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VG Lüneburg, 09.12.2011 - 3 A 68/11 |
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Entschädigung nach dem niedersächsischen Realverbandsgesetz
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VG Lüneburg, 14.12.2010 - 3 A 192/08
Bodenreform; Enteignung; Realgemeinde
Auszug aus VG Lüneburg, 09.12.2011 - 3 A 68/11
Hinsichtlich dieser Flächen wurde aber im Verfahren 3 A 192/08 von einem früheren Realgemeindemitglied eine Erklärung abgegeben, wonach bei den Vertragsverhandlungen von allen Beteiligten ausdrücklich erklärt worden sei, dass bei der Verteilung die Flächen in Pommau nicht berührt werden sollten, jedes beteiligte Mitglied der Realgemeinde habe einen Anteil von diesem Grundstück erhalten sollen (vgl. insoweit Urt. der Kammer v. 14.12.2010 - 3 A 192/08 -, Seite 3).Die dagegen erhobene Klage der Gemeinde Amt Neuhaus wurde hier unter dem Aktenzeichen 3 A 192/08 geführt, die Klage wurde mit rechtskräftigem Urteil der Kammer vom 14. Dezember 2010 abgewiesen.
Es sei bis zur rechtskräftigen Entscheidung der Kammer im Verfahren 3 A 192/08 offen gewesen, wem die streitige Fläche von über 14 ha zustehe.
Erst mit Rechtskraft des Urteils der Kammer im Verfahren 3 A 192/08 seien Zweifel, ob die Beklagte, das Amt Neuhaus oder sie selbst - die Kläger - Eigentümer seien, ausgeräumt worden.
Unanfechtbar im Sinne des Realverbandsgesetzes sei die Übertragung des Grundstückes auf die Beklagte allenfalls erst mit Rechtskraft des Urteils der Kammer im Verfahren 3 A 192/08 geworden.
Es wäre den Klägern möglich gewesen, vor der rechtskräftigen Entscheidung der Kammer im Verfahren 3 A 192/08 ihre Ansprüche nach dem Realverbandsgesetz geltend zu machen.
Die Kammer hat schon in ihrem Urteil von 14. Dezember 2010 (3 A 192/08) ausgeführt:.
Dem frühen Beginn der Verjährung lässt sich auch nicht entgegenhalten, erst mit Rechtskraft des Urteils der Kammer vom 14. Dezember 2010 im Verfahren 3 A 192/08 sei festgestellt worden, dass die beklagte Gemeinde Neu Darchau Eigentümerin der Flächen geworden sei, so dass erst zu diesem Zeitpunkt die Schuldnerin des Anspruches aus § 46 Abs. 4 RealVG festgestanden habe.
Indes geht das Verfahren 3 A 192/08 letztlich zurück auf einen Streit zwischen den Gemeinden Amt Neuhaus und Neu Darchau, die Kläger waren dort beigeladen, weil sie Mitadressaten des dort streitigen Bescheides vom 23. Mai 2008 gewesen sind.
Mit der Auflösung des Realverbandes und dem Vermögensübergang zu 1978 hatte das Verfahren 3 A 192/08 aber nichts zu tun.
- BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 2.93
Ausbildungsförderung - Karenzzeit - Beginn - Darlehnsschuld - …
Auszug aus VG Lüneburg, 09.12.2011 - 3 A 68/11
Der Zweck des Vorverfahrens - Entlastung des Gerichtes - ist dann ohnehin nicht mehr erreichbar (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20.4.1994 - 11 C 2/93 - demgegenüber Kopp/Schenke, VwGO, Kommentar, 17. Aufl. 2011, Vorbemerkungen § 68 Rn. 11).