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   OVG Sachsen, 20.01.2014 - 3 A 623/12   

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OVG Sachsen, 20.01.2014 - 3 A 623/12 (https://dejure.org/2014,2337)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20.01.2014 - 3 A 623/12 (https://dejure.org/2014,2337)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2014 - 3 A 623/12 (https://dejure.org/2014,2337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    GFK Art 29 Nr. 1; PassG § 20 Abs. 2; PassV § 15 Nr. 1 Buchst a; AufenthV § 53 Abs. 1

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Ermäßigung der Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    GFK Art. 29 Abs. 1, PassG § 20 Abs. 2, PassV § 15 Nr. 1 a, AufenthV § 53 Abs. 1
    Reiseausweis für Flüchtlinge, Gebühr, Verwaltungsgebühr, Ausstellung, Passbeschaffungskosten, Kosten, Ermäßigung, Gebührenermäßigung, sonstige Gebühr, Ermäßigung aus Billigkeitsgründen, Billigkeit, anerkannter Flüchtling, Reisegrund, zwingender Reisegrund, ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen auf Ermäßigung der Verwaltungsgebühr für die Ausstellung eines Reiseausweises für Flüchtlinge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 452
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 20.12.2010 - 3 A 711/08

    Gebühr für Einbürgerung, Billigkeitsgründe, Sozialleistungsbezug

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 3 A 623/12
    Darüber hinaus sehe sie sich durch das Urteil der 6. Kammer vom 25. Juli 2008 (6 K 2618/06), zwischenzeitlich bestätigt durch Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2010 (3 A 711/08), in ihrer Auffassung bestätigt, dass auch die Verwaltungsgebühren für den deutschen "Reiseausweis für Flüchtlinge" nicht aus Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch angespart werden müssten.

    Ebenso hat der Senat allein den Bezug von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch als Anlass zur Prüfung einer Ermäßigung der Einbürgerungsgebühr nach § 38 Abs. 2 Satz 4 StAG a. F. aus Billigkeitsgründen genügen lassen (vgl. Senatsbeschl. v. 20. Dezember 2010, InfAuslR 2011, 120).

  • BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 34.05

    Verfassungsschutz; Personenakte; Datenschutz; Berichtigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 3 A 623/12
    Den besonderen Schwierigkeiten bei einem Negativbeweis ist im Verwaltungs- im Unterschied zum Zivilprozess nicht durch Umkehr der Beweislast Rechnung zu tragen; sie sind jedoch bei der Beweiswürdigung ebenso wie der Umstand zu berücksichtigen, dass einem Beteiligten eine besondere Mitwirkungspflicht hinsichtlich solcher Tatsachen obliegt, die allein in seiner Sphäre liegen (vgl. näher BVerwG, Urt. v. 30. Januar 1997 - 2 C 10.96 -, juris Rn. 17 f.; BVerwG, Urt. v. 27. September 2006 - 3 C 34.05 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 3 A 623/12
    Den besonderen Schwierigkeiten bei einem Negativbeweis ist im Verwaltungs- im Unterschied zum Zivilprozess nicht durch Umkehr der Beweislast Rechnung zu tragen; sie sind jedoch bei der Beweiswürdigung ebenso wie der Umstand zu berücksichtigen, dass einem Beteiligten eine besondere Mitwirkungspflicht hinsichtlich solcher Tatsachen obliegt, die allein in seiner Sphäre liegen (vgl. näher BVerwG, Urt. v. 30. Januar 1997 - 2 C 10.96 -, juris Rn. 17 f.; BVerwG, Urt. v. 27. September 2006 - 3 C 34.05 -, juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1992 - 9 S 1346/92

    Verpflichtungsklage auf Herabsetzung der Beiträge zum

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 3 A 623/12
    Unter dieser Voraussetzung wäre ein Festsetzungsbescheid, der ohne die gebotene Ermäßigung erginge, wegen Verstoßes gegen diese Verfahrenspflicht rechtswidrig und müsste auf Anfechtungsklage hin ganz oder teilweise aufgehoben werden (vgl. dazu VGH BW, Beschl. v. 29. Juni 1992 - 9 S 1346/92 -, juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.10.1988 - 14 S 1771/87

    Verwaltungsgebühren: Auswirkung von Rechtsänderungen; Maßgebliches

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 3 A 623/12
    Danach richtet sich die Beurteilung einheitlich nach der im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld bestehenden Sach- und Rechtslage (vgl. § 11 VwKostG; VGH BW, Urt. v. 14. Oktober 1988, ESVGH 39, 50).
  • VG Dresden, 25.06.2008 - 6 K 2618/06

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerungsgebühren, Gebührenermäßigung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 3 A 623/12
    Darüber hinaus sehe sie sich durch das Urteil der 6. Kammer vom 25. Juli 2008 (6 K 2618/06), zwischenzeitlich bestätigt durch Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Dezember 2010 (3 A 711/08), in ihrer Auffassung bestätigt, dass auch die Verwaltungsgebühren für den deutschen "Reiseausweis für Flüchtlinge" nicht aus Sozialleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch angespart werden müssten.
  • BVerwG, 24.01.1995 - 1 C 2.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltserlaubnis - Ordnungsgemäße Beschäftigung - Türkische

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 3 A 623/12
    Es ist auch nicht nach den allgemeinen für die Verpflichtungsklage entwickelten Regeln in dem Sinn zu differenzieren, dass es für die Überprüfung der Ermessenserwägungen auf den Zeitpunkt des Erlasses der letzten behördlichen Entscheidung ankommt, während für die Frage, ob schon aus Rechtsgründen der begehrte Verwaltungsakt erteilt oder versagt werden muss, auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24. Januar 1995, BVerwGE 97, 301 m. w. N.).
  • BVerwG, 16.11.2006 - 5 C 26.05

    Einbürgerungsgebühr; Erlass Einbürgerungsgebühr; Ermäßigung Einbürgerungsgebühr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 20.01.2014 - 3 A 623/12
    Durch die Möglichkeit einer Gebührenreduktion aus Billigkeitsgründen soll regelmäßig die Möglichkeit geschaffen werden, bei der Gebührenerhebung besonderen Umständen des Einzelfalles Rechnung zu tragen, etwa dann, wenn die Gebührenerhebung nach Art oder Umfang der Verwaltungstätigkeit im Einzelfall nicht gerechtfertigt erscheint (sachlicher Billigkeitsgrund) oder sie angesichts der wirtschaftlichen Lage des Gebührenschuldners unbillig erscheint (persönlicher Billigkeitsgrund; vgl. BVerwG, Urt. v. 16. November 2006 - 5 C 26.05 -, juris Rn. 14).
  • VG Gelsenkirchen, 27.04.2020 - 20 K 6392/18

    Datenschutz-Grundverordnung, Auskunft, Kopie, unentgeltlich, kostenlos, Klausuren

    vgl. SächsOVG, Urteil vom 20. Januar 2014 - 3 A 623/12 -, juris Rn. 41, und vom 2. Dezember 2016 - 7 C 17/16.F -, juris Rn. 20.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.05.2021 - 1 S 512/19

    Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung

    Da dessen Regelungen sicherstellen sollen, dass die mit der Vornahme einer Amtshandlung verbundenen Kosten für den Kostenschuldner vorhersehbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2016 - 7 C 6.15 - NVwZ 2017, 485), ist bei der Anfechtung von Bescheiden über die Heranziehung zu Kosten (Gebühren und Auslagen) maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Kostenschuld abzustellen (vgl. Senat, Urt. v. 29.09.2020 - 1 S 2999/19 - juris - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.10.1988 - 14 S 1771/87 - ESVGH 39, 50; NdsOVG, Urt. v. 27.09.2017 - 13 LC 218/16 - NdsVBl 2018, 43; SächsOVG, Urt. v. 20.1.2014 - 3 A 623/12 - juris; s. zum niedersächsischen Verwaltungskostenrecht auch BVerwG, Urt. v. 29.05.2018 - 7 C 34.15 - NVwZ-RR 2018, 961).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Hiernach ist bei der Anfechtung von Bescheiden über die Heranziehung zu Kosten (Gebühren und Auslagen) maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Kostenschuld abzustellen (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 20.1.2014 - 3 A 623/12 -, juris Rn. 44; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.10.1988 - 14 S 1771/87 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2017 - 5 B 3.16

    Personalausweis; Gebühr; Ermäßigung; Sozialleistungsempfänger; Regelbedarfssatz;

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenpflicht, vorliegend des Eingangs des Antrags auf Ausstellung eines Personalausweises (vgl. § 9 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge - GebBeitrG BE - s. auch Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Januar 2014 - 3 A 623/12 -, juris Rn. 44; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Oktober 1988 - 14 S 1771/87 -, juris).

    Hinzuweisen ist ferner auf § 53 Abs. 1 AufenthV, wonach Ausländer, die ihren Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz bestreiten können, von den dort genannten Gebühren (u.a. für die Erteilung und Verlängerung eines Ausweisersatzes) befreit sind; bei Gebühren für einen Reiseausweis für Flüchtlinge kann diese Gebühr ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden (vgl. auch Sächsisches OVG, Urteil vom 20. Januar 2014 - 3 A 623/12 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15

    Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer

    Hiernach ist bei der Anfechtung von Bescheiden über die Heranziehung zu Kosten (Gebühren und Auslagen) maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Kostenschuld abzustellen (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 20.1.2014 - 3 A 623/12 -, juris Rn. 44; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.10.1988 - 14 S 1771/87 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2020 - 1 S 2999/19

    Heranziehung zu einer Gebühr für eine eichrechtliche Verwendungsüberwachung von

    Da dessen Regelungen sicherstellen sollen, dass die mit der Vornahme einer Amtshandlung verbundenen Kosten für den Kostenschuldner vorhersehbar sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.2016 - 7 C 6.15 - NVwZ 2017, 485), ist bei der Anfechtung von Bescheiden über die Heranziehung zu Kosten (Gebühren und Auslagen) maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Kostenschuld abzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 14.10.1988 - 14 S 1771/87 - ESVGH 39, 50; NdsOVG, Urt. v. 27.09.2017 - 13 LC 218/16 - NdsVBl 2018, 43; SächsOVG, Urt. v. 20.1.2014 - 3 A 623/12 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16

    Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der

    Hiernach ist bei der Anfechtung von Bescheiden über die Heranziehung zu Kosten (Gebühren und Auslagen) maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Kostenschuld abzustellen (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 20.1.2014 - 3 A 623/12 -, juris Rn. 44; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.10.1988 - 14 S 1771/87 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2022 - 13 S 2110/21

    Anerkennung einer Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und

    Bei der Anfechtung von Bescheiden über die Heranziehung zu Kosten (Gebühren und Auslagen) ist auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Kostenschuld abzustellen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 03.05.2021 - 1 S 512/19 - juris Rn. 22 und vom 29.09.2020 - 1 S 2999/19 - juris Rn. 38; OVG Niedersachsen, Urteile vom 19.03.2019 - 11 LC 557/18 - juris Rn. 20 und vom 04.12.2019 - 10 LC 261/17 - juris Rn. 32; OVG Sachsen, Urteil vom 20.01.2014 - 3 A 623/12 - juris Rn. 44; jeweils m. w. N.; zum niedersächsischen Verwaltungskostenrecht vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.05.2018 - 7 C 34.15 - juris Rn. 16 ff.).
  • VG Cottbus, 25.09.2015 - 3 K 273/13

    Bauvorbescheid

    Ist demnach der ablehnende Bescheid des Beklagten vom 29. November 2012 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26. Februar 2013 rechtswidrig, unterliegt auch die Festsetzung einer Gebühr für die Erteilung des negativen Vorbescheides in Höhe von zuletzt 483, 75 EUR auf der Grundlage von §§ 1, 2 des Gebührengesetzes für das Land Brandenburg (GebGBbg) in der im maßgeblichen Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld (vgl. Sächsisches OVG, Urteil vom 20. Januar 2014 - 3 A 623/12 -, InfAuslR 2014, 156, juris Rn. 44) - hier der Beendigung der Amtshandlung (§ 10 Abs. 1 GebGBbg) - geltenden Fassung vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 246) i.V.m. § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 und Tarifstelle 1.7.2 der Anlage 1 der Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung - BbgBauGebO) vom 20. August 2009 (GVBl. II S. 562), geändert durch Verordnung vom 21. Juni 2010 (GVBl. II Nr. 35), der Aufhebung (vgl. zum Erfordernis der Rechtmäßigkeit des kostenauslösenden Amtshandelns für die Kostentragungspflicht: BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2014 - BVerwG 1 C 3.13 -, BVerwGE 149, 320, juris Rn. 8, 21; BVerwG, Urteil vom 14. Juni 2005 - BVerwG 1 C 15.04 -, BVerwGE 124, 1, juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 80/16

    Erhebung einer Gebühr für Amtshandlungen im Rahmen der infektionshygienischen

    Hiernach ist bei der Anfechtung von Bescheiden über die Heranziehung zu Kosten (Gebühren und Auslagen) maßgeblich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der Kostenschuld abzustellen (vgl. Sächsisches OVG, Urt. v. 20.1.2014 - 3 A 623/12 -, juris Rn. 44; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 14.10.1988 - 14 S 1771/87 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

  • VG Cottbus, 18.07.2018 - 3 K 1732/14
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17

    Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle;

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2016 - 2 L 48/14

    Widerspruchsgebühr für ein Verfahren zur Änderung der Wohnsitzauflage

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2014 - 8 LA 4/14

    Notwendigkeit eines Antrags des Ausländers auf Befristung der Wirkungen einer

  • OVG Sachsen, 12.12.2022 - 6 A 497/21

    Abschleppkosten; Antrag auf Zulassung der Berufung; Vollstreckungsschuldner;

  • VG Freiburg, 28.06.2022 - 13 K 2008/20

    Kosten der Fahrschulüberwachung; hier: Auslagenerstattung für Verwaltungshelfer

  • OVG Thüringen, 07.09.2022 - 3 KO 293/14

    Gebührenerhebung für die Vornahme einer amtsärztlichen Einstellungsuntersuchung

  • OVG Sachsen, 03.02.2014 - 3 D 110/13

    Bedürftigkeit bei Empfang von Hilfe zum Lebensunterhalt gemäß SGB II

  • VG Berlin, 28.12.2022 - 27 K 343.16
  • VG Magdeburg, 11.09.2018 - 3 A 116/16

    Verwaltungsgebühren nach Aufhebung eines Ablehnungsbescheides im mehrstufigen

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