Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 11.04.2016

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   OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15   

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OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15 (https://dejure.org/2016,11428)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.05.2016 - 3 A 314/15 (https://dejure.org/2016,11428)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 (https://dejure.org/2016,11428)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    GewO § 33i GlüStV § § 24, 25, 29 Abs. 4 SächsGlüStVAG § § 1 Abs. 3, 18a, 19
    Spielhalle; Stichtag; Betrieb; Betreiberwechsel; Vertrauensschutz; unechte Rückwirkung; Genehmigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der erneuten Genehmigungsbedürftigkeit des Betriebs einer Spielhalle; Schutz von Investitionen zum Betrieb einer Spielhalle; Umsetzung des glücksspielrechtlichen Regelungskonzepts durch die Staffelung von sachgerechten Übergangsfristen

  • vdai.de PDF

    Eine Spielhalle unterfällt der Übergangsregelung des § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV, wenn für ihren Betrieb vor dem 28. Oktober 2011 eine Genehmigung nach § 33i GewO erteilt worden ist, die nicht innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Staatsvertrags endete. Ein ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellung der erneuten Genehmigungsbedürftigkeit des Betriebs einer Spielhalle; Schutz von Investitionen zum Betrieb einer Spielhalle; Umsetzung des glücksspielrechtlichen Regelungskonzepts durch die Staffelung von sachgerechten Übergangsfristen

  • rechtsportal.de

    Feststellung der erneuten Genehmigungsbedürftigkeit des Betriebs einer Spielhalle; Schutz von Investitionen zum Betrieb einer Spielhalle; Umsetzung des glücksspielrechtlichen Regelungskonzepts durch die Staffelung von sachgerechten Übergangsfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 1267
  • DÖV 2016, 737
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Sachsen, 17.12.2013 - 3 B 418/13

    Einbeziehung von "Altspielhallen" in den glücksspielrechtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15
    16 Der Senat hat mit Beschluss vom 17. Dezember 2013 (3 B 418/13) unter Abänderung des entgegenstehenden Beschlusses des Verwaltungsgerichts Leipzig den Antrag der Klägerin abgelehnt, soweit diese gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Feststellung begehrte, dass sie für den weiteren Betrieb ihrer Spielhalle über den 30. Juni 2013 hinaus derzeit keine neue Erlaubnis benötige.

    17 Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Gerichtsakten des Senats und des Verwaltungsgerichts Leipzig 5 K 498/13 sowie in dem Verfahren vor dem Senat 3 B 418/13 verwiesen.

    Hierbei ist die Bedeutung des Anliegens des Normgebers für das Wohl der Allgemeinheit gegen das Vertrauen des Bürgers auf den Fortbestand der Rechtslage abzuwägen (BayVerfGH, Entsch. v. 28. Juni 2013 - Vf. 10-VII- 12 u. a., juris Rn. 92 ff.; SächsOVG, Beschluss v. 17. Dezember 2013 - 3 B 418/13 -, juris Rn. 15 ff., jeweils m. w. N.).

    30 Hierzu hat der Senat - damals noch in Bezug auf den Übergangszeitraum von einem Jahr gemäß § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV - in seinem Beschluss vom 17. Dezember 2013 (a. a. O. Rn. 8 ff.) ausgeführt:.

  • OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13

    Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15
    Von diesem Verständnis geht auch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen aus, da es in Nr. 2 seines Spielhallenerlasses vom 30. April 2013 den Schutz der fünfjährigen Übergangsfrist auch bei einem Betreiberwechsel fortbestehen lässt (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 29. Februar 2016 - 4 A 809/15 -, juris Rn. 4 ff. m. w. N. aus der Literatur; offengelassen von OVG Hamburg, Beschl. v. 24. Juni 2014 - 4 Bs 279/13 -, juris Rn. 8).

    Damit handelt es sich vorliegend um einen reinen Betreiberwechsel, so dass hier die fünfjährige Übergangsfrist gilt.28 Damit bedarf es vorliegend keiner Entscheidung der Frage, ob für die Heranziehung des jeweiligen Übergangszeitraums mit der Klägerin nicht auf den Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 33i GewO, sondern auf den der Antragstellung abzuheben wäre (hierzu näher Hamburgisches OVG, Beschl. v. 24. Juni 2014 - 4 Bs 279/13 -, juris Rn. 29 m. w. N.).

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15
    Durch diese verfahrensmäßige Besonderheit erlangt das Vertrauen auf den Fortbestand der gesetzlichen Anspruchsgrundlage ein besonderes Gewicht (Staatsgerichtshof BW, Urt. v. 17. Juni 2014 - 15/13, 1 VB 15/13 -, juris Rn. 427 ff.).

    Unter Berücksichtigung, dass auch danach ein wirtschaftlicher Betrieb von Spielhallen künftig nicht unmöglich gemacht und nicht alle insoweit getätigten Investitionen völlig entwertet werden, unterliegt die Festlegung einer fünfjährigen Übergangsfrist mit der Option einer weiteren mehrjährigen teilweisen Befreiung im Härtefall damit keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (zustimmend insoweit Staatsgerichtshof BW, Urt. v. 17. Juni 2014 - 15/13, 1 VB 15/13 -, juris Rn. 455 f.).

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13

    Kappung der fünfjährigen Übergangsfrist für (Alt )Spielhallen aufgrund eines

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15
    Auch sollte mit der Übergangsregelung vermieden werden, dass Erlaubnisse "auf Vorrat" eingeholt werden (OVG Lüneburg, Beschl. v. 8. November 2013 - 7 ME 82/13 -, juris Rn. 6 ff. unter Heranziehung der Begründung des dortigen Zustimmungsgesetzes).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - 4 A 809/15

    Befristung einer Spielhallenerlaubnis; Erteilung einer neuen befristeten

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15
    Von diesem Verständnis geht auch das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen aus, da es in Nr. 2 seines Spielhallenerlasses vom 30. April 2013 den Schutz der fünfjährigen Übergangsfrist auch bei einem Betreiberwechsel fortbestehen lässt (ebenso OVG NRW, Beschl. v. 29. Februar 2016 - 4 A 809/15 -, juris Rn. 4 ff. m. w. N. aus der Literatur; offengelassen von OVG Hamburg, Beschl. v. 24. Juni 2014 - 4 Bs 279/13 -, juris Rn. 8).
  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14

    Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15
    24 Die dem widersprechende obergerichtliche Rechtsprechung (HessVGH, Beschl. v. 5. September 2014 - 8 B 1036/14 -, juris Rn. 13 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 8. April 2014 - M 21/14 -, juris Rn. 6 ff.) kann hingegen nicht überzeugen.
  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 8.05

    Fun Game, Geldgewinnspiel, Unterhaltungsspielgerät, PEP-System.

    Auszug aus OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15
    22 Gegenstand des durch die Übergangsvorschrift des § 29 Abs. 4 GlüStV geschützten Vertrauens in den Fortbestand der bisherigen Rechtslage ist nicht die Fortdauer der gewerberechtlichen Erlaubnis nach § 33i GewO, sondern der Schutz von Investitionen zum Betrieb einer Spielhalle, die von dem Betreiber im Vertrauen auf die gesetzliche Regelung in § 33i GewO, aus dem sich bei Erfüllung der dort genannten Voraussetzungen ein gebundener Anspruch ergibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.11.2005 - 6 C 8/05 -, juris Rn. 32), in beträchtlicher Höhe getätigt worden sind und die eine von der Eigentumsgarantie geschützte vermögenswerte Rechtsposition erlangt haben.
  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18

    Glücksspiel; Spielhalle; Mindestabstand; Kohärenz; Transparenz; Werbung;

    Die geäußerten Bedenken gegen die diesbezügliche Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris) im Hinblick auf den Wesentlichkeitsgrundsatz, den Parlamentsvorbehalt oder den Bestimmtheitsgrundsatz veranlassen den Senat zu keiner Änderung seiner Rechtsprechung, da er sich mit diesen Bedenken bereits abschließend beschäftigt hat und keine neuen Gesichtspunkte aufgezeigt werden, die eine andere Sichtweise nahelegten.

    57 Wie der Senat bereits mit Urteil vom 11. Mai 2016 (- 3 A 314/15 - a. a. O. Rn. 31; auch BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 24 m. w. N.) festgestellt hat, sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis in den §§ 24, 25, 26 GlüStV i. V. m. § 1 Abs. 3, § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG hinreichend geregelt.

  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer

    Dass insbesondere auch Altspielhallen seit 1. Juli 2017 der glücksspielrechtlichen Erlaubnispflicht nach § 24 Abs. 1 GlüStV unterfallen, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 44) und entspricht der ständigen Rechtsprechung der Obergerichte (vgl. SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 26. September 2019 - 4 B 255/18 -, juris Rn. 14 f.; Beschl. v. NdsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rn. 32; OVG Saarland, Beschl. v. 10. Mai 2016 - 1 A 74/15 -, juris; OVG Hamburg, Beschl. 24. Juni 2014 - 4 Bs 279/13 -, juris).

    Die Antragstellerin hält diese Grundsätze für verletzt, weil sie nicht einsehen will, dass § 24 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1, § 29 Abs. 4 GlüStV - wie in der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts seit langem geklärt ist (SächsOVG, Beschl. v. 3 B 418/13 -, juris; Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris; bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 20 bis 24) - unmittelbar einen glücksspielrechtlichen Erlaubnisvorbehalt für neue und bestehende Spielhallen begründen und es im Sächsischen Ausführungsgesetz auch nicht an hinreichend bestimmten Durchführungsbestimmungen zur Zuständigkeit und zum Erlaubnisverfahren fehlt (vgl. hierzu bereits oben Rn. 31 und BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 a.a.O. Rn. 20 bis 24).

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

    Die Vorschrift des § 18 a Abs. 1 Satz 1 des sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag - SächsGlüStVAG -, nach der die Erlaubnis nach § 33 i GewO die Erlaubnis nach § 24 Abs. 1 GlüStV einschließt, gilt nach der bindenden Auslegung des Landesrechts durch das Oberverwaltungsgericht Sachsen (Urt. v. 11.5.2016 - OVG 3 A 314/15 -, NVwZ 2016, 1267, juris) nicht für Altspielhallen (BVerwG, Urt. v. 5.4.2017 - 8 C 16/16 -, juris, Rn. 17 ff.).
  • VG Leipzig, 01.11.2017 - 5 L 791/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle

    Zur Begründung verweist er insbesondere auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11.5.2016 - 3 A 314/15 - sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.4.2017 - 8 C 16.16 -.

    Die durch die Antragstellerin hiergegen erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken greifen nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - Rn. 188 ff.; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 - Rn. 63 ff.; SächsOVG, Urt. v. 11.5.2016 - 3 A 314/15 - jeweils zit. nach [...], BVerwG, Urt. v. 5.4.2017 - 8 C 16/16 - ).

    Soweit die Regelungen des § 25 GlüStV in Rede stehen, gelten die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts gleichermaßen für das sächsische Landesrecht, da § 25 GlüStV mit der Ratifikation des Glücksspielstaatsvertrags durch den Sächsischen Landtag als formelles Landesgesetz gilt und unmittelbare Verbindlichkeit auch gegenüber privaten Dritten wie der Antragstellerin entfaltet (SächsOVG, Urt. v. 11.5.2016 - 3 A 314/15 -, [...] Rn. 30; vgl. Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Ersten Glücksspieländerungsvertrag, zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag sowie weiterer Gesetze v. 14. Juni 2012, SächsGVBl. 2012, S. 270).

  • VG Leipzig, 23.10.2017 - 5 L 549/17
    Zur Begründung verweist er auf das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 11.5.2016 - 3 A 314/15 - sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5.4.2017 - 8 C 16.16 -.

    Die durch die Antragstellerin hiergegen erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken greifen nicht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - Rn. 188 ff.; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 - Rn. 63 ff.; SächsOVG, Urt. v. 11.5.2016 - 3 A 314/15 - jeweils zit. nach [...], BVerwG, Urt. v. 5.4.2017 - 8 C 16/16 - ).

    Soweit die Regelungen des § 25 GlüStV in Rede stehen, gelten die Ausführungen des Bundesverfassungsgericht gleichermaßen für das sächsische Landesrecht, da § 25 GlüStV mit der Ratifikation des Glücksspielstaatsvertrags durch den Sächsischen Landtag als formelles Landesgesetz gilt und unmittelbare Verbindlichkeit auch gegenüber privaten Dritten wie der Antragstellerin entfaltet (SächsOVG, Urt. v. 11.5.2016 - 3 A 314/15 -, [...] Rn. 30; vgl. Art. 1 Abs. 1 des Gesetzes zum Ersten Glücksspieländerungsvertrag, zum Staatsvertrag über die Gründung der GKL Gemeinsame Klassenlotterie der Länder und zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag sowie weiterer Gesetze v. 14. Juni 2012, SächsGVBl. 2012, S. 270).

  • OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20

    Zum mangelnden Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen

    Der Konzentrationswirkung der Alterlaubnis könne auch nicht die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -) und die nachgehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -) entgegengehalten werden.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Bundesrecht vereinbar (BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 17 ff.) und steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte (vgl. SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris; OVG NRW, Beschl. v. 26. September 2019 - 4 B 255/18 -, juris Rn. f.; NdsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rn. 32; OVG Saarland, Beschl. v. 10. Mai 2016 - 1 A 74/15 -, juris; OVG Hamburg, Beschl. 24. Juni 2014 - 4 Bs 279/13 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2017 - 4 B 609/16

    Vermittlung von Sportwetten in einem Gebäude mit einer Spielhalle

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 29.2.2016 - 4 A 824/15 -, ZfWG 2016, 383 (red. Leitsatz) = juris, Rn. 4 ff., 7, m. w. N.; Sächs. OVG, Urteil vom 11.5.2016 - 3 A 314/15 -, NVwZ 2016, 1267 = juris, Rn. 21 ff. (34); OVG Saarl., Urteil vom 27.4.2016 - 1 A 3/15 -, ZfWG 2016, 264 = juris, Rn. 36, m. w. N. und Beschluss vom 10.5.2016 - 1 A 74/15 -, NVwZ-RR 2016, 692 = juris, Rn. 9.
  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 3 B 398/18

    Spielhalle; Kohärenz; Verbundverbot; Härtefall

    Die geäußerten Bedenken gegen die diesbezügliche Rechtsprechung des Senats (SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris) im Hinblick auf den Wesentlichkeitsgrundsatz, den Parlamentsvorbehalt oder den Bestimmtheitsgrundsatz veranlassen den Senat zu keiner Änderung seiner Rechtsprechung, da er sich mit diesen Bedenken bereits abschließend beschäftigt hat und keine neuen Gesichtspunkte aufgezeigt werden, die eine andere Sichtweise nahelegten.

    44 Wie der Senat bereits mit Urteil vom 11. Mai 2016 (- 3 A 314/15 - a. a. O. Rn. 31; auch BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 24 m. w. N.) festgestellt hat, sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Erlaubnis in den §§ 24, 25, 26 GlüStV i. V. m. § 1 Abs. 3, § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG hinreichend geregelt.

  • OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17

    Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz;

    5 2. Nach der vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Rechtsprechung des Senats stehen sowohl der in § 24 Abs. 1 GlüStV geregelte Erlaubnisvorbehalt als auch der fünfjährige Übergangszeitraum für "Altspielhallen" nach § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV mit Verfassungsrecht in Einklang (BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16/16 -, juris Rn. 25 ff. m. w. N.; SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, Rn. 26; Beschl. v. 4. September 2017 - 3 B 203/17 -, juris Rn. 6 ff.; Beschl. v. 17. Dezember 2013 - 3 B 418/13 -, juris Rn. 10 ff.).
  • OVG Sachsen, 14.09.2017 - 3 B 199/17

    Härtefall; Spielhalle; Mindestabstand; Messung

    Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht im Wesentlichen auf die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris Rn. 29 ff.; Beschl. v. 17. Dezember 2013 - 3 B 418/13 -, juris Rn. 8 ff.) verwiesen.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen wird verwiesen (SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris Rn. 29 ff. m. w. N.; Beschl. v. 17. Dezember 2013 - 3 B 418/13 -, juris Rn. 8 ff.).

  • OVG Sachsen, 04.09.2017 - 3 B 203/17

    Erlaubnis; Spielhalle; deklaratorisch; konstitutive Klarstellung; Härtefall;

  • VG Leipzig, 07.09.2017 - 5 L 547/17

    Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle

  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

  • VG Würzburg, 10.01.2023 - W 5 E 22.1986

    Glücksspielrecht: Mindestabstand von einer Wettvermittlungsstelle zu Schulen -

  • OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

  • VG Regensburg, 15.11.2022 - RN 5 S 22.1333

    Vorläufiger Rechtsschutz nach § 80 Abs. 5 VwGO, Untersagung des Betriebs einer

  • VG Leipzig, 17.10.2017 - 5 L 548/17
  • OVG Niedersachsen, 07.03.2017 - 11 LA 17/17

    Bestandsschutz; betreiberbezogen; Betreiberwechsel; gewerberechtliche Erlaubnis;

  • OVG Sachsen, 08.08.2018 - 3 B 351/17

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Verbundverbot; Härtefall; Mietvertrag;

  • OVG Sachsen, 22.12.2017 - 3 B 320/17

    Auswahl; Vertrauensschutz; Bestimmtheitsgebot; Vorbehalt des Gesetzes, ;

  • OVG Sachsen, 18.12.2017 - 3 B 312/17

    Mischlage; Bundesrecht; Landesrecht; Abstandsgebot; örtliche Besonderheit;

  • OVG Sachsen, 20.12.2019 - 6 B 44/19

    Glückspielrechtliche Untersagungsverfügung; Verbundverbot; kein Verstoß gegen

  • VG Würzburg, 01.02.2023 - W 5 S 23.100

    Vorläufiger Rechtsschutz, Glücksspielrecht:, Mindestabstand von einer

  • OVG Sachsen, 10.12.2021 - 6 A 614/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

  • VG Würzburg, 01.02.2023 - W 5 S 23.98

    Vorläufiger Rechtsschutz, Glücksspielrecht, Mindestabstand von einer

  • OVG Sachsen, 19.02.2018 - 3 B 3/18

    Spielhalle; Härtefall; Transparenzgebot; Monopol; Verbundverbot;

  • OVG Sachsen, 05.01.2018 - 3 B 315/17

    Härtefall; Mindestabstand; Abstandsgebot; Verbund; Auswahlentscheidung;

  • OVG Sachsen, 07.01.2021 - 6 B 221/20

    Glücksspielrechtliche Untersagung einer Altspielhalle; Erlaubnisvorbehalt

  • OVG Sachsen, 29.06.2018 - 3 B 314/17

    Härtefall; Zeitpunkt der Erteilung; Erlaubnis; Mindestabstand

  • OVG Sachsen, 16.06.2021 - 6 B 225/20

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Gewerbeerlaubnis; Altspielhalle

  • OVG Sachsen, 22.04.2021 - 6 A 393/19

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis für eine Spielhalle; Verbundverbot;

  • OVG Sachsen, 13.06.2016 - 3 B 111/16

    Beisetzung ; Nutzungsrecht; unechte Rückwirkung; Umbettung

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