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   VG Schleswig, 17.02.2015 - 3 A 78/14   

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https://dejure.org/2015,3410
VG Schleswig, 17.02.2015 - 3 A 78/14 (https://dejure.org/2015,3410)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17.02.2015 - 3 A 78/14 (https://dejure.org/2015,3410)
VG Schleswig, Entscheidung vom 17. Februar 2015 - 3 A 78/14 (https://dejure.org/2015,3410)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Unbeachtlichkeit einer konkreten Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer für das Abschleppen eines in einer öffentlichen Grünanlage geparkten Fahrzeugs

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Das unzulässige Parken im Park - Abgeschleppt.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Parken in der öffentlichen Grünanlage

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    In öffentlicher Grünanlage geparktes Fahrzeug kann kostenpflichtig abgeschleppt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    In öffentlicher Grünanlage geparktes Fahrzeug kann kostenpflichtig abgeschleppt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Parken in der Grünanlage - Abschleppen erlaubt

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Abgeschleppt: Vorsicht vor dem unbefugten Parken in öffentlichen Grünanlagen

  • weka.de (Kurzinformation)

    Parken in einer öffentlichen Grünanlage ist ordnungswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abschleppen bei Parken in der Grünanlage

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2015 - 3 A 78/14
    Das abgestellte Fahrzeug habe niemanden behindert und eine negative Vorbildwirkung könne nicht herangezogen werden, wobei auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.05.1992 - 3 C 3/90 - verwiesen wurde.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Beurteilung der wesentlichen Umstände des Einzelfalles auch die Heranziehung generalpräventiver Gesichtspunkte, wie einer negativen Vorbildwirkung, zulässig, wenngleich eine Abschleppmaßnahme nicht allein auf diesen Gesichtspunkt gestützt werden kann (BVerwG, Urteil vom 14.05.1992 - 3 C 3/90 - BVerwG, Beschluss vom 01.12.2000 - 3 B 51/00).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.05.1992 - 3 C 3/90 -.

  • BVerwG, 01.12.2000 - 3 B 51.00

    Kfz-Umsetzungsgebühren

    Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2015 - 3 A 78/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei der Beurteilung der wesentlichen Umstände des Einzelfalles auch die Heranziehung generalpräventiver Gesichtspunkte, wie einer negativen Vorbildwirkung, zulässig, wenngleich eine Abschleppmaßnahme nicht allein auf diesen Gesichtspunkt gestützt werden kann (BVerwG, Urteil vom 14.05.1992 - 3 C 3/90 - BVerwG, Beschluss vom 01.12.2000 - 3 B 51/00).

    Eine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer ist auch nicht Voraussetzung für die Verhältnismäßigkeit einer Abschleppmaßnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.12.2000 - 3 B 51/00 -, Rdnr. 4 - zit. nach juris).

    Von der Erforderlichkeit dieser Behinderung für jede Abschleppmaßnahme ist dort nicht die Rede (vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.12.2000 - 3 B 51/00 -, Rdnr. 4 - zit. nach juris).

  • VG Frankfurt/Main, 08.04.1992 - V/1 E 1309/91
    Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2015 - 3 A 78/14
    Darüber hinaus kann allein schon das Gewicht von Fahrzeugen in Grünanlagen im Boden zu Verdichtungen führen, wodurch die Wasser- und Nährstoffaufnahme von Bäumen erschwert und der Luftaustausch im Wurzelbereich beeinträchtigt wird (vgl. hierzu auch VG Frankfurt, Urteil vom 08.04.1992 - V/1 E 1309/91 -).
  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus VG Schleswig, 17.02.2015 - 3 A 78/14
    Für alle Abschleppfälle gilt, dass die Nachteile, die mit einer Abschleppmaßnahme für den Betroffenen verbunden sind, nicht außer Verhältnis zu dem bezweckten Erfolg stehen dürfen, was sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgrund einer Abwägung der wesentlichen Umstände des Einzelfalles beurteilt (BVerwG, Beschluss vom 18.02.2002 - 3 B 149/01 -, Rdnr. 4 - zitiert nach juris).
  • VerfG Schleswig-Holstein, 03.04.2017 - LVerfG 2/16

    Konkrete Normenkontrolle (Vorlagenbeschluss VG Schleswig 3 A 342/15) -

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1984 - 4 C 31.81 -, NJW 1984, 2591 , Juris Rn. 12; OVG Schleswig, Urteil vom 27. April 2006 - 4 LB 23/04 -, NordÖR 2006, 204 , Juris Rn. 88 m.w.N.; VG Schleswig, Urteil der vorlegenden Kammer vom 17. Februar 2015 - 3 A 78/14 -, Juris Rn. 18, vgl. auch Rn. 40, wo als Rechtsgrundlage für die Widerspruchsgebühr § 15 Abs. 3 VwKostG benannt wird).

    (VG Schleswig, Urteil der vorlegenden Kammer vom 17. Februar 2015 - 3 A 78/14 -, Juris Rn. 40).

  • AG Dortmund, 21.05.2015 - 406 C 2762/15

    Erstattung der verauslagten Abschleppkosten als Schadensersatzanspruch

    Darüber hinaus kommt es weder auf eine konkrete Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer oder hoheitlich veranlasster Maßnahmen noch auf ein unrechtmäßiges Parken anderer Verkehrsteilnehmer an, welches im Streitfall im Übrigen ebenfalls durch ein Abschleppen der jeweiligen Fahrzeuge geahndet worden ist (vgl. Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 17.02.2015, Az: 3 A 78/14).
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