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   BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10   

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https://dejure.org/2010,2426
BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10 (https://dejure.org/2010,2426)
BAG, Entscheidung vom 18.05.2010 - 3 AZB 9/10 (https://dejure.org/2010,2426)
BAG, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 (https://dejure.org/2010,2426)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 121 Abs 2 ZPO, § 329 Abs 1 S 2 ZPO, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
    Scheinbeschluss - Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nicht unterschriebener Gerichtsbeschluss als Scheinbeschluss; Kriterien für die Anwaltsbeiordnung für den Gegner eines Prozesskostenhilfeberechtigten aus Gründen der Waffengleichheit

  • rewis.io

    Scheinbeschluss - Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Scheinbeschluss - Prozesskostenhilfe - Anwaltsbeiordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nicht unterschriebener Gerichtsbeschluss als Scheinbeschluss; Kriterien für die Anwaltsbeiordnung für den Gegner eines Prozesskostenhilfeberechtigten aus Gründen der Waffengleichheit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 2748
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 18.02.2009 - XII ZB 137/08

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10
    Ein Rechtsanwalt ist beizuordnen, wenn ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BVerfG 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 - zu II 2 a der Gründe, ZInsO 2003, 653; BGH 18. Februar 2009 - XII ZB 137/08 - Rn. 9, NJW-RR 2009, 794).

    Das gebietet eine auf die jeweilige Lage bezogene Einzelfallprüfung und lässt eine Herausbildung von Regelsätzen, nach denen der mittellosen Partei für bestimmte Verfahren immer oder grundsätzlich ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, wenn überhaupt, nur in engen Grenzen zu (vgl. BGH 18. Februar 2009 - XII ZB 137/08 - Rn. 10, NJW-RR 2009, 794).

    Eine Beiordnung ist daher regelmäßig schon dann erforderlich, wenn in Kenntnisstand und Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht (BVerfG 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 - zu II 2 a der Gründe, ZInsO 2003, 653; BGH 18. Februar 2009 - XII ZB 137/08 - Rn. 9 f., NJW-RR 2009, 794) oder der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Hilfe der Rechtsantragsstelle in Anspruch zu nehmen .

  • BVerfG, 18.03.2003 - 1 BvR 329/03

    Keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Verweigerung der

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10
    Ein Rechtsanwalt ist beizuordnen, wenn ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BVerfG 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 - zu II 2 a der Gründe, ZInsO 2003, 653; BGH 18. Februar 2009 - XII ZB 137/08 - Rn. 9, NJW-RR 2009, 794).

    Eine Beiordnung ist daher regelmäßig schon dann erforderlich, wenn in Kenntnisstand und Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht (BVerfG 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 - zu II 2 a der Gründe, ZInsO 2003, 653; BGH 18. Februar 2009 - XII ZB 137/08 - Rn. 9 f., NJW-RR 2009, 794) oder der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Hilfe der Rechtsantragsstelle in Anspruch zu nehmen .

  • BGH, 23.10.1997 - IX ZR 249/96

    Beginn der Konkursanfechtungsfrist

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10
    Die Zustellung eines Beschlusses kann die richterliche Unterschrift nicht ersetzen, da sie von der Geschäftsstelle veranlasst wird (§ 168 Abs. 1 ZPO; zum Ganzen BGH 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96 - zu II 1, 3 a und d der Gründe, BGHZ 137, 49).

    Eine fehlende Unterschrift unter einen Beschluss kann nachträglich mit Wirkung für die Zukunft geheilt werden (BGH 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 137, 49).

  • BAG, 25.11.2008 - 3 AZB 55/08

    Neufestsetzung von Eigenleistungen bei Prozesskostenhilfe - Umfang -

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10
    Er gilt nur, wenn das Gericht mit Zustellungswillen gehandelt hat (BAG 25. November 2008 - 3 AZB 55/08 - Rn. 6, AP ZPO § 115 Nr. 8 = EzA ZPO 2002 § 115 Nr. 6; BGH 26. November 2002 - VI ZB 41/02 - zu II 1 c der Gründe, NJW 2003, 1192).

    Das ist unabhängig davon, ob eine Verkündung oder Zustellung gesetzlich (§ 329 Abs. 2 und 3 ZPO) vorgesehen ist (BAG 25. November 2008 - 3 AZB 55/08 - Rn. 7, AP ZPO § 115 Nr. 8 = EzA ZPO 2002 § 115 Nr. 6).

  • LAG Hamm, 24.02.2010 - 14 Ta 518/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsverfahren;

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10
    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Februar 2010 - 14 Ta 518/09 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 124/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Partei der Hilfe eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, hier: der Rechtsantragsstelle eines Arbeitsgerichts, vergewissern kann (vgl. BVerfG 6. Mai 2009 - 1 BvR 439/08 - Rn. 17; BGH 18. Juli 2003 - IXa ZB 124/03 - zu II der Gründe, NJW 2003, 3136).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2003 - 16 WF 41/03

    Kostenfestsetzung: Aufhebung eines unwirksamen nur mit Handzeichen

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10
    Derartige Scheinbeschlüsse können mit dem dafür gegebenen Rechtsmittel, hier der sofortigen Beschwerde (§ 127 Abs. 2 iVm. § 567 Abs. 1 Nr. 1 ZPO), angegriffen werden (vgl. OLG Karlsruhe 20. Mai 2003 - 16 WF 41/03 - NJW-RR 2004, 1507).
  • LAG Baden-Württemberg, 07.08.2002 - 15 Ta 12/02

    Nachträgliche Zulassung - Heranziehung ehrenamtlicher Richter zu einer (Nicht-)

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10
    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob ein unterbliebenes Abhilfeverfahren nach dieser Vorschrift einer Entscheidung über die Beschwerde entgegensteht (zum vergleichbaren Fall der fehlerhaft unterbliebenen Heranziehung der ehrenamtlichen Richter im Nichtabhilfeverfahren verneinend LAG Baden-Württemberg 7. August 2002 - 15 Ta 12/02 - LAG-Report 2003, 150; bejahend Hessisches LAG 15. Februar 2008 - 8 Ta 259/07 -).
  • OLG Düsseldorf, 23.07.1993 - 3 W 326/93
    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10
    Wird in einer Nichtabhilfeentscheidung auf den ursprünglichen, formal unwirksamen Beschluss verwiesen, nimmt das Gericht dadurch die ursprüngliche Entscheidung in seinen Willen auf (vgl. OLG Düsseldorf 23. Juli 1993 - 3 W 326/93 - zu II der Gründe, NJW-RR 1994, 383).
  • LAG Hessen, 15.02.2008 - 8 Ta 259/07

    Fehlerhaft erlassener Nichtabhilfebeschluss - Pensionskasse ist keine

    Auszug aus BAG, 18.05.2010 - 3 AZB 9/10
    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob ein unterbliebenes Abhilfeverfahren nach dieser Vorschrift einer Entscheidung über die Beschwerde entgegensteht (zum vergleichbaren Fall der fehlerhaft unterbliebenen Heranziehung der ehrenamtlichen Richter im Nichtabhilfeverfahren verneinend LAG Baden-Württemberg 7. August 2002 - 15 Ta 12/02 - LAG-Report 2003, 150; bejahend Hessisches LAG 15. Februar 2008 - 8 Ta 259/07 -).
  • BVerfG, 06.05.2009 - 1 BvR 439/08

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BGH, 26.11.2002 - VI ZB 41/02

    Rechtsweg für Ansprüche einer Kassenärztlichen Vereinigung gegen eine

  • BGH, 27.01.2011 - VII ZR 186/09

    Zurechnung der durch einen Vertreter ohne Vertretungsmacht abgegebenen Erklärung;

    Dementsprechend ist z.B. entschieden worden, dass Rechtsmittelfristen nicht laufen, wenn die angefochtenen Entscheidungen nicht förmlich zugestellt worden sind, weil das Gericht die Entscheidungen willentlich lediglich formlos mitgeteilt hatte (BGH, Beschluss vom 26. November 2002 - VI ZB 41/02, NJW 2003, 1192, 1193; Beschluss vom 31. Juli 2003 - III ZB 58/02, WM 2004, 598, 599; BVerwG, 9 C 14/98, in juris; BFH/NV 2009, 777, 778; BAG, NJW 2010, 2748; FamRZ 2009, 687; NJW 2008, 1610, 1611; NJW 2008, 1400; BSG, NVwZ 1990, 1108, 1109; …
  • BAG, 16.02.2012 - 3 AZB 34/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Mutwilligkeit liegt vor, wenn eine nicht bedürftige Partei in vergleichbarer Lage vernünftigerweise unter Berücksichtigung der Kostenfolgen von der Aufnahme der zusätzlichen Gegenstände in den Vergleich abgesehen hätte (vgl. BAG 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - Rn. 22 mwN, EzA ZPO 2002 § 121 Nr. 3) .
  • LAG Hamm, 06.10.2010 - 14 Ta 477/09

    Ablehnung der Beiordnung eines Rechtsanwalts für Zahlungsklagen im

    Ein Rechtsanwalt ist beizuordnen, wenn ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (vgl. BVerfG, 18. März 2003, 1 BvR 329/03, ZinsO 2003, 653; 22. Juni 2007, 1 BvR 681/07, NJW-RR 2007; 1713; BAG, 18. Mai 2010, 3 AZB 9/10, juris; LAG Hamm, 29. November 2004, 18 Ta 710/04, NZA 2005, 544; 24. Februar 2010, 14 Ta 518/09, juris).

    Das gebietet eine auf die jeweilige Lage bezogene Einzelfallprüfung und lässt eine Herausbildung von Regelsätzen, nach denen der mittellosen Partei für bestimmte Verfahren immer oder grundsätzlich ein Rechtsanwalt beizuordnen ist, wenn überhaupt nur in engen Grenzen zu (vgl. BAG, 18. Mai 2010, aaO; BGH, 18. Februar 2009, XII ZB 137/08, NJW-RR 2009, 794).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Partei der Hilfe eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, hier: der Rechtsantragsstelle eines Arbeitsgerichts, vergewissern kann (vgl. BVerfG, 12. April 1983, 2 BvR 1304/80, u.a., NJW 1983, 159; 19. Januar 1994, 2 BvR 2003/93, NVwZ 1994, Beilage 3, 17; BAG, 18. Mai 2010, aaO; LAG Hamm, 24. Februar 2010, aaO).

    Eine Beiordnung ist aber regelmäßig schon dann erforderlich, wenn in Kenntnisstand und Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht oder der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Hilfe der Rechtsantragsstelle in Anspruch zu nehmen (vgl. BVerfG, 18. März 2003, aaO; 22. Juni 2007, aaO; 6. Mai 2009, aaO; BAG, 18. Mai 2010, aaO; BGH 18. Februar 2009, aaO).

    Gleiches gilt, falls bereits im Gütetermin mit einer Erörterung des gesamten Streitverhältnisses durch den Vorsitzenden (§ 54 Abs. 1 Satz 2 ArbGG) zu rechnen ist, welche die Würdigung rechtlicher und tatsächlicher Umstände verlangt und an der auch eine begüterte Partei im Interesse einer sachgerechten Rechtsverfolgung nicht ohne anwaltlichen Beistand teilnehmen wird (vgl. BAG, 18. Mai 2010, aaO).

    Dies ist jedem Zivilprozess immanent (vgl. BAG, 18. Mai 2010, aaO; LAG Hamm; 24. Februar 2010, aaO).

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn derartige Einwendungen nicht nur möglich, sondern auch konkret zu erwarten sind (vgl. BAG, 18. Mai 2010, aaO).

  • LAG Köln, 15.06.2012 - 5 Ta 161/12

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe für die

    Ein Rechtsanwalt ist beizuordnen, wenn ein Bemittelter in der Lage des Unbemittelten vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hätte (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2478) .

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Partei der Hilfe eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, hier: der Rechtsantragsstelle eines Arbeitsgerichts, vergewissern kann (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2478) .

    Eine Beiordnung ist daher regelmäßig schon dann erforderlich, wenn in Kenntnisstand und Fähigkeiten der Prozessparteien ein deutliches Ungleichgewicht besteht oder der Antragsteller nicht in der Lage ist, die Hilfe der Rechtsantragsstelle in Anspruch zu nehmen (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2478) .

    Das gilt jedoch dann nicht, wenn derartige Einwendungen nicht nur möglich, sondern auch konkret zu erwarten sind (BAG 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2478) .

  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    a) Ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich erscheint, ist unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes in Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem in Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsstaats- und dem in Art. 20 Abs. 1 GG verbürgten Sozialstaatsprinzip zu ermitteln (vgl. BAG, 18. Mai 2010, 3 AZR 9/10, NJW 2010, 2748).
  • LAG Düsseldorf, 06.03.2012 - 3 Ta 98/12

    Antrag auf Beiordnung Rechtsanwalt

    Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Partei die Hilfe eines Urkundsbeamten der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch nehmen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.05.2009 - 1 BvR 439/08 - BAG, Beschluss vom 18.05.2010 - 3 AZB 9/10 -, NJW 2010, 2748; BGH, Beschluss vom 18.07.2003 - IX a ZB 124/03 -, NJW 2003, 3136).

    Anderes gilt hingegen dann, wenn entsprechende Einwendungen nicht nur möglich, sondern auch konkret zu erwarten sind (vgl. BAG, Beschluss vom 18.05.2010 - 3 AZB 9/10 -, NJW 2010, 2748; LAG Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 09.08.2010 - 3 Ta 453/10, NZA-RR 2011, 101 (LS), juris; Beschluss v. 26.10.2010 - 3 Ta 582/10 -, JurBüro 2011, 147).

    Sollten im Termin seitens der Beklagten Einwendungen vorgebracht werden, steht bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen sodann eine Anwaltsbeiordnung offen (vgl. LAG Düsseldorf vom 06.04.1989 - 14 Ta 124/89 -, JurBüro 1989, 1447; LAG Düsseldorf vom 09.08.2010 - 3 Ta 453/10 -, NZA-RR 2011, 101 (LS), juris; vgl. auch LAG Hamm, Beschluss vom 02.06.2005 - 4 Ta 374/04 -, LAGE Report 2005, 350; vgl. in diesem Zusammenhang auch BAG, Beschluss vom 18.05.2010 - 3 AZB 9/10 -, NJW 2010, 2748).

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 571/09

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

    Zwar bedarf ein Beschluss, mit dem die Revisionsbegründungsfrist verlängert wird, der Unterzeichnung (§ 329 Abs. 1 Satz 2 iVm. § 317 Abs. 2 Satz 1 ZPO; vgl. BAG 14. März 1979 - 4 AZR 435/77 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 17; offengelassen bei BGH 23. Januar 1985 - VIII ZB 18/84 - zu II 2 b aa der Gründe, BGHZ 93, 300 und bei BGH 22. Oktober 1997 - VIII ZB 32/97 - zu II 1 a aa der Gründe, NJW 1998, 1155; allgemein das Erfordernis der Unterschrift als Formvoraussetzung bei zugestellten Beschlüssen bejahend: BAG 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - Rn. 14, EzA ZPO 2002 § 121 Nr. 3 und BGH 23. Oktober 1997 - IX ZR 249/96 - zu II 3 a und d der Gründe, BGHZ 137, 49; für Unterschriftenerfordernis bei richterlichen Fristsetzungen: BGH 13. März 1980 - VII ZR 147/79 - zu I 3 der Gründe, BGHZ 76, 236) .
  • LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 499/12

    Prozesskostenhilfe; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich erscheint, ist unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes in Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit den in Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsstaats- und den in Art. 20 Abs. 1 GG verbürgten Sozialstaatsprinzip zu ermitteln (vgl. BAG, 18. Mai 2010, 3 AZR 9/10, NJW 2010, 2748 ).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Partei sich der Hilfe eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (hier: der Rechtsantragsstelle eines Arbeitsgerichts) vergewissern kann (vgl. BAG, 18. Mai 2010, 3 AZB 9/10, NJW 2010, 2748 ; LAG Hamm, 24. Februar 2010, 14 Ta 518/09, Rn. 8 f., 15, juris).

  • LAG Hamm, 15.01.2013 - 14 Ta 498/12

    Prozesskostenhilfe; Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Ob die Beiordnung eines Rechtsanwalts erforderlich erscheint, ist unter Berücksichtigung des allgemeinen Gleichheitssatzes in Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit den in Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsstaats- und den in Art. 20 Abs. 1 GG verbürgten Sozialstaatsprinzip zu ermitteln (vgl. BAG, 18. Mai 2010, 3 AZR 9/10, NJW 2010, 2748 ).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Partei sich der Hilfe eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle (hier: der Rechtsantragsstelle eines Arbeitsgerichts) vergewissern kann (vgl. BAG, 18. Mai 2010, 3 AZB 9/10, NJW 2010, 2748 ; LAG Hamm, 24. Februar 2010, 14 Ta 518/09, Rn. 8 f., 15, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.03.2011 - 25 Ta 498/11

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts - einfach gelagerter Fall -

    Deshalb hat das Gericht im Rahmen der Prozesskostenhilfe zu überprüfen, ob auch eine bemittelte Partei in dieser Lage unter Abwägung u. a. auch des Kostenrisikos vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte (BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2001 - 1 BvR 391/01 - Rechtspfleger 2002, 212; BVerfG, Beschluss vom 18. März 2003 - 1 BvR 329/03 - a. a. O.; BAG, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - NJW 2010, 2748; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - XII ZB 137/08 - NJW-RR 2009, 794).

    Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Partei die Hilfe eines Urkundsbeamten der Rechtsantragstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch nehmen kann (BAG, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 3 AZB 9/10 - a. a. O.).

  • LAG Düsseldorf, 26.10.2010 - 3 Ta 582/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei substantiierten Einwendungen der Beklagten

  • LAG Köln, 08.02.2012 - 1 Ta 382/11

    Erforderlichkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Fehlende Erforderlichkeit in

  • LAG Köln, 03.06.2014 - 12 Sa 911/13

    Unwirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2017 - 2 PA 46/17

    ADHS; ADS; Mitwirkungspflicht; Nachteilsausgleich; Notenschutz; Rügeobliegenheit;

  • LAG Bremen, 01.11.2017 - 2 Ta 34/17

    Gegenstandswert für vergleichsweise Zeugnisregelung und Freistellung von der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.12.2011 - L 19 AS 1538/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.11.2012 - 3 Ta 193/12

    Prozesskostenhilfe - Erforderlichkeit einer Beiordnung eines Rechtsanwalts -

  • LAG Düsseldorf, 22.05.2012 - 16 Sa 302/12

    Verfall von Differenzlohnansprüchen eines Leiharbeitnehmers bei

  • OLG Zweibrücken, 18.03.2011 - 4 WLw 110/10

    Landwirtschaftsverfahren: Erfordernis der richterlichen Unterschrift unter einen

  • LAG Hamm, 07.02.2011 - 14 Ta 510/10

    Mutwillige Rechtsverfolgung durch Zahlungsklage bei unterlassener

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2010 - L 6 AS 1207/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2010 - L 6 AS 1209/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2011 - L 19 AS 1923/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2010 - L 6 AS 1208/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • LAG Hessen, 14.10.2013 - 13 Ta 294/13

    Vergleich mit Mehrwert und Prozesskostenhilfe

  • LAG Köln, 17.04.2013 - 4 Ta 80/13

    Prozesskostenhilfe bei einfach gelagerten Sachverhalten

  • LAG Köln, 17.08.2011 - 1 Ta 208/11

    Beiordnung eines Rechtsanwalts bei deutlicher Ungleichheit von Kenntnisstand und

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.07.2010 - 8 Ta 142/10

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Rechtsanwalts

  • SG Würzburg, 19.11.2010 - S 6 R 683/09

    Ablehnung einer Umschulung zum IT-Elektroniker - Prozesskostenhilfe -

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