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   BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 117/13   

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https://dejure.org/2014,43011
BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 117/13 (https://dejure.org/2014,43011)
BAG, Entscheidung vom 11.11.2014 - 3 AZR 117/13 (https://dejure.org/2014,43011)
BAG, Entscheidung vom 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 (https://dejure.org/2014,43011)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

  • openjur.de

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; Anpassungsstichtag

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 BetrAVG, § 17 Abs 3 BetrAVG, § 242 BGB
    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

  • IWW

    § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 17 Abs. 3 BetrAVG, § 242 BGB, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Bündelung der im Unternehmen anfallenden Prüfungstermine hinsichtlich der Anpassung der Bezüge in der betrieblichen Altersversorgung zu einem einheitlichen Termin im Kalenderjahr; Zulässiges Maß der Verzögerung der ersten Anpassungsprüfung

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

  • Betriebs-Berater

    Betriebliche Altersversorgung - Bündelung der unternehmerischen Prüfungstermine

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebliche Altersversorgung; Betriebsrentenanpassung; Anpassungsstichtag

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Bündelung der im Unternehmen anfallenden Prüfungstermine hinsichtlich der Anpassung der Bezüge in der betrieblichen Altersversorgung zu einem einheitlichen Termin im Kalenderjahr

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Bündelung der im Unternehmen anfallenden Prüfungstermine hinsichtlich der Anpassung der Bezüge in der betrieblichen Altersversorgung zu einem einheitlichen Termin im Kalenderjahr

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verschiebung des Anpassungsstichtags um mehr als sechs Monate

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrentenanpassung - und der Anpassungsstichtag

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Gebündelter Anpassungsstichtag bei betrieblicher Altersversorgung darf erste Anpassung nicht mehr als sechs Monate verzögern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1076
  • BB 2015, 251
  • DB 2015, 687
  • JR 2016, 556
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 117/13
    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (vgl. BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49 mwN) .

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darf durch eine Bündelung der Prüfungstermine im Unternehmen hinsichtlich der ersten Anpassungsprüfung höchstens eine Verzögerung um sechs Monate eintreten (vgl. BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 50; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 115, 353) .

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 117/13
    a) Der gesetzlich vorgeschriebene Drei-Jahres-Rhythmus zwingt nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen; die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin ist zulässig (vgl. BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 18 mwN, BAGE 139, 252) .

    Ob sie billigem Ermessen entspricht, ist bezogen auf die zum Stichtag vorliegenden Daten und die zu diesem Zeitpunkt mögliche Prognose zu beurteilen (vgl. etwa BAG 10. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 32, BAGE 139, 252) .

  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 117/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darf durch eine Bündelung der Prüfungstermine im Unternehmen hinsichtlich der ersten Anpassungsprüfung höchstens eine Verzögerung um sechs Monate eintreten (vgl. BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 50; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 115, 353) .
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 117/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats darf durch eine Bündelung der Prüfungstermine im Unternehmen hinsichtlich der ersten Anpassungsprüfung höchstens eine Verzögerung um sechs Monate eintreten (vgl. BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 - Rn. 50; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 115, 353) .
  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - 20 Sa 40/12

    Betriebsrente; Anpassungsüberprüfung; wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers;

    Auszug aus BAG, 11.11.2014 - 3 AZR 117/13
    Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 12. Dezember 2012 - 20 Sa 40/12 - teilweise aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat.
  • BAG, 11.12.2018 - 3 AZR 380/17

    Ablösung - Anpassungsregelung - vertragliche Einheitsregelung

    Dem Kläger ist die Möglichkeit einzuräumen, sich zu den für eine Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG maßgeblichen Stichtagen zu äußern (vgl. dazu BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 -) .
  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 342/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

    Der von § 16 Abs. 1 BetrAVG vorgegebene Stichtag steht nur begrenzt zur Disposition der Parteien (BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 475/14 - Rn. 14; 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 - Rn. 16 f.) .
  • BAG, 10.03.2015 - 3 AZR 739/13

    Berechnungsdurchgriff - Beherrschungsvertrag

    Sein erstmaliger Prüfungstermin am 1. Juli 2002 hat sich gegenüber einem ab Rentenbeginn am 1. April 1999 berechneten Zeitraum nicht um mehr als sechs Monate verschoben (vgl. ausführlich BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 - Rn. 12 ff.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 26 Sa 448/16

    Anpassungspflicht (§ 16 BetrAVG) bei institutionellem Zuwendungsempfänger -

    Durch eine Bündelung der Prüfungstermine im Unternehmen hinsichtlich der ersten Anpassungsprüfung darf höchstens eine Verzögerung um sechs Monate eintreten (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13, Rn. 13; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08, Rn. 49; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05, Rn. 50; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04, zu II 1 b der Gründe).

    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13, Rn. 11; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08, Rn. 49 mwN).

    24 bb) Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG darf durch eine Bündelung der Prüfungstermine im Unternehmen hinsichtlich der ersten Anpassungsprüfung höchstens eine Verzögerung um sechs Monate eintreten (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13, Rn. 13; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08, Rn. 49; 25. April 2006 - 3 AZR 50/05, Rn. 50; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04, zu II 1 b der Gründe).

    Ausgangspunkt der Betrachtung muss die gesetzliche Regelung des § 16 Abs. 1 BetrAVG bleiben und danach hat die Anpassungsprüfung alle drei Jahre zu erfolgen (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13, Rn. 13).

    Eine Abweichung ist deshalb auch nicht mit Zustimmung des Versorgungsberechtigten möglich (§ 17 Abs. 3 BetrAVG) (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13, Rn. 14).

    Ob sie billigem Ermessen entspricht, ist bezogen auf die zum Stichtag vorliegenden Daten und die zu diesem Zeitpunkt mögliche Prognose zu beurteilen (vgl. etwa BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13, Rn. 15; 10. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 32).

  • BAG, 08.12.2015 - 3 AZR 475/14

    Betriebsrentenanpassung - Anpassungsprüfungsstichtag

    Eine zu einem früheren oder zu einem späteren Stichtag bestehende Anpassungspflicht ergibt sich deshalb aus einem anderen Lebenssachverhalt, der nicht Gegenstand einer auf einen anderen Stichtag gestützten Anpassungsforderung und ihrer gerichtlichen Geltendmachung ist (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 - Rn. 17) .

    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (vgl. etwa BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 - Rn. 13 mwN) .

    Ausgangspunkt der Betrachtung muss die gesetzliche Regelung des § 16 Abs. 1 BetrAVG bleiben und danach hat die Anpassungsprüfung alle drei Jahre zu erfolgen (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 - Rn. 13) .

    Diese Möglichkeit über das bisherige Maß hinaus auszudehnen, ist nicht geboten und könnte für die Versorgungsempfänger zu den geschilderten Nachteilen führen (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 - Rn. 14) .

  • LAG Hamm, 14.04.2015 - 9 Sa 1275/14

    Auslegung einer Versorgungszusage hinsichtlich Eigenbeiträgen des Arbeitnehmers

    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 Rn. 11; BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49).

    Es würde sich um einen neuen Streitgegenstand (hierzu: BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13, Rn. 17) handeln, dessen Einführung in der Berufung unzulässig wäre.

    Eine zu einem früheren Stichtag bestehende Anpassungspflicht ergibt sich deshalb aus einem anderen Lebenssachverhalt, der nicht Gegenstand einer auf einen späteren Anpassungsstichtag gestützten Anpassungsforderung und ihrer gerichtlichen Geltendmachung ist (BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 - Rn. 17).

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 37/14

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassungsprüfung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (vgl. BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 - Rn. 11 mwN; 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 18, BAGE 142, 116; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49 mwN) .
  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 344/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

    Der von § 16 Abs. 1 BetrAVG vorgegebene Stichtag steht nur begrenzt zur Disposition der Parteien (BAG 8. Dezember 2015 - 3 AZR 475/14 - Rn. 14; 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 - Rn. 16 f.) .
  • BAG, 14.07.2015 - 3 AZR 252/14

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche

    Die Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin ist zulässig, wenn sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassungsprüfung um nicht mehr als sechs Monate verzögert und in der Folgezeit der Drei-Jahres-Rhythmus allerdings eingehalten wurde (st. Rspr., vgl. ausführlich BAG 11. November 2014 - 3 AZR 117/13 - Rn. 11 mwN) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2018 - 3 Sa 60/17

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - wirtschaftliche Lage - Angemessene

    Dementsprechend ist eine Vereinbarung, die eine Verzögerung der Anpassung - unter Berücksichtigung eines gegebenenfalls dem Arbeitgeber zuzugestehenden Frist zur Vereinheitlichung der Anpassungsentscheidung - vorsieht, auch unwirksam (vergleiche insofern BAG, Urteil vom 11.11.2014, 3 AZR 117/13, NZA 2015, 1076).

    Zwar zwingt der gesetzlich vorgeschriebene Drei-Jahresrhytmus nicht zu starren, individuellen Prüfungsterminen, die Anpassungsprüfung darf sich aber auch im Falle einer an sich zulässigen Bündelung aller in einem Unternehmen anfallenden Prüfungstermine zu einem einheitlichen Jahrestermin allenfalls um 6 Monate verzögern (BAG 11.11.2014 - 3 AZR 117/13).

  • ArbG Gelsenkirchen, 12.01.2016 - 5 Ca 1061/15

    Verpflichtung zur Anpassung der laufenden Leistungen einer betrieblichen

  • BAG, 10.02.2015 - 3 AZR 734/13

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

  • BAG, 13.12.2016 - 3 AZR 343/15

    Pensionskasse - Anpassung laufender Leistungen

  • LAG Düsseldorf, 16.02.2018 - 6 Sa 460/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

  • LAG München, 24.03.2015 - 7 Sa 806/14

    Anpassung einer Betriebsrente

  • LAG Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 4 Sa 55/15

    Betriebsrentenanpassung - Anpassungsstichtag - Anpassungsprüfung - Prognose -

  • LAG Hamm, 10.11.2015 - 9 Sa 797/15

    Auslegung einer Versorgungszusage in der betrieblichen Altersvorsorge

  • LAG Düsseldorf, 08.09.2017 - 6 Sa 1079/16

    Auslegung einer Versorgungsordnung hinsichtlich der Erhöhung der zugesagten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - 8 Sa 346/18

    Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Berechnungsdurchgriff -

  • LAG Baden-Württemberg, 12.12.2012 - 20 Sa 40/12
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