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   OVG Sachsen, 05.09.2017 - 3 A 749/16   

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OVG Sachsen, 05.09.2017 - 3 A 749/16 (https://dejure.org/2017,33901)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05.09.2017 - 3 A 749/16 (https://dejure.org/2017,33901)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 05. September 2017 - 3 A 749/16 (https://dejure.org/2017,33901)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 17.09.2007 - 12 ME 225/07

    Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs bei der Anordnung einer Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2017 - 3 A 749/16
    Die von der Klägerin für ihre Rechtsauffassung hiergegen angeführte Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG, Beschl. v. 17. September 2017 - 12 ME 225/07 -, juris) ist auf den vorliegenden Fall schon nicht übertragbar.

    Dies ergibt sich im Übrigen auch aus der von der Klägerin zur Begründung ihres Zulassungsantrags herangezogenen Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (NdsOVG, Beschl. v. 17. September 2017 a. a. O. juris Rn. 6 m. w. N.).

    Soweit es ihr darum geht, grundsätzlich zu klären, ob unter einem Ersatzfahrzeug nur solche Fahrzeuge zu verstehen sind, die an Stelle des ursprünglich betroffenen Fahrzeugs erworben wurden, oder ob hierzu auch solche zählen, die - wie das Fahrzeug Porsche P - sich bereits im Fahrzeugbestand der Halterin befunden haben, bedarf es keiner Grundsatzberufung, da diese Rechtsfrage in der obergerichtlichen Rechtsprechung als hinreichend geklärt gelten kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. August 2008 - 11 ZB 08/1390 -, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 27. Januar 2004 - 11 CS 03/2940 -, juris Rn. 12; NdsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2011 - 12 ME 40/11 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 17. September 2017 a. a. O. Rn. 6; OVG Berlin, Beschl. v. 13. März 2003 - 8 S 330/02 -, juris Rn. 3 f.).

  • OVG Sachsen, 28.11.2012 - 3 A 937/10

    Erstreckung des Auskunftsverweigerungsrechts i.S.d. § 8 Abs. 9 S. 3 GPSG (§ 28

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2017 - 3 A 749/16
    Der Antragsteller muss sich mit den Argumenten, die das Verwaltungsgericht für die angegriffene Rechtsauffassung oder Sachverhaltsdarstellung und -würdigung angeführt hat, inhaltlich auseinandersetzen und aufzeigen, warum sie aus seiner Sicht nicht tragfähig sind (SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2012 - 3 A 937/10 -, juris m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 24.06.2015 - 3 A 515/13

    Bestellung zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2017 - 3 A 749/16
    Darüber hinaus muss die Antragschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (SächsOVG, Beschl. v. 24. Juni 2015 - 3 A 515/13 - juris Rn. 13, st. Rspr.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124a Rn. 211 ff.).14 Diesen Anforderungen genügt das Zulassungsvorbringen nicht.
  • OVG Niedersachsen, 10.06.2011 - 12 ME 40/11

    Fahrtenbuchauflage; zur Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs nach § 31 a Abs. 1 Satz

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2017 - 3 A 749/16
    Soweit es ihr darum geht, grundsätzlich zu klären, ob unter einem Ersatzfahrzeug nur solche Fahrzeuge zu verstehen sind, die an Stelle des ursprünglich betroffenen Fahrzeugs erworben wurden, oder ob hierzu auch solche zählen, die - wie das Fahrzeug Porsche P - sich bereits im Fahrzeugbestand der Halterin befunden haben, bedarf es keiner Grundsatzberufung, da diese Rechtsfrage in der obergerichtlichen Rechtsprechung als hinreichend geklärt gelten kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. August 2008 - 11 ZB 08/1390 -, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 27. Januar 2004 - 11 CS 03/2940 -, juris Rn. 12; NdsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2011 - 12 ME 40/11 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 17. September 2017 a. a. O. Rn. 6; OVG Berlin, Beschl. v. 13. März 2003 - 8 S 330/02 -, juris Rn. 3 f.).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2017 - 3 A 749/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Berlin, 13.03.2003 - 8 S 330.02

    Fahrtenbuchauflage, Bestimmung eines Ersatzfahrzeugs, Begriff "Ersatzfahrzeug",

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2017 - 3 A 749/16
    Soweit es ihr darum geht, grundsätzlich zu klären, ob unter einem Ersatzfahrzeug nur solche Fahrzeuge zu verstehen sind, die an Stelle des ursprünglich betroffenen Fahrzeugs erworben wurden, oder ob hierzu auch solche zählen, die - wie das Fahrzeug Porsche P - sich bereits im Fahrzeugbestand der Halterin befunden haben, bedarf es keiner Grundsatzberufung, da diese Rechtsfrage in der obergerichtlichen Rechtsprechung als hinreichend geklärt gelten kann (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. August 2008 - 11 ZB 08/1390 -, juris Rn. 8 f.; Beschl. v. 27. Januar 2004 - 11 CS 03/2940 -, juris Rn. 12; NdsOVG, Beschl. v. 10. Juni 2011 - 12 ME 40/11 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 17. September 2017 a. a. O. Rn. 6; OVG Berlin, Beschl. v. 13. März 2003 - 8 S 330/02 -, juris Rn. 3 f.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2017 - 3 A 749/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • OVG Sachsen, 08.01.2010 - 3 B 197/07

    Beweiswürdigung durch das erstinstanzliche Gericht und Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Sachsen, 05.09.2017 - 3 A 749/16
    Ernstliche Zweifel in dem genannten Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller des Zulassungsverfahrens tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens zumindest als ungewiss erscheint (SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2010 - 3 B 197/07 -, juris; BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458; Beschl. v. 10. September 2009, NJW 2009, 3642).
  • VG Aachen, 14.12.2021 - 10 L 702/21

    Fahrtenbuchauflage; Ersatzfahrzeug

    vgl. Sächs. OVG, Urteil vom 31. März 2021 - 6 A 964/19 -, juris, Rn. 26, und Beschluss vom 5. September 2017 - 3 A 749/16 -, juris, Rn. 10; VG Berlin, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 14 L 563.17 -, juris, Rn. 9; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2017 - 6 A 10/16 -, juris, Rn. 25.

    vgl. Sächs. OVG, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 A 749/16 -, juris, Rn. 11; VG Braunschweig, Urteil vom 15. Februar 2017 - 6 A 10/16 -, juris, Rn. 25; VG Düsseldorf, Urteil vom 12. Mai 2016 - 6 K 8199/14 -, juris, Rn. 30.

  • OVG Sachsen, 31.03.2021 - 6 A 964/19

    Berufungsbegründung; Fahrtenbuchauflage; Ersatzfahrzeug; Geschäftswagen

    Als Ersatzfahrzeuge kommen auch alle anderen Fahrzeuge des Halters in Betracht, die im Zeitpunkt der Veräußerung des "Tatfahrzeugs" von ihm betrieben werden und die in der Art und Weise ihrer typischen Benutzung derjenigen des Tatfahrzeugs entsprechen (BVerwG, Beschl. v. 8. Februar 1989 - 7 B 18.89 -, juris Rn. 6; SächsOVG, Beschl. v. 5. September 2017 - 3 A 749/16 -, juris Rn. 10; NdsOVG, Beschl. v. 17. September 2017 - 12 ME 225/07 -, juris Rn. 6; BayVGH.

    Nur auf diese Weise kann in wirksamer Weise verhindert werden, dass sich Firma als Adressat der Fahrtenbuchauflage durch Umgehungsmaßnahmen von der ihr zusätzlich auferlegten Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuches befreien kann (SächsOVG, Beschl. v. 5. September 2017 a. a. O. Rn. 11).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2021 - 1 B 8.20

    Fahrtenbuchanordnung bei Verlust der Haltereigenschaft; Bestimmung eines

    Die Gefährdung der Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, welcher mit der Fahrtenbuchanordnung begegnet werden soll, hängt nicht von dem nachträglichen Verlust der Haltereigenschaft für das Tatfahrzeug ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - juris Rn. 4 ff. m.w.N.; OVG Berlin, Beschluss vom 13. März 2003 - 8 S 330.02 - juris Rn. 3 f., NJW 2003, 2402 f.; zum Begriff des Ersatzfahrzeugs siehe auch OVG Bautzen, Beschluss vom 5. September 2017 - 3 A 749/16 - juris).
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