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   BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14   

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https://dejure.org/2016,24350
BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14 (https://dejure.org/2016,24350)
BAG, Entscheidung vom 19.05.2016 - 3 AZR 1/14 (https://dejure.org/2016,24350)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 (https://dejure.org/2016,24350)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 BetrAVG, § 1b Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 1 BetrAVG, § 2 Abs 2 S 3 BetrAVG, § 2 Abs 3 S 1 BetrAVG
    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

  • IWW

    § 2 Abs. 3 BetrAVG, § ... 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG, § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, § 2 Abs. 1, Abs. 5 BetrAVG, § 2 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG, § 2 Abs. 1 BetrAVG, § 7 Abs. 2 BetrAVG, § 30f Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 BetrAVG, § 5 Abs. 3 Nr. 2 Halbs. 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, § 2 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BetrAVG, § 2 Abs. 2 Satz 3 BetrAVG, § 2 Abs. 3 Satz 2 BetrAVG, § 2 Abs. 5 BetrAVG, § 564 Satz 1 ZPO, § 286 Abs. 2 Nr. 1, § 308 Abs. 1 ZPO, § 91 Abs. 1, § 92 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO, §§ 91 ff. ZPO

  • Wolters Kluwer

    Änderung einer Versorgungszusage und Unterbrechung der Unverfallbarkeitsfristen; Garantierter Besitzstand als Mindestleistung; Deckungslücke und Ergänzungsanspruch bei Pensionskassen im Falle vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers; Auslegung von Versorgungsordnungen ...

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente und Ergänzungsanspruch

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Pensionskassenrente; Ergänzungsanspruch

  • rechtsportal.de

    Änderung einer Versorgungszusage und Unterbrechung der Unverfallbarkeitsfristen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unverfallbare Pensionskassen-Ansprüche - und das vorzeitige Ausscheiden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Unverfallbare Pensionskassen-Ansprüche und das vorzeitige Ausscheiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2100
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 18.02.2014 - 3 AZR 542/13

    Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

    Auszug aus BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14
    Dies ist schon deshalb nicht der Fall, weil die Änderung einer Versorgungszusage nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG idF des Gesetzes zur Erleichterung des Übergangs vom Arbeitsleben in den Ruhestand vom 13. April 1984 (BGBl. I S. 601) die Fristen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG aF nicht unterbricht (BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 20, BAGE 147, 206) .

    Dieser bildet den Mindestbetrag, der keinesfalls unterschritten werden darf (BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 22, BAGE 147, 206) .

    Eine zeitratierliche Kürzung des von der Beklagten zu leistenden Gesamtbetrags kommt daher nicht in Betracht (BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 23, BAGE 147, 206) .

    Eine weitere Kürzung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ist nach der C-Versorgungsordnung daher nicht möglich (BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 24, BAGE 147, 206) .

    Für die Quotierung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ist es daher unerheblich, dass nach der C-Versorgungsordnung nur für Dienstzeiten ab dem 1. Januar 1991 Versorgungsanwartschaften erworben werden können (BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 25, BAGE 147, 206) .

    Ausgenommen hiervon sind die von der Pensionskasse zu erbringenden Leistungen (Tz. 5 C-Versorgungsordnung) und die Besitzstandsrente nach Anhang I zur C-Versorgungsordnung (vgl. BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 26, BAGE 147, 206) .

    Dieser Ausgleichspflicht kann sich der Arbeitgeber durch Wahl der sog. versicherungsförmigen Lösung nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 Satz 2 und Satz 3 BetrAVG entziehen (BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 44, BAGE 147, 206) .

    bb) Die fiktive Vollleistung iHv. 1.101,67 DM ist wegen des vorzeitigen Ausscheidens des Klägers nach Tz. 4 C-Versorgungsordnung iVm. § 2 Abs. 1 BetrAVG im Verhältnis der tatsächlichen Dienstzeit vom 29. Oktober 1979 bis zum 31. Dezember 1993 (170,0968 Monate) zur möglichen Dienstzeit vom 29. Oktober 1979 bis zum 16. März 2016 (436,6129 Monate), mithin um den Faktor 0, 3896, zu kürzen (vgl. hierzu BAG 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 38 ff., BAGE 147, 206) .

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 616/06

    Arbeitszeit und Entgelt - Werksfeuerwehr in der chemischen Industrie

    Auszug aus BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14
    Gegen diese Feststellung des Landesarbeitsgerichts hat die Beklagte keinen Tatbestandsberichtigungsantrag erhoben (vgl. zu dessen Erforderlichkeit BAG 12. März 2008 - 4 AZR 616/06 - Rn. 43) .
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14
    Gemäß § 2 Abs. 5 BetrAVG werden die Bemessungsgrundlagen, insbesondere auch die Höhe des Gehalts auf den Zeitpunkt des Ausscheidens festgeschrieben (vgl. BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - zu B III 1 a der Gründe, BAGE 98, 212) .
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 279/03

    Vorgezogene Betriebsrente des vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14
    § 2 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG stellt daher sicher, dass eine bei versicherungsförmigen Versorgungswerken im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens regelmäßig entstehende Deckungslücke zwischen dem bis dahin aufgrund der Beitragsleistungen angesammelten Versicherungsanspruch und dem zeitanteilig nach § 2 Abs. 1 BetrAVG berechneten Teilanspruch durch den Arbeitgeber zu schließen ist (vgl. BAG 23. März 2004 - 3 AZR 279/03 - zu IV 1 der Gründe) .
  • BAG, 24.01.2006 - 3 AZR 483/04

    Versorgungsanwartschaft - ablösende Konzernbetriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14
    Der besonders starke Schutz des nach den Kriterien des § 2 Abs. 1 BetrAVG zu errechnenden erdienten Besitzstands rechtfertigt sich dann auch aus dem Gedanken, dass dem Arbeitnehmer bei der Ablösung zumindest das verbleiben soll, was ihm auch nach dieser Regelung beim Ausscheiden oder im Insolvenzfall nach § 7 Abs. 2 BetrAVG erhalten bliebe (vgl. BAG 24. Januar 2006 - 3 AZR 483/04 - Rn. 49) .
  • BAG, 22.09.1987 - 3 AZR 662/85

    Ausnahme von der Subsidiarität der Feststellungsklage - Zahlung einer

    Auszug aus BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats bleiben derartige garantierte Besitzstände im Falle eines späteren vorzeitigen Ausscheidens erhalten (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - zu B II 1 und 2 der Gründe, BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - zu II 2 a der Gründe für den Fall der Insolvenz) .
  • BAG, 21.03.2000 - 3 AZR 93/99

    Vorgezogene Betriebsrente bei zuvor im Rahmen einer Ablösung garantiertem

    Auszug aus BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14
    Nach der Rechtsprechung des Senats bleiben derartige garantierte Besitzstände im Falle eines späteren vorzeitigen Ausscheidens erhalten (BAG 22. September 1987 - 3 AZR 662/85 - zu B II 1 und 2 der Gründe, BAGE 56, 138; 21. März 2000 - 3 AZR 93/99 - zu II 2 a der Gründe für den Fall der Insolvenz) .
  • LAG Köln, 18.07.2013 - 7 Sa 1077/12

    Zahlung eines Aufstockungsbetrages zu Pensionskassenrente

    Auszug aus BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14
    Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision der Beklagten - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18. Juli 2013 - 7 Sa 1077/12 - teilweise aufgehoben.
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 11/10

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der

    Auszug aus BAG, 19.05.2016 - 3 AZR 1/14
    An dieser Rechtsprechung hat der Senat jedenfalls insoweit festgehalten, als sich die Besitzstandsrente auch nach den Kriterien des § 2 Abs. 1 und Abs. 5 BetrAVG ergäbe und zum Zeitpunkt der Ablösung die Anwartschaft bereits gesetzlich unverfallbar war (vgl. BAG 15. Mai 2012 - 3 AZR 11/10 - Rn. 64, BAGE 141, 259) .
  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 289/15

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskassenrente - Ergänzungsanspruch

    Dieser bildet den Mindestbetrag, der keinesfalls unterschritten werden darf (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 20; 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 22, BAGE 147, 206) .

    Eine zeitratierliche Kürzung des von der Beklagten zu leistenden Gesamtbetrags kommt daher nicht in Betracht (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 23; 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 23, BAGE 147, 206) .

    Eine weitere Kürzung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ist nach der C-Versorgungsordnung daher nicht möglich (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 24; 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 24, BAGE 147, 206) .

    Er übertrifft den gesetzlichen Mindestschutz (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 25) .

    Für die Quotierung nach § 2 Abs. 1 BetrAVG ist es daher unerheblich, dass nach der C-Versorgungsordnung nur für Dienstzeiten ab dem 1. Januar 1991 Versorgungsanwartschaften erworben werden können (BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 26; 18. Februar 2014 - 3 AZR 542/13 - Rn. 25, BAGE 147, 206) .

    Etwas anderes gilt dagegen für die von der Pensionskasse zu erbringenden Leistungen (Tz. 5 C-Versorgungsordnung) und für die zusätzlich zu zahlende Besitzstandsrente nach Anhang I zur C-Versorgungsordnung (vgl. BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - Rn. 27) .

  • LAG Köln, 01.06.2017 - 7 Sa 671/15

    Besitzstandsrente; ergebnisbezogene Betrachtungsweise; Quotierung; Pensionskasse;

    Zur Frage der Quotierung einer Besitzstandsrente nach § 2 Abs. 1 BetrAVG (hier: Anschluss an BAG vom 14.02.2014, 3 AZR 542/13; BAG vom 19.05.2016, 3 AZR 1/14; BAG vom 24.01.2017, 3 AZR 289/15).

    Zur Frage der Umwandlung eines Anspruchs auf eine Invalidenrente in einen Anspruch auf die betriebliche Altersrente bei Erreichen der entsprechenden Altersgrenze (Anschluss an LAG Köln 7 Sa 1077/12 vom 18.07.2013; BAG 3 AZR 1/14 vom 19.05.2016).

    Dies ergibt die Auslegung der CFK-Versorgungsordnung, wie sie der ständigen, gefestigten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entspricht (z.B.: BAG vom 24.01.2017, 3 AZR 289/15; BAG vom 19.05.2016, 3 AZR 1/14; BAG vom 18.02.2014, 3 AZR 542/13).

    In der zu dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 18.07.2013 ergangenen Revisionsentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 19.05.2016, 3 AZR 1/14, hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt:.

  • LAG Düsseldorf, 09.10.2019 - 12 Sa 356/19

    Pflicht zur Schließung von Deckungslücken durch Arbeitgeber

    Der Arbeitgeber hat die Differenz zwischen der von der Pensionskasse nach ihrer Satzung auf der Grundlage der Arbeitgeberbeiträge zu erbringenden Leistung und dem sich aus § 2 Abs. 1 BetrAVG ergebenden, vom Arbeitgeber zu finanzierenden Teilanspruch auszugleichen (BAG 18.02.2014 - 3 AZR 542/13, juris Rn. 44; BAG 18.02.2014 - 3 AZR 324/12, juris Rn. 44; BAG 19.05.2016 - 3 AZR 1/14, juris Rn. 36 f.).

    Maßgeblich ist der konkrete Leistungsplan, auf den das Bundesarbeitsgericht auch bei der Berechnung des arbeitgeberfinanzierten Teilanspruchs nach § 2 Abs. 1 BetrAVG i.V.m. § 2 Abs. 5 BetrAVG a.F. im Rahmen der Berechnung des Ergänzungsanspruchs aus § 2 Abs. 3 Satz 1 BetrAVG abstellt (vgl. z.B. BAG 18.02.2014 - 3 AZR 542/13, juris Rn. 48 f.; BAG 18.02.2014 - 3 AZR 324/12, juris Rn. 48 f.; BAG 19.05.2016 a.a.O. Rn. 41 f.).

  • LAG Hamm, 24.01.2017 - 9 Sa 1221/16

    Berechnung der betrieblichen Teilrente eines Rechtsschutzsekretärs unter

    In dessen analoger Anwendung ist auch allgemein im Falle der Änderung von Versorgungszusagen der erdiente Besitzstand zu berechnen (BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - NZA-RR 2009, 548 Rn. 29 m. w. Nachw.; Rößler in: Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker, Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung, Teil 15 Rn. 332; Rolfs in: Blomeyer/Rolfs/Otto, BetrAVG 6. Aufl. Anh. § 1 Rn. 621 m. w. Nachw.; BAG 15. Juli 2008 - 3 AZR 669/06 - AP BetrAVG § 7 Nr. 115 Rn. 17; BAG 19.05.2016 - 3 AZR 1/14 - BeckRS 2016, 71641 Rn. 21).

    Dies entspricht weiterhin der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. jüngst noch BAG 19. Mai 2016 - 3 AZR 1/14 - BeckRS 2016, 71641 Rn. 20, 21, den besonders starken Schutz der sich auch nach den Kriterien des § 2 Abs. 1 BetrAVG ergebenden Besitzstandsrente betonend).

  • LAG Köln, 27.02.2019 - 3 Sa 777/16

    Unzulässige Richterablehnung, Wiederholende Richterablehnung, Rechtsmissbrauch

    Zuvor hatte das Bundesarbeitsgericht mit Beschluss vom 15.03.2016 - 3 AZR 1/14 - (mitgeteilt von der Klägervertreterin im Verfahren 11 Sa 54/17) die Ablehnungsgesuche der Beklagten gegen die Richter des 3. Senats des Bundesarbeitsgerichts Dr. Z , Dr. A und Dr. Sp zurückgewiesen.
  • LAG Köln, 28.11.2018 - 5 Sa 13/18

    Zulässigkeit einer Klageerweiterung in der Berufungsinstanz

    Bezug genommen wird darüber hinaus auf die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 24. Januar 2017 ( 3 AZR 289/15 ), 19. Mai 2016 (3 AZR 1/14) und 18. Februar 2014 (3 AZR 324/12) bei.
  • LAG Köln, 28.06.2017 - 3 Sa 777/16
    Bei der Berechnung des Ergänzungsanspruchs geht der Kläger mit dem Arbeitsgericht von einer Verteilung von 60%igem Arbeitgeber- und 40%igem Arbeitnehmeranteil aus und tritt auch im Übrigen der vom Arbeitsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in den Urteilen vom 18.02.2014 sowie dem Urteil vom 19.05.2016 (3 AZR 1/14) bei.
  • LAG Köln, 24.11.2016 - 7 Sa 1007/15

    Betriebsrente; Höhe des Anspruchs; Ergänzungsanspruch; Pensionskassenspitze;

    (BAG vom 19.05.2016, 3 AZR 1/14, zitiert nach juris, Rn. 20 ff.; neuerdings ebenso: BAG vom 24.01.2017,3 AZR 289/15, zitiert nach juris, Rn. 20 ff.).
  • LAG Köln, 13.11.2019 - 11 Sa 624/17

    CFK-VO

    b) Die ermittelte Besitzstandsrente nach Abschnitt I des Anhangs zur CFK-VO unterliegt nach Maßgabe der Auslegung des Bundesarbeitsgerichts zu der hier umstrittenen CFK-VO (vgl. u. a.: BAG, Urt. v 24.01.2017 - 3 AZR 289/15 - BAG 19.05.2016 - 3 AZR 1/14 - BAG Urt. v. 18.02.2014 - 3 AZR 542/13 - BAG, Urt. v. 18.02.2014 - 3 AZR 324/12 -) nicht als Bestandteil eines einheitlichen Rentenanspruchs der zeitratierlichen Berechnung des § 2 Abs. 1 BetrAVG.
  • LAG Köln, 11.09.2019 - 11 Sa 737/15

    CFK-VO

    Die ermittelte Besitzstandsrente nach Abschnitt I des Anhangs zur CFK-VO ist nach Maßgabe der Auslegung des Bundesarbeitsgerichts zu der hier umstrittenen CFK-VO (vgl. u. a.: BAG, Urt. v 24.01.2017 - 3 AZR 289/15 - BAG 19.05.2016- 3 AZR 1/14 - BAG Urt. v. 18.02.2014 - 3 AZR 542/13 - BAG, Urt. v. 18.02.2014- 3 AZR 324/12 -) unterliegt nicht als Bestandteil eines einheitlichen Rentenanspruchs der zeitratierlichen Berechnung des § 2 Abs. 1 BetrAVG unterliegt.
  • LAG Köln, 21.06.2017 - 11 Sa 1026/15

    Betriebliche Altersversorgung; Auslegung; Versorgungsordnung; Einzelfall

  • LAG Köln, 21.06.2017 - 11 Sa 1166/15

    Höhe der betrieblichen Altersversorgung nach der ZFK-VO

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