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   BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89   

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https://dejure.org/1990,414
BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 121/89 (https://dejure.org/1990,414)
BAG, Entscheidung vom 08.05.1990 - 3 AZR 121/89 (https://dejure.org/1990,414)
BAG, Entscheidung vom 08. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 (https://dejure.org/1990,414)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 1, § 7 Abs. 5, § 6; BGB §§ 133, 157, 242
    Merkmale der betrieblichen Altersversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zusage einer Betriebsrente bei vorzeitigem Ausscheiden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrente - Insolvenzschutz - Altersversorgung - Merkmale der betrieblichen Altersversorgung - Begriff der Altersversorgung - Versicherungsmißbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1990, 1496
  • NZA 1990, 931
  • VersR 1990, 1412
  • BB 1990, 2052
  • BB 1990, 2410
  • DB 1990, 2375
 
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Wird zitiert von ... (42)

  • LAG Düsseldorf, 22.12.2017 - 6 Sa 983/16

    Betriebsrente wegen Erwerbsminderung auf Antrag rückwirkend zu gewähren

    Zu den Merkmalen einer betrieblichen Altersversorgung gehören mithin das Versprechen einer Leistung zum Zwecke der Versorgung, ein den Versorgungsanspruch auslösendes Ereignis wie Alter, Invalidität oder Tod, sowie die Zusage an einen Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeber aus Anlass des Arbeitsverhältnisses (BAG v. 08.05.1990 - 3 AZR 121/89 - Rn. 16 [juris]).
  • BAG, 16.03.2010 - 3 AZR 594/09

    Betriebsrente - Insolvenzsicherung

    Es ist deshalb nicht Voraussetzung für betriebliche Altersversorgung, dass damit Betriebstreue belohnt wird, auch wenn dies regelmäßig der Fall ist (BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35).
  • BAG, 28.10.2008 - 3 AZR 317/07

    Abgrenzung Betriebsrenten - Übergangsgelder

    Der Versorgungszweck hängt nicht von den Gründen und dem Anlass des Leistungsversprechens ab (BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - zu I 2 a der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35).

    Ebenso wenig wird eine für die Zeit des Ruhestandes zugesagte Leistung nicht deshalb zu einer Kündigungsabfindung, weil der Arbeitgeber sie versprochen hat, um den Arbeitnehmer zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bewegen (BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - zu I 2 b der Gründe, aaO.).

    Eine betriebliche Altersversorgung kann selbst dann vorliegen, wenn der Arbeitgeber die Betriebsrente unabhängig von einer schon erbrachten oder noch zu erbringenden Betriebstreue zusagt (vgl. BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 121/89 - zu I 2 d der Gründe, AP BetrAVG § 7 Nr. 58 = EzA BetrAVG § 7 Nr. 35, zur Vereinbarung zusätzlicher Versorgungsleistungen in einem Aufhebungsvertrag).

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