Weitere Entscheidung unten: VG Greifswald, 19.04.2012

Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,18763
OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10 (https://dejure.org/2012,18763)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.07.2012 - 3 A 945/10 (https://dejure.org/2012,18763)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 (https://dejure.org/2012,18763)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,18763) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    StVO § 45 Abs. 1 S. 1, § 45 Abs. 4, § 45 Abs. 9 S. 2
    Zur Frage der Rechtmäßigkeit der Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht (hier bejaht)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 42.09

    Radweg; Radwegbenutzungspflicht; Radwegebenutzungspflicht; Radfahrer; Radverkehr;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
    Dass dem auch die jüngste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18. November 2010 - 3 C 42/09 -, juris Rn. 25), das die vorbezeichnete Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs bestätigt hat, nicht entgegensteht, hat die Beklagte unter Hinweis auf die insoweit offene Aufzählung der relevanten Rechtsgüter durch das Bundesverwaltungsgericht zutreffend nachgewiesen.

    Soweit der Kläger hierzu darauf abstellt, das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Urteil vom 18. November 2010 (a. a. O. Rn. 25) den Rechtssatz aufgestellt, es sei nicht zulässig, durch die Festlegung einer Radwegebenutzungspflicht eine Förderung des fließenden Fahrzeugverkehrs auf der dem Radweg parallelen Fahrbahn zu erreichen, ist auf die Ausführungen unter 2.3.a zu verweisen.

  • OVG Sachsen, 12.01.2012 - 3 A 928/10
    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
    Ansonsten wäre die Berufung gegen Urteile, die aufgrund einer Beweisaufnahme oder einer Beweiswürdigung ergangen sind, im Regelfall nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen, was mit Sinn und Zweck der Zulassungsbeschränkung nicht vereinbar wäre (vgl. zuletzt SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2012 - 3 A 928/10 -).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
    8 Ernstliche Zweifel in diesem Sinne sind anzunehmen, wenn der Antragsteller tragende Rechtssätze oder erhebliche Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage stellt, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens als ungewiss erscheint (BVerfG, Beschl. v. 23. Juni 2000, DVBl. 2000, 1458).
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
    Vielmehr ist davon auszugehen, dass das Gericht die für die Beurteilung der Sachlage erforderliche Sachkunde hat, da es sich vorliegend nicht um Tatsachen oder Zustände handelt, die nur kraft besonderer Sachkunde beurteilt werden könnten (BVerwG, Beschl. v. 27. März 2000 - 9 B 518/99 - juris Rn. 11 m. w. N.).
  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 32.09

    Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot;

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
    Denn für die Prognose einer Gefahrenlage i. S. v. § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO reicht wegen der betroffenen hochrangigen Rechtsgüter bereits eine geringere Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts aus (BVerwG, Urt. v. 23. September 2010 - 3 C 32/09 -, juris Rn. 22 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 11.08.2009 - 11 B 08.186

    Gegenstandsloswerden einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung durch Erlass

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
    23 (a) Soweit der Kläger rügt, der Belang der Flüssigkeit des Verkehrs sei im Rahmen der nach § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO zu prüfenden Gefahrenlage nicht heranzuziehen, verkennt er, dass, wenn wie hier eine besondere Gefährdung festgestellt ist, die Trennung von motor- und muskelbetriebenen Fahrzeugen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dient, wozu auch dessen Flüssigkeit gehört (vgl. BayVGH, Urt. v. 11. August 2009 - 11 B 08.186 -, juris Rn. 64 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 06.04.2011 - 11 B 08.1892

    Radwegbenutzungspflicht im Ausnahmefall sogar dann, wenn der Radweg nicht den

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.07.2012 - 3 A 945/10
    Da auch Radfahrer die Grundregel des § 1 StVO, wonach die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert und jeder Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten hat, dass kein anderer geschädigt und mehr als unvermeidbar beeinträchtigt wird, zu beachten haben, sind dabei die gerichtlichen Feststellungen ohne weiteres nachvollziehbar, dass Radfahrer bei Benutzung des Radwegs Rücksicht auf Passanten und Fahrgäste im Haltestellenbereich zu nehmen haben (vgl. zu diesem Kriterium BayVGH, Urt. v. 6. April 2011 - 11 B 08.1892 -, juris Rn. 40).
  • VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung; Aufhebung;

    Die Beklagte weist zu Recht darauf hin, dass die Verhältnismäßigkeit und die Verkehrssicherheit in diesen Bereichen trotz der sehr schmalen Radwege gewahrt sind, weil alle Beteiligten in den nur kurzen Passagen nach § 1 StVO zu besonderer Rücksicht verpflichtet sind (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 10.07.2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 18).

    Vielmehr folgt aus dem in § 1 StVO verankerten Rücksichtnahmegebot, dass sich jeder Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsverhältnisse anpassen muss (vgl. Sächsisches OVG, B. v. 10.07.2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 18; VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 108; VG Göttingen, U. v. 27.11.2003 - 1 A 1196/01 -, juris Rn. 51).

  • OVG Sachsen, 17.11.2015 - 3 A 440/15

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse; gewichtiger Grundrechtseingriff; kurzfristige

    Die konkreten Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 27 m. w. N.).
  • OVG Sachsen, 04.09.2018 - 3 A 522/18

    Wald; Mindestentfernung; Ermessen; Beweisantrag

    Dies bedeutet, dass eine solche Würdigung nur dann mit Erfolg angegriffen werden kann, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder von allgemeinen Erfahrungssätzen oder aktenwidrig angenommenen Sachverhalt oder offensichtliche Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit geltend gemacht wird (st. Rspr.; SächsOVG, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 3 A 299/14 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 8 m. w. N.).9 Wird die fehlerhafte Tatsachenfeststellung mit mangelnder Sachaufklärung begründet, macht der Antragsteller letztlich Verfahrensfehler geltend.

    Die konkreten Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 27 m. w. N.; st Rspr.).

  • OVG Sachsen, 09.01.2017 - 3 A 674/16

    Sperrzeit; Verkürzung; öffentliches Bedürfnis; besondere öffentliche Verhältnisse

    Die konkreten Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 26 f. m. w. N.).

    Dementsprechend müssen auch die für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen bezeichnet und es muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. Juni 2014 - 5 B 19.14 -, juris Rn. 11; Beschl. v. 6. März 1995, Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265; SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 42; Beschl. v. 14. Oktober 2015 - 3 A 136/15 -, juris Rn. 15, jeweils m. w. N.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 124 Rn. 192 ff.).].

  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 3 A 369/16

    öffentlich-rechtliche Abwehransprüche, Straße, Beweisantrag, Beweiswürdigung,

    Dies bedeutet, dass eine Beweiswürdigung nur dann mit Erfolg angegriffen werden kann, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder bei offensichtlicher Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit geltend gemacht wird (st. Rspr., SächsOVG, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 3 A 299/14 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Die konkreten Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 27 m. w. N.).

    Daher hätte das Gericht nur dann gegen seine gerichtliche Aufklärungspflicht gemäß § 86 Abs. 1 VwGO verstoßen, wenn sich ihm eine weitere Aufklärung von Amts wegen hätte aufdrängen müssen (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 a. a. O. Rn. 42).

  • OVG Sachsen, 08.08.2014 - 3 A 435/13

    Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung, Straßenbestandsverzeichnis, tatsächliche

    Dies bedeutet, dass eine Beweiswürdigung nur dann mit Erfolg angegriffen werden kann, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder bei offensichtlicher Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit geltend gemacht wird (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Die Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 a. a. O. Rn. 27 m. w. N.).

    Keine Frage des rechtlichen Gehörs ist hingegen, ob das Gericht dem Vorbringen die nach Ansicht eines Beteiligten richtige Bedeutung zugemessen und die richtigen Folgerungen daraus gezogen hat (vgl. hierzu umfassend Kopp/Schenke a. a. O. § 108 Rn. 19c ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 a. a. O. Rn. 43).27 Die Kläger führen hierzu an, das Gericht habe sich in seinen Entscheidungsgründen nicht mit der auch in dem Berichtigungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 5. Juli 2013 zutage getretenen Tatsache befasst, dass der Kläger zu 2 die Aussage des Zweiten Bürgermeisters in Hinblick auf die Benutzung des südlich gelegenen Wegs als Rundwanderweg in Frage gestellt habe.

  • OVG Sachsen, 12.08.2014 - 2 A 435/13

    Straßenrechtliche Beseitigungsanordnung, Straßenbestandsverzeichnis, tatsächliche

    Dies bedeutet, dass eine Beweiswürdigung nur dann mit Erfolg angegriffen werden kann, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder allgemeinen Erfahrungssätzen, bei aktenwidrig angenommenem Sachverhalt oder bei offensichtlicher Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit geltend gemacht wird (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Die Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 a. a. O. Rn. 27 m. w. N.).

    Keine Frage des rechtlichen Gehörs ist hingegen, ob das Gericht dem Vorbringen die nach Ansicht eines Beteiligten richtige Bedeutung zugemessen und die richtigen Folgerungen daraus gezogen hat (vgl. hierzu umfassend Kopp/Schenke a. a. O. § 108 Rn. 19c ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 a. a. O. Rn. 43).27 Die Kläger führen hierzu an, das Gericht habe sich in seinen Entscheidungsgründen nicht mit der auch in dem Berichtigungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 5. Juli 2013 zutage getretenen Tatsache befasst, dass der Kläger zu 2 die Aussage des Zweiten Bürgermeisters in Hinblick auf die Benutzung des südlich gelegenen Wegs als Rundwanderweg in Frage gestellt habe.

  • OVG Sachsen, 18.05.2018 - 3 A 113/18

    Widerruf; Waffenbesitzkarte; Unzuverlässigkeit; Überlassung

    Dies bedeutet, dass eine solche Würdigung nur dann mit Erfolg angegriffen werden kann, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder von allgemeinen Erfahrungssätzen oder aktenwidrig angenommenen Sachverhalt oder offensichtliche Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit geltend gemacht wird (st. Rspr.; SächsOVG, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 3 A 299/14 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Die konkreten Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 27 m. w. N.; st Rspr.).

  • OVG Sachsen, 16.05.2018 - 3 A 1103/17

    Bedürfnis; Sportschütze; Nachweis

    Dies bedeutet, dass eine solche Würdigung nur dann mit Erfolg angegriffen werden kann, wenn eine Verletzung von gesetzlichen Beweisregeln, von Denkgesetzen oder von allgemeinen Erfahrungssätzen oder aktenwidrig angenommenen Sachverhalt oder offensichtliche Sachwidrigkeit und Willkürlichkeit geltend gemacht wird (st. Rspr.; SächsOVG, Beschl. v. 13. Oktober 2015 - 3 A 299/14 -, juris Rn. 19; Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 8 m. w. N.).

    Die konkreten Schwierigkeiten müssen sich auf Fragen beziehen, die für das konkrete Verfahren entscheidungserheblich sind (SächsOVG, Beschl. v. 10. Juli 2012 - 3 A 945/10 -, juris Rn. 27 m. w. N.; st Rspr.).

  • VG Köln, 25.07.2014 - 18 K 4458/13

    Radwegbenutzungspflicht; qualifizierte Gefahrenlage; Schwerverkehr;

    OVG, Beschluss vom 10.7.2012 - 3 A 945/10 -, juris.

    Der Vergleich der Gefährdung von Radfahrern einerseits auf der Fahrbahn und andererseits auf dem Radweg ergibt danach, dass Erstere von der sachverständigen Beklagten nachvollziehbar als höher bewertet wird, diese Bewertung weder vom Kläger noch durch sonst erkennbare Umstände erschüttert worden ist und Radfahrer bezüglich ihrer Sicherheit damit nicht nur nicht schlechter gestellt werden, wenn sie statt der Fahrbahn den Radweg benutzen müssen, vgl. zu diesem Aspekt: Sächs. OVG, Beschluss vom 10.7.2012 - 3 A 945/10 -, juris, sondern sogar besser.

  • OVG Sachsen, 20.04.2016 - 3 A 630/15

    Bestandsverzeichnis; Wegeverlauf; Eintragungsverfügung; Nichtigkeit; Bestimmtheit

  • OVG Sachsen, 20.10.2016 - 3 A 521/16

    Stützmauer, Straße, Bestandteil, öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch,

  • OVG Sachsen, 17.09.2015 - 3 A 284/15

    Sperrzeitverkürzung; Spielhalle; besondere örtliche Verhältnisse; Kohärenzgebot;

  • VG Köln, 25.07.2014 - 18 K 367/14

    Radwegbenutzungspflicht; qualifizierte Gefahrenlage; Einschätzungsprärogative;

  • OVG Sachsen, 24.10.2016 - 3 A 612/16

    Verein, ; Vermögen; Beschlagnahme; Sicherstellung; Eigentum; Gewahrsam; Vorstand;

  • OVG Sachsen, 13.10.2015 - 3 A 299/14

    Abstufung einer Staatsstraße zur Ortsstraße

  • OVG Sachsen, 18.06.2020 - 3 A 359/20

    Ausweisungsinteresse; Generalprävention; Verjährungsfrist; Anspruch

  • OVG Sachsen, 23.09.2021 - 3 A 408/21

    Sperrwirkung; Ausreise; Beweiswürdigung; familiäre Lebensgemeinschaft

  • OVG Sachsen, 13.10.2021 - 3 A 214/21

    Leistungserstattung; Verpflichtungserklärung; Syrien; Bürgerkriegsflüchtlinge;

  • OVG Sachsen, 24.10.2017 - 3 A 37/17

    Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug; Unmöglichkeit; Mitwirkungspflicht; rechtzeitige

  • VG Aachen, 07.05.2013 - 2 K 2160/11

    Aufhebung der Radwegebenutzungspflicht

  • OVG Sachsen, 07.07.2017 - 3 A 798/16

    Radweg, Benutzbarkeit, Zumutbarkeit, Straßenbahn

  • OVG Sachsen, 23.02.2016 - 3 A 286/14

    Ernstliche Zweifel; Verfahrensmängel; Sachaufklärung; Beweiswürdigung

  • OVG Sachsen, 24.09.2015 - 3 A 550/14

    Anforderungen an eine konkludente Zustimmung des Eigentümers zu einer Widmung von

  • OVG Sachsen, 16.06.2020 - 3 A 714/18

    Sicherheitsbefragung; anerkannter Flüchtling; Freiheitsstrafe; PKK;

  • OVG Sachsen, 30.09.2019 - 3 A 581/19

    Beurteilungsspielraum; Geeignetheit; Pflegeperson

  • OVG Sachsen, 26.10.2015 - 3 A 407/15

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Prognose bei Täter mit pädosexueller Störung;

  • OVG Sachsen, 31.01.2013 - 3 A 565/11

    Erkennungsdienstliche Behandlung, Beziehungstat, Entlastung, Erforderlichkeit,

  • OVG Sachsen, 16.02.2021 - 3 A 895/20

    Betriebskosten; Kindertagesstätte; Verwaltungsgemeinschaft; erfüllende Gemeinde;

  • OVG Sachsen, 08.12.2017 - 3 A 610/17

    Geschwindigkeitsmessung; Zustellung; Messfehler, ; Mitwirkung; Fahrtenbuch

  • OVG Sachsen, 06.12.2016 - 3 A 700/16

    Fortnahme, Veräußerung, Schafe, Unterbringung, unmittelbare Ausführung,

  • OVG Sachsen, 01.12.2016 - 3 A 718/16

    Rundfunkbeitrag; Bestimmtheit; formelle Rechtmäßigkeit; Verfassungsrecht;

  • OVG Sachsen, 09.12.2016 - 3 A 666/16

    Abschleppkosten; Verwahrkosten; Sicherstellung eines PKW; Halterermittlung;

  • OVG Sachsen, 03.03.2015 - 3 B 275/14

    Verkehrsrechtliche Anordnung, Fahrradfahrerschutzstreifen, Tempo 30, körperliche

  • OVG Sachsen, 07.03.2014 - 3 A 798/13

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten, Verwaltungsakt, Ablehnung,

  • OVG Sachsen, 09.02.2023 - 3 A 414/22

    Zustimmung; Kündigung; Schwerbehinderter; betriebliches Eingliederungsmanagement

  • OVG Sachsen, 25.06.2015 - 3 A 47/15

    Übergeleitete Straße; faktische Sperrung

  • OVG Sachsen, 15.05.2020 - 3 A 250/20

    Ausweisung; Gefährdung der öffentlichen Sicherheit; Prognose; Betäubungsmittel

  • OVG Sachsen, 25.07.2016 - 3 A 582/15

    Ruhen des Verfahrens; Aufhebung von Amts wegen; Rundfunkbeitrag; Steuer

  • OVG Sachsen, 13.01.2021 - 3 A 32/20

    Kindertagespflege; fristlose Kündigung des Betreuungsvertrags; Minderung der

  • OVG Sachsen, 04.12.2018 - 3 A 635/18

    Vermittlung von Sportwetten; Ereigniswette; Tor-Wette; vorbeugende

  • OVG Sachsen, 23.03.2018 - 3 A 102/18

    Akteneinsicht; Gehörsverstoß; Bleibeinteresse; Ausweisungsinteresse; Duldung;

  • OVG Sachsen, 18.08.2016 - 3 A 153/15

    Beweiswürdigung, Sachaufklärung, Bordsteinabsenkung

  • OVG Sachsen, 23.10.2018 - 3 A 367/18

    Eigentümerweg; Zustimmungs- und Widmungsfiktion; Bestandsverzeichnis; Auslegung;

  • OVG Sachsen, 13.07.2016 - 3 A 132/16

    Rundfunkbeitrag; Befreiung; Bezug von Sozialleistungen; Gerichtskostenfreiheit

  • OVG Sachsen, 03.06.2016 - 3 A 40/16

    Rundfunkbeitrag; Vorteilslast; Wohnung; mehrere Wohnungsinhaber; Bestimmtheit;

  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 3 A 558/15

    Rundfunkbeitrag; Steuer; Gleichbehandlung; Rechtsschutzgarantie; Kosten;

  • OVG Sachsen, 30.05.2016 - 3 A 88/16

    Rundfunkbeitrag; Ungleichbehandlung; Wohnungsinhaber; Aussetzung des

  • OVG Sachsen, 20.12.2017 - 3 A 779/17

    Verfahrensfehler; Zeuge, Verzicht; Niederschrift; Unmittelbarkeit der

  • OVG Sachsen, 04.11.2016 - 3 A 493/16

    Gefährliche Hunde, Beweiswürdigung, Aufklärungsrüge, Überzeugungsgrundsatz,

  • OVG Sachsen, 20.01.2015 - 3 A 139/14

    Beweiskraft der Kontrolle über das Ergebnis zur Rücknahme einer

  • OVG Sachsen, 16.10.2018 - 3 A 563/17

    Kostenbescheid; Abstellen von Kraftfahrzeug auf Waldfläche; Holzlagerplatz

  • OVG Sachsen, 30.12.2015 - 3 A 477/15

    Rundfunkgebühr; Rundfunkbeitrag; Befreiungsantrag; Festsetzungsbescheid;

  • OVG Sachsen, 14.10.2015 - 3 A 136/15

    Spielhalle; Sperrzeitverkürzung; besondere örtliche Verhältnisse; Nachtleben

  • OVG Sachsen, 25.04.2013 - 3 A 117/13

    Zur Festlegung eines Sperrgebietes gemäß § 27 FischSeuchV 2008 wegen

  • OVG Sachsen, 17.08.2015 - 3 A 33/15

    Verrechnungsvertrag über Erstattungsanspruch mit Grundsteuerforderung; Abtretung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Greifswald, 19.04.2012 - 3 A 945/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,101531
VG Greifswald, 19.04.2012 - 3 A 945/10 (https://dejure.org/2012,101531)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19.04.2012 - 3 A 945/10 (https://dejure.org/2012,101531)
VG Greifswald, Entscheidung vom 19. April 2012 - 3 A 945/10 (https://dejure.org/2012,101531)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,101531) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.03.2014 - 1 L 120/12

    Fortbestehen der Bestattungspflicht eines Angehörigen im extremen Ausnahmefall

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 19. April 2012 - 3 A 945/10 - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 19. April 2012 hat das Verwaltungsgericht Greifswald - 3 A 945/10 - den Gebührenbescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Greifswald vom 19.04.2012 - 3 A 945/10 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die beigezogenen Verwaltungsakten und Gerichtsakten (VG Greifswald - 3 A 945/10 -), die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden sind, und das Protokoll der mündlichen Verhandlung verwiesen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht