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   BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07   

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https://dejure.org/2008,3218
BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07 (https://dejure.org/2008,3218)
BAG, Entscheidung vom 28.02.2008 - 3 AZB 56/07 (https://dejure.org/2008,3218)
BAG, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 3 AZB 56/07 (https://dejure.org/2008,3218)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsbehelf vor Entscheidungszustellung - formelle Rechtskraft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristbeginn zur Einlegung eines Rechtmittels durch formlose Zustellung eines angefochtenen Beschlusses; Auswirkungen der wirksamen Einlegung und Begründung eines Rechtsmittels bei fehlendem Fristbeginn; Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsbehelfs vor der förmlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 1610
  • NZA 2008, 660
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.06.1999 - I ZR 164/97

    Einlegung und Begründung der Berufung vor Zustellung des erstinstanzlichen

    Auszug aus BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07
    Auch vor dem gesetzlich festgelegten Fristbeginn kann ein Rechtsmittel eingelegt und begründet werden, da die Begründung (hier nach § 575 Abs. 2 und 3 ZPO) nicht von vornherein ausgeschlossen ist (vgl. BGH 24. Juni 1999 - I ZR 164/97 -NJW 1999, 3269, zu II 3 der Gründe).
  • BGH, 04.07.1988 - II ZR 334/87

    Teilrechtskraft durch Forderungsverzicht in der Berufungsinstanz

    Auszug aus BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07
    bb) Nach einer weit verbreiteten Ansicht soll Rechtskraft allerdings bereits vor Ablauf einer Rechtsmittelfrist eintreten, wenn ein wirksamer, eindeutiger Rechtsmittelverzicht erklärt wird (vgl. BGH 4. Juli 1988 - II ZR 334/87 - NJW 1989, 170 mwN).
  • RG, 07.02.1925 - IV 396/24

    Unzulässiger Einspruch

    Auszug aus BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07
    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist jedoch, dass die Entscheidung bereits in der Welt ist (RG 7. Februar 1925 - IV 396/24 - RGZ 110, 169, 170).
  • BAG, 15.03.2006 - 9 AZN 885/05

    - Rechtsmittelverzicht - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07
    Ein derartiger Rechtsmittelverzicht hat auch Wirkung für die Nichtzulassungsbeschwerde (BAG 15. März 2006 - 9 AZN 885/05 - AP ArbGG 1979 § 69 Nr. 5 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 107, zu II 2 a der Gründe); erst recht kann eine Partei unmittelbar auf die Einlegung des Rechtsbehelfs der Nichtzulassungsbeschwerde verzichten.
  • LAG Baden-Württemberg, 02.11.2007 - 2 Ta 7/07

    Formelle Rechtskraft - einseitiger Rechtsmittelverzicht

    Auszug aus BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07
    Die Rechtsbeschwerde der Vollstreckungsschuldnerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 2. November 2007 - 2 Ta 7/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07
    Ob dieser Verzicht tatsächlich formelle Rechtskraft herbeiführen kann, erscheint zweifelhaft, da ein wirksamer Rechtsmittelverzicht nur auf Einrede des Prozessgegners und damit nicht automatisch zur Verwerfung des Rechtsmittels als unzulässig führt (vgl. BAG 16. März 2004 - 9 AZR 323/03 - BAGE 110, 45, zu A I 1 der Gründe).
  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

    Auszug aus BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07
    Er gilt nur, wenn das Gericht mit Zustellwillen gehandelt hat (BGH 26. November 2002 - VI ZB 41/02 - NJW 2003, 1192, zu II 1 c der Gründe).
  • BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99

    Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)

    Auszug aus BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07
    Das ist unabhängig davon, ob eine Verkündung oder Zustellung gesetzlich (§ 329 Abs. 2 und 3 ZPO) vorgesehen ist (BGH 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99 - FamRZ 2000, 813, zu II 1 c der Gründe).
  • GemSOGB, 24.10.1983 - GmS-OGB 1/83

    Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels

    Auszug aus BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07
    Dies ergibt sich gerade aus den gesetzlichen Bestimmungen über das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren, im arbeitsgerichtlichen Verfahren also aus § 72a Abs. 5 Satz 6 ArbGG, die eine Rechtskraft des anzufechtenden Urteils erst mit der Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde eintreten lassen, unabhängig davon, ob diese unzulässig oder unbegründet ist (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes 24. Oktober 1983 - GmS-OGB 1/83 - BGHZ 88, 353, 358 f.).
  • BAG, 09.07.2003 - 5 AZN 316/03

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BAG, 28.02.2008 - 3 AZB 56/07
    Zwar handelt es sich bei der Nichtzulassungsbeschwerde nicht um ein Rechtsmittel, sondern um einen Rechtsbehelf (BAG 9. Juli 2003 - 5 AZN 316/03 - AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 49 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 96, zu II 1 der Gründe).
  • BGH, 21.06.1968 - IV ZR 594/68

    Beschwer in Ehesachen

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    Dementsprechend ist z.B. entschieden worden, dass Rechtsmittelfristen nicht laufen, wenn die angefochtenen Entscheidungen nicht förmlich zugestellt worden sind, weil das Gericht die Entscheidungen willentlich lediglich formlos mitgeteilt hatte (BGH, Beschluss vom 26. November 2002 - VI ZB 41/02, NJW 2003, 1192, 1193; Beschluss vom 31. Juli 2003 - III ZB 58/02, WM 2004, 598, 599; BVerwG, 9 C 14/98, in juris; BFH/NV 2009, 777, 778; BAG, NJW 2010, 2748; FamRZ 2009, 687; NJW 2008, 1610, 1611; NJW 2008, 1400; BSG, NVwZ 1990, 1108, 1109; …
  • BAG, 14.03.2019 - 6 AZR 4/18

    Insolvenzrechtlicher Rang eines Abfindungsanspruchs nach §§ 9, 10 KSchG

    Eine solche setzt voraus, dass das Gericht mit Zustellwillen gehandelt hat (vgl. BAG 28. Februar 2008 - 3 AZB 56/07 - Rn. 9 mwN; Zöller/Schultzky ZPO 32. Aufl. § 189 Rn. 2) .
  • BGH, 23.09.2021 - I ZB 9/21

    Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid wegen einer Geldforderung;

    Der Gläubiger konnte das Rechtsmittel wirksam einlegen, auch wenn ihm der angefochtene Beschluss entgegen § 329 Abs. 2 Satz 2, § 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht zugestellt, sondern formlos übersandt und der Fehler mangels Zustellungsabsicht des Beschwerdegerichts nicht nach § 189 ZPO geheilt worden ist, so dass die Rechtsbeschwerdefrist des § 575 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht begonnen hat (vgl. BAG, NJW 2008, 1610 Rn. 9 f.; BGH, Beschluss vom 18. Juni 2020 - I ZB 83/19, NJW-RR 2020, 1191 Rn. 12).
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