M 118/16 - Rn. 15, juris; vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 08. März 2011 Rs. C-240/09, Rn. 45, 52).

  • VGH Bayern, 14.03.2017 - 22 B 17.12

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 26/17
    Art. 9 Abs. 3 AK ist keine gesetzliche Bestimmung im Sinne des § 42 Abs. 2 Hs. 1 VwGO, da diese Bestimmung nicht unmittelbar anwendbar ist, sondern die Durchführung und Wirkung vom Erlass eines weiteren Rechtsakts abhängen (BVerwG, Urteil vom 05. September 2013 - 7 C 21.12 -, Rn. 37; Urteil vom 18. Dezember 2014 - 4 C 35.13 -, juris; ebenso BayVGH, Urteil vom 14.03.2017 - 22 B 17.12 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03. Januar 2017 - 2 M 118/16 - Rn. 15, juris; vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 08. März 2011 Rs. C-240/09, Rn. 45, 52).

    Nach Auffassung der Kammer setzt die Figur des prokuratorischen Klagerechts demnach ein subjektives Recht einer natürlichen Person voraus (ebenso BVerwG, Urteil vom 12. November 2014 - 4 C 34.13 -, BVerwGE 150, 294-307; BayVGH, Urteil vom 14. März 2017 - 22 B 17.12; OVG Lüneburg, Urteil vom 25. Mai 2016 - 4 KN 154/13 -, juris, Rn. 53; Lau, NVwZ 2014, 637; Jarass, BImSchG, 12. Auflage 2017, § 47 Rn. 61a; a.A. BayVGH, Urteil vom 28. Juli 2016 - 14 N 15.1870 -, juris, Rn. 45; Schlacke, DVBl. 2015, 929; Bunge ZUR 2014, 3).

  • VG Schleswig, 09.11.2018 - 3 B 127/18

    Eilantrag von Opel gegen Rückrufanordnung des KBA abgelehnt

    Die Messungen entsprachen nicht den Vorgaben des nach der Euro 6 Abgasnorm vorgeschriebenen Verfahrens des NEFZ (wegen der einzelnen Messungen und der Ergebnisse der Studie wird auf die Anlage K3 in dem beigezogenen Verfahren 3 A 26/17 Bezug genommen).

    Diesbezüglich führt Prof. Dr. Wachtmeister in einem weiteren Gutachten vom 16. Mai 2016 ("Bewertung der in der Öffentlichkeit diskutierten Anhaltspunkte für unzulässige Abschalteinrichtungen bei den Fahrzeugen Opel Zafira und Opel Astra sowie er zu diesem Thema vorliegenden Stellungnahme der FA. Adam Opel AG", beigefügt als Anlage K6 in dem Verfahren 3 A 26/17), aus, der Umgebungsluftdruck stelle einen signifikanten Einfluss auf die Luftmassenversorgung eines Verbrennungsmotors dar.

  • VG Schleswig, 13.12.2017 - 3 A 30/17

    Klagebefugnis eines anerkannten Umweltverbands für Anfechtungsklage gegen die

    Mit Schreiben vom 09.05.2016 beantragte der Kläger beim Kraftfahrt-Bundesamt die Rücknahme der Typgenehmigungen für zehn verschiedene Fahrzeugtypen, darunter auch ausdrücklich genannt die Mehrphasen-EG-Typgenehmigung für den Typ ..., Genehmigungs-Nr. ... (vgl. dazu das Parallelverfahren 3 A 26/17).

    Parallel zu der im Verfahren vor der Kammer erhobenen Verpflichtungsklage bezüglich der streitgegenständlichen Genehmigungen (3 A 26/17) ficht der Kläger in diesem Verfahren in Anschluss an seinen Widerspruch vom 09.09.2016 direkt diese Genehmigungen an.

  • VG Berlin, 18.04.2018 - 11 K 216.17

    Gigaliner-Zulassung verstößt nicht gegen EU-Recht

    Mangels besonderen Bezugs zu einzelnen natürlichen Personen ist den Normen aber kein Personenkreis zu entnehmen, der sich entscheidend von der Allgemeinheit abgrenzt (zu diesem Erfordernis siehe VGH München, Urteil vom 14. März 2017, a.a.O., Rn. 40; VG Schleswig, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 3 A 26/17 -, juris, Rn. 118).
  • VG Magdeburg, 12.02.2018 - 6 A 59/17

    Wohngeldanspruch bei Schwerbehinderung GdB 80

    Dies setzt voraus, dass der Gesetzgeber eine Interessenlage nicht gesehen hat oder eine solche wegen verspäteter Veränderung der Umstände nicht gesehen werden konnte und er diese deswegen nicht geregelt hat, bei Kenntnis hingegen im Sinne der Vorschrift geregelt hätte, die zur Schließung dieser Lücke zur Anwendung kommen soll (vgl. VG Schleswig-Holstein, Urt. v. 13.12.2017 - 3 A 26/17 -, juris m. w. N.).
  • LG Lübeck, 12.12.2017 - 3 O 155/17
    Zum einen droht aktuell kein Entzug der Typenzulassung aufgrund des vorgenannten Verfahrens, das das Verwaltungsgericht Schleswig die zitierte Klage bereits am 13. Dezember 2017 abgewiesen hat (VG Schleswig, 3 A 26/17 u.a., Juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Göttingen, 27.02.2018 - 3 A 26/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21790
VG Göttingen, 27.02.2018 - 3 A 26/17 (https://dejure.org/2018,21790)
VG Göttingen, Entscheidung vom 27.02.2018 - 3 A 26/17 (https://dejure.org/2018,21790)
VG Göttingen, Entscheidung vom 27. Februar 2018 - 3 A 26/17 (https://dejure.org/2018,21790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,21790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • VG Göttingen, 28.05.2018 - 3 A 357/17

    Aufenthaltstitel; Aufnahmegesuch; Dublin III Verordnung; Dublin-III-VO;

    Dies gilt auch für die Klage gegen eine auf § 29 Abs. 1 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 26a AsylG gestützte Unzulässigkeitsentscheidung wegen der Einreise aus einem sicheren Drittstaat (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.06.2017 - 1 C 9/17 -, juris, Rn. 15; VG Göttingen, Urteil vom 27.02.2018 - 3 A 26/17 -, UA, S. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht