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   LG Saarbrücken, 27.06.2005 - 3 AR 5/05   

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LG Saarbrücken, 27.06.2005 - 3 AR 5/05 (https://dejure.org/2005,87560)
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LG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 3 AR 5/05 (https://dejure.org/2005,87560)
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  • OLG Saarbrücken, 23.11.2017 - 4 U 26/15

    Schadensersatzklage eines nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens

    Ein erster Wiederaufnahmeantrag des Klägers wurde durch Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 27.06.2005 (Aktenzeichen 3 AR 5/05 II) als unzulässig verworfen (Beiakte 4 KLs 21 Js 461/03 (47/12) Teil 2 Bl. 280).

    Auch das zweite Wiederaufnahmegesuch wurde durch Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 17.01.2006 (Aktenzeichen 3 AR 5/05 II) als unzulässig verworfen (Beiakte 4 KLs 21 Js 461/03 (47/12) Teil 2 Bl. 366 ff.).

    Das anschließende dritte Wiederaufnahmegesuch des Klägers vom 31.08.2011 wurde durch Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 28.11.2011 (Aktenzeichen 3 AR 5/05 II) als unzulässig verworfen.

    bb) So wurde das dritte Wiederaufnahmegesuch zunächst durch Beschluss des Landgerichts Saarbrücken vom 28.11.2011 (Aktenzeichen 3 AR 5/05 II) als unzulässig verworfen, und erst auf die sofortige Beschwerde erklärte das Saarländische Oberlandesgericht durch Beschluss vom 27.08.2012 (Aktenzeichen 1 Ws 118/12, (rekonstruierte) Beiakte 21 Js (09) 461/03 Bd. IV Bl. 612 ff.) die Wiederaufnahme des durch Urteil der Jugendkammer IV des Landgerichts Saarbrücken vom 24.05.2004 (Aktenzeichen 5-25/03; 23 Js 461/03 der Staatsanwaltschaft Saarbrücken) in Verbindung mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 16.11.2004 (Aktenzeichen 4 StR 431/04) rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens unter Aufhebung des Verwerfungsbeschlusses der Jugendkammer II des Landgerichts Saarbrücken vom 28.11.2011 für zulässig.

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