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   BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02   

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BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02 (https://dejure.org/2003,1221)
BAG, Entscheidung vom 17.06.2003 - 3 ABR 43/02 (https://dejure.org/2003,1221)
BAG, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 (https://dejure.org/2003,1221)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ablösung von betriebliche Versorgungsrechte durch Betriebsvereinbarungen; Beschlussverfahren über Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz; Schutz der betriebliche Ordnung gegen Verschlechterungen durch das Günstigkeitsprinzip; Wahrung der Gebote des ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Ablösung; ; BGB § 151; ; TVG § 4 Abs. 3; ; ArbGG § 2a Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 256

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren - Verschlechternde Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebsvereinbarung; Beschlußverfahren beim Streit um die Wirksamkeit einer ablösenden Betriebsvereinbarung; Ablösbarkeit einer Gesamtzusage durch ...

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unwirksamkeit der Ablösung einer Gesamtzusage durch verschlechternde Betriebsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 106, 301
  • ZIP 1987, 251
  • NZA 2004, 1110
  • BB 2004, 612
  • DB 2004, 714
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02
    Ein kollektiver Günstigkeitsvergleich (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42) zwischen einem durch Gesamtzusage begründeten Versorgungswerk, das durch Widerruf für neu in den Betrieb eintretende Mitarbeiter geschlossen worden war, und einer geänderten Vorsorgungsordnung, die wieder für alle Mitarbeiter geöffnet ist, kann nicht ohne weiteres in der Weise vorgenommen werden, daß dem Aufwand für das geschlossene Versorgungswerk mit der naturgemäß sinkenden Zahl von Versorgungsberechtigten der Aufwand gegenübergestellt wird, der auf unbestimmte Zeit für das wieder geöffnete Versorgungswerk aufzubringen ist.

    Damit bleiben günstigere arbeitsvertragliche Regelungen auch dann, wenn sie auf eine Gesamtzusage zurückgehen, grundsätzlich gegenüber nachträglichen verschlechternden Betriebsvereinbarungen wirksam (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 55 f., 60 ff. mwN; 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - BAGE 99, 183, 192 f.).

    Kommt auf Grund einer der genannten Alternativen eine verschlechternde Ablösung durch Betriebsvereinbarung an sich in Betracht, ist auf einer zweiten Stufe weiter zu prüfen, ob die Neuregelung bei der Ablösung der durch die Gesamtzusage geschaffenen Ordnung die Gebote des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gewahrt hat (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 69; 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - BAGE 99, 183, 196).

    Diese Wertungen stehen jedoch seit dem Beschluss des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 16. September 1986 (- GS 1/82 - BAGE 53, 42) aus den genannten Gründen im Widerspruch zur seither ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

    Die Antragstellerinnen müssen sich vielmehr auf der Grundlage der Wertungen des Großen Senats in seinem Beschluß vom 16. September 1986 (- GS 1/82 - BAGE 53, 42) im Rahmen des kollektiven Günstigkeitsvergleichs so behandeln lassen, als hätten sie zum Ablösungsstichtag die weitergeltende Versorgungsordnung D durch die VO 1997 und die BV-Besitzstand abgelöst.

  • BAG, 23.10.2001 - 3 AZR 74/01

    Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02
    Damit bleiben günstigere arbeitsvertragliche Regelungen auch dann, wenn sie auf eine Gesamtzusage zurückgehen, grundsätzlich gegenüber nachträglichen verschlechternden Betriebsvereinbarungen wirksam (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 55 f., 60 ff. mwN; 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - BAGE 99, 183, 192 f.).

    Kommt auf Grund einer der genannten Alternativen eine verschlechternde Ablösung durch Betriebsvereinbarung an sich in Betracht, ist auf einer zweiten Stufe weiter zu prüfen, ob die Neuregelung bei der Ablösung der durch die Gesamtzusage geschaffenen Ordnung die Gebote des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gewahrt hat (BAG 16. September 1986 - GS 1/82 - BAGE 53, 42, 69; 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - BAGE 99, 183, 196).

    Der Senat muß sich mit ihr und den zwischenzeitlich deutlich gewordenen Anwendungsproblemen des kollektiven Günstigkeitsvergleichs (vgl. etwa 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - BAGE 99, 183, 194 f.; 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zVv., zu B II 1 b der Gründe) nicht im einzelnen auseinandersetzen.

  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 9/83

    Entnahme von Beträgen aus dem Tronc durch Spielbank - Verletzung des

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02
    Mit dieser Regelung sollte in Abgrenzung zur Vorgängerbestimmung im Arbeitsgerichtsgesetz 1953 eine umfassende Zuständigkeit geschaffen werden: Immer wenn die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung des Betriebs und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Betriebspartner als Träger dieser Ordnung im Streit stehen, sollen darüber die Arbeitsgerichte im Beschlußverfahren als der dafür geschaffenen und besonders geeigneten Verfahrensart entscheiden (BAG 16. Juli 1985 - 1 ABR 9/83 - AP BetrVG 1972 § 87 Lohngestaltung Nr. 17 mit Anm. Löwisch/Bernards = EzA BetrVG 1972 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 9, zu B I der Gründe).
  • LAG Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 20 TaBV 1/00

    Betriebliche Altersversorgung - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02
    Auf die Rechtsbeschwerde des Beteiligten zu 2. wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 22. April 2002 - 20 TaBV 1/00 - aufgehoben.
  • BAG, 15.12.1998 - 1 ABR 9/98

    Unterrichtung des Betriebsrats über Beschäftigung freier Mitarbeiter

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02
    Die Antragstellerinnen haben für ihren Antrag auch das erforderliche besondere Feststellungsinteresse nach § 256 ZPO, einer Vorschrift, die auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren anzuwenden ist (BAG 15. Dezember 1998 - 1 ABR 9/98 - BAGE 90, 288, 293; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 4. Aufl. § 81 Rn. 31).
  • BAG, 18.03.2003 - 3 AZR 101/02

    Verschlechternde Neuregelung eines betrieblichen Versorgungswerks

    Auszug aus BAG, 17.06.2003 - 3 ABR 43/02
    Der Senat muß sich mit ihr und den zwischenzeitlich deutlich gewordenen Anwendungsproblemen des kollektiven Günstigkeitsvergleichs (vgl. etwa 23. Oktober 2001 - 3 AZR 74/01 - BAGE 99, 183, 194 f.; 18. März 2003 - 3 AZR 101/02 - zVv., zu B II 1 b der Gründe) nicht im einzelnen auseinandersetzen.
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19

    Betriebsvereinbarung - Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

    So kann ihre Wirksamkeit etwa an die Bedingung des Inkrafttretens eines Firmentarifvertrags geknüpft sein (vgl. BAG 15. Januar 2002 - 1 AZR 165/01 - zu B III 1 der Gründe) oder - im Bereich der betrieblichen Altersversorgung - von einer im Beschlussverfahren herbeizuführenden gerichtlichen Entscheidung über die Wirksamkeit der Ablösung einer Versorgungsordnung abhängig gemacht werden (BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - zu B II 2 b der Gründe, BAGE 106, 301) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 35/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Dieses Prinzip bewirkt, dass günstigere arbeitsvertragliche Regelungen auch dann, wenn sie auf eine Gesamtzusage zurückgehen, grundsätzlich gegenüber nachträglichen verschlechternden Betriebsvereinbarungen wirksam bleiben (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 106, 301) .
  • BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 181/08

    Betriebliche Altersversorgung - Unterstützungskasse - Dynamische Bezugnahme auf

    Das Problem "ungleichgewichtiger Rechtsquellen" (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - zu B III 3 b bb (1) der Gründe, BAGE 106, 301) stellt sich nicht.
  • BAG, 18.01.2005 - 3 ABR 21/04

    Streit der Betriebsparteien über Betriebsrentenberechnung

    Entscheidend ist, ob sich das Verfahren auf das betriebsverfassungsrechtliche Verhältnis der Betriebspartner bezieht (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 40, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 b der Gründe).
  • BAG, 25.10.2023 - 7 AZR 338/22

    Betriebsrat - Kosten - Rückforderung vom Betriebsratsmitglied

    Immer dann, wenn durch die Betriebsverfassung geregelte Rechte und Pflichten der Betriebsparteien im Streit sind, ist darüber im Beschlussverfahren als der dafür geschaffenen besonders geeigneten Verfahrensart zu entscheiden (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 106, 301; 26. Mai 1992 - 10 ABR 63/91 - zu B 3 der Gründe, BAGE 70, 281) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 196/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Dieses Prinzip bewirkt, dass günstigere arbeitsvertragliche Regelungen auch dann, wenn sie auf eine Gesamtzusage zurückgehen, grundsätzlich gegenüber nachträglichen verschlechternden Betriebsvereinbarungen wirksam bleiben (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 106, 301) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 45/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Dieses Prinzip bewirkt, dass günstigere arbeitsvertragliche Regelungen auch dann, wenn sie auf eine Gesamtzusage zurückgehen, grundsätzlich gegenüber nachträglichen verschlechternden Betriebsvereinbarungen wirksam bleiben (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 106, 301) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 964/08

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

    Dieses Prinzip bewirkt, dass günstigere arbeitsvertragliche Regelungen auch dann, wenn sie auf eine Gesamtzusage zurückgehen, grundsätzlich gegenüber nachträglichen verschlechternden Betriebsvereinbarungen wirksam bleiben (vgl. BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - zu B III 2 der Gründe, BAGE 106, 301) .
  • LAG München, 16.01.2008 - 9 Sa 310/07

    Versorgungsordnung, Verschlechterung

    Da die Satzung der VK M. und die VO M. in den Unternehmen bekannt gemacht wurden, liegt insoweit an die damals bei diesen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer, darunter auch der Kläger, eine sog. Gesamtzusage vor, deren Inhalt über § 151 BGB Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse geworden ist (vgl. BAG vom 15.06.2003 - 3 ABR 43/02 unter III. 2. der Gründe).

    Eine Verschlechterung der durch eine Gesamtzusage begründeten Rechte durch eine Betriebsvereinbarung kommt nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. GS 1/82 vom 16.09.1986 und vom 17.06.2003 - 3 ABR 43/02) nur in Betracht, wenn die Geschäftsgrundlage der Gesamtzusage gestört ist, der Arbeitgeber sich den Widerruf der Gesamtzusage vorbehalten oder sie unter den Vorbehalt einer abändernden Neuregelung durch Betriebsvereinbarung gestellt hat oder wenn die Neuregelung durch Betriebsvereinbarung zumindest bei konkreter Betrachtung insgesamt nicht ungünstiger ist als die abgelöste Gesamtzusage.

  • BAG, 12.06.2018 - 9 AZB 9/18

    Bestimmung der zulässigen Verfahrensart - Arbeitsentgelt von

    Immer wenn die betriebsverfassungsrechtliche Ordnung des Betriebs und die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Betriebspartner als Träger dieser Ordnung im Streit stehen, sollen darüber die Gerichte für Arbeitssachen im Beschlussverfahren als der dafür geschaffenen und besonders geeigneten Verfahrensart entscheiden (BAG 17. Juni 2003 - 3 ABR 43/02 - zu B II 1 a der Gründe, BAGE 106, 301) .
  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 365/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • LAG Düsseldorf, 09.11.2009 - 16 Sa 582/09

    Günstigkeitsprinzip bei Abschluss eines Firmentarifvertrages und

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.04.2008 - 2 Sa 330/07

    Ablösung einer betrieblichen Übung durch spätere Betriebsvereinbarung

  • LAG Berlin, 08.07.2005 - 6 Sa 2/05

    ablösende Betriebsvereinbarung

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZB 19/19

    Verfahrensart - Schadensersatz wegen Behinderung der BR-Arbeit

  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.09.2008 - 14 Sa 866/08

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung über betriebliche Altersversorgung

  • BAG, 15.02.2011 - 3 AZR 248/09

    Auslegung einer Versorgungszusage - Ablösung einer Gesamtzusage - Kündigung einer

  • LAG Hessen, 20.11.2008 - 9 TaBV 126/08

    Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von der Vergütungsforderung eines

  • LAG Niedersachsen, 14.02.2008 - 7 Sa 650/07

    Ablösung; Ablösung; betriebliche Einheitsregelung; betriebsvereinbarungsoffen;

  • LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 1184/10

    Änderung der Versorgungsordnung

  • LAG Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 20 Sa 8/04

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung der Versorgungsordnung - Vertrauensschutz -

  • LAG Brandenburg, 09.03.2004 - 2 Sa 156/03

    Keine betriebliche Übung bei konkludenter Provisionsabrede

  • LAG Düsseldorf, 10.04.2012 - 17 Sa 978/10

    Änderung der Versorgungsordnung

  • LAG Hessen, 14.07.2011 - 9 TaBV 192/10

    Bestreiten eines ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschlusses mit Nichtwissen -

  • LAG Hessen, 19.02.2008 - 4 TaBVGa 21/08

    Zur Störung der Betriebsratstätigkeit durch die unwirksame Kündigung gegenüber

  • LAG Niedersachsen, 22.06.2009 - 6 Sa 389/09

    Ausschluss freigestellter Altersteilzeitarbeitnehmer von Jahresbonuszahlung

  • LAG Hessen, 21.01.2019 - 16 Ta 301/18

    § 17a Absatz 4 Satz 3 GVG, §§ 48 Absatz 1, 78 ArbGG, § 567 Absatz 1 ZPO, § 2

  • LAG Düsseldorf, 07.12.2004 - 6 Sa 930/04

    Betriebliche Altersversorgung, Gesamtzusage, ablösende Betriebsvereinbarung

  • LAG Hessen, 17.01.2020 - 16 Ta 431/19

    Der Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Zurverfügungstellung eines

  • ArbG Solingen, 19.12.2017 - 3 BV 1/17

    Fortgeltung Konzernbetriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 11 Sa 211/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Betriebsrente - zeitratierliche

  • LAG Niedersachsen, 26.05.2011 - 4 Sa 1456/10

    Unter dem Blickwinkel des Vertrauensschutzes hinsichtlich einer Rechtsprechung

  • ArbG Wesel, 24.03.2023 - 1 BV 5/23
  • ArbG München, 15.11.2017 - 37 BV 49/17

    Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die variable Vergütung

  • ArbG Hamburg, 04.09.2013 - 28 Ca 193/13

    Betriebliche Übung - Günstigkeitsvergleich - Fahrtkostenzuschuß

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