Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 29.05.2012 - III-3 AR 1/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Der deutsche Bußgeldkatalog findet bei der Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen keine Anwendung. Vielmehr ist die Sanktion in eine Geldbuße in der im Ausland festgesetzten Höhe umzuwandeln
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2012, 346
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 14.05.2013 - 2 RBs 49/13
Vollstreckung ausländischer Geldsanktionen; Keine Reduzierung einer in einem …
Da die in den Niederlanden verhängte Geldsanktion bereits in Euro berechnet ist und weder der Anwendungsbereich des § 87 f Absatz 2 Satz 2 IRG eröffnet ist noch eine Verweisung auf die Vorschrift des § 54 Absatz 1 IRG im Gesetz vorgesehen ist, ist eine Rechtsgrundlage für eine Anpassung der Sanktion an inländische Bußgeldvorschriften nicht gegeben (vgl. auch OLG Düsseldorf, DAR 2012, 476; OLG Koblenz, DAR 2012, 219). - KG, 16.01.2013 - 4 Ws 2/13
Versagung rechtliches Gehör; Fortbildung des Rechts
Es ist obergerichtlich geklärt und wird auch von dem Amtsgericht nicht anders gesehen, dass die Vollstreckung einer Geldsanktion aus einem anderen EU-Staat auch in Fällen verschuldensunabhängiger Haftung ("Halterhaftung") zulässig ist (vgl. OLG Köln NZV 2012, 450, 451 f.; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2012, 346).