Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 14.06.2005

Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,62227
VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05 MD (https://dejure.org/2007,62227)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 13.09.2007 - 3 A 293/05 MD (https://dejure.org/2007,62227)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 13. September 2007 - 3 A 293/05 MD (https://dejure.org/2007,62227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,62227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Erforderlichkeit einer Genhemigung für Sportwetten bei ordnungsgemäßer Kontrolle eines Wettnehmers aufgrund einer in Gibraltar gewährleisteten Konzession mit europäischem Gemeinschaftsrecht; Anwendbarkeit der verfassungsrechtlichen Aussagen zur ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Hamburg, 10.05.2007 - 4 E 921/07

    Übergangsweise Fortgeltung des staatlichen Oddset-Monopols

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05
    Auch wenn man angesichts des vorliegenden Nichtannahmebeschlusses die Auffassung vertritt, dass damit zur Rechtslage in Sachsen-Anhalt keine explizite Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ergangen sei, so ist dessen Ausspruch zur Rechtslage in Bayern verbindlich und ohne weiteres auf gleich gelagerte Sachverhalte in anderen Bundesländern anzuwenden (vgl. insoweit VG Wiesbaden, a.a.O., S. 12 des Urteilsabdrucks m.w.N.; siehe ferner zur grundsätzlichen Geltung der Entscheidung des BVerfG v. 28.3.2006 außerhalb Bayerns auch Dietlein, Rechtsfragen der übergangsweisen Fortgeltung des Sportwettenrechts der Länder, in: Kommunikation und Recht 2006, S. 307, 309; vgl. ferner VG Hamburg, Beschl. v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -, in welchem die Berufung auf das Fehlen eines gesetzesvertretenden Richterspruches des Bundesverfassungsgerichts für Hamburg als "bloße Förmelei" bezeichnet wird).

    Es kommt somit nicht darauf an, ob auch in anderen Sektoren des Glücksspielmarktes als dem Sportwettenbereich das Ziel der Verminderung der Spielgelegenheit verfolgt wird (ebenso VG Hamburg, Beschl. v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -).

    Es ist insoweit auch nicht entscheidungserheblich, ob nach europarechtlichen Vorschriften bzw. nach der Rechtsprechung des EuGH den Mitgliedstaaten Übergangszeiten zur Schaffung gemeinschaftsrechtskonformer Zustände zugebilligt werden (vgl. dazu VG Hamburg, Beschl. v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -, zitiert nach [...] ; VG Wiesbaden, Urt. v. 12.6.2007, a.a.O., S. 13 des Urteilsabdrucks).

    Entgegen der Auffassung der Klägerin ist nicht nur die in der Gesetzgebung zum Ausdruck kommende Zielsetzung entscheidend, sondern es kann eine Gemeinschaftsrechtskonformität auch aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten angenommen werden (so im Ergebnis VG Hamburg, Beschl. v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -, S. 4 des Beschlussabdruckes).

  • VG Wiesbaden, 12.06.2007 - 5 E 609/05

    Sportwetten; Spielsucht; Übergangsrecht

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05
    Diese Befugnis korrespondiert mit der Aufhebungs- und Verwerfungskompetenz, die ihm hinsichtlich landesrechtlicher Entscheidungen und Regelungen zusteht (so deutlich: VG Wiesbaden, Urt. v. 12.6.2007 - 5 E 609/05 [V] -).

    Dies gilt um so mehr, als die einzelnen Glücksspielsektoren (wie z.B. Casino-Spiele, Automatenspiele, Lotterien, Wetten etc.) verschiedene Personenkreise ansprechen, an verschiedenen Spielstätten veranstaltet werden und auch ein unterschiedliches Suchtpotential haben (so deutlich VG Wiesbaden, Urt. v. 12.6.2007, a.a.O., S. 18 des Urteilsabdrucks).

    Die Vorgaben des Gemeinschaftsrechts entsprechen damit denen des Grundgesetzes (so deutlich BVerfG, Urt. v. 28.3.2006, Rn. 144 des Urteilsabdrucks; ähnlich VG Wiesbaden, Urt. v. 12.6.2007 - 5 E 609/05 (V) -, S. 12 f. des Urteilsabdrucks).

    Es ist insoweit auch nicht entscheidungserheblich, ob nach europarechtlichen Vorschriften bzw. nach der Rechtsprechung des EuGH den Mitgliedstaaten Übergangszeiten zur Schaffung gemeinschaftsrechtskonformer Zustände zugebilligt werden (vgl. dazu VG Hamburg, Beschl. v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -, zitiert nach [...] ; VG Wiesbaden, Urt. v. 12.6.2007, a.a.O., S. 13 des Urteilsabdrucks).

  • OVG Niedersachsen, 02.05.2007 - 11 ME 106/07

    Untersagung der Vermittlung von nicht erlaubten Sportwetten in Niedersachsen;

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05
    Diese oben dargestellte Entwicklung seit März 2006 ist maßgeblich für die Bewertung, ob übergangsweise das Glücksspielgesetz anzuwenden ist (ähnlich bezüglich der Rechtslage in Niedersachsen OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.5.2007 - 11 ME 106/07 -, S. 12 f. des Beschlussabdruckes).

    Daraus ergibt sich aber gleichzeitig eine Absage an eine unmittelbare Geltung von Erlaubnissen eines Mitgliedstaates in anderen Mitgliedstaaten im Glücksspielbereich (so deutlich OVG Lüneburg, Beschl. v. 2.5.2007 - 11 ME 106/07 -, S. 8 des Beschlussabdruckes m.w.N.).

    Dabei ist nach Auffassung des Gerichts abzustellen auf die Zeit nach Klärung der bis dahin als unklar zu bewertenden Rechtslage durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2006 (ebenso im Ergebnis OVG Niedersachsen, Beschl. v. 2.5.2007 - 11 ME 106/07 -, S. 13 des Beschlussabdrucks).

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 08.02.2007 - LVG 19/05

    Keine Fortsetzung der Vermittlung von Sportwetten außerhalb des Pferdesports

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05
    So hat bereits das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt in seinem Urteil vom 8.2.2007 - LVG 19/05 - unter Berufung auf eine Pressemitteilung der Lotto-Toto-GmbH Sachsen-Anhalt vom 6.6.2006 dargelegt, dass der Zugang zu den Wetten durch das Internet aus Jugendschutzgründen durch ein Anmelde- und Bestätigungsverfahren gesichert ist, der Wetteinsatz der ODDSET-Wette auf 300 EUR pro Woche begrenzt worden ist, Banden- und Fernsehwerbung eingestellt wurde, Spielscheine und -quittungen einen Hinweis auf die Suchtgefährdung bekommen und an den Verkaufsstellen Informationsmaterial zur Suchtprävention gut sichtbar ausliegt.

    Da diese Übergangsregelung des § 13 Abs. 7 GlüG LSA nicht gegen Art. 16 und 7 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verstößt (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8.2.2007 - LVG 19/05 -) und keine sonstigen Gründe ersichtlich sind, die Erlaubnisfreiheit nach § 13 Abs. 7 GlüG LSA auf die Klägerin zu erstrecken (vgl. insoweit auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4.5.2006 - 1 M 476/05 -, S. 4 ff. des Beschlussabdruckes), bedarf die Klägerin einer Erlaubnis.

    Entsprechendes galt auch bereits unter der Geltung des Lotto-Toto-Gesetzes (vgl. insoweit Urt. des LVerfG Sachsen-Anhalt vom 8.2.2007 - LVG 19/05 -).

  • OVG Bremen, 15.05.2007 - 1 B 447/06

    Vermittlung von Sportwetten; Bedeutung der EuGH-Entscheidung vom 06.03.2007

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05
    Bei der Vermittlung von Sportwetten geht es nach Auffassung des Gerichts um ein eigenständiges und ersichtlich auch gewinnträchtiges Segment des Glücksspielmarktes, welches von anderen Bereichen klar und deutlich abgegrenzt ist (vgl. insoweit auch OVG Bremen, Beschl. v. 15.5.2007 - 1 B 447/06 -).

    Zwischen den Maßstäben, die sich aus dem Gemeinschaftsrecht für Beschränkungen auf dem Glücksspielmarkt ergeben, und den Vorgaben des nationalen Verfassungsrechts bestehen somit im Ergebnis keine Unterschiede (so OVG Bremen, Beschl. v. 15.5.2007 - 1 B 447/06 -, zitiert nach [...] ).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 1 M 476/05

    Vermittlung von Sportwetten

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05
    Ebenso belegen Sinn und Zweck sowie die Entstehungsgeschichte der Regelung, dass § 13 Abs. 7 GlüG LSA nur solche Unternehmen erfasst, die gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 GlüG LSA durch die Landesregierung zugelassen sind (vgl. insoweit OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4.5.2006 - 1 M 476/05 - m.w.N.).

    Da diese Übergangsregelung des § 13 Abs. 7 GlüG LSA nicht gegen Art. 16 und 7 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verstößt (vgl. LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8.2.2007 - LVG 19/05 -) und keine sonstigen Gründe ersichtlich sind, die Erlaubnisfreiheit nach § 13 Abs. 7 GlüG LSA auf die Klägerin zu erstrecken (vgl. insoweit auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 4.5.2006 - 1 M 476/05 -, S. 4 ff. des Beschlussabdruckes), bedarf die Klägerin einer Erlaubnis.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - nämlich ausgeführt, dass nach Maßgabe der Gründe es mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar ist, dass nach dem Gesetz über die vom Freistaat Bayern veranstalteten Lotterien und Wetten (Staatslotteriegesetz) vom 29.4.1999 in Bayern Sportwetten nur vom Freistaat Bayern veranstaltet und nur derartige Wetten gewerblich vermittelt werden dürfen, ohne das Monopol konsequent am Ziel der Bekämpfung der Suchtgefahren auszurichten.

    Entscheidungserheblich ist somit eine Ausrichtung der Maßnahmen bei den vorliegenden Beschränkungen am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht und der Begrenzung der Wettleidenschaft (so deutlich BVerfG, Urt. v. 28.3.2006 - 1 BvR 1054/01 - Rn. 49 des Urteilsabdrucks).

  • VG Magdeburg, 22.11.2004 - 3 B 397/04

    Der Begriff "Glücksspiel(monopol)" und die Einheit der Rechtsordnung

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05
    Die von der Klägerin beabsichtigte Durchführung der Vermittlung von Sportwetten unterfällt, da es sich bei Sportwetten um ein Glücksspiel handelt (vgl. dazu zum Einzelnen VG Magdeburg, Beschl. v. 22.11.2004 - 3 B 397/04 MD -, S. 5 f.), der in § 3 GlüG LSA normierten Erlaubnispflicht.
  • BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 874/05

    Untersagung einer DDR-Sportwettenlizenz

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05
    Auch zur Rechtslage im Land Sachsen-Anhalt hat sich das Bundesverfassungsgericht geäußert und ausgeführt, dass die verfassungsrechtlichen Aussagen zur Unvereinbarkeit der derzeitigen Ausgestaltung des staatlichen Sportwettenmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich auch auf die Rechtslage in Sachsen-Anhalt zutreffen (Beschl. v. 18.12.2006 - 1 BvR 874/05 -).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus VG Magdeburg, 13.09.2007 - 3 A 293/05
    Der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. EuGH, Urt. v. 6.11.2003, NJW 2004, 139, [EuGH 06.11.2003 - C 243/01] "Gambelli") ist vielmehr zu entnehmen, dass dem einzelnen Mitgliedstaat ein Ermessensspielraum zur Gestaltung des Glücksspielwesens zusteht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Berlin, 14.06.2005 - 3 A 293.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,76299
VG Berlin, 14.06.2005 - 3 A 293.05 (https://dejure.org/2005,76299)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.06.2005 - 3 A 293.05 (https://dejure.org/2005,76299)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 3 A 293.05 (https://dejure.org/2005,76299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,76299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VG Regensburg, 03.09.2009 - RO 1 E 09.1279

    Zu den rechtlichen Anforderungen an die Eignungsfeststellung zur Zulassung zum

    Nach dem Beschluss des VG Berlin vom 14.6.2005 (Az. 3 A 293.05) ist sogar nicht zu beanstanden, wenn für die Absolventen des Diplomstudiengangs "Wirtschaftskommunikation" die Zulassung zum Masterstudiengang "Wirtschaftskommunikation" die Abschlussnote von 2, 0 oder besser voraussetzt.
  • VG Regensburg, 28.07.2011 - RO 1 K 11.446

    Zulassung zum BWL-Masterstudium an der Universität Regensburg im Sommersemster

    Nach dem Beschluss des VG Berlin vom 14.6.2005 (Az. 3 A 293.05) ist sogar nicht zu beanstanden, wenn für die Absolventen des Diplomstudiengangs "Wirtschaftskommunikation" die Zulassung zum Masterstudiengang "Wirtschaftskommunikation" die Abschlussnote von 2, 0 oder besser voraussetzt.
  • VG Regensburg, 03.09.2009 - RO 1 E 09.1277

    Vorläufige Zulassung zum Masterstudiengang

    Nach dem Beschluss des VG Berlin vom 14.6.2005 (Az. 3 A 293.05) ist sogar nicht zu beanstanden, wenn für die Absolventen des Diplomstudiengangs "Wirtschaftskommunikation" die Zulassung zum Masterstudiengang "Wirtschaftskommunikation" die Abschlussnote von 2, 0 oder besser voraussetzt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht