Rechtsprechung
   BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6052
BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09 (https://dejure.org/2011,6052)
BAG, Entscheidung vom 19.01.2011 - 3 AZR 111/09 (https://dejure.org/2011,6052)
BAG, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 3 AZR 111/09 (https://dejure.org/2011,6052)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6052) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des Arbeitsgerichts - Klageänderung in der Berufungsinstanz - Feststellungsinteresse

  • openjur.de

    Statthaftigkeit der Berufung; Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des Arbeitsgerichts; Klageänderung in der Berufungsinstanz; Feststellungsinteresse

  • Bundesarbeitsgericht

    Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des Arbeitsgerichts - Klageänderung in der Berufungsinstanz - Feststellungsinteresse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 2 Buchst b ArbGG, § 68 ArbGG, § 3 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO, § 268 ZPO
    Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des Arbeitsgerichts - Klageänderung in der Berufungsinstanz - Feststellungsinteresse

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 2 Buchst b ArbGG, § 68 ArbGG, § 3 ZPO, § 256 Abs 1 ZPO, § 268 ZPO
    Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des Arbeitsgerichts - Klageänderung in der Berufungsinstanz - Feststellungsinteresse

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung im Urteil des Arbeitsgerichts ist nicht verbindlich bei offensichtlicher Unrichtigkeit; Verbindlichkeit einer Streitwertfestsetzung im Urteil des Arbeitsgerichts; Klageänderung in der Berufungsinstanz; Feststellungsinteresse bei Klaglosstellung

  • rewis.io

    Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des Arbeitsgerichts - Klageänderung in der Berufungsinstanz - Feststellungsinteresse

  • ra.de
  • rewis.io

    Statthaftigkeit der Berufung - Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des Arbeitsgerichts - Klageänderung in der Berufungsinstanz - Feststellungsinteresse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindung an die Streitwertfestsetzung im Urteil des Arbeitsgerichts nur bei deren Verbindlichkeit; Klageänderung in der Berufungsinstanz; Feststellungsinteresse bei Klaglosstellung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Statthaftigkeit der Berufung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 1054
  • DB 2011, 2928
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09
    Der Senat als Revisionsgericht ist berechtigt, den Klageantrag so wie er in den Vorinstanzen gestellt worden ist, auszulegen; das hat unter Berücksichtigung der Klagebegründung und ausgerichtet am Prozessziel zu erfolgen (vgl. zur Auslegung von Prozesserklärungen: BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 - Rn. 11 f., AP ArbGG 1979 § 72a Nr. 66 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 121) .
  • BGH, 25.10.2007 - VII ZR 27/06

    Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungsklage des Bestellers auf Feststellung der

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09
    Obwohl in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO die Frage, ob eine Klageänderung vorliegt und ob ggf. die Voraussetzungen des § 533 ZPO gegeben sind, in der Revisionsinstanz nicht mehr zu überprüfen ist, wenn das Landesarbeitsgericht in der Sache entschieden hat (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 15, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 53; BGH 25. Oktober 2007 - VII ZR 27/06 - Rn. 9, NJW-RR 2008, 262) , war hier eine derartige Prüfung vorzunehmen.
  • BAG, 04.06.2008 - 3 AZB 37/08

    Wert der Beschwer

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09
    Die Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts ist lediglich dann verbindlich, wenn sie nicht offensichtlich unrichtig ist (vgl. BAG 4. Juni 2008 - 3 AZB 37/08 - Rn. 10, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 42 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 43) .
  • BAG, 24.04.1996 - 5 AZN 970/95

    Zurückverweisung an das Gericht erster Instanz

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09
    Verfahrensmängel führen nach § 68 ArbGG nicht zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Arbeitsgericht (im Ergebnis ebenso für ein Urteil ohne Gründe: BAG 24. April 1996 - 5 AZN 970/95 - AP ArbGG 1979 § 68 Nr. 2 = EzA ArbGG 1979 § 68 Nr. 2) .
  • LAG München, 30.07.2008 - 11 Sa 126/08

    Betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 30. Juli 2008 - 11 Sa 126/08 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Klage insgesamt als unzulässig abgewiesen wird.
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 674/07

    Ablösung einer Versorgungsordnung - Vertrauensschutz

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09
    Obwohl in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO die Frage, ob eine Klageänderung vorliegt und ob ggf. die Voraussetzungen des § 533 ZPO gegeben sind, in der Revisionsinstanz nicht mehr zu überprüfen ist, wenn das Landesarbeitsgericht in der Sache entschieden hat (vgl. BAG 21. April 2009 - 3 AZR 674/07 - Rn. 15, AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 53; BGH 25. Oktober 2007 - VII ZR 27/06 - Rn. 9, NJW-RR 2008, 262) , war hier eine derartige Prüfung vorzunehmen.
  • BAG, 12.06.2007 - 3 AZR 186/06

    Betriebliche Altersversorgung - Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09
    Die Einstandspflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG ändert daran nichts (vgl. BAG 12. Juni 2007 - 3 AZR 186/06 - Rn. 19 f., BAGE 123, 82) .
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 411/06

    Feststellungsinteresse bei Verbandsklage - Erledigung

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09
    a) Das Feststellungsinteresse ist eine Prozessvoraussetzung, deren Vorliegen auch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfen ist, wobei auch dem Revisionsgericht die Ermittlung der notwendigen Tatsachen obliegt (vgl. BAG 6. Juni 2007 - 4 AZR 411/06 - Rn. 21 f., BAGE 123, 46) .
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 35/03

    Unzulässigkeit der Berufung wegen teilweiser Berufungsrücknahme;

    Auszug aus BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 111/09
    Die Revision ist nicht deshalb unbegründet, weil es an den - auch in der Revisionsinstanz zu prüfenden - (vgl. BAG 23. März 2004 - 3 AZR 35/03 - zu I 1 der Gründe, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 38) Prozessfortführungsvoraussetzungen fehlte.
  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 143/16

    Samstag ist Werktag iSv. § 6 Abs. 3 Satz 3 und § 6.1 Abs. 2 Satz 1 TVöD-K

    Nach der nicht offensichtlich unrichtigen Streitwertfestsetzung des Arbeitsgerichts beläuft sich der Streitwert für die Anträge, denen das Arbeitsgericht stattgegeben hat, auf insgesamt 386, 46 Euro (zur eingeschränkten Überprüfung der Streitwertbemessung vgl.: BAG 25. Januar 2017 - 4 AZR 519/15 - Rn. 16; 19. Januar 2011 - 3 AZR 111/09 - Rn. 18) .
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Über den damit ggf. erweiterten Klageantrag hat das Landesarbeitsgericht in der Sache entschieden, weshalb in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO vom Senat nicht mehr zu überprüfen ist, ob die in § 533 ZPO geregelten Voraussetzungen für die Klageerweiterung in der Berufungsinstanz vorlagen (BAG 17. April 2012 - 3 AZR 803/09 - Rn. 19; 19. Januar 2011 - 3 AZR 111/09 - Rn. 22) .
  • BAG, 27.05.2015 - 5 AZR 88/14

    Annahmeverzug - Rücksichtnahmepflicht - Schadensersatz

    Die Zulässigkeit der Klageänderung ist in der Revisionsinstanz in entsprechender Anwendung von § 268 ZPO nicht mehr zu prüfen (vgl. BAG 19. Januar 2011 - 3 AZR 111/09 - Rn. 22; 9. Dezember 2014 - 1 AZR 146/13 - Rn. 24) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht