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   BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 1177/78   

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BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 1177/78 (https://dejure.org/1980,2797)
BAG, Entscheidung vom 30.10.1980 - 3 AZR 1177/78 (https://dejure.org/1980,2797)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 1980 - 3 AZR 1177/78 (https://dejure.org/1980,2797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsanstalt - Deutsche Bundespost - Versorgungsbezüge - Verwendung im öffentlichen Dienst - Versorgung - Einkommen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1981, 765
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.06.1979 - 3 AZR 134/78

    Versorgungsanstalt - Deutsche Bundespost - Hinterbliebenenversorgung - Versorgung

    Auszug aus BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 1177/78
    Es liegt jedoch eine generelle Versorgungsregelung vor, bei der die Grundrechte der Verfassung gewahrt werden müssen (vgl. dazu im einzelnen zuletzt das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des Senats vom 51. August 1978 - 5 AZR 313/77 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, mit zustimmender Anmerkung von Beitzke; ebenso, wenn auch ohne nähere Begründung, AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung).

    Der Grundsatz des VertrauensSchutzes steht einer rückwirkenden Kürzung der von dem Ehemann der Klägerin erdienten Hinterbliebenenversorgung entgegen (vgl. im übrigen die Entscheidung des Senats, AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung [zu III der Gründe]).

  • BAG, 16.02.1978 - 3 AZR 624/76

    Höchstgrenze - Versorgungsbezüge - Einkommen - Verwendung - Öffentlicher Dienst -

    Auszug aus BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 1177/78
    Deshalb erscheint es - wie im Beamtenrecht - dem Grunde nach gerechtfertigt, einschränkende Regelungen vorzusehen, wenn in einer Person mehrere Versorgungsansprüche oder ein Versorgungsanspruch mit einem Einkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst Zusammenkommen (ebenso schon der Senat in der Entscheidung AP Nr. 178 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu I 2 a der Gründe]).

    Der Senat hat diese Grundsätze bereits in seiner Entscheidung AP Nr. 178 zu § 242 BGB Ruhegehalt (mit zustimmender Anmerkung von Crisolli) im Anschluß an die Wertungen entwickelt, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 11. Oktober '1977 (AP Nr. 112 zu Art. 3 GG) vorgenommen hat.

  • BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76

    Witwengeld

    Auszug aus BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 1177/78
    Diese Fälle unterscheiden sich jedoch so grund legend, daß sie auch eine unterschiedliche Regelung erfordern (im Anschluß an den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - AP Nr. 112 zu Art. 3 GG).
  • BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 313/77

    Versorgungsordnung - Grundsatz der GLeichberechtigung - Eintrittsalter - Ruhegeld

    Auszug aus BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 1177/78
    Es liegt jedoch eine generelle Versorgungsregelung vor, bei der die Grundrechte der Verfassung gewahrt werden müssen (vgl. dazu im einzelnen zuletzt das zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des Senats vom 51. August 1978 - 5 AZR 313/77 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Gleichberechtigung, mit zustimmender Anmerkung von Beitzke; ebenso, wenn auch ohne nähere Begründung, AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung).
  • BAG, 14.11.1974 - 3 AZR 547/73

    Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost - Spätere Satzungsänderungen -

    Auszug aus BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 1177/78
    Das Versicherungsverhältnis zwischen der Beklagten und ihren Versicherten ist nicht tarifvertraglich gestaltet (BAG AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung [zu I der Gründe]).
  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

    (1) Allerdings hat es der Senat bisher sowohl bezogen auf die Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (30. Oktober 1980 - 3 AZR 1177/78 - zu I 2 a der Gründe, AP BGB § 242 Ruhegehalt - Zusatzversorgung Nr. 5) als auch hinsichtlich der Versorgung der Angestellten des Landes Berlin (16. Februar 1978 - 3 AZR 624/76 - zu I 2 a der Gründe, AP BGB § 242 Ruhegehalt Nr. 178 = EzA BGB § 242 Ruhegeld Nr. 71) für zulässig gehalten, Kürzungen von Ruhegeldleistungen vorzunehmen, wenn in einer Person mehrere Versorgungsansprüche oder ein Versorgungsanspruch mit einem Einkommen aus einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst zusammentreffen.

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sei nicht verletzt, wenn die Versorgungsordnung eine Anrechnung nur bei Einkommen aus Tätigkeiten im öffentlichen Dienst vorsehe, während die Versorgung ungeschmälert bleibe, wenn der Versorgungsberechtigte Arbeitseinkommen aus einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis erziele (BAG 30. Oktober 1980 - 3 AZR 1177/78 - zu I 2 der Gründe, aaO) .

  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

    b) Das Bundesarbeitsgericht (BAG AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen; BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung; VersR 1979, 1158, 1159; VersR 1979, 968, 969 f.) und der Bundesgerichtshof (BGH, Urteile vom 27. März 1985 - IVa ZR 192/82 - VersR 1985, 759 unter 1 und 2; vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 251/83 - aaO unter III; vom 11. Dezember 1985 - IVa ZR 252/83 - aaO unter III; vom 22. Mai 1980 - IV ZR 63/78 - VersR 1980, 856 unter 2, 3 und 5) haben sich dieser Rechtsprechung angeschlossen.

    a) Dem Argument der Revisionserwiderung, Ausgangspunkt der vorgenannten Überlegungen sei die nur für Beamte geltende Alimentierungspflicht des Dienstherrn, weshalb sie nicht auf das Zusammentreffen einer Hinterbliebenenrente aus der Zusatzversorgung mit eigenen Einkünften des hinterbliebenen Ehegatten aus laufender Arbeitstätigkeit zu übertragen seien, ist das Bundesarbeitsgericht bereits im Urteil vom 30. Oktober 1980 (BAG AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung) entgegengetreten.

  • BGH, 11.12.1985 - IVa ZR 252/83

    Kürzung von Witwenversorgungsrenten durch "Ruhen" der Rente - Unwirksamkeit des §

    Im Anschluß an die Kritik im Schrifttum (Gilbert/Hesse, Die Versorgung der Angestellten und Arbeiter des öffentlichen Dienstes § 65 Anm. 10a; Clemens AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung) und unter Bezug auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 4. Oktober 1982 (5 U 141/81) das der erkennende Senat in seinem Urteil vom 27.03.1985 - IVa ZR 192/82 - VersR 1985, 759 - insoweit nicht beanstandet hat, vertritt das Bundesarbeitsgericht nunmehr die Meinung, die unterschiedlichen Fallgestaltungen der Kumulation von Versorgungsbezügen und eigenem Einkommen zwängen nicht zu einer Unterscheidung dahin, daß die Witwe stets, nämlich auch dann bevorzugt werden müsse, wenn ihr von der Zusatzversorgungsrente des verstorbenen Ehemannes der verfassungsmäßig gebotene Rest verbleibt.
  • ArbG Berlin, 19.05.2009 - 33 Ca 21727/08
    Entgegen der Ansicht der Beklagten ist an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Oktober 1977 - 2 BvR 407/76 - (AP Nr. 112 zu Art. 3 GG) festzuhalten, dass es gleichheitswidrig ist, wenn bei einem Zusammentreffen von Ansprüchen auf Hinterbliebenenversorgung mit Arbeitseinkommen oder Versorgungsansprüchen des überlebenden Ehegatten, welche er nicht von seinem verstorbenen Ehegatten ableitet, sondern selbst erdient hat, der Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung in voller Höhe entfällt ( BAG vom 16.02.1978 - 3 AZR 624/76 -, AP Nr. 178 zu § 242 BGB Ruhegehalt; vom 07.06.1979 - 3 AZR 134/78 -, AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung; vom 30.10.1980 - 3 AZR 1177/78 -, AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung; vom 23.04.1985 - 3 AZR 28/83 -, AP Nr. 9 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen, und vom 06.08.1985 - 3 AZR 393/82 -, AP Nr. 21 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 28/83

    Gleichheitssatz - Grundsatz der Gleichbehandlung - Witwenrente - Ruhegeld -

    Zwar hat der Senat in seiner Entscheidung vom 30. Oktober 1980 (- 3 AZR 1177/78 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Zusatzversorgung) die Auffassung vertreten, im Falle des Zusammentreffens von Hinterbliebenenrente und Dienstbezügen müsse der überlebende Ehegatte günstiger 8.
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