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   BAG, 24.08.2010 - 3 AZB 13/10   

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https://dejure.org/2010,10115
BAG, 24.08.2010 - 3 AZB 13/10 (https://dejure.org/2010,10115)
BAG, Entscheidung vom 24.08.2010 - 3 AZB 13/10 (https://dejure.org/2010,10115)
BAG, Entscheidung vom 24. August 2010 - 3 AZB 13/10 (https://dejure.org/2010,10115)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 114 S 1 ZPO, § 117 Abs 1 S 2 ZPO
    Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs gegen ein nicht innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung vollständig abgefasstes Ersturteil

  • bag-urteil.com

    Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs

  • rewis.io

    Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs

  • ra.de
  • rewis.io

    Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 117 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs gegen ein nicht innerhalb von fünf Monaten nach seiner Verkündung vollständig abgefasstes Ersturteil

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Begründung eines Prozesskostenhilfegesuchs für Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2010, 2116
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94

    Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil

    Auszug aus BAG, 24.08.2010 - 3 AZB 13/10
    Das Berufungsgericht hat dann wegen des gerügten Mangels in der Berufungsinstanz eine vollständige Sachaufklärung zu betreiben (BAG 13. September 1995 - 2 AZR 855/94 - zu II 2 b aa der Gründe, AP ArbGG 1979 § 66 Nr. 12 = EzA ArbGG 1979 § 66 Nr. 22).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 235/01

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Unfähigkeit eines Rechtsanwalts zur

    Auszug aus BAG, 24.08.2010 - 3 AZB 13/10
    Die Unterbrechung tritt unabhängig von der Kenntnis der Parteien und des Gerichts ein und ist in jeder Lage des Verfahrens - auch in der Rechtsbeschwerdeinstanz - von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. für die Revisionsinstanz: BGH 7. März 2002 - IX ZR 235/01 - zu IV 1 b der Gründe, NJW 2002, 2107).
  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03

    Unzulässige Revision und Berufung

    Auszug aus BAG, 24.08.2010 - 3 AZB 13/10
    Zur Begründung einer hiergegen gerichteten Berufung genügt es, wenn der Berufungsführer geltend macht, das Urteil sei als solches ohne Gründe anzusehen (vgl. BAG 16. Juni 2004 - 5 AZR 529/03 - zu II 2 d der Gründe, AP ZPO 2002 § 551 Nr. 2 = EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 3).
  • GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92

    Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil

    Auszug aus BAG, 24.08.2010 - 3 AZB 13/10
    Es ist deshalb als Urteil ohne Gründe anzusehen (Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - BVerwGE 92, 367).
  • BGH, 11.12.2008 - IX ZB 232/08

    Unterbrechung eines Rechtsstreits nach Einreichung der Klage bei Gericht

    Auszug aus BAG, 24.08.2010 - 3 AZB 13/10
    Eine gleichwohl gegen den Schuldner fortgeführte Klage wird unzulässig, da ihm die passive Prozessführungsbefugnis und dem Gläubiger, der seine Forderungen nach § 87 InsO nur noch durch Anmeldung im Insolvenzverfahren realisieren kann, das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. BGH 11. Dezember 2008 - IX ZB 232/08 - Rn. 7, ZIP 2009, 240).
  • BGH, 29.03.1990 - III ZB 39/89

    Auswirkungen eines Berufsverbots; Zustellung eines Urteils

    Auszug aus BAG, 24.08.2010 - 3 AZB 13/10
    (2) Der Kläger ist daher darauf verwiesen, seine Forderungen zunächst zur Insolvenztabelle anzumelden und im Falle des Bestreitens durch die Insolvenzverwalterin nach Aufnahme des unterbrochenen Rechtsstreits seinen Klageantrag in der Berufung, für deren Einlegung und Begründung die Fristen nach § 249 Abs. 1 ZPO vor der Aufnahme noch nicht zu laufen begonnen haben (vgl. BGH 29. März 1990 - III ZB 39/89 - zu II 3 der Gründe, BGHZ 111, 104), auf Feststellung der Forderung zur Insolvenztabelle (§§ 175, 180 InsO) umzustellen (vgl. Zöller/Greger ZPO 28. Aufl. § 240 Rn. 13 und 14 mwN).
  • BGH, 04.05.2006 - IX ZA 26/04

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen

    Auszug aus BAG, 24.08.2010 - 3 AZB 13/10
    b) Die Unterbrechung des Hauptsacheverfahrens führte jedoch nicht zur Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens (vgl. zum Prozesskostenhilfeantrag der insolvent gewordenen Partei: BGH 4. Mai 2006 - IX ZA 26/04 - NJW-RR 2006, 1208; 23. März 1966 - Ib ZR 103/64 - NJW 1966, 1126).
  • LAG Köln, 23.03.2010 - 4 Sa 101/10
    Auszug aus BAG, 24.08.2010 - 3 AZB 13/10
    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 23. März 2010 - 4 Sa 101/10 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 103/64

    Entscheidung über einen Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Unterbrechung des

    Auszug aus BAG, 24.08.2010 - 3 AZB 13/10
    b) Die Unterbrechung des Hauptsacheverfahrens führte jedoch nicht zur Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens (vgl. zum Prozesskostenhilfeantrag der insolvent gewordenen Partei: BGH 4. Mai 2006 - IX ZA 26/04 - NJW-RR 2006, 1208; 23. März 1966 - Ib ZR 103/64 - NJW 1966, 1126).
  • BAG, 05.07.2016 - 8 AZB 1/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine einzulegende Berufung -

    Einer sachlichen Begründung seines Antrags bedurfte es nicht (offengelassen von BAG 24. August 2010 - 3 AZB 13/10 - Rn. 13) .
  • LAG München, 08.07.2020 - 3 Ta 165/20

    Prozesskostenhilfe, Kündigungsschutzverfahren, Unterbrechung des

    c) Darüber hinaus führt die Unterbrechung des Hauptverfahrens gem. § 240 ZPO nicht zur Unterbrechung des Prozesskostenhilfeverfahrens (vgl. BAG, Beschluss vom 24.08.2010 - 3 AZB 13/10 - Rn. 11; zum Prozesskostenhilfeantrag der insolvent gewordenen Partei BGH, Beschluss vom 04.05.2006 - IX ZA 26/04 und BAG, Beschluss vom 03.08.2011 - 3 AZB 8/11 - LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.04.2016 - 7 Ta 53/16 - unter II. 1 der Gründe; ErfK/Koch, 20. Aufl. 2020, § 11a ArbGG, Rn. 34; a.A. noch LAG Hamm, Beschluss vom 30.01.2006 - 4 Ta 830/05 - unter II. 1.2.

    Außerdem hat die Unterbrechung nach § 240 ZPO nur die Wirkungslosigkeit der von einer Partei in Ansehung der Hauptsache vorgenommenen Prozesshandlungen gegenüber der anderen Partei, nicht jedoch gegenüber dem Gericht zur Folge, 249 Abs. 2 ZPO (vgl. BAG, Beschluss vom 24.08.2010 - 3 AZB 13/10 - Rn. 11).

  • LAG Hamm, 27.10.2011 - 1 Ta 438/11

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei Unterbrechung des Hauptprozesses wegen

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich nachfolgend der Ansicht des Bundesgerichtshofs und inzwischen herrschenden Meinung angeschlossen (Beschluss vom 24.08.2010 - 3 AZB 13/10 und vom 03.08.2011 - 3 AZB 8/11).
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