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   BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06   

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BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06 (https://dejure.org/2008,887)
BAG, Entscheidung vom 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06 (https://dejure.org/2008,887)
BAG, Entscheidung vom 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 (https://dejure.org/2008,887)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene Inanspruchnahme - Rentenberechnung - gleiche Altersgrenze für Männer und Frauen - "Barber" -Entscheidung des EuGH - Rentenkürzung - Kappungsgrenze - versicherungsmathematischer Abschlag

  • openjur.de

    Betriebsrente; vorzeitiges Ausscheiden; vorgezogene Inanspruchnahme; Rentenberechnung; gleiche Altersgrenze für Männer und Frauen; "Barber"-Entscheidung des EuGH; Rentenkürzung; Kappungsgrenze; versicherungsmathematischer Abschlag

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eine Kappungsgrenze ist nicht zu beanstanden

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Altersversorgung - Kappungsgrenze in der betrieblichen Altersversorgung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsrentenberechnung - Abschläge

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - Kappungsgrenze

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - Kappungsgrenze

  • Judicialis

    BetrAVG § 2; ; BetrAVG § 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 2; BetrAVG § 6
    Kürzung der erreichbaren Betriebsrente bei Ausscheiden vor der vorgesehenen festen Altersgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kürzung der Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden und vorgezogener Inanspruchnahme ? Anwendung der Kürzungsregelung auch im Fall einer in der Versorgungsordnung vorgesehenen Versorgungsobergrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kappungsgrenze in der betrieblichen Altersversorgung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kappungsgrenze in der betrieblichen Altersversorgung

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Kappungsgrenze in der betrieblichen Altersversorgung

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Kappung der betrieblichen Altersversorgung zulässig

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kappungsgrenze in der betrieblichen Altersversorgung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bundesarbeitsgericht zur Kappungsgrenze in der betrieblichen Altersversorgung

  • 123recht.net (Pressebericht, 17.9.2008)

    Keine volle Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden // Selbst erreichte Höchstrente wird nur anteilig gezahlt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 1439 (Ls.)
  • NZA 2009, 77
  • DB 2009, 296
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 22.01.2002 - 3 AZR 554/00

    Konzernbetriebsvereinbarung - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06
    Dem sich wandelnden Erwerbsverhalten der Frauen muss erst durch eine gesetzliche Neuregelung Rechnung getragen werden, die zwischenzeitlich beschränkt auf hier nicht einschlägige Fallgestaltungen erlassen ist (vgl. BVerfG 28. Januar 1987 - 1 BvR 455/82 - BVerfGE 74, 163; BAG 22. Januar 2002 - 3 AZR 554/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 2, zu V 1 der Gründe mwN).

    Für Zeiten bis zum Stichtag ist von der nach der Versorgungsordnung für Männer geltenden festen Altersgrenze und für Zeiten danach von der für Frauen geltenden auszugehen (vgl. dazu BAG 22. Januar 2002 - 3 AZR 554/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 2, zu V 3 bis 5 der Gründe).

  • EuGH, 17.05.1990 - 262/88

    Barber / Guardian Royal Exchange Assurance Group

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06
    Das gemeinschaftsrechtliche Gebot der Entgeltgleichheit von Männern und Frauen kann gegen die aus einer unterschiedlichen Altersgrenze resultierende Ungleichheit jedoch nur für den Teil der betrieblichen Rentenleistung in Anspruch genommen werden, der auf Beschäftigungszeiten nach dem Erlass des Barber-Urteils am 17. Mai 1990 beruht (vgl. EuGH 17. Mai 1990 - C-262/88 - [Barber] EuGHE I 1990, 1889; 28. September 1994 - C-200/91 - [Coloroll] EuGHE I 1994, 4389; ebenso das "Barber-Protokoll": Protokoll Nr. 17 zum EG-Vertrag "zu Art. 141 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft").
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06
    bb) Nach der Rechtsprechung des Senats, wie sie im Urteil vom 12. Dezember 2006 (- 3 AZR 716/05 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88, zu II 3 der Gründe) bestätigt und zusammengefasst wurde, richtet sich die Berechnung der Betriebsrente in diesen Fällen nach allgemeinen Grundsätzen des Betriebsrentengesetzes.
  • BVerfG, 28.01.1987 - 1 BvR 455/82

    Altersruhegeld

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06
    Dem sich wandelnden Erwerbsverhalten der Frauen muss erst durch eine gesetzliche Neuregelung Rechnung getragen werden, die zwischenzeitlich beschränkt auf hier nicht einschlägige Fallgestaltungen erlassen ist (vgl. BVerfG 28. Januar 1987 - 1 BvR 455/82 - BVerfGE 74, 163; BAG 22. Januar 2002 - 3 AZR 554/00 - AP BetrVG 1972 § 77 Betriebsvereinbarung Nr. 4 = EzA BetrVG 1972 § 77 Ruhestand Nr. 2, zu V 1 der Gründe mwN).
  • BAG, 23.09.2003 - 3 AZR 304/02

    Unterschiedliche versicherungsmathematische Abschläge für Männer und Frauen

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06
    Sie enthält indes keine Regelung darüber, wie die Betriebsrente zu berechnen ist (BAG 23. September 2003 - 3 AZR 304/02 - BAGE 107, 358, zu I 2 a der Gründe mwN).
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 127/07

    Betriebliche Altersversorgung - Festschreibeeffekt

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06
    Auszugehen ist von einem unveränderten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und der Bemessungsgrundlagen (vgl. BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 127/07 - AP BetrAVG § 1 Nr. 51, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 214/05

    Berechnung einer Betriebsrente - Essener Verband

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06
    Der dort vorgesehene versicherungsmathematischer Abschlag von 0, 5 % pro Monat der vorgezogenen Inanspruchnahme ist nach der Rechtsprechung des Senats auch der Höhe nach rechtlich nicht zu beanstanden (13. Dezember 2005 - 3 AZR 214/05 - AP BetrAVG § 1 Auslegung Nr. 5, zu B II 2 b ff (3) der Gründe).
  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06
    Das Gemeinschaftsrecht ist vorrangig anzuwenden (EuGH 5. Februar 1963 - C-26/62 - [van Gend & Loos] EuGHE I 1963, 3; BVerfG 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339, 375 ff.).
  • EuGH, 05.02.1963 - 26/62

    Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06
    Das Gemeinschaftsrecht ist vorrangig anzuwenden (EuGH 5. Februar 1963 - C-26/62 - [van Gend & Loos] EuGHE I 1963, 3; BVerfG 22. Oktober 1986 - 2 BvR 197/83 - BVerfGE 73, 339, 375 ff.).
  • EuGH, 28.09.1994 - C-200/91

    Coloroll Pension Trustees / Russell u.a.

    Auszug aus BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06
    Das gemeinschaftsrechtliche Gebot der Entgeltgleichheit von Männern und Frauen kann gegen die aus einer unterschiedlichen Altersgrenze resultierende Ungleichheit jedoch nur für den Teil der betrieblichen Rentenleistung in Anspruch genommen werden, der auf Beschäftigungszeiten nach dem Erlass des Barber-Urteils am 17. Mai 1990 beruht (vgl. EuGH 17. Mai 1990 - C-262/88 - [Barber] EuGHE I 1990, 1889; 28. September 1994 - C-200/91 - [Coloroll] EuGHE I 1994, 4389; ebenso das "Barber-Protokoll": Protokoll Nr. 17 zum EG-Vertrag "zu Art. 141 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft").
  • LAG Niedersachsen, 10.11.2006 - 10 Sa 544/06

    Berechnung der Betriebsrente beim Ausscheiden eines Arbeitnehmers mit einer

  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 491/12

    Berechnung einer Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenze - gespaltene

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 564/09

    Berechnung der Betriebsrente bei vorgezogener Inanspruchnahme nach vorzeitigem

    Der zweite Gesichtspunkt kann vom Arbeitgeber dadurch berücksichtigt werden, dass die Versorgungsordnung einen versicherungsmathematischen Abschlag vorsieht (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88; 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 23, 24, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31) .

    Er hat es deshalb auch in Kauf genommen, dass sich die Versorgungsanwartschaft für ausscheidende Arbeitnehmer einerseits und im Betrieb verbleibende Arbeitnehmer andererseits unterschiedlich darstellt (vgl. BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 127/07 - Rn. 18 ff., AP BetrAVG § 1 Nr. 51; 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 30, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31) .

    Mithin ergibt sich nicht, dass die Höchstrente unabhängig vom Zeitpunkt des Ausscheidens zu zahlen ist (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31) .

    Das ergibt sich zwar nicht unmittelbar aus § 4 PO 76, wohl aber aus der darin zum Ausdruck kommenden Wertung, wonach die Rente bei Inanspruchnahme vor dem 65. Lebensjahr um 0, 5 % pro Monat zu kürzen ist (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 27 - 29, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31) .

    (1) Wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 17. September 2008 (- 3 AZR 1061/06 - Rn. 17 ff., EzA BetrAVG § 2 Nr. 31) zu der hier maßgeblichen PO 76 ausgeführt hat, verbleibt es für den bis zur Verkündung der Entscheidung des EuGH in der Rechtssache "Barber" am 17. Mai 1990 (- C-262/88 - Slg. 1990, I-1889) erdienten Teil der Betriebsrente zwar bei der innerstaatlichen, deutschen Rechtslage.

    Das Gleiche gilt, wenn sich unterschiedliche Pensionsalter dahin auswirken, dass Frauen sich keinen versicherungsmathematischen Abschlag gefallen lassen müssten (ebenso im Ergebnis BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 33, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31) .

  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 557/08

    Betriebsrente - versicherungsmathematische Abschläge - Auslegung

    a) Der Kläger ist entsprechend den Wertungen von § 6 BetrAVG wegen des Bezuges gesetzlicher Altersrente berechtigt, die Betriebsrente vorgezogen in Anspruch zu nehmen (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 29, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31) .

    Das geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 24, aaO) .

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Nur dieser Fall ist in der Versorgungsordnung geregelt und nur für diesen Fall ist die Berechnungsvorschrift gedacht (vgl. auch BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - zu B II 3 a cc (1) der Gründe EzA BetrAVG § 2 Nr. 31).
  • BAG, 30.09.2014 - 3 AZR 998/12

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Versorgungsregelungen - Anhebung der

    Aus dieser Bestimmung ergibt sich daher nicht, dass die Höchstrente unabhängig vom Zeitpunkt des Ausscheidens zu zahlen ist (vgl. BAG 15. November 2011 - 3 AZR 778/09 - Rn. 44; 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26) .
  • BAG, 19.04.2011 - 3 AZR 318/09

    Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme - vorzeitiges Ausscheiden

    Zum anderen ergibt sich eine Verschiebung des in der Versorgungszusage festgelegten Verhältnisses von Leistung und Gegenleistung daraus, dass er die erdiente Betriebsrente mit höherer Wahrscheinlichkeit, früher und länger als mit der Versorgungszusage versprochen in Anspruch nimmt (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 23, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 30, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88) .

    Dies geschieht in der Weise, dass die Zeit zwischen dem Beginn der Betriebszugehörigkeit und der vorgezogenen Inanspruchnahme der Betriebsrente in Bezug gesetzt wird zu der Zeit vom Beginn der Betriebszugehörigkeit bis zum Erreichen der festen Altersgrenze (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 24, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31; 12. Dezember 2006 - 3 AZR 716/05 - Rn. 30 ff., AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 32 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 88; 23. Januar 2001 - 3 AZR 164/00 - zu II 2 b dd der Gründe, AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 16 = EzA BetrAVG § 6 Nr. 23) .

  • LAG Düsseldorf, 13.10.2009 - 17 Sa 469/09

    Berechnung der Betriebsrente/Auslegung einer Betriebsvereinbarung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 23.01.2001 - 3 AZR 164/00 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 23, zu II 2 der Gründe; BAG 24. Juli 2001 - 3 AZR 567/00 - EzA § 6 BetrAVG Nr. 25 zu B II 1 und 2 der Gründe; BAG 18.11.2003 - 3 AZR 517/02 - EzA § 6 BetrAVG Nr. 26 zu II der Gründe; BAG 23.03.2004 - 3 AZR 279/03 - AP BetrAVG § 1 Berechnung Nr. 28, zu III der Gründe; BAG 07.09.2004 - 3 AZR 524/03 - EzA BetrAVG § 6 Nr. 27, zu B III der Gründe; BAG 21.03.2006- 3 AZR 374/05- EzA § 2 BetrAVG Nr. 24; BAG 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06- EzA § 2 BetrAVG Nr. 31) ist die vorgezogene Betriebsrente (§ 6 BetrAVG) des vorzeitig mit einer unverfallbaren Anwartschaft aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschiedenen Arbeitnehmers unter Rückgriff auf die Grundsätze des Betriebsrentengesetzes zu errechnen.

    Wenn und soweit diesem Gesichtspunkt in der Versorgungsordnung Rechnung getragen wird, z.B. indem ein versicherungsmathematischer Abschlag vorgesehen ist, verbleibt es dabei (BAG 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06 - EzA § 2 BetrAVG Nr. 31).

    Auszugehen ist von einem unveränderten Fortbestand des Arbeitsverhältnisses und der Bemessungsgrundlagen (BAG 22.11.1994 - 3 AZR 767/93 - zu I 1 der Gründe, EzA § 7 BetrAVG Nr. 50; BAG 21.03.2006 - 3 AZR 374/05 - EzA § 2 BetrAVG Nr. 24; BAG 11.12.2007 - 3 AZR 127/07 - AP BetrAVG § 1 Nr. 51, zu II 1 der Gründe; BAG 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06- EzA § 2 BetrAVG Nr. 31).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.08.2011 - 11 Sa 211/11

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Betriebsrente - zeitratierliche

    c) Auch wenn die Versorgungsordnung (PO I und PO 72) für jedes Jahr der Beschäftigung eine Steigerung der Betriebsrente vorsieht, diese aber in der Höhe begrenzt, findet eine zeitratierliche Kürzung (unabhängig, welche Pensionsordnung Anwendung findet) statt (vgl. BAG 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06 - EZA § 2 BetrAVG Nr. 31).

    Dies gilt auch im Falle einer Kappung der Rentenhöhe, also wenn die Versorgungsordnung für jedes Jahr der Beschäftigung einen festen Betrag oder einen bestimmten Prozentsatz des letzten Gehaltes vorsieht, diesen aber der Höhe nach begrenzt und der Arbeitnehmer bei seinem Ausscheiden diesen bereits an sich verdient hat ( BAG 17.09.2008 - a.a.O).

    Auch soweit eine betriebliche Versorgungsordnung eine Höchstgrenze der betrieblichen Rente festlegt, sich aus dieser Regelung jedoch nicht ergibt, dass die Höchstgrenze unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen des Ausscheidens zu zahlen ist, muss daher trotz Kappungsgrenze eine Rentenkürzung in der Form vorgenommen werden, dass die bei voller Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze errechenbare Vollrente nach den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 und 5 BetrAVG zeitanteilig gekürzt wird (vgl. BAG 17.09.2008 aa.O.).

  • BAG, 15.11.2011 - 3 AZR 778/09

    Vorgezogene Inanspruchnahme der Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden -

    Auch aus dieser Bestimmung ergibt sich also nicht, dass die Höchstrente unabhängig vom Zeitpunkt des Ausscheidens zu zahlen ist (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26, EzA BetrAVG § 2 Nr. 31) .
  • LAG Niedersachsen, 16.06.2009 - 3 Sa 1956/06

    Bemessung der Versorgungsleistung bei vorzeitigem Ausscheiden

    Nichts anderes ergibt sich entgegen der Rechtsansicht des Klägers aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17.09.2008 (3 AZR 1061/06 - DB 2009, 296 (LS)).

    Insoweit schließt sich die Kammer den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zu der vorliegenden Pensionsordnung (vgl. BAG, Urteil vom 17.09.2008 - 3 AZR 1061/06 DB 2009, 296) an und macht sie sich ausdrücklich zu Eigen.

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 391/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

    Diese ist dann zeitratierlich nach dem Anteil der tatsächlichen Betriebszugehörigkeit zum Ablösezeitpunkt an der möglichen Betriebszugehörigkeit bis zur festen Altersgrenze erdient (vgl. BAG 17. September 2008 - 3 AZR 1061/06 - Rn. 26) .
  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 390/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 08.03.2011 - 3 AZR 666/09

    Betriebsrente - Auslegung - versicherungsmathematischer Abschlag

  • ArbG Dortmund, 08.09.2016 - 3 Ca 953/16

    Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung als Betriebsrente vor Erreichen

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 427/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 17/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 549/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 20/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 29/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 26/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 23/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 22/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 18/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 553/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 551/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 425/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 394/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 393/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 392/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • LAG Köln, 23.12.2016 - 10 Sa 399/16

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf einen Übergangszuschuss für die ersten sechs

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 28/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 27/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 25/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 21/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 15/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 552/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 550/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 16.06.2015 - 3 AZR 426/13

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • LAG Köln, 01.04.2016 - 10 Sa 981/15

    Betriebliche Altersversorgung; Übergangszuschuss

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 19/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 16/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • BAG, 13.10.2015 - 3 AZR 24/14

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Prüfungsschema - Begriff der

  • LAG Nürnberg, 18.03.2009 - 3 Sa 587/07

    Betriebliche Altersversorgung - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 686/07

    Betriebsrente; vorzeitiges Ausscheiden; vorgezogene Inanspruchnahme

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 679/07

    Betriebsrente; vorzeitiges Ausscheiden; vorgezogene Inanspruchnahme

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1062/06

    Betriebsrente; vorzeitiges Ausscheiden; vorgezogene Inanspruchnahme

  • BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 451/07

    Betriebsrente; vorzeitiges Ausscheiden; vorgezogene Inanspruchnahme

  • LAG Berlin-Brandenburg, 23.02.2010 - 19 Sa 1791/09

    Versicherungsrechtlicher Anspruch des begünstigten Arbeitnehmers auf Zahlung

  • LAG Köln, 03.04.2012 - 12 Sa 1043/11

    Betriebliche Altersversorgung; Diskriminierungsverbot; Mittelbare Benachteiligun

  • LAG Hamm, 24.01.2017 - 9 Sa 1221/16

    Berechnung der betrieblichen Teilrente eines Rechtsschutzsekretärs unter

  • LAG Köln, 13.10.2017 - 10 Sa 332/17

    Betriebliche Altersversorgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.02.2012 - 9 Sa 542/11

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung bei vorgezogener Betriebsrente -

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Rechtsprechung
   BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1062/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,18195
BAG, 17.09.2008 - 3 AZR 1062/06 (https://dejure.org/2008,18195)
BAG, Entscheidung vom 17.09.2008 - 3 AZR 1062/06 (https://dejure.org/2008,18195)
BAG, Entscheidung vom 17. September 2008 - 3 AZR 1062/06 (https://dejure.org/2008,18195)
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