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   BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16   

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https://dejure.org/2016,23414
BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16 (https://dejure.org/2016,23414)
BVerwG, Entscheidung vom 18.07.2016 - 3 AV 1.16 (https://dejure.org/2016,23414)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Juli 2016 - 3 AV 1.16 (https://dejure.org/2016,23414)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    VwGO § 52 Nr. 1, Nr. 3, § 53 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3; PBefG § 2 Abs. 1 Nr. 3, § 11, § 40 Abs. 2, § 45 Abs. 2
    Fernbus; Buslinienverkehr; Fernbuslinienverkehr; Personenfernverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Fahrplanänderung; ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit; zuständige Genehmigungsbehörde; Genehmigung; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    VwGO § 52 Nr. 1 und Nr. 3, § 53 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3
    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit; Buslinienverkehr; Einvernehmen; Fahrplanänderung; Fernbus; Fernbuslinienverkehr; Genehmigung; Linienverkehrsgenehmigung; Personenfernverkehr; Zustimmung; ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis; zuständige Genehmigungsbehörde; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52 Nr 1 VwGO, § 52 Nr 3 VwGO, § 53 Abs 1 Nr 3 VwGO, § 53 Abs 3 VwGO, § 2 Abs 1 Nr 3 PBefG
    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Örtliche Zuständigkeit für die Zustimmung zu einer Fahrplanänderung für einen Buslinienfernverkehr

  • rewis.io

    Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fernbus; Buslinienverkehr; Fernbuslinienverkehr; Personenfernverkehr; Linienverkehrsgenehmigung; Fahrplanänderung; ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit; örtliche Zuständigkeit; zuständige Genehmigungsbehörde; Genehmigung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bbgundpartner.de PDF (Kurzinformation)

    Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei Streitigkeit um Fahrplanzustimmung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 726
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 10.12.1996 - 7 AV 11.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Örtliche Zuständigkeit des VG für Anfechtungsklage gegen

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16
    aa) Den Gesetzgebungsmaterialien zu § 52 Nr. 1 VwGO (BT-Drs. 3/55 S. 35) ist zu entnehmen, dass durch diese Regelung nicht nur die so genannten radizierten Realrechte, sondern auch andere Rechte erfasst werden sollen, die zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 1996 - 7 AV 11.96 u.a. - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 37 = NJW 1997, 1022 und vom 30. Januar 1964 - 2 ER 402.63 - BVerwGE 18, 26 ).

    Dagegen hat das Bundesverwaltungsgericht die Anwendbarkeit von § 52 Nr. 1 VwGO bei einer Anfechtungsklage verneint, die sich gegen Bescheide richtete, mit denen nach Maßgabe des Gesetzes zur Regelung der Gentechnik (Gentechnikgesetz - GenTG) in der damals geltenden Fassung die Freisetzung von gentechnisch veränderten Pflanzen an verschiedenen Standorten genehmigt worden war; zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht darauf abgestellt, dass diese Genehmigung wegen der in § 14 Abs. 3 GenTG normativ angelegten Ergänz- und Austauschbarkeit der im Antragsverfahren angegebenen und überprüften Standorte nicht mit hinreichender Nachhaltigkeit standortbezogen sei (Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 7 AV 11.96 u.a. - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 37 = NJW 1997, 1022 ).

  • BVerwG, 24.07.1962 - VII ER 420.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16
    Kommen Gerichtsstände in mehreren Bundesländern in Betracht, ist das nächsthöhere Gericht im Sinne dieser Regelung das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998 m.w.N. und vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2 S. 2).

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht § 52 Nr. 1 VwGO in einem Verwaltungsrechtsstreit für anwendbar erachtet, in dem es um den Widerruf der Erlaubnis zum Befahren eines Sees ging (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2), ebenso wegen des engen räumlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb eines Verkehrsflughafens für eine Klage gegen die Festlegung von An- und Abflugstrecken (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ) sowie bei einer Klage auf nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 9 A 33.03 - NVwZ-RR 2004, 551 ).

  • VGH Bayern, 28.03.2012 - 11 B 10.2554

    Klage eines Verkehrsunternehmers gegen die Zustimmung zur Fahrplanänderung seines

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16
    Vielmehr hat sie regelmäßig auch zu prüfen, ob durch eine Änderung des bisherigen Fahrplans öffentliche Verkehrsinteressen beeinträchtigt werden (vgl. § 13 Abs. 2 Nr. 3 PBefG; s. dazu auch VGH München, Urteil vom 28. März 2012 - 11 B 10.2554 - juris Rn. 55 f. sowie Bauer, PBefG, § 40 PBefG Rn. 10).
  • BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 13.99

    Flugverfahren; Abflugroute; Abflugstrecken; Abwägungsgebot; Schutznorm;

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht § 52 Nr. 1 VwGO in einem Verwaltungsrechtsstreit für anwendbar erachtet, in dem es um den Widerruf der Erlaubnis zum Befahren eines Sees ging (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2), ebenso wegen des engen räumlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb eines Verkehrsflughafens für eine Klage gegen die Festlegung von An- und Abflugstrecken (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ) sowie bei einer Klage auf nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 9 A 33.03 - NVwZ-RR 2004, 551 ).
  • BVerwG, 30.01.1964 - II ER 402.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16
    aa) Den Gesetzgebungsmaterialien zu § 52 Nr. 1 VwGO (BT-Drs. 3/55 S. 35) ist zu entnehmen, dass durch diese Regelung nicht nur die so genannten radizierten Realrechte, sondern auch andere Rechte erfasst werden sollen, die zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 1996 - 7 AV 11.96 u.a. - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 37 = NJW 1997, 1022 und vom 30. Januar 1964 - 2 ER 402.63 - BVerwGE 18, 26 ).
  • VGH Bayern, 24.09.2012 - 11 B 12.321

    Antrag auf Zustimmung zu einer weiteren Haltestelle für bereits genehmigte

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16
    Ob ein solcher Hinderungsgrund besteht, ist nicht nur im Genehmigungsverfahren nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 PBefG, sondern auch in einem nachträglichen Verfahren auf Zustimmung zu einer Fahrplanänderung nach § 40 Abs. 2 und § 45 Abs. 2 PBefG zu prüfen (vgl. u.a. VGH München, Urteil vom 24. September 2012 - 11 B 12.321 - juris Rn. 74).
  • BVerwG, 07.05.1996 - 2 AV 1.95

    Verwaltungsprozeßrecht: Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16
    Kommen Gerichtsstände in mehreren Bundesländern in Betracht, ist das nächsthöhere Gericht im Sinne dieser Regelung das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 7. Mai 1996 - 2 AV 1.95 - NVwZ 1996, 998 m.w.N. und vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2 S. 2).
  • BVerwG, 31.03.2004 - 9 A 33.03

    Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16
    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht § 52 Nr. 1 VwGO in einem Verwaltungsrechtsstreit für anwendbar erachtet, in dem es um den Widerruf der Erlaubnis zum Befahren eines Sees ging (BVerwG, Beschluss vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2), ebenso wegen des engen räumlichen Zusammenhangs mit dem Betrieb eines Verkehrsflughafens für eine Klage gegen die Festlegung von An- und Abflugstrecken (BVerwG, Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276 ) sowie bei einer Klage auf nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 9 A 33.03 - NVwZ-RR 2004, 551 ).
  • Drs-Bund, 05.12.1957 - BT-Drs III/55
    Auszug aus BVerwG, 18.07.2016 - 3 AV 1.16
    aa) Den Gesetzgebungsmaterialien zu § 52 Nr. 1 VwGO (BT-Drs. 3/55 S. 35) ist zu entnehmen, dass durch diese Regelung nicht nur die so genannten radizierten Realrechte, sondern auch andere Rechte erfasst werden sollen, die zu einem bestimmten Territorium in besonderer Beziehung stehen (vgl. dazu BVerwG, Beschlüsse vom 10. Dezember 1996 - 7 AV 11.96 u.a. - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 37 = NJW 1997, 1022 und vom 30. Januar 1964 - 2 ER 402.63 - BVerwGE 18, 26 ).
  • BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 2.16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Erteilung einer

    In einem das Personenbeförderungsgesetz betreffenden Verwaltungsrechtsstreit hat der Senat mit Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 AV 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180716B3AV1.16.0] - (NVwZ 2017, 726) entschieden, dass sich die Streitigkeit um die Zustimmung zu einer Fahrplanänderung für einen Buslinienfernverkehr nicht auf ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis im Sinne von § 52 Nr. 1 VwGO bezieht.

    Hinzu kommt, dass ein Linienverkehr nicht nur bei Fernbuslinien (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 AV 1.16 - NVwZ 2017, 726 Rn. 12), sondern - wie der vorliegende Fall zeigt - auch im Öffentlichen Personennahverkehr in seiner Streckenführung den örtlichen Zuständigkeitsbereich mehrerer Verwaltungsgerichte berühren kann; das würde bei einer Anwendbarkeit von § 52 Nr. 1 VwGO stets zur Notwendigkeit eines Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens nach § 53 VwGO führen.

  • BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 3.16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Erteilung einer

    In einem personenbeförderungsrechtlichen Verwaltungsrechtsstreit hat der Senat mit Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 AV 1.16 - [ECLI:DE:BVerwG:2016:180716B3AV1.16.0] - (NVwZ 2017, 726) entschieden, dass sich die Streitigkeit um die Zustimmung zu einer Fahrplanänderung für einen Buslinienfernverkehr nicht auf ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis im Sinne von § 52 Nr. 1 VwGO bezieht.

    Hinzu kommt, dass ein Linienverkehr nicht nur bei Fernbuslinien (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 AV 1.16 - NVwZ 2017, 726 Rn. 12), sondern - wie der vorliegende Fall zeigt - auch im Öffentlichen Personennahverkehr in seiner Streckenführung den örtlichen Zuständigkeitsbereich mehrerer Verwaltungsgerichte berühren kann; das würde bei einer Anwendbarkeit von § 52 Nr. 1 VwGO stets zur Notwendigkeit eines Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens nach § 53 VwGO führen.

  • BVerwG, 29.05.2017 - 3 AV 4.16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts; Erteilung einer

    In einem das Personenbeförderungsgesetz betreffenden Verwaltungsrechtsstreit hat der Senat mit Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 AV 1.16 - [ECLI:DE:BVerwG:2016:180716B3AV1.16.0] - (NVwZ 2017, 726) entschieden, dass sich die Streitigkeit um die Zustimmung zu einer Fahrplanänderung für einen Buslinienfernverkehr nicht auf ein ortsgebundenes Recht oder Rechtsverhältnis im Sinne von § 52 Nr. 1 VwGO bezieht.

    Hinzu kommt, dass ein Linienverkehr nicht nur bei Fernbuslinien (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 AV 1.16 - NVwZ 2017, 726 Rn. 12), sondern - wie der vorliegende Fall zeigt - auch im Öffentlichen Personennahverkehr in seiner Streckenführung den örtlichen Zuständigkeitsbereich mehrerer Verwaltungsgerichte berühren kann; das würde bei einer Anwendbarkeit von § 52 Nr. 1 VwGO stets zur Notwendigkeit eines Zuständigkeitsbestimmungsverfahrens nach § 53 VwGO führen.

  • BVerwG, 20.02.2020 - 6 AV 1.20

    Befreiung; Rundfunkbeitrag; ortsgebundenes Recht; örtliche Zuständigkeit

    Ferner zählen dazu die nur in der natürlichen Ausübung an Grundstücke gebundenen Rechte, weil auch in diesen Fällen die in § 52 Nr. 1 VwGO vorausgesetzte weitgehende Verbindung zwischen dem strittigen Recht und dem Territorium besteht, auf dem es ausgeübt wird (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 AV 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2016:180716B3AV1.16.0] - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 41 Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 25.02.2021 - 5 K 384/20

    Jagdrecht, Verwaltungsprozessrecht

    Damit liegt eine besondere Beziehung des Rechts oder Rechtsverhältnisses zu einem bestimmten Territorium vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 7 AV 11-18/96 -, NJW 1997, 1022 und BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 AV 1/16 -, NVwZ 2017, 726).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2023 - 6 A 10646/22

    Tierkörperbeseitigung; Genehmigung einer Entgeltliste; Gebührenbemessung anhand

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gehören zu den ortsgebundenen Rechten im Sinne dieser Regelung vor allem die an ein bestimmtes Grundstück geknüpften Rechte, weil sie unter Voraussetzung dieser örtlichen Gebundenheit eingeräumt sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 AV 1.16 -, juris Rn. 9, mit zahlreichen Beispielen).
  • VG Frankfurt/Oder, 04.01.2017 - 3 K 1245/15

    Örtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Zusammenhang mit

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt § 52 Nr. 1 VwGO voraus, dass eine weitgehende Verbindung zwischen dem strittigen Recht und dem Territorium besteht, auf dem es ausgeübt wird (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2016 - 3 AV 1/16 -, juris).
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