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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 14.03.2013 - 3 A 339/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,10837
VG Magdeburg, 14.03.2013 - 3 A 339/11 (https://dejure.org/2013,10837)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14.03.2013 - 3 A 339/11 (https://dejure.org/2013,10837)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 14. März 2013 - 3 A 339/11 (https://dejure.org/2013,10837)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Patienten ohne Zustimmung 20 Zähne gezogen - Verlust der Approbation

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2010 - 13 A 2837/09

    Rechtmäßigkeit eines Widerrufs einer Zulassung zum Zahnarztberuf wegen

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.03.2013 - 3 A 339/11
    Entscheidend ist, worauf die Widerrufsgründe im Einzelnen gestützt werden und in diesem Zusammenhang ist auch zu beachten, dass der Widerruf der Approbation als Zahnarzt wegen Unzuverlässigkeit oder Unwürdigkeit auch gerechtfertigt ist, wenn zum Zeitpunkt des Widerrufs der Approbation noch kein rechtskräftiges Strafurteil vorgelegen hat (vgl. OVG NRW, B. v. 21.03.2010, 13 A 2837/09, zitiert nach juris).
  • VG Hannover, 24.11.2010 - 5 A 1975/09

    Abrechungsbetrug; Approbation; Widerruf

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.03.2013 - 3 A 339/11
    Es kommt also darauf an, ob ein bestimmtes Fehlverhalten eines Arztes noch mit der Vorstellung in Einklang gebracht werden kann, die man mit der Einschätzung einer Arztpersönlichkeit verbindet (vgl. VG Hannover, Urt. vom 24.11.2010, 5 A 1975/09, zitiert nach juris).
  • VGH Bayern, 20.11.2012 - 21 ZB 12.1612

    Recht der Heilberufe / Arzt; Widerruf der Approbation; Unwürdigkeit; keine

    Auszug aus VG Magdeburg, 14.03.2013 - 3 A 339/11
    Unabhängig von den in dem Bescheid aufgelisteten Vorkommnissen, die teilweise im Einzelnen hinsichtlich des Tatherganges von dem Kläger bestritten werden, ist davon auszugehen, dass zumindestens Delikte vorliegen, die eine Unwürdigkeit zur Ausübung des zahnärztlichen Berufes darstellen (vgl. BayVGH, Beschl.v. 20.11.2012 - 21 ZB 12.1612 - , zit. nach juris).
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Rechtsprechung
   VG Magdeburg, 29.04.2013 - 3 A 339/11 MD   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8382
VG Magdeburg, 29.04.2013 - 3 A 339/11 MD (https://dejure.org/2013,8382)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 29.04.2013 - 3 A 339/11 MD (https://dejure.org/2013,8382)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 29. April 2013 - 3 A 339/11 MD (https://dejure.org/2013,8382)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    20 Zähne und keine Einwilligung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entzug der Approbation - Zahnarzt zog 20 Zähne ohne Zustimmung

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Entzug einer zahnärztlichen Approbation

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahnarzt zieht 20 Zähne ohne ausreichenden Befund: Entzug der zahnärztlichen Approbation gerechtfertigt - Fehlverhalten des Zahnarztes aufgrund vorsätzlicher Körperverletzung ist mit Vorstellungen an Arztpersönlichkeit nicht in Einklang zu bringen

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 339/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2754
OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 339/11 (https://dejure.org/2011,2754)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26.09.2011 - 3 A 339/11 (https://dejure.org/2011,2754)
OVG Saarland, Entscheidung vom 26. September 2011 - 3 A 339/11 (https://dejure.org/2011,2754)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung von Verfolgungsgefahr für einen türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit bei exponierter exilpolitischer Betätigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 73; AsylVfG § 78 Abs. 3
    Begründung von Verfolgungsgefahr für einen türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit bei exponierter exilpolitischer Betätigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Saarland, 25.08.2011 - 3 A 34/10

    Einzelfall des Widerrufs einer Asylanerkennung; Türkei

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 339/11
    Dieser neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat sich auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Urteilen vom 25.8.2011 - 3 A 34/10 -und - 3 A 35/10 - angeschlossen.

    Urteile des Senats vom 25.8.2011 - 3 A 34/10 und 3 A 35/10 - OVG Hamburg, Beschluss vom 4.11.2010 - 4 Bf 113/09.AZ - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 LA 78/09 - und vom 22.6.2009 - 7 LA 132/08 - OVG Schleswig, Beschluss vom 5.10.2009 - 4 LA 73/09; OVG Greifswald, Beschluss vom 20.11.2007 - 2 L 152/07 - jeweils juris; sowie Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2010, § 73 Rz 19.

    So hat der Senat auch bereits in seinen Urteilen vom 25.8.2011 - 3 A 34/10 und 3 A 35/10 - betreffend Widerrufsverfahren türkischer Staatsangehöriger im Einzelnen ausgeführt, dass für den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung nicht die Feststellung erforderlich ist, dass im Heimatland des betroffenen Ausländers - hier der Türkei - seit der Anerkennung derartige Veränderungen stattgefunden haben, dass es dort nunmehr ausnahmslos oder zumindest bei allen Angehörigen der Gruppe, der der betroffene Ausländer angehört, zu keinen asyl- bzw. flüchtlingsrelevanten Übergriffen mehr kommt.

    etwa Urteile vom 25.8.2011 - 3 A 34/10 - und - 3 A 35/10 - vom 3.4.2008 - 2 A 312/07 - und vom 28.9.2005 - 2 R 1/05 -.

  • OVG Saarland, 25.08.2011 - 3 A 35/10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Dorfschützer; verbesserte

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 339/11
    Dieser neuen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat sich auch das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Urteilen vom 25.8.2011 - 3 A 34/10 -und - 3 A 35/10 - angeschlossen.

    Urteile des Senats vom 25.8.2011 - 3 A 34/10 und 3 A 35/10 - OVG Hamburg, Beschluss vom 4.11.2010 - 4 Bf 113/09.AZ - OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2009 - 4 LA 78/09 - und vom 22.6.2009 - 7 LA 132/08 - OVG Schleswig, Beschluss vom 5.10.2009 - 4 LA 73/09; OVG Greifswald, Beschluss vom 20.11.2007 - 2 L 152/07 - jeweils juris; sowie Hailbronner, Ausländerrecht, Stand: Oktober 2010, § 73 Rz 19.

    So hat der Senat auch bereits in seinen Urteilen vom 25.8.2011 - 3 A 34/10 und 3 A 35/10 - betreffend Widerrufsverfahren türkischer Staatsangehöriger im Einzelnen ausgeführt, dass für den Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung nicht die Feststellung erforderlich ist, dass im Heimatland des betroffenen Ausländers - hier der Türkei - seit der Anerkennung derartige Veränderungen stattgefunden haben, dass es dort nunmehr ausnahmslos oder zumindest bei allen Angehörigen der Gruppe, der der betroffene Ausländer angehört, zu keinen asyl- bzw. flüchtlingsrelevanten Übergriffen mehr kommt.

    etwa Urteile vom 25.8.2011 - 3 A 34/10 - und - 3 A 35/10 - vom 3.4.2008 - 2 A 312/07 - und vom 28.9.2005 - 2 R 1/05 -.

  • OVG Saarland, 16.12.2004 - 2 R 1/04

    Türkei, Kurden, Aleviten, HADEP, Sympathisanten, PKK, Verdacht der Unterstützung,

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 339/11
    OVG des Saarlandes, Urteil vom 16.12.2004 - 2 R 1/04 sowie Beschlüsse vom 29.4.2003 - 2 Q 116/03 und vom 10.4.2003 - 2 Q 110/03.

    Einen entsprechenden allgemeinen Grundsatz hat das Oberverwaltungsgericht weder in den vom Kläger zitierten Entscheidungen vom 28.9.2005 - 2 R 2/05 -, vom 16.12.2004 - 2 R 1/04 -, vom 3.4.2008 - 2 A 312/07-, vom 26.3.2010 - 2 A 333/09 -, vom 29.4.2003 - 2 Q 116/03 - oder vom 10.4.2003 - 2 Q 110/03 - (welche teilweise nicht einmal asylrechtliche, sondern lediglich ausländerrechtliche Fragestellungen beinhalten) noch sonst aufgestellt.

    Vielmehr ist das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes - wie bereits dargestellt - im Grundsatz allgemein davon ausgegangen, dass kurdischen Volkszugehörigen türkischer Staatsangehörigkeit, die sich exilpolitisch exponiert haben, bei ihrer Rückkehr in die Türkei asylrelevante Verfolgung droht und hat darüber hinaus ( insbesondere auch in den vom Kläger zitierten Entscheidungen 2 R 1/04, 2 Q 110/03, 2 Q 116/03) stets betont, dass es jeweils eine Frage der Einzelfallwertung ist, ob für den jeweiligen Asyl suchenden Ausländer nach den konkreten Umständen eine exilpolitische Exponiertheit angenommen werden kann.

  • OVG Saarland, 03.04.2008 - 2 A 312/07
    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 339/11
    etwa Urteile vom 25.8.2011 - 3 A 34/10 - und - 3 A 35/10 - vom 3.4.2008 - 2 A 312/07 - und vom 28.9.2005 - 2 R 1/05 -.

    Einen entsprechenden allgemeinen Grundsatz hat das Oberverwaltungsgericht weder in den vom Kläger zitierten Entscheidungen vom 28.9.2005 - 2 R 2/05 -, vom 16.12.2004 - 2 R 1/04 -, vom 3.4.2008 - 2 A 312/07-, vom 26.3.2010 - 2 A 333/09 -, vom 29.4.2003 - 2 Q 116/03 - oder vom 10.4.2003 - 2 Q 110/03 - (welche teilweise nicht einmal asylrechtliche, sondern lediglich ausländerrechtliche Fragestellungen beinhalten) noch sonst aufgestellt.

  • VG Saarlouis, 16.06.2011 - 6 K 1645/08
    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 339/11
    Die vom Kläger angeführten Angaben des Zeugen Dr. C. in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im Verfahren 6 K 1645/08 bieten keinen Anlass, diese Rechtsprechung nochmals einer grundsätzlichen Überprüfung in einem Berufungsverfahren zuzuführen.

    Ausgehend von dem dargestellten - der Sache nach unverändert gebliebenen - allgemeinen Grundsatz ist das Verwaltungsgericht lediglich im Rahmen der vorzunehmenden konkreten Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse der Beweiserhebung aus dem Verfahren 6 K 1645/08 im Falle des Klägers zu dem Ergebnis gelangt, dass dessen exilpolitische Aktivitäten ungeachtet seiner Mitgliedschaft im Vorstand der K. e.V. nicht als exponiert zu erachten sind.

  • OVG Saarland, 03.03.2010 - 3 A 6/10

    Widerruf, Widerrufsverfahren, Türkei, Sippenhaft, herabgestufter

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 339/11
    so auch bereits Beschluss des Senats vom 3.3.2010 - 3 A 6/10 - betreffend das Widerrufsverfahren einer Schwester des Klägers, die ebenfalls eine fortbestehende Gefährdung unter Sippenhaftgesichtspunkten geltend gemacht hatte.

    auch Beschlüsse des Senats vom 16.11.2009 - 3 A 268/09 - und vom 3.3.2010 - 3 A 6/10 -.

  • VG Saarlouis, 16.06.2011 - 6 K 1505/08

    Widerruf, Widerrufsverfahren, Türkei, Kurden, PKK, Wahrscheinlichkeitsmaßstab,

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 339/11
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. Juni 2011 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 6 K 1505/08 - wird zurückgewiesen.

    Der gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 AsylVfG statthafte Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16.6.2011 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 6 K 1505/08 -, mit dem seine auf Aufhebung des Widerrufsbescheides der Beklagten vom 8.10.2008 gerichtete Klage abgewiesen wurde, ist unbegründet.

  • OVG Saarland, 28.09.2005 - 2 R 1/05

    Unsubstantiierte Darlegungen seines Verfolgungsschicksals durch türkischen

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 339/11
    etwa Urteile vom 25.8.2011 - 3 A 34/10 - und - 3 A 35/10 - vom 3.4.2008 - 2 A 312/07 - und vom 28.9.2005 - 2 R 1/05 -.
  • OVG Saarland, 28.09.2005 - 2 R 2/05

    Türkische Asylbewerberin kurdischer Volkszugehörigkeit, unterstellte

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 339/11
    Einen entsprechenden allgemeinen Grundsatz hat das Oberverwaltungsgericht weder in den vom Kläger zitierten Entscheidungen vom 28.9.2005 - 2 R 2/05 -, vom 16.12.2004 - 2 R 1/04 -, vom 3.4.2008 - 2 A 312/07-, vom 26.3.2010 - 2 A 333/09 -, vom 29.4.2003 - 2 Q 116/03 - oder vom 10.4.2003 - 2 Q 110/03 - (welche teilweise nicht einmal asylrechtliche, sondern lediglich ausländerrechtliche Fragestellungen beinhalten) noch sonst aufgestellt.
  • OVG Saarland, 26.03.2010 - 2 A 333/09

    Keine Aufenthaltserlaubnis bei Unterstützung einer Organisation, die den

    Auszug aus OVG Saarland, 26.09.2011 - 3 A 339/11
    Einen entsprechenden allgemeinen Grundsatz hat das Oberverwaltungsgericht weder in den vom Kläger zitierten Entscheidungen vom 28.9.2005 - 2 R 2/05 -, vom 16.12.2004 - 2 R 1/04 -, vom 3.4.2008 - 2 A 312/07-, vom 26.3.2010 - 2 A 333/09 -, vom 29.4.2003 - 2 Q 116/03 - oder vom 10.4.2003 - 2 Q 110/03 - (welche teilweise nicht einmal asylrechtliche, sondern lediglich ausländerrechtliche Fragestellungen beinhalten) noch sonst aufgestellt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2009 - 4 LA 73/09

    Berufungszulassung, Togo, Grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Divergenzrüge

  • BVerwG, 24.02.2011 - 10 C 5.10

    Widerruf der Anerkennung irakischer Flüchtlinge

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 10.10

    Einheitliche Maßstäbe bei Widerruf der Flüchtlingsanerkennung

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.11.2007 - 2 L 152/07

    Die wesentliche Veränderung der Verhältnisse beurteilt sich an den konkreten, für

  • OVG Niedersachsen, 22.06.2009 - 7 LA 132/08

    Zulässigkeit des Widerrufes einer Flüchtlingsanerkennung aufgrund von Änderungen

  • OVG Hamburg, 04.11.2010 - 4 Bf 113/09
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

  • VG Würzburg, 26.09.2013 - W 5 K 12.30315

    Türkei; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; exilpolitische Aktivitäten;

    Die Kammer folgt insgesamt der jüngsten Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs zum Widerruf der Anerkennung türkischer Asylbewerber und zur dauerhaften Veränderung der Verhältnisse in deren Herkunftsland (BayVGH, Ue. v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158 und Nr. 9 B 08.30203), die sich in Übereinstimmung mit der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung sieht (vgl. OVG des Saarlandes, Be. v. 25.8.2011 Nr. 3 A 35/10, v. 26.9.2011 Nr. 3 A 339/11 und 3 A 356/11; OVG Schleswig-Holstein, U. v. 1.12.2011 Nr. 4 LB 8/11) und die Rechtsprechung der Kammer (Ue. v. 1.2.2007 Nr. W 5 K 06.30368 u. v. 6.7.2007 Nr. W 5 K 06.30247) bestätigt.
  • VG Würzburg, 23.10.2013 - W 5 K 12.30323
    Die Kammer folgt insgesamt der jüngsten Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs zum Widerruf der Anerkennung türkischer Asylbewerber und zur dauerhaften Veränderung der Verhältnisse in deren Herkunftsland (BayVGH, Ue.v. 27.4.2012 Nr. 9 B 12.30158 und Nr. 9 B 08.30203), die sich in Übereinstim­ mung mit der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung sieht (vgl. OVG des Saarlandes, Be.v. 25.8.2011 Nr. 3 A 35/10, v. 26.9.2011 Nr. 3 A 339/11 und 3 A 356/11; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 1.12.2011 Nr. 4 LB 8/11) und die Rechtsprechung der Kammer (Ue.v. 1.2.2007 Nr. W 5 K 06.30368 u. v. 6.7.2007 Nr. W 5 K 06.30247) bestätigt.
  • VG Würzburg, 21.11.2013 - W 5 K 12.30331
    Die Kammer folgt insgesamt der jüngsten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Widerruf der Anerkennung türkischer Asylbe­ werber und zur dauerhaften Veränderung der Verhältnisse in deren Her­ kunftsland (BayVGH, Ue. v. 27.4.2012 - 9 B 12.30158 u. 9 B 08.30203), die sich in Übereinstimmung mit der jüngeren obergerichtlichen Rechtsprechung sieht (vgl. OVG des Saarlandes, Be. v. 25.8.2011 - 3 A 35/10 - u. v. 26.9.2011- 3 A 339/11 u. 3 A 356/11 - OVG Schleswig-Holstein, U. v. 1.12.2011 - 4 LB 8/11) und die Rechtsprechung der Kammer (Ue. v. 4.7.2013 - W 5 K 12.30317 - u. v. 16.4.2013 - 5 W K 13.30023 - u. v. 1.2.2007 - W 5 K 06.30368 - u. v. 6.7.2007 - W 5 K 06.30247) bestätigt.
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