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   VG Hannover, 13.03.2014 - 3 A 4605/12   

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VG Hannover, 13.03.2014 - 3 A 4605/12 (https://dejure.org/2014,4033)
VG Hannover, Entscheidung vom 13.03.2014 - 3 A 4605/12 (https://dejure.org/2014,4033)
VG Hannover, Entscheidung vom 13. März 2014 - 3 A 4605/12 (https://dejure.org/2014,4033)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 Abs 1 Nr 2 AFBG; § 7 Abs 3a AFBG; § 7 Abs 4 AFBG; § 9 S 2 AFBG; § 9 S 4 AFBG; § 9 S 6 AFBG
    Arbeitgeberweisung; Attest; Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz; berufsbedingte; Fehlzeiten; Maßnahmebeitrag; regelmäßige Teilnahme; Rückforderung; unentschuldigt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Urteil zur Rückforderung von sog. Meister-BAföG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Meister-BAföG und die Rückforderung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückforderung von Aufstiegsfortbildungsförderung wegen entschuldigter arbeitsbedingter Fehlzeiten

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Rückforderung von sog. Meister-BAföG bei Unterrichtsfehlzeiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Urteil zur Rückforderung von sog. Meister-BAföG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderungspraxis von Meister-BAföG rechtswidrig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bundesweite Verwaltungspraxis zur Rückforderung des "Meister-Bafögs" rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Rückforderung von "Meister-BAföG" bei Unterrichtsfehlzeiten rechtswidrig - Auszubildenden darf nicht Begehen eines arbeitsvertraglichen Pflichtenverstoßes zum Erhalt der Fördervoraussetzungen zugemutet werden

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Oldenburg, 09.11.2012 - 13 A 3804/12

    Entschuldigung von Fehlzeiten; regelmäßige Teilnahme; Rückforderung

    Auszug aus VG Hannover, 13.03.2014 - 3 A 4605/12
    Dagegen, dass die Beklagte insoweit dem Grunde nach unter Berufung auf die Begründung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (BT-Drs. 16/10996) auf den zeitlichen Umfang der Teilnahme abstellt und im Weiteren eine Unterscheidung zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten vornimmt, bestehen keine grundsätzlichen Bedenken (so auch VG Oldenburg, Urt. vom 09.11.2012, 13 A 3804/12, juris).

    bb) Es kann offen bleiben, ob - wie das VG Oldenburg annimmt (Urt. vom 09.11.2012, 13 A 3804/12, a.a.O.), die Beurteilung der Frage einer regelmäßigen Teilnahme und in dem Zusammenhang die Beurteilung der Frage einer genügenden Entschuldigung von Fehlzeiten von Gesetzes wegen grundsätzlich und primär dem Fortbildungsträger obliegt.

  • OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 B 351/12

    "Regelmäßige Teilnahme" i.S.v. § 9 S. 4 AFBG auch bei entschuldigten Fehlzeiten;

    Auszug aus VG Hannover, 13.03.2014 - 3 A 4605/12
    Ergänzend kann im Übrigen zur Untauglichkeit des Rückgriffs auf § 7 Abs. 4 Satz 1 AFBG für die Interpretation des Begriffs der regelmäßigen Teilnahme in § 9 AFBG auf die Ausführungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 23.11.2012 (1 B 351/12, juris) verwiesen werden, denen sich das erkennende Gericht anschließt.

    Das Gericht lässt gemäß § 124a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO die Berufung und gemäß § 134 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 i. V. m. § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO die Sprungrevision zu, weil die Rechtssache angesichts des Umstands, dass die Verwaltungspraxis zu der entscheidungserheblichen Frage, wie der Begriff der regelmäßigen Teilnahme in § 9 Abs. 1, 2, 4, 6 AFBG auszulegen ist, über diesen Fall hinaus soweit ersichtlich bundesweit auch nach der Entscheidung des Sächs. OVG vom 23.11.2012 (1 B 351/12, juris) weiterhin eine vom Gericht als fehlerhaft bewertete Auffassung vertritt und ihren Entscheidungen zu Grunde legt, grundsätzliche Bedeutung hat.

  • VG Augsburg, 11.06.2013 - Au 3 K 12.1564

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Maßnahmebeitrag; Vorbehalt der Rückforderung

    Auszug aus VG Hannover, 13.03.2014 - 3 A 4605/12
    a) Es kann offen bleiben, ob diese Vorschriften auf einen Fall wie dem vorliegenden, in dem es ausschließlich um die Rückforderung eines Maßnahmebeitrags geht, überhaupt anwendbar sind (bejahend: VG Minden, Urt. vom 09.12.2011, 6 K 1464/11, juris, best. von OVG NW, Beschl. vom 12.04.2012, 12 A 236/12, juris; verneinend: VG Augsburg, Urt. vom 11.06.2013, Au 3 K 12.1564, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2012 - 12 A 236/12

    Zulässigkeit der Anknüpfung der Förderleistung nach dem AFBG an die Erwartung

    Auszug aus VG Hannover, 13.03.2014 - 3 A 4605/12
    a) Es kann offen bleiben, ob diese Vorschriften auf einen Fall wie dem vorliegenden, in dem es ausschließlich um die Rückforderung eines Maßnahmebeitrags geht, überhaupt anwendbar sind (bejahend: VG Minden, Urt. vom 09.12.2011, 6 K 1464/11, juris, best. von OVG NW, Beschl. vom 12.04.2012, 12 A 236/12, juris; verneinend: VG Augsburg, Urt. vom 11.06.2013, Au 3 K 12.1564, juris).
  • VG Minden, 09.12.2011 - 6 K 1464/11

    Rückforderung eines Maßnahmebeitrags nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 AFBG durch die

    Auszug aus VG Hannover, 13.03.2014 - 3 A 4605/12
    a) Es kann offen bleiben, ob diese Vorschriften auf einen Fall wie dem vorliegenden, in dem es ausschließlich um die Rückforderung eines Maßnahmebeitrags geht, überhaupt anwendbar sind (bejahend: VG Minden, Urt. vom 09.12.2011, 6 K 1464/11, juris, best. von OVG NW, Beschl. vom 12.04.2012, 12 A 236/12, juris; verneinend: VG Augsburg, Urt. vom 11.06.2013, Au 3 K 12.1564, juris).
  • VGH Bayern, 06.08.2015 - 12 ZB 14.2598

    I. Die regelmäßige Teilnahme an einer Maßnahme der Auftstiegsfortbildung in Form

    Es handelt sich vielmehr, wovon auch das Verwaltungsgericht zutreffend ausgegangen ist, um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der der vollen verwaltungsgerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. VG Hannover, U.v. 13.3.2014 - 3 A 4605/12 - juris Rn. 20 f.).

    Demgegenüber lässt sich die Gewährung des Maßnahmebeitrags im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 AFBG nicht "einstellen" (unzutreffend insoweit VG Hannover, U.v. 13.3.2014 - 3 A 4605/12 - juris Rn. 18, das von einer "redaktionell missglückten Formulierung" ausgeht).

    Dass einzelne Verwaltungsgerichte insoweit eine abweichende Auffassung vertreten (VG Minden, U.v. 9.12.2011 - 6 K 1464/11 - juris Rn. 12 ff.; der hierzu ergangene Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 12.4.2012 - 12 A 236/12 - juris kann nicht als "Bestätigung" der Rechtsauffassung des VG Minden angesehen werden, da er zu der inmitten stehenden Rechtsfrage keine Stellung nimmt; dem VG Minden folgend VG Gelsenkirchen, U.v. 20.5.2015 - 7 K 6249/12 - juris Rn. 18 ff.; offengelassen von VG Hannover, U.v. 13.3.2014 - 3 A 4605/12 - juris Rn. 18), begründet die grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage ebenfalls nicht.

  • VGH Bayern, 19.04.2016 - 12 B 15.2304

    Aufhebung der Bewilligung eines Maßnahmebeitrags im Rahmen der beruflichen

    Auf die vom Kläger im Berufungsverfahren zusätzlich aufgeworfene Frage, ob bei einer arbeitsvertraglichen Verhinderung der Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme von entschuldigten Fehlzeiten auszugehen ist (vgl. hierzu VG Hannover, U. v. 13.3.2014 - 3 A 4605/12 - juris Rn. 24 ff.) bzw. ob die Beklagte eine Pflicht zur Aufklärung über den Begriff der regelmäßigen Teilnahme trifft, kommt es daher vorliegend nicht entscheidungserheblich an.

    Demgegenüber lässt sich der einmalig bewilligte Maßnahmebeitrag im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 AFBG nicht "einstellen" (unzutreffend daher VG Hannover, U. v. 13.3.2014 - 3 A 4605/12 - juris Rn. 18, das von einer "redaktionell missglückten Formulierung" ausgeht).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 12 S 1983/16

    Rückforderung von Mitteln der Aufstiegsförderung

    Der einmalig bewilligte Zuschuss zu dem Maßnahmebeitrag, der in drei Raten fällig wird, lässt sich hingegen nicht einstellen (anders jedoch VG Hannover, Urteil vom 13.03.2014 - 3 A 4605/12 - juris Rn. 18, das insoweit von einer "redaktionell missglückten Formulierung" ausgeht).
  • VG Augsburg, 16.10.2014 - Au 3 K 14.1079

    Aufstiegsfortbildungsförderung; Maßnahmebeitrag; Vorbehalt der Rückforderung

    aa) Dabei kann offen bleiben, ob diese Vorschriften auf einen Fall wie den vorliegenden, in dem es ausschließlich um die Rückforderung eines Maßnahmebeitrags geht, überhaupt anwendbar sind (vgl. VG Hannover, U.v. 13.3.2014 - 3 A 4605/12 - juris; bejahend: VG Minden, U.v. 9.12.2011 - 6 K 1464/11 - nachgehend OVG NRW, B.v. 12.4.2012 - 12 A 236/12 - beide juris; verneinend: VG Augsburg, U.v. 11.6.2013 - Au 3 K 12.1564 - juris).

    Präsenzunterrichtsstunden hat der Kläger aber gerade nicht versäumt (vgl. zu "unentschuldigten Fehlzeiten" bzw. unentschuldigtem Unterrichtsversäumnis als maßgeblichem Kriterium für die Rückzahlungspflicht nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 AFBG: SächsOVG, B.v. 23.11.2012 - 1 B 351/12 - SächsVBl 2013, 74; VG Hannover, U.v. 13.3.2014 - 3 A 4605/12; VG Oldenburg, U.v. 9.11.2012 - 13 A 3804/12 - beide juris).

  • VG Ansbach, 15.06.2021 - AN 2 K 20.02584

    Rückforderung von Aufstiegsfortbildungsförderung, verschuldensunabhängige

    Auf diese, nicht mehr anzuwendende Fassung des Gesetzes bezieht sich die klägerseits zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (U.v. 13. März 2014 - 3 A 4605/12 - BeckRS 2014, 48808), worauf noch genauer einzugehen sein wird.

    (5) Auch die Erwägungen der klägerseits zitierten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (U.v. 13.3.2014 - 3 A 4605/12 - BeckRS 2014, 48808) stehen der angegriffenen Rückforderung nicht entgegen.

  • VG Stuttgart, 29.11.2021 - 11 K 830/21

    Rückforderung bewilligter Maßnahmebeiträge

    Der lediglich einmalig bewilligte Zuschuss zu dem Maßnahmebeitrag lässt sich hingegen nicht einstellen (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.03.2017 - 12 S 1983/16, juris Rn. 25; anders hingegen VG Hannover, Urteil vom 13.03.2014 - 3 A 4605/12, juris Rn. 18, das von einer "redaktionell missglückten Formulierung" ausgeht).
  • VG Stuttgart, 07.01.2015 - 11 K 4299/14

    Rückforderung von Vorschussleistungen nach dem

    Bei der Auslegung des Begriffs der regelmäßigen Teilnahme für die Unterscheidung zwischen entschuldigten und unentschuldigten Fehlzeiten kommt es entscheidend darauf an, ob die Ursache für die Säumnis in Umständen liegt, die der einer grundsätzlichen eigenen Gestaltungsfreiheit offenen Sphäre des Auszubildenden zuzurechnen sind, oder ob sie auf Umständen beruht, die von diesem nicht beeinflusst werden können bzw. nicht zu vertreten sind (vgl. VG Hannover, Urteil vom 13. März 2014 - 3 A 4605/12 -, ).
  • VG Weimar, 01.04.2016 - 3 K 610/13

    Anwendung von § 16 AFBG auf einen Maßnahmebeitrag

    Demgegenüber lässt sich die Gewährung des Maßnahmebeitrags im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 1 AFBG nicht "einstellen" (unzutreffend insoweit VG Hannover, Urteil vom 13.03.2014 - 3 A 4605/12 - juris Rn. 18, das von einer "redaktionell missglückten Formulierung" ausgeht).
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