Rechtsprechung
   BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4930
BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08 (https://dejure.org/2008,4930)
BAG, Entscheidung vom 30.09.2008 - 3 AZB 47/08 (https://dejure.org/2008,4930)
BAG, Entscheidung vom 30. September 2008 - 3 AZB 47/08 (https://dejure.org/2008,4930)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4930) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Selbständiges Beweisverfahren

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit der Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) über die Beweissicherung im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren; Voraussetzungen der Erhebung des zivilprozessrechtlichen Sachverständigenbeweises; Verwehrung der Vornahme einer Schlüssigkeitsprüfung oder ...

  • Judicialis

    ArbGG § 46 Abs. 2; ; ZPO § 403; ; ZPO §§ 485 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 46 Abs. 2; ZPO §§ 485 ff., § 403
    Prozessrecht - selbständiges Beweisverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Selbstständiges Beweissicherungsverfahren ? Zulässigkeit im Fall einer möglichen Vermeidung eines Rechtsstreits ? Keine andere Beurteilung bei Zweifeln an der Begründetheit des Anspruchs ? Anforderungen an die im Verfahren zu stellenden Anträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 112 (Ls.)
  • DB 2009, 352
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.09.2004 - III ZB 33/04

    Anforderungen an den Vortrag des Antragstellers im selbständigen Beweisverfahren;

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08
    Voraussetzung ist insoweit lediglich, dass der Antragsteller ein rechtliches Interesse an der zu treffenden Feststellung hat (BGH 16. September 2004 - III ZB 33/04 - NJW 2004, 3488, zu II 1 der Gründe; vgl. Herget FS Vollkommer S. 97).

    aa) Grundsätzlich ist es dem Gericht verwehrt, bereits im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung vorzunehmen (BGH 16. September 2004 - III ZB 33/04 - NJW 2004, 3488, zu II 2 der Gründe; 4. November 1999 - VII ZB 19/99 - NJW 2000, 960 = MDR 2000, 224, zu II 2 b (1) der Gründe).

    Es muss ein völlig eindeutiger Fall vorliegen, in dem evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (BGH 16. September 2004 - III ZB 33/04 - aaO).

  • BGH, 10.10.1994 - II ZR 95/93

    Offenlegung von Sondervorteilen der Gründungsgesellschafter im Emissionsprospekt

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08
    § 403 ZPO nimmt zur Beweiserleichterung auf die Informationsnot der beweispflichtigen Partei Rücksicht und verlangt keine wissenschaftliche (sachverständige) Substantiierung (BGH 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93 - NJW 1995, 130, zu 4 b der Gründe; HK-ZPO/Eichele 2. Aufl. § 403 Rn. 2).

    Es muss nur das Ergebnis mitgeteilt werden, zu dem der Sachverständige kommen soll, nicht der Weg, auf dem dies geschieht (BGH 10. Oktober 1994 - II ZR 95/93 - aaO mwN).

  • BGH, 04.11.1999 - VII ZB 19/99

    Umfang des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08
    Das mit einem Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens befasste Gericht ist verpflichtet, dem Antrag entweder stattzugeben oder ihn zurückzuweisen, wenn es an einer Zulässigkeitsvoraussetzung für das selbständige Beweisverfahren fehlt, oder wenn der Beweisantrag unzulässig ist (vgl. BGH 4. November 1999 - VII ZB 19/99 - NJW 2000, 960 = MDR 2000, 224, zu II 2 a der Gründe; Reichold in Thomas/Putzo 29. Aufl. § 490 ZPO Rn. 3).

    aa) Grundsätzlich ist es dem Gericht verwehrt, bereits im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens eine Schlüssigkeits- oder Erheblichkeitsprüfung vorzunehmen (BGH 16. September 2004 - III ZB 33/04 - NJW 2004, 3488, zu II 2 der Gründe; 4. November 1999 - VII ZB 19/99 - NJW 2000, 960 = MDR 2000, 224, zu II 2 b (1) der Gründe).

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08
    Sollte sich in einem möglicherweise trotz allem zu führenden Prozess ergeben, dass es auf die Beweiserhebung durch das Gutachten für die Entscheidung über die Ansprüche des Antragstellers gar nicht ankommt, kann diesem Umstand selbst bei einem Obsiegen des Antragstellers im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 96 ZPO Rechnung getragen werden (vgl. BGH 21. Januar 2003 - VI ZB 51/02 - BGHZ 153, 302, zu II 2 b bb der Gründe).

    Das rechtliche Interesse entfällt nicht allein dadurch, dass nach der Feststellung des Zustands einer Person, der hierfür maßgeblichen Gründe und des Wegs zur Beseitigung des Schadens im Rahmen des Verfahrens nach § 485 Abs. 2 ZPO, noch nicht die rechtlichen Fragen des Verschuldens und der Kausalität der Verletzung für den Schaden geklärt sind und hierüber gegebenenfalls doch noch in einem gerichtlichen Verfahren gestritten werden wird (vgl. BGH 21. Januar 2003 - VI ZB 51/02 - BGHZ 153, 302, zu II 2 b cc der Gründe).

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08
    Die weiter erforderlichen Maßnahmen werden entsprechend § 577 Abs. 4, § 572 Abs. 3 ZPO dem Arbeitsgericht als Gericht des ersten Rechtszugs übertragen (vgl. BGH 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03 -BGHZ 160, 176, zu IV 3 der Gründe).
  • KG, 01.10.1998 - 10 W 6456/98
    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08
    Der Vortrag muss so substantiiert sein, dass der Verfahrensgegenstand zweifelsfrei abgrenzbar ist und ein Sachverständiger Art und Umfang der übertragenen Tätigkeit erkennen kann (KG 1. Oktober 1998 - 10 W 6456/98 - NJW-RR 1999, 1369, zu II 2 a der Gründe).
  • BGH, 24.11.1999 - XII ZR 94/98

    Auslegung einer Berufungsschrift bei Vertretung des bei dem Oberlandesgericht

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08
    Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Partei das anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der Partei entspricht (BGH 24. November 1999 - XII ZR 94/98 - NJW-RR 2000, 1446 mwN).
  • LG Fulda, 09.04.1987 - 2 O 389/86

    Haftung juristischer Personen für vorsätzliches Verhalten ihrer

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08
    In Bezug auf ein vorsätzliches Verhalten ihres Organs ist die Zurechnung des Verschuldens bei einer juristischen Person nicht eindeutig ausgeschlossen (vgl. LG Fulda 9. April 1987 - 2 O 389/86 - VersR 1987, 1202; aA wohl ErfK/Rolfs 8. Aufl. § 104 SGB VII Rn. 24 aE).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01

    Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08
    Eine weitere Konkretisierung ist dem medizinischen Laien regelmäßig nicht zumutbar (vgl. zum Kündigungsrecht BAG 7. November 2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40 = EzA KSchG § 1 Krankheit Nr. 50, zu B I 2 c bb der Gründe; Kittner/Däubler/Zwanziger-Kittner/Deinert KSchR 7. Aufl. § 1 KSchG Rn. 104; ErfK/Oetker 8. Aufl. § 1 KSchG Rn. 125).
  • BAG, 19.09.2007 - 3 AZB 35/05

    Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen

    Auszug aus BAG, 30.09.2008 - 3 AZB 47/08
    Der Beschwerdeführer durfte sich auf die unrichtige Rechtsmittelbelehrung verlassen; der Fehler war hier nicht so offenkundig, dass nicht einmal der Anschein einer richtigen Belehrung entstehen konnte (vgl. BAG 19. September 2007 - 3 AZB 35/05 - AP InsO § 55 Nr. 15 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 2, zu II 1 d bb der Gründe; 25. Januar 2007 - 5 AZB 49/06 - AP SGB II § 16 Nr. 1 = EzA ZPO 2002 § 233 Nr. 6, zu B I 2 der Gründe).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.02.2007 - 10 Ta 2137/06

    Selbständiges Beweisverfahren

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - 10 Ta 192/08
  • BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

    Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

  • BAG, 25.01.2007 - 5 AZB 49/06

    Rechtsweg - Arbeitsverhältnis - unrichtige Rechtsmittelbelehrung -

  • BAG, 17.12.2014 - 5 AZR 663/13

    Vergütungsabrede - Rechtsanwalt - Sittenwidrigkeit

    Allerdings gilt auch im Rahmen des § 403 ZPO das Verbot des Ausforschungsbeweises bei unsubstantiiertem Vortrag (vgl. BAG 30. September 2008 - 3 AZB 47/08 - Rn. 28; Musielak/Huber ZPO 11. Aufl. § 403 Rn. 3) .

    Der Vortrag muss so detailliert sein, dass die aufklärungsbedürftige Sachfrage zweifelsfrei abgrenzbar ist und ein Sachverständiger Art und Umfang der übertragenen Tätigkeit erkennen kann (vgl. BAG 30. September 2008 - 3 AZB 47/08 - Rn. 28) .

  • OLG Frankfurt, 11.12.2017 - 8 W 18/17

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen

    Nach dem Gesetzeswortlaut genügt bereits die abstrakte Möglichkeit der gütlichen Streitbeilegung ("dienen kann"); es wird also nicht die positive Feststellung verlangt, dass ein Hauptsacheverfahren vermieden werden wird (vgl. BAG, Beschluss vom 30.09.2008 - 3 AZB 47/08, NJOZ 2009, 281, 285).

    Daher ist der Begriff des "rechtlichen Interesses" im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO weit zu fassen (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 30.09.2008 - 3 AZB 47/08, NJOZ 2009, 281, 285; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.05.2008 - 5 W 31/08, NJOZ 2008, 3645, 3646).

    Dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; BAG, Beschluss vom 30.09.2008 - 3 AZB 47/08, NJOZ 2009, 281, 285).

  • OLG Frankfurt, 25.10.2018 - 8 W 43/18

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen

    Nach dem Gesetzeswortlaut genügt bereits die abstrakte Möglichkeit der gütlichen Streitbeilegung ("dienen kann"); es wird also nicht die positive Feststellung verlangt, dass ein Hauptsacheverfahren vermieden werden wird (vgl. BAG, Beschluss vom 30.09.2008 - 3 AZB 47/08, NJOZ 2009, 281, 285; Senat, Beschluss vom 11.12.2017 - 8 W 18/17, juris).

    Daher ist der Begriff des "rechtlichen Interesses" im Sinne des § 485 Abs. 2 Satz 2 ZPO weit zu fassen (vgl. etwa BAG, Beschluss vom 30.09.2008 - 3 AZB 47/08, NJOZ 2009, 281, 285; Senat, Beschluss vom 11.12.2017 - 8 W 18/17, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 14.05.2008 - 5 W 31/08, NJOZ 2008, 3645, 3646).

    Dabei kann es sich nur um völlig eindeutige Fälle handeln, in denen evident ist, dass der behauptete Anspruch keinesfalls bestehen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.2004 - III ZB 33/04, NJW 2004, 3488; BAG, Beschluss vom 30.09.2008 - 3 AZB 47/08, NJOZ 2009, 281, 285; Senat, Beschluss vom 11.12.2017 - 8 W 18/17, juris).

  • OLG Stuttgart, 30.03.2015 - 1 W 11/15

    Selbstständiges Beweisverfahren in Arzthaftungssachen: Ärztliche Aufklärung bzw.

    Jedoch gilt im Rahmen des § 487 Nr. 2 ZPO das Verbot des Ausforschungsbeweises bei unsubstantiiertem Vortrag (BAG NJOZ 2009, 281 Tz. 28; OLG Oldenburg MDR 2008, 1059, juris Rn. 8; GesR 2010, 76, juris Rn. 7; Zöller/ Herget , ZPO, 30. Aufl., § 487 Rn. 4; Martis/Winkhart aaO, Rn. B 507, 519).
  • BAG, 28.05.2014 - 10 AZB 20/14

    Rechtsweg - unzulässig beschränkte Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Die Rechtsbeschwerdebegründung muss sich sachlich mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung auseinandersetzen (BAG 30. September 2008 - 3 AZB 47/08 - Rn. 15) .
  • LAG Hamm, 17.09.2009 - 11 Sa 20/09

    Beschäftigungssicherungstarifvertrag; Zustimmungserfordernis für betriebsbedingte

    a) Zutreffend hat das Arbeitsgericht begründet, dass die darlegungspflichtige Beklagte nicht substantiiert dargestellt hat, dass die Gewerkschaft ver.di vor dem Zugang der Kündigung vom 11.07.2008 eine Zustimmung zur der streitgegenständlichen Kündigung der Klägerin vom 11.07.2008 zum 31.12.2008 erteilt hat, und dass eine gleichwohl durchgeführte Vernehmung der von der Beklagten benannten Zeugen eine prozessual unzulässige Ausforschung bedeutet hätte (zum Verbot des Ausforschungsbeweises bei unsubstantiiertem Tatsachenvortrag: BAG 30.09.2008 - 3 AZB 47/08 - Rn. 28; Zöller-Greger, ZPO, 27. Aufl., vor § 284 ZPO Rn. 5 - 5 b).
  • LAG Düsseldorf, 17.12.2014 - 12 Sa 741/14

    Betriebsrentenanpassung

    Erforderlich für die Einholung eines Gutachtens ist aber der Vortrag der hinreichend konkret beschriebenen Anknüpfungstatsachen für die sachverständige Beurteilung (vgl. z.B. BAG 30.09.2008 - 3 AZB 47/08, juris Rn. 31).
  • LAG Düsseldorf, 07.11.2014 - 6 Sa 543/14

    Umfang des Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Erhöhung einer Betriebsrente

    Erforderlich für die Einholung eines Gutachtens ist aber der Vortrag der hinreichend konkret beschriebenen Anknüpfungstatsachen für die sachverständige Beurteilung (vgl. z.B. BAG 30.09.2008 - 3 AZB 47/08, juris Rn. 31).
  • LAG Hamm, 22.03.2022 - 17 Sa 1396/20

    Beteiligung des Personalrats bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

    Zum anderen gilt auch im Rahmen des § 403 ZPO das Verbot des Ausforschungsbeweises bei unsubstantiiertem Vortrag (vgl. BAG 30.09.2008 - 3 AZB 47/08 - Rn. 28).
  • LAG Köln, 18.05.2012 - 7 Ta 211/11

    Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren

    Eine zulässige Beweiserhebung über die "Ursache eines Personenschadens" setzt jedoch im Ausgangspunkt zunächst voraus, dass der eingetretene Personenschaden so konkret identifiziert wird, dass dadurch eine zielgerichtete Kausalitätsfeststellung überhaupt erst möglich wird (zur Notwendigkeit einer solchen Konkretisierung siehe auch BAG vom 30.09.2008, - 3 AZB 47/08 -, Rdnr. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2009 - 15 E 31/09
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht