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   BAG, 18.09.2012 - 3 AZN 952/12   

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https://dejure.org/2012,44904
BAG, 18.09.2012 - 3 AZN 952/12 (https://dejure.org/2012,44904)
BAG, Entscheidung vom 18.09.2012 - 3 AZN 952/12 (https://dejure.org/2012,44904)
BAG, Entscheidung vom 18. September 2012 - 3 AZN 952/12 (https://dejure.org/2012,44904)
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Wird zitiert von ... (9)

  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    Diese Berechnungsmethode ist geeignet, die typischerweise den aktiven Beschäftigten zum Leben verbleibenden Nettobeträge zu errechnen und entspricht damit den Voraussetzungen von § 16 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG (vgl. zu diesen Voraussetzungen BAG 18. September 2012 - 3 AZN 952/12 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 13.08.2019 - 8 AZN 171/19

    Nichtzulassungsbeschwerde - Betriebs(teil)übergang - Flugbetrieb

    Das schließt zwar im Einzelfall eine differenzierte Formulierung nicht aus, unzulässig ist aber eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft (BAG 18. September 2012 - 3 AZN 952/12 - Rn. 5) .
  • LAG Düsseldorf, 15.10.2021 - 7 Sa 405/21

    Auch krankheitsbedingte Kündigungen sind Massenentlassungen

    Mangels grundsätzlicher Bedeutung in Zusammenhang mit diesem ebenfalls tragenden Unwirksamkeitsgrund, entfällt die grundsätzliche Bedeutung insgesamt (vgl. BAG 18.09.2012 - 3 AZN 952/12 - 10.03.1999 - 4 AZN 857/9, BAGE 91, 93; BSG 17.05.2021 - B 4 AS 38/21 B - und - B 4 AS 38/21 B -).
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 249/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

    Betriebsrentenanwartschaften, die auf einer vom Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersversorgung beruhen und deren Wertentwicklung die Beklagte mit dem sog. bAV-Lohnäquivalent berücksichtigen möchte, gehören indes nicht zu dem verfügbaren Arbeitseinkommen der aktiv Beschäftigten (vgl. bereits BAG 18. September 2012 - 3 AZN 952/12 - Rn. 9) .
  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZN 624/19

    Beschränkte Revisionszulassung - Kündigungsschutzklage -

    Das schließt zwar im Einzelfall eine differenzierte Formulierung nicht aus, unzulässig ist aber eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft (BAG 18. September 2012 - 3 AZN 952/12 - Rn. 5) .
  • BAG, 23.06.2016 - 8 AZN 205/16

    Absoluter Revisionsgrund - nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts -

    Das schließt zwar im Einzelfall eine differenzierte Formulierung nicht aus, unzulässig ist aber eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft (BAG 18. September 2012 - 3 AZN 952/12 - Rn. 5) .
  • BAG, 22.10.2019 - 3 AZN 934/19

    Verschaffungsanspruch - Eigenbeiträge

    Das schließt zwar im Einzelfall eine differenzierte Formulierung nicht aus, unzulässig ist aber eine Fragestellung, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhängt und damit auf die Antwort "Kann sein" hinausläuft (BAG 18. September 2012 - 3 AZN 952/12 - Rn. 5) .
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 627/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraft-verlustes -

    Betriebsrentenanwartschaften, die auf einer vom Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersversorgung beruhen und deren Wertentwicklung die Beklagte mit dem sog. bAV-Lohnäquivalent berücksichtigen möchte, gehören indes nicht zu dem verfügbaren Arbeitseinkommen der aktiv Beschäftigten (vgl. bereits BAG 18. September 2012 - 3 AZN 952/12 - Rn. 9) .
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 460/12

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraftverlustes -

    Betriebsrentenanwartschaften, die auf einer vom Arbeitgeber finanzierten betrieblichen Altersversorgung beruhen und deren Wertentwicklung die Beklagte mit dem sog. bAV-Lohnäquivalent berücksichtigen möchte, gehören indes nicht zu dem verfügbaren Arbeitseinkommen der aktiv Beschäftigten (vgl. bereits BAG 18. September 2012 - 3 AZN 952/12 - Rn. 9) .
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