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   VG Göttingen, 27.04.2009 - 3 A 495/07   

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VG Göttingen, 27.04.2009 - 3 A 495/07 (https://dejure.org/2009,25739)
VG Göttingen, Entscheidung vom 27.04.2009 - 3 A 495/07 (https://dejure.org/2009,25739)
VG Göttingen, Entscheidung vom 27. April 2009 - 3 A 495/07 (https://dejure.org/2009,25739)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Wegstreckenentschädigung für Fortbildungsreisen zur Deutschen Richterakademie

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    11 IV ; BRKG; 2 I 1 ; BRKG; 5 I ; BRKG; 3 I ; GG; 98 I Nr. 2 ; NBG; 4 I ; NRiG
    Deutsche Richterakademie; Dienstreise; Eigenanteil; Fahrtkosten; Fortbildungsreise; Fortbildungsveranstaltung; Reisekosten; Wegstreckenentschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wegstreckenentschädigung für die Richterfortbildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Deutsche Richterakademie; Dienstreise; Eigenanteil; Fahrtkosten; Fortbildungsreise; Fortbildungsveranstaltung; Reisekosten; Wegstreckenentschädigung

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 12.12.1979 - 6 C 23.78

    Erstattung von Fahrauslagen für Reisen zu Fortbildungszwecken - Begriff des

    Auszug aus VG Göttingen, 27.04.2009 - 3 A 495/07
    Bei der Entscheidung nach § 11 Abs. 4 BRKG, ob und in welchem Umfang entstandene Kosten vergütet werden sollen, müssen insbesondere der Zweck der Veranstaltung und das Maß der dienstlichen und persönlichen Interessen an der Fortbildung berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1979 - 6 C 23.78 -, juris, RdNr. 18).

    Somit ist für einen bereits ausgebildeten Bediensteten die Beteiligung an einer Fortbildungsveranstaltung jedenfalls dann ein Dienstgeschäft, wenn er im Rahmen der Aufgaben seines Dienstpostens aus dienstlicher Veranlassung eine Fortbildungsveranstaltung leitet oder als Vortragender oder Aufsichtskraft daran mitwirkt (Meyer-Fricke, Reisekosten im öffentlichen Dienst, Stand: Dezember 2008, § 2 BRKG, RdNr. 18; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1979 - 6 C 23.78 -, juris, RdNr. 15 zu Art. 2 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Reisekostengesetzes, der mit § 2 Abs. 1 BRKG inhaltlich übereinstimmt ).

    Zwar kann auch in anderen Fällen die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung im ausschließlich dienstlichen Interesse liegen, etwa wenn ein bereits ausgebildeter Beamter für eine ihm künftig zu übertragende Aufgabe besonders geschult oder in eine neuartige, von ihm anzuwendende Arbeitsmethode eingewiesen werden soll (Meyer-Fricke, a.a.O., § 2 BRKG, RdNr. 19; offen gelassen von BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1979, a.a.O., RdNr. 15).

    Reisen zum Zwecke der Fortbildung, die nur teilweise im dienstlichen Interesse ausgeführt werden, sind in keinem Fall Dienstreisen (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1979, a.a.O., RdNr. 15).

    Dem Kläger ging es bei der Fortbildungsveranstaltung aber nicht darum ging, sich beispielsweise für neue Aufgaben besonders schulen zu lassen; vielmehr ist seine Teilnahme daran auch als vorteilhaft für seine allgemeine berufliche Entwicklung bzw. sein berufliches Fortkommen anzusehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1979, a.a.O., RdNr. 17 ff.).

    Bei der Entscheidung nach § 11 Abs. 4 BRKG, ob und in welchem Umfang entstandene Kosten vergütet werden sollen, müssen insbesondere der Zweck der Veranstaltung und das Maß der dienstlichen und persönlichen Interessen an der Fortbildung berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1979 - 6 C 23.78 -, juris, RdNr. 18).

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus VG Göttingen, 27.04.2009 - 3 A 495/07
    Nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Vorschrift des § 133 BGB kommt es folglich auf den wirklichen Willen des Erklärenden, d.h. auf den von ihm der Erklärung beigegebenen Sinn und Zweck, an (vgl. hierzu u.a. BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1981 - 2 C 42.79 -, juris; BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1981 - 2 C 5.79 -, juris, mit umfangreichen Nachweisen; Kopp/Schenke, a.a.O., § 114, RdNr. 42).

    Da sich eine Rechtsverletzung durch Abweichung von den Verwaltungsvorschriften folglich nur mittelbar aus einem Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben kann, und die Verwaltungsvorschriften zur Disposition des Vorschriftengebers stehen, ist bei der Auslegung die tatsächliche Verwaltungspraxis jedenfalls insoweit heranzuziehen, als sie vom Urheber der Verwaltungsvorschriften gebilligt bzw. geduldet wurde oder wird (BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1981 - 2 C 5.79 -, a.a.O., RdNr. 18).

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

    Auszug aus VG Göttingen, 27.04.2009 - 3 A 495/07
    Zu einer Differenzierung bei ungleichen Sachverhalten ist der Gesetzgeber oder die Exekutive allerdings nur verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 30. April 1952 - 1 BvR 14/52, 1 BvR 25/52, 1 BvR 167/52 -, juris, RdNr. 34; BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1984 - 1 BvR 464/81, 1 BvR 427/82, 1 BvR 440/82, 1 BvR 605/81 -, juris, RdNr. 57).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot -

    Auszug aus VG Göttingen, 27.04.2009 - 3 A 495/07
    Zu einer Differenzierung bei ungleichen Sachverhalten ist der Gesetzgeber oder die Exekutive allerdings nur verpflichtet, wenn die tatsächliche Ungleichheit so groß ist, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 30. April 1952 - 1 BvR 14/52, 1 BvR 25/52, 1 BvR 167/52 -, juris, RdNr. 34; BVerfG, Beschluss vom 15. Mai 1984 - 1 BvR 464/81, 1 BvR 427/82, 1 BvR 440/82, 1 BvR 605/81 -, juris, RdNr. 57).
  • BVerwG, 17.01.1996 - 11 C 5.95

    Wirtschaftsrecht: Begriff des "Subventionszwecks" i.S. des § 4 Abs. 2 SubvG ,

    Auszug aus VG Göttingen, 27.04.2009 - 3 A 495/07
    Das gilt besonders für Fälle, in denen der Wortlaut einer Verwaltungsvorschrift unklar und darum auslegungsbedürftig ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17.01.1996 - 11 C 5.95 - NJW 1996, 1766 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 1 BvR 296/88

    Gewerkschaftliche Beratungshilfe

    Auszug aus VG Göttingen, 27.04.2009 - 3 A 495/07
    Dabei zieht Art. 3 Abs. 1 GG umso engere Grenzen, je stärker sich die Gleichbehandlung auf verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheiten auswirkt, und je weniger der Einzelne nachteilige Folgen durch eigenes Verhalten vermeiden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02. Dezember 1992 - 1 BvR 296/88 -, juris, RdNr. 28).
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus VG Göttingen, 27.04.2009 - 3 A 495/07
    Maßgeblich ist letztlich, dass das Ergebnis des Einzelfalles dem Zweck der das Ermessen einräumenden Norm entspricht und deren Grenzen eingehalten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 1979 - 3 C 111.79 -, BVerwGE 58, 45, 51 ff.; Kopp/Schenke, a.a.O., § 114, RdNr. 41 ff.).
  • BVerwG, 29.04.1971 - II C 20.69

    Verwaltungsrechtsweg bei Antrag auf Zulassung zum Auswahlwettbewerb für den

    Auszug aus VG Göttingen, 27.04.2009 - 3 A 495/07
    Er kann lediglich verlangen, entsprechend der in der "antizipierten Verwaltungspraxis" zum Ausdruck kommenden Ermessensbindung der Verwaltung gleichmäßig behandelt zu werden (BVerwG, Urteil vom 29. April 1971 - BVerwG 2 C 20.69 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 1979 - 6 B 33.79 -, juris).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 8 C 5.03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage; Klage des

    Auszug aus VG Göttingen, 27.04.2009 - 3 A 495/07
    Dieser Grundsatz ist indes nicht starr; der maßgebliche Zeitpunkt bestimmt sich vielmehr nach dem jeweils heranzuziehenden materiellen Fachrecht (ständige Rechtsprechung; statt aller: BVerwG, Urteil vom 31. März 2004 - 8 C 5.03 -, juris).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus VG Göttingen, 27.04.2009 - 3 A 495/07
    Nach der auch im öffentlichen Recht geltenden Vorschrift des § 133 BGB kommt es folglich auf den wirklichen Willen des Erklärenden, d.h. auf den von ihm der Erklärung beigegebenen Sinn und Zweck, an (vgl. hierzu u.a. BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1981 - 2 C 42.79 -, juris; BVerwG, Urteil vom 07. Mai 1981 - 2 C 5.79 -, juris, mit umfangreichen Nachweisen; Kopp/Schenke, a.a.O., § 114, RdNr. 42).
  • OVG Niedersachsen, 09.12.2008 - 5 LC 293/06

    Fahrzeiten eines Mautkontrolleurs als Arbeitszeit; Anspruch auf Ausgleich von

  • BVerwG, 01.06.1979 - 6 B 33.79

    Abweichung von Verwaltungsvorschriften unter dem Aspekt einer klärungsbedürftigen

  • BVerwG, 15.04.2021 - 2 C 13.20

    Reise des vorlegenden Richters zur mündlichen Verhandlung des EuGH keine

    Dem entsprechend sind etwa Fahrten zur Deutschen Richterakademie, an der Fachwissen sowie berufliche Kenntnisse und Erfahrungen ergänzt und vertieft werden, für Richter keine Dienstreisen, und zwar auch dann nicht, wenn der Richter nur deshalb an der Veranstaltung teilnimmt, um Erkenntnisse für anhängige Verfahren zu gewinnen (vgl. VG Göttingen, Urteil vom 27. April 2009 - 3 A 495/07 - juris Rn. 28; Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl. 2021, § 1 Rn. 83).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 645/08

    Reisekosten - erhebliches dienstliches Interesse an Kraftfahrzeugnutzung

    aa) Dienstgeschäfte eines Beamten sind die ihm in seinem konkreten Amt zur unmittelbaren Erledigung übertragenen Dienstaufgaben (vgl. zB BVerwG 12. Dezember 1979 - 6 C 23.78 - zu II der Gründe, ZBR 1980, 354; VG Göttingen 27. April 2009 - 3 A 495/07 - juris Rn. 27).
  • VG Freiburg, 25.07.2023 - 13 K 494/21

    Reisekostenvergütung für eine Dienstreise eines Widerrufsbeamten

    Denn es gibt ohne Weiteres Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen, an denen teilzunehmen keine Dienstpflicht ist - sonst läge gerade ein Dienstgeschäft i. S. d. § 2 Abs. 1 Satz 1 BRKG vor (vgl. Krech, BRKG, Bearbeitung 18.12.2021, § 2 Rn. 3) -, der Dienstherr aber gleichwohl zumindest teilweise ein Interesse an der Teilnahme seiner Beamtinnen und Beamten hat (vgl. etwa VG Göttingen, Urteil vom 27.04.2009 - 3 A 495/07 -, juris [zur Teilnahme an einer Veranstaltung der Deutschen Richterakademie]).
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