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   BAG, 29.03.2006 - 3 AZB 69/05   

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https://dejure.org/2006,2199
BAG, 29.03.2006 - 3 AZB 69/05 (https://dejure.org/2006,2199)
BAG, Entscheidung vom 29.03.2006 - 3 AZB 69/05 (https://dejure.org/2006,2199)
BAG, Entscheidung vom 29. März 2006 - 3 AZB 69/05 (https://dejure.org/2006,2199)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Einigunggebühr; Frist für die Begründung einer Rechtsbeschwerde; Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand; Vorliegen eines Vergleichs

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Einigungsgebühr bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage

  • Judicialis

    RVG Anlage 1 Vergütungsverzeichnis Nr. 1003; ; RVG Anlage 1 Vergütungsverzeichnis Nr. 1000 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsgebühr bei Vereinbarung über Rücknahme der Kündigung gegen Rücknahme der Kündigungsschutzklage

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsrechtsstreit: Entstehen einer Einigungsgebühr für die beteiligten Rechtsanwälte auch bei Rücknahme der Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Auszüge)

    Einigungsgebühr nach Vereinbarung über die "Rücknahme" einer Kündigung im Kündigungsschutzverfahren und anschließende Klagerücknahme; Wiedereinsetzung von Amts wegen bei fehlender Rechtsmittelbelehrung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitsrecht - BAG bestätigt Einigungsgebühr bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1997
  • NZA 2006, 693
  • DB 2006, 1280
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 29.03.2006 - 3 AZB 69/05
    Die Regelung des § 9 Abs. 5 ArbGG schreibt nur eine Belehrung über die Einlegung eines Rechtsmittels, nicht jedoch über seine Begründung vor (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265, zu II 1 d cc der Gründe).

    Wird ein Prozessbeteiligter - wie hier die Rechtsbeschwerdeführerin - durch eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung davon abgehalten, sein Rechtsmittel rechtzeitig zu begründen, so ist die Frist ohne sein Verschulden versäumt und es muss Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gewährt werden (vgl. BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - BAGE 109, 265, zu II 1 d cc der Gründe).

  • BAG, 19.08.1982 - 2 AZR 230/80

    Kündigungsrücknahme nach Klageerhebung und vor Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 29.03.2006 - 3 AZB 69/05
    Vielmehr bleibt es auch danach denkbar, dass der Arbeitnehmer seine Kündigungsschutzklage fortführt und einen Auflösungsantrag nach § 9 KSchG stellt (BAG 19. August 1982 - 2 AZR 230/80 -BAGE 40, 56).
  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 13/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung des Anwalts beim Abschluss eines (streitbeendenden) Vergleichsvertrages (vgl dazu zB BAG, Beschluss vom 29. März 2006 - 3 AZB 69/05, NJW 2006, 1997), die Aussöhnungsgebühr dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit dazu geführt hat, dass sich scheidungswillige Eheleute aussöhnen und die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen.

    Die Gebührentatbestände der Nr. 1000 ff VV RVG sollen nämlich durch die erfolgende zusätzliche Honorierung die streitvermeidende Tätigkeit des Rechtsanwalts fördern und damit eine gerichtsentlastende Wirkung herbeiführen (vgl Entwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts, BT-Drucks 15/1971 S 204 zu Nr. 1002 VV; BAG NJW 2006, 1997, 1998).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 23/06 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung des Anwalts beim Abschluss eines (streitbeendenden) Vergleichsvertrages (vgl dazu zB BAG, Beschluss vom 29. März 2006 - 3 AZB 69/05, NJW 2006, 1997), die Aussöhnungsgebühr dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit dazu geführt hat, dass sich scheidungswillige Eheleute aussöhnen und die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen.

    Die Gebührentatbestände der Nr. 1000 ff VV RVG sollen nämlich durch die erfolgende zusätzliche Honorierung die streitvermeidende Tätigkeit des Rechtsanwalts fördern und damit eine gerichtsentlastende Wirkung herbeiführen (vgl Entwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts, BT-Drucks 15/1971 S 204 zu Nr. 1002 VV; BAG NJW 2006, 1997, 1998).

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 22/06 R

    Voraussetzung der Erledigungsgebühr nach Nr. 1005 RVG -VV

    Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung des Anwalts beim Abschluss eines (streitbeendenden) Vergleichsvertrages (vgl dazu zB BAG, Beschluss vom 29. März 2006 - 3 AZB 69/05, NJW 2006, 1997), die Aussöhnungsgebühr dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit dazu geführt hat, dass sich scheidungswillige Eheleute aussöhnen und die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen.

    Die Gebührentatbestände der Nr. 1000 ff VV RVG sollen nämlich durch die erfolgende zusätzliche Honorierung die streitvermeidende Tätigkeit des Rechtsanwalts fördern und damit eine gerichtsentlastende Wirkung herbeiführen (vgl Entwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts, BT-Drucks 15/1971 S 204 zu Nr. 1002 VV; BAG NJW 2006, 1997, 1998).

  • LSG Thüringen, 19.08.2011 - L 6 SF 872/11

    Entstehen einer Erledigungsgebühr bei Annahme eines Anerkenntnisses im

    Sie liegt weder bei einer bloßen Rücknahme eines eingelegten Rechtsbehelfs vor noch bei einer vollständigen Abhilfe der Behörde ohne besondere anwaltliche Aktivität (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - Az.: B 1 KR 23/06; BAG, Beschluss vom 29. März 2006 - Az.: 3 AZB 69/05, beide nach juris).

    Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung des Anwalts beim Abschluss eines (streitbeendenden) Vergleichsvertrages vgl dazu zB BAG, Beschluss vom 29. März 2006 - 3 AZB 69/05, NJW 2006, 1997 ), die Aussöhnungsgebühr dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit dazu geführt hat, dass sich scheidungswillige Eheleute aussöhnen und die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen.

    Die Gebührentatbestände der Nr. 1000 ff VV RVG sollen nämlich durch die erfolgende zusätzliche Honorierung die streitvermeidende Tätigkeit des Rechtsanwalts fördern und damit eine gerichtsentlastende Wirkung herbeiführen (vgl Entwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts, BT-Drucks 15/1971 S 204 zu Nr. 1002 VV; BAG NJW 2006, 1997, 1998 ).

  • LSG Thüringen, 16.08.2011 - L 6 SF 930/11

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erledigungsgebühr -

    Sie liegt weder bei einer bloßen Rücknahme eines eingelegten Rechtsbehelfs vor noch bei einer vollständigen Abhilfe der Behörde ohne besondere anwaltliche Aktivität (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - Az.: B 1 KR 23/06; BAG, Beschluss vom 29. März 2006 - Az.: 3 AZB 69/05, beide nach juris).

    Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung des Anwalts beim Abschluss eines (streitbeendenden) Vergleichsvertrages vgl dazu zB BAG, Beschluss vom 29. März 2006 - 3 AZB 69/05, NJW 2006, 1997 ), die Aussöhnungsgebühr dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit dazu geführt hat, dass sich scheidungswillige Eheleute aussöhnen und die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen.

    Die Gebührentatbestände der Nr. 1000 ff VV RVG sollen nämlich durch die erfolgende zusätzliche Honorierung die streitvermeidende Tätigkeit des Rechtsanwalts fördern und damit eine gerichtsentlastende Wirkung herbeiführen (vgl Entwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts, BT-Drucks 15/1971 S 204 zu Nr. 1002 VV; BAG NJW 2006, 1997, 1998 ).

  • LSG Thüringen, 01.09.2011 - L 6 SF 929/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Verfahrensgebühr -

    Sie liegt weder bei einer bloßen Rücknahme eines eingelegten Rechtsbehelfs vor noch bei einer vollständigen Abhilfe der Behörde ohne besondere anwaltliche Aktivität (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - Az.: B 1 KR 23/06; BAG, Beschluss vom 29. März 2006 - Az.: 3 AZB 69/05, beide nach juris).

    Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung des Anwalts beim Abschluss eines (streitbeendenden) Vergleichsvertrages vgl dazu zB BAG, Beschluss vom 29. März 2006 - 3 AZB 69/05, NJW 2006, 1997 ), die Aussöhnungsgebühr dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit dazu geführt hat, dass sich scheidungswillige Eheleute aussöhnen und die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen.

    Die Gebührentatbestände der Nr. 1000 ff VV RVG sollen nämlich durch die erfolgende zusätzliche Honorierung die streitvermeidende Tätigkeit des Rechtsanwalts fördern und damit eine gerichtsentlastende Wirkung herbeiführen (vgl Entwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts, BT-Drucks 15/1971 S 204 zu Nr. 1002 VV; BAG NJW 2006, 1997, 1998 ).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.08.2008 - L 2 R 49/08

    Voraussetzung für die Bewilligung einer Erledigungsgebühr im sozialgerichtlichen

    Die Einigungsgebühr entstehe für die Mitwirkung des Anwalts beim Abschluss eines (streitbeendenden) Vergleichsvertrages (vgl dazu zB BAG, Beschluss vom 29.3.2006 - 3 AZB 69/05, NJW 2006, 1997), die Aussöhnungsgebühr dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit dazu geführt habe, dass sich scheidungswillige Eheleute aussöhnen und die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen.
  • SG Marburg, 14.02.2008 - S 6 KR 72/07

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühr im Fall der Untätigkeitsklage - Terminsgebühr -

    Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung des Anwalts beim Abschluss eines (streitbeendenden) Vergleichsvertrages (vgl dazu zB BAG, Beschluss vom 29.3. 2006 - 3 AZB 69/05, NJW 2006, 1997), die Aussöhnungsgebühr dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit dazu geführt hat, dass sich scheidungswillige Eheleute aussöhnen und die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen.

    Die Gebührentatbestände der Nr. 1000 ff VV RVG sollen nämlich durch die erfolgende zusätzliche Honorierung die streitvermeidende Tätigkeit des Rechtsanwalts fördern und damit eine gerichtsentlastende Wirkung herbeiführen (vgl Entwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts, BT-Drucks 15/1971 S 204 zu Nr. 1002 VV; BAG NJW 2006, 1997, 1998).

  • LSG Thüringen, 01.05.2013 - L 6 SF 105/13

    (Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Beschwerdeeinlegung

    Die Erledigungsgebühr Nr. 1006, 1005 VV-RVG liegt weder bei einer bloßen Rücknahme eines eingelegten Rechtsbehelfs vor noch bei einer vollständigen Abhilfe der Behörde ohne besondere anwaltliche Aktivität (vgl BSG vom 7.11.2006 - B 1 KR 23/06 R = SozR 4-1300 § 63 Nr. 8; BAG vom 29.3.2006 - 3 AZB 69/05 = NZA 2006, 693).

    Sie liegt weder bei einer bloßen Rücknahme eines eingelegten Rechtsbehelfs vor noch bei einer vollständigen Abhilfe der Behörde ohne besondere anwaltliche Aktivität (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006 - B 1 KR 23/06 R; BAG, Beschluss vom 29. März 2006 - 3 AZB 69/05, beide nach juris).

  • SG Berlin, 06.03.2009 - S 164 SF 118/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - anwaltliche

    Die Einigungsgebühr entsteht für die Mitwirkung des Anwalts beim Abschluss eines (streitbeendenden) Vergleichsvertrages (vgl. dazu z. B. BAG, Beschluss vom 29. März 2006 - 3 AZB 69/05, NJW 2006, 1997), die Aussöhnungsgebühr dann, wenn die anwaltliche Tätigkeit dazu geführt hat, dass sich scheidungswillige Eheleute aussöhnen und die eheliche Lebensgemeinschaft fortsetzen oder wieder aufnehmen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.10.2008 - L 2 R 49/08

    Erledigungsgebühr im sozialrechtlichen Widerspruchsverfahren

  • SG Marburg, 18.08.2008 - S 7 P 14/06

    Anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigung des Rechtsstreits

  • LG Dessau-Roßlau, 04.09.2013 - 1 T 314/12

    Gebühren des Beratungshilfeanwalts: Entstehen einer Erledigungsgebühr durch

  • LSG Thüringen, 11.01.2018 - L 1 SF 1406/15

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - "dieselbe Angelegenheit"

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.04.2016 - 4 Ta 42/16

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung der PKH, Umfang der Bewilligung, Vergleich,

  • LSG Thüringen, 04.03.2019 - L 1 SF 258/17

    Höhe der Rechtsanwaltsgebühren in einem Verfahren der Grundsicherung

  • LSG Thüringen, 11.01.2018 - L 1 SF 51/16

    Voraussetzungen des Anfalls der Erledigungsgebühr im sozialgerichtlichen

  • LSG Thüringen, 05.05.2020 - L 1 SF 179/20

    Voraussetzungen des Anfalls der Erledigungsgebühr im sozialgerichtlichen

  • LSG Thüringen, 10.01.2018 - L 1 SF 1028/15

    Anfall und Höhe der Rechtsanwaltsgebühren eines sozialgerichtlichen Verfahrens

  • LSG Thüringen, 15.03.2019 - L 1 SF 1393/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

  • LSG Thüringen, 14.03.2019 - L 1 SF 447/17

    Anfall und Höhe der Rechtsanwaltsgebühren in einem Verfahren der Grundsicherung

  • LSG Thüringen, 19.10.2017 - L 6 SF 572/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erledigungsgebühr - kein

  • LSG Thüringen, 22.09.2015 - L 6 SF 1438/15

    Verfahrensgebühr

  • LAG Hessen, 05.12.2005 - 13 Ta 536/05

    Einigungsgebühr

  • LSG Thüringen, 24.07.2019 - L 1 SF 389/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erinnerung der

  • LSG Thüringen, 20.03.2018 - L 1 SF 624/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - kein automatische

  • LSG Thüringen, 20.06.2017 - L 6 SF 1438/15

    Anfall und Höhe der in einem Verfahren über Leistungen der Grundsicherung

  • LSG Thüringen, 20.10.2017 - L 6 SF 245/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erledigung des

  • LSG Thüringen, 27.02.2017 - L 6 SF 625/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Erledigungsgebühr -

  • LSG Thüringen, 08.05.2013 - L 6 SF 105/13
  • SG Marburg, 04.04.2018 - S 10 SF 75/16

    Kostenrecht

  • SG Marburg, 05.08.2011 - S 12 SF 69/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einigungsgebühr -

  • SG Braunschweig, 07.02.2011 - S 71 SF 5/08
  • SG Braunschweig, 10.11.2009 - S 80 SF 1/06
  • LSG Thüringen, 28.03.2019 - L 1 SF 92/18

    Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung im sozialgerichtlichen Verfahren; Entstehung

  • SG Braunschweig, 15.02.2011 - S 80 SF 1/08
  • LSG Thüringen, 01.11.2017 - L 1 SF 92/18
  • LAG Nürnberg, 30.08.2016 - 8 Ta 95/16

    Einigungsgebühr - Vergleich - Anerkenntnis

  • SG Braunschweig, 08.03.2010 - S 76 SF 1/07
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