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   VG Göttingen, 17.04.2012 - 3 A 389/10   

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VG Göttingen, 17.04.2012 - 3 A 389/10 (https://dejure.org/2012,9882)
VG Göttingen, Entscheidung vom 17.04.2012 - 3 A 389/10 (https://dejure.org/2012,9882)
VG Göttingen, Entscheidung vom 17. April 2012 - 3 A 389/10 (https://dejure.org/2012,9882)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Einheitliche Straßenreinigungsgebühr für Sommer- und Winterdienst

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 3 Abs 1 GG; § 5 Abs 3 S 1 KAG ND
    Äquivalenzgrundsatz; Frontmetermaßstab; Gleichheitsgrundsatz; Straßenreinigungsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Straßenreinigung: Notwendigkeit der Überprüfung von Straßenreinigungsverordnung und Straßenreinigungsgebührensatzungen

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Straßenreinigung in Niedersachsen: Notwendigkeit der Überprüfung von Straßenreinigungsverordnung und Straßenreinigungsgebührensatzungen

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2003 - 9 LA 269/03

    Ermittlungsgrundsätze für die Kosten öffentlicher Einrichtungen; Zulässigkeit der

    Auszug aus VG Göttingen, 17.04.2012 - 3 A 389/10
    Allerdings verstieße es gegen Art. 3 Abs. 1 GG, wenn Gebühren völlig unabhängig von den Kosten der gebührenpflichtigen Leistung festgesetzt werden dürften (Nds. OVG, Beschluss vom 29.10.2003 - 9 LA 269/03 -, juris, Rn 10 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.2008 - 9 LA 406/06

    Vollständigkeit sowie hinreichende Bestimmtheit von Maßstabsregelungen im

    Auszug aus VG Göttingen, 17.04.2012 - 3 A 389/10
    Unvollständig und in der Folge unwirksam ist eine Gebührensatzung, die den Maßstab oder Elemente des Maßstabs nicht für jeden Anwendungsfall (hier z.B. asymmetrisch geschnittene Grundstücke, Grundstücke am Ende einer Stichstraße) konkret festlegt, sondern insoweit nur eine von der Verwaltung auszufüllende Rahmenregelung oder teilweise Regelung enthält (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 19.08.2008 - 9 LA 406/06 -, juris, Rn 14 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 9 LA 205/08

    Bedeutung des Äquivalenzprinzips bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

    Auszug aus VG Göttingen, 17.04.2012 - 3 A 389/10
    Vielmehr muss - um für die Höhe des Gebührenanspruchs erheblich zu sein - eine Störung des Austauschverhältnisses von (nach Art, Dauer und/oder Umfang) gewissem Gewicht vorliegen (Nds. OVG, Beschluss vom 13.01.2010 - 9 LA 205/08 -, juris, Rn 5, m.w.N.).
  • VGH Hessen, 11.05.2011 - 5 A 3081/09

    Straßenreinigungsgebühr

    Auszug aus VG Göttingen, 17.04.2012 - 3 A 389/10
    Straßenreinigungskosten, die auf die gemeindeeigenen Grundstücke entfallen, dürfen im Gemeindeanteil ebenso wenig enthalten sein wie die Kostenanteile von Billigkeitserlassen (Driehaus-Lichtenfeld, aaO., § 6 Rn 744 m.w.N. und 764; vgl. aber § 5 Abs. 3 Nr. 3 SRGS), es sei denn, der 25-prozentige Gemeindeanteil würde angemessen erhöht (vgl. auch Hess. VGH, Urteil vom 11.05.2011 - 5 A 3081/09 -, juris, Rn 33ff).
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2011 - 9 LB 168/09

    Einstellung von abfallmengenabhängigen Kosten in die Kalkulation der Grundgebühr

    Auszug aus VG Göttingen, 17.04.2012 - 3 A 389/10
    Dieses landesgesetzliche Äquivalenzprinzip schreibt also vor, dass die Gebühr nach einem Maßstab zu bemessen ist, der im Wesentlichen an der von der Einrichtung erbrachten Leistung ausgerichtet sein muss (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2011 - 9 LB 168/09 -, juris, Rn 27, m.w.N.; ebenso Bay. VGH, Urteil vom 22.09.2011 - 4 N 10.315 -, juris, Rn 22).
  • VGH Bayern, 22.09.2011 - 4 N 10.315

    Friedhofsgebührensatzung; Kalkulation; fehlende Plausibilität der

    Auszug aus VG Göttingen, 17.04.2012 - 3 A 389/10
    Dieses landesgesetzliche Äquivalenzprinzip schreibt also vor, dass die Gebühr nach einem Maßstab zu bemessen ist, der im Wesentlichen an der von der Einrichtung erbrachten Leistung ausgerichtet sein muss (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27.06.2011 - 9 LB 168/09 -, juris, Rn 27, m.w.N.; ebenso Bay. VGH, Urteil vom 22.09.2011 - 4 N 10.315 -, juris, Rn 22).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke;

    Bis zum Jahr 2012 hatte die Antragsgegnerin eine einheitliche Gebühr für Sommer- und Winterdienst erhoben, was das Verwaltungsgerichts Göttingen mit Urteil vom 17. April 2012 (- 3 A 389/10 - juris) beanstandete.

    Mit der getrennten Erhebung von Straßenreinigungsgebühren für den Sommer- und den Winterdienst hat die Antragsgegnerin den Vorgaben des Verwaltungsgerichts Göttingen in dessen Urteil vom 17. April 2012 (- 3 A 389/10 - Rn. 12 ff.) Rechnung getragen, wonach die Erhebung einer einheitlichen Straßenreinigungsgebühr für den Sommer- und den Winterdienst in ihrem Gemeindegebiet gegen den Gleichbehandlungs- und Äquivalenzgrundsatz verstoße.

  • VGH Hessen, 20.11.2014 - 5 A 1992/13

    Straßenreinigungsgebühren

    Der Senat hat in einer früheren Entscheidung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Kassel - ohne dass es für die damalige Entscheidung erheblich war - einen Anteil von 20 % noch für ausreichend gehalten (Beschluss vom 16. Oktober 1985 - 5 N 1/83 -, ESVGH 36, 60 = GemHH 1986, 237; siehe weiterhin: Bayerischer VGH, Urteil vom 4. August 2005 - 4 BV 03.1932 -, Juris: 10 % ausreichend - ständige Rechtsprechung - OVG Schleswig-Holstein/Niedersachsen, Urteil vom 19. Juli 1990 - 14 A 227/88 -, OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Juni 1994 - 2 L 241/93 -, beide Juris: 15 % ausreichend; OVG Nordrhein - Westfalen, Urteil vom 1. Juni 2007 - 9 A 956/03 -, a.a.O.: 15 % nicht plausibel gemacht; VG Göttingen, Urteil vom 17. April 2012 - 3 A 389/10 -, Juris: 25 % zweifelhaft).
  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 305/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

    Mangels einer Regelung im Satzungsrecht der Beklagten (vgl. Driehaus-Lichtenfeld, Kommunalabgabenrecht, Stand: 03/14, § 6 Rn 762a) kann dieses Merkmal von einer Grundstücksgrenze jedenfalls nur erfüllt werden, wenn sie in einem Winkel von weniger als 45 Grad zur Straßengrenze verläuft (OVG Lüneburg, Urteil vom 19.07.1990 - 14 A 227/88 -, juris, Rn 5; VG Göttingen, Urteil vom 17.04.2012 - 3 A 389/10 -, S. 4; Driehaus-Brüning, aaO., § 6 Rn 475 und 479; vgl. auch OVG Rh-Pf, Urteil vom 15.03.2011 - 6 C 10959/10 -, juris, Rn 46f).

    Denn der Einzelrichter der Kammer hat durch Urteil vom 17.04.2012 (- 3 A 389/10 -) eine Nachveranlagung zu Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2006 bis 2010 aufgehoben und die Entscheidung tragend auch auf die Rechtswidrigkeit eines einheitlichen Gebührensatzes für Sommer- und Winterdienst gestützt, so dass die diesen Gebührensätzen zu Grunde liegenden, methodisch falschen Kalkulationen nicht zur Begründung einer unbeabsichtigten Gebührenunterdeckung dienen können.

  • VG Göttingen, 18.05.2022 - 3 A 116/18

    Gebührenkalkulation; Pfeifenstielgrundstück; Schlechterstellungsverbot;

    Der 9. Senat lässt keinen Zweifel daran, dass die Erhebung einheitlicher Winter- und Sommerdienstgebühren in den Jahreskalkulationsperioden 2006 bis 2014 (VG Göttingen, Urteil vom 17.04.2012 - 3 A 389/10 -, juris. Rn. 12ff; für 2015 vgl. VG Göttingen, Urteil vom 22.03.2016 - 3 A 226/15 -, juris, Rn. 27) rechtswidrig war (aaO., Rn. 225).

    Die Kammer hat im April 2012 im Verfahren 3 A 389/10 einen angefochtenen Straßenreinigungsgebührenbescheid der Beklagten für die Kalenderjahre 2006 bis 2010 mit der tragenden Begründung rechtskräftig aufgehoben, dass mangels einer Trennung von Sommer- und Winterdienst keine rechtmäßige Kalkulation der Gebührensätze vorlag.

  • VG Göttingen, 25.07.2014 - 3 A 68/13

    Bestimmtheitsgebot; Eingemeindungsvertrag; Gebührenkalkulation; Gebührenmaß;

    Mangels einer Regelung im Satzungsrecht der Beklagten (vgl. Driehaus-Lichtenfeld, Kommunalabgabenrecht, Stand: 03/14, § 6 Rn 762a) kann dieses Merkmal von einer Grundstücksgrenze jedenfalls nur erfüllt werden, wenn sie in einem Winkel von weniger als 45 Grad zur Straßengrenze verläuft (OVG Lüneburg, Urteil vom 19.07.1990 - 14 A 227/88 -, juris, Rn 5; VG Göttingen, Urteil vom 17.04.2012 - 3 A 389/10 -, S. 4; Driehaus-Brüning, aaO., § 6 Rn 475 und 479; vgl. auch OVG Rh-Pf, Urteil vom 15.03.2011 - 6 C 10959/10 -, juris, Rn 46f).

    Denn der Einzelrichter der Kammer hat durch Urteil vom 17.04.2012 (- 3 A 389/10 -) eine Nachveranlagung zu Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2006 bis 2010 aufgehoben und die Entscheidung tragend auch auf die Rechtswidrigkeit eines einheitlichen Gebührensatzes für Sommer- und Winterdienst gestützt, so dass die diesen Gebührensätzen zu Grunde liegenden, methodisch falschen Kalkulationen nicht zur Begründung einer unbeabsichtigten Gebührenunterdeckung dienen können.

  • VG Wiesbaden, 21.08.2013 - 1 K 1015/12

    Straßenreinigungsgebühren; Kosten für die Leerung der Straßenpapierkörbe

    sei selbst ein Stadtanteil von 25% zu gering; insoweit werde auf das Urteil des VG Göttingen vom 17.04.2012 - 3 A 389/10 -, juris, Rdnr. 33 verwiesen.
  • VG Göttingen, 22.03.2016 - 3 A 226/15

    Betriebsabrechnungsbogen; Gebührenmaßstab; Gebührentatbestand; Neukalkulation;

    Denn der Beklagten ist bekannt, dass sowohl Nachveranlagungen zu Straßenreinigungsgebühren für die Jahre 2006 bis 2010 (Urteil vom 17.04.2012 - 3 A 389/10 -) als auch Heranziehungsbescheide für die folgenden Jahre aufgehoben und die Entscheidungen tragend auch auf die Rechtswidrigkeit der festgelegten Gebührensätze für Sommer- und Winterdienst gestützt wurden, so dass die diesen Gebührensätzen zu Grunde liegenden, methodisch falschen Kalkulationen nicht zur Begründung unbeabsichtigter Gebührenunterdeckungen oder der Höhe nach zutreffender Gebührenüberdeckungen dienen können.
  • VG Hannover, 31.05.2021 - 1 A 3436/18

    Abgabengerechtigkeit; Hammergrundstück; Nutzungsintensität;

    Entscheidend ist, dass eine einigermaßen gleichmäßige Versorgung aller Straßen beabsichtigt ist und regelmäßig auch erreicht werden kann (VG Göttingen für den Fall einer einheitlichen Sommer- und Winterdienstgebühr, Urt. v. 17.04.2012 - 3 A 389/10 -, juris Rn. 14).
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