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   VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11   

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VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11 (https://dejure.org/2013,37617)
VG Greifswald, Entscheidung vom 14.11.2013 - 3 A 524/11 (https://dejure.org/2013,37617)
VG Greifswald, Entscheidung vom 14. November 2013 - 3 A 524/11 (https://dejure.org/2013,37617)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11
    Auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - und 3. September 2013 - 1 BvR 1282/13 - werde Bezug genommen.

    Er besagt, dass sie sich auf die Fortwirkung bestimmter Regelungen in gewissem Umfang verlassen dürfen (BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, juris).

    Es schützt in seiner Ausprägung als Gebot der Belastungsgleichheit und Belastungsvorhersehbarkeit davor, dass lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge unbegrenzt zur Anknüpfung neuer Lasten herangezogen werden können (BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, juris).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht der Auffassung ist, die Legitimation von Beiträgen liege in der Abgeltung eines Vorteils, der den Betreffenden zu einem bestimmten Zeitpunkt zugekommen ist (BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, juris, Rn. 45) und damit in einem tatsächlichen Vorgang, der zeitlich immer weiter in die Vergangenheit rücke, vermag die Kammer dem in Ansehung der landesrechtlichen Vorschriften zum Anschlussbeitragsrecht nicht zu folgen.

    Die Kammer vermag dem vom Bundesverfassungsgericht allgemein aufgestellten Rechtssatz, der Gesetzgeber sei verpflichtet sicherzustellen, dass Beiträge nicht unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können (BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 -, juris, Rn. 45), nicht zu folgen, da sie die Legitimation von Anschlussbeiträgen nicht aus dem einmaligen Akt der Schaffung der Anschlussmöglichkeit, sondern aus der auf Dauer gesicherten Anschlussmöglichkeit selbst herleitet.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.06.2003 - 2 M 255/02

    Keine "Hinterlieger-Situation", wenn Gemeindegrundstück als Teil der

    Auszug aus VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11
    Die Regelung hält sich im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber eingeräumten weiten ortsgesetzgeberischen Ermessens (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979 - 4 C 84.75 -, juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 2 M 255/02 -, juris, Rn. 28ff. für das Erschließungsbeitragsrecht; a.A. OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 501/01 -, juris; Urteil vom 28. Oktober 2010 - 5 D 5/06 -, juris).

    Aus diesem Grund wird ein Beitragsmaßstab den Anforderungen des Kommunalabgabenrechtes gerecht, wenn unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität und Überschaubarkeit sowie der zulässigen Typisierung und Pauschalierung nur erhebliche, hinreichend abgrenzbare Unterschiede der den Beitragsvorteil bewirkenden Nutzbarkeit in typischen Fallgruppen nach dem Maß (und der Art) der Nutzung angemessen erfasst werden (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979, a.a.O. zum Erschließungsbeitragsrecht; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2003, a.a.O., juris, Rn. 28).

    Denn der Unterschied zwischen viergeschossiger und fünfgeschossiger Wohnbebauung ist nicht so groß, dass man für das vierte und fünfte Vollgeschoss nicht von annähernd gleichen Vorteilen ausgehen und eine Zusammenfassung zu einem einheitlichen Nutzungsfaktor nicht als zulässig ansehen könnte (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2003, a.a.O., m.w.N.; a.A. OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.07.2012 - 1 M 59/11

    Zur Bezeichnung des Herausgebers in einem amtlichen Bekanntmachungsblatt

    Auszug aus VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11
    Die hiergegen eingelegte Beschwerde wurde vom OVG Greifswald mit Beschluss vom 5. Juli 2012 - 1 M 59/11 - zurückgewiesen.

    Die Satzungen sind nach derzeitiger Kenntnis wirksam (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 1 L 289/11 -, juris; Beschluss vom 5. Juli 2012 - 1 M 59/11 -, n.v.).

    Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen in den Beschlüssen der erkennenden Kammer vom 6. Mai 2009 - 3 B 249/09 - und 14. April 2011 - 3 B 260/11 - sowie des OVG Greifswald vom 5. Juli 2012 - 1 M 59/11 -, verwiesen.

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11
    Die Regelung hält sich im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber eingeräumten weiten ortsgesetzgeberischen Ermessens (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979 - 4 C 84.75 -, juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 2 M 255/02 -, juris, Rn. 28ff. für das Erschließungsbeitragsrecht; a.A. OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 501/01 -, juris; Urteil vom 28. Oktober 2010 - 5 D 5/06 -, juris).

    Mit dem kombinierten Grundstücksflächen- und Vollgeschossmaßstab wird von vornherein die an sich die Ausnutzbarkeit der Grundstücke genauer wiedergebende Geschossfläche vernachlässigt (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979, a.a.O.).

    Aus diesem Grund wird ein Beitragsmaßstab den Anforderungen des Kommunalabgabenrechtes gerecht, wenn unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität und Überschaubarkeit sowie der zulässigen Typisierung und Pauschalierung nur erhebliche, hinreichend abgrenzbare Unterschiede der den Beitragsvorteil bewirkenden Nutzbarkeit in typischen Fallgruppen nach dem Maß (und der Art) der Nutzung angemessen erfasst werden (BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979, a.a.O. zum Erschließungsbeitragsrecht; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2003, a.a.O., juris, Rn. 28).

  • OVG Sachsen, 22.08.2001 - 5 B 501/01

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides; Nichtigkeit einer

    Auszug aus VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11
    Die Regelung hält sich im Rahmen des dem Ortsgesetzgeber eingeräumten weiten ortsgesetzgeberischen Ermessens (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 26. Januar 1979 - 4 C 84.75 -, juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2003 - 2 M 255/02 -, juris, Rn. 28ff. für das Erschließungsbeitragsrecht; a.A. OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001 - 5 B 501/01 -, juris; Urteil vom 28. Oktober 2010 - 5 D 5/06 -, juris).

    Denn der Unterschied zwischen viergeschossiger und fünfgeschossiger Wohnbebauung ist nicht so groß, dass man für das vierte und fünfte Vollgeschoss nicht von annähernd gleichen Vorteilen ausgehen und eine Zusammenfassung zu einem einheitlichen Nutzungsfaktor nicht als zulässig ansehen könnte (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 24. Juni 2003, a.a.O., m.w.N.; a.A. OVG Bautzen, Urteil vom 22. August 2001, a.a.O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2009 - 1 M 134/09

    Kommunalabgabenrecht: Festsetzung des Abgabensatzes bei nicht vollständiger

    Auszug aus VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11
    Es ist von einem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 v.H. auszugehen (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 30. November 2009 - 1 M 134/09 -, juris).

    Es kann als geklärt gelten, dass Wasserversorgungsbeiträge umsatzsteuerpflichtig sind und die Umsatzsteuer auf die Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Landesrechtes abgewälzt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil 29. April 1988 - 8 C 33.85 -, juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 30. November 2009 - 1 M 134/09 -, juris).

  • BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1282/13

    Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl § 8 Abs 7 S 2 Halbs 1 KAG BB wegen zeitlich

    Auszug aus VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11
    Auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - und 3. September 2013 - 1 BvR 1282/13 - werde Bezug genommen.

    Aus dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 3. September 2013 (- 1 BvR 1282/13 -, juris) ergibt sich insoweit nichts anderes.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 289/11

    Anschlussbeitrag Trinkwasser; sachgerechte Ermittlung einer

    Auszug aus VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11
    Die Satzungen sind nach derzeitiger Kenntnis wirksam (vgl. OVG Greifswald, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 1 L 289/11 -, juris; Beschluss vom 5. Juli 2012 - 1 M 59/11 -, n.v.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2012 - 1 L 27/09

    Durchführung eines Vorverfahrens; Beiträge für Anschluss - Trinkwasser;

    Auszug aus VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11
    Zudem wäre allenfalls von einer Teilunwirksamkeit des Klammerzusatzes auszugehen; der Umsatzsteuersatz ergibt sich ohnehin von Gesetzes wegen, er bedarf keiner Ausweisung in der Satzung, zumal der Zweckverband ihn auch nicht abweichend vom Gesetz festlegen dürfte (OVG Greifswald, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 1 L 27/09 -, juris Rn. 68).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 8 C 33.85

    Kommunalabgaben - Wasserversorgungsbeitrag - Umsatzsteuer - Überwälzbarkeit

    Auszug aus VG Greifswald, 14.11.2013 - 3 A 524/11
    Es kann als geklärt gelten, dass Wasserversorgungsbeiträge umsatzsteuerpflichtig sind und die Umsatzsteuer auf die Beitragspflichtigen nach Maßgabe des Landesrechtes abgewälzt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil 29. April 1988 - 8 C 33.85 -, juris; OVG Greifswald, Beschluss vom 30. November 2009 - 1 M 134/09 -, juris).
  • BVerwG, 21.01.1977 - IV C 84.74

    Entstehung und Verteilungsmaßstab im Erschließungsbeitragsrecht; Anforderungen an

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.1995 - 4 K 22/94

    Leitungsgebundene Einrichtungen; Beitragsmaßstab; Zweckverband; Vorteilsprinzip;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.10.2005 - 1 L 197/05
  • OVG Sachsen, 28.10.2010 - 5 D 5/06

    Hinnahme einer die Zugrundelegung der überwiegend vorhandenen Geschosszahl

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.1999 - 1 M 12/99

    Beitrag, Schmutzwasserkanal, Herstellung, Verbesserung, Differenzierung von

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.02.2013 - 4 K 16/10

    Anschlussbeitragssatzung: Anschaffung und Herstellung

  • VG Ansbach, 29.08.2013 - AN 3 S 13.01273

    Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag; keine analoge Anwendung des BVerfG;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.05.2011 - 1 L 59/10

    Trinkwassergebühren; Refinanzierung der Kosten für die Herstellung der zentralen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2011 - 1 L 192/08

    Keine Bevorzugung altangeschlossener Grundstücke bei Beiträgen für neue

  • BVerwG, 22.01.1986 - 8 B 123.84

    Kommunalabgaben - Anschlußbeitrag - Entwässerungsanlage

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88

    'Wasserpfennig'

  • BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08

    Keine Verletzung der Berufsfreiheit eines Spielgeräteaufstellers durch

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.1998 - 1 M 17/98

    Eigenleistung des Erschließungsträgers für Teile einer Anlage; Verteilsbegriff;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.08.2009 - 1 M 91/09

    Bekanntmachung durch amtliches Bekanntmachungsblatt

  • RG, 24.02.1912 - I 46/11

    Kahneigner; Haftung für fremdes Verschulden

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2014 - 4 L 59/13

    Beitragsschuld im Anschlussbeitragsrecht unter dem Gebot der Belastungsklarheit

    Die in der Rechtsprechung angeführten Argumente gegen eine Anwendung der Entscheidung vom 5. März 2013 im Anschlussbeitragsrecht (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 1. April 2014 - 1 L 142/13 - VG Greifswald, Urt. v. 14. November 2013 - 3 A 524/11 - VG Schwerin, Urt. v. 11. April 2013 - 4 A 1250/12 -, jeweils zit. nach JURIS) sind angesichts der eindeutigen Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts von vornherein nicht durchgreifend.
  • VG Greifswald, 28.11.2016 - 3 A 787/15

    Erhebung eines Anschlussbeitrags trotz Vorliegens einer Ablösevereinbarung

    Die dauernd gesicherte Möglichkeit des Anschlusses an eine Abwasserentsorgungsanlage ist für die ordnungsgemäße Erschließung eines Grundstücks erforderlich und unabdingbare Voraussetzung für die Nutzung eines Grundstücks zu baulichen Zwecken (VG Greifswald, Urt. v. 14.11.2013 - 3 A 524/11 -, juris Rn. 22).
  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 6026/13

    Abwasserbeitrag; Beitragserlass; Logistikhalle; Vollgeschossmaßstab

    Vielmehr findet das Ermessen des Satzungsgebers erst dort seine Grenze, wo sich sachliche Gründe für die Abstufung nicht mehr finden lassen oder der gewählte Maßstab ersichtlich unangemessen und deshalb dem Vorteilsprinzip und dem Gleichheitssatz nicht mehr entspricht (vgl. VG Greifswald, Urteil vom 14.11.2013 - 3 A 524/11 - juris).
  • VG Hannover, 21.05.2014 - 1 A 222/13

    Abwasserbeitrag; Logistikhalle; Vollgeschossmaßstab

    Vielmehr findet das Ermessen des Satzungsgebers erst dort seine Grenze, wo sich sachliche Gründe für die Abstufung nicht mehr finden lassen oder der gewählte Maßstab ersichtlich unangemessen und deshalb dem Vorteilsprinzip und dem Gleichheitssatz nicht mehr entspricht (vgl. VG Greifswald, Urteil vom 14.11.2013 - 3 A 524/11 - juris).
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