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   BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08   

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BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08 (https://dejure.org/2010,1103)
BAG, Entscheidung vom 16.02.2010 - 3 AZR 123/08 (https://dejure.org/2010,1103)
BAG, Entscheidung vom 16. Februar 2010 - 3 AZR 123/08 (https://dejure.org/2010,1103)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Weihnachtsgratifikationen für Betriebsrentner

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Weihnachtsgratifikation für Betriebsrentner

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Weihnachtsgratifikationen für Betriebsrentner

  • arbeitsrecht-schwetzingen.de (Kurzinformation)

    Gewährung von Weihnachtsgeld an Betriebsrentner

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsgratifikationen für Betriebsrentner

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BAG zur Weihnachtsgratifikationen für Betriebsrentner - Aus regelmäßiger Zahlung entstehende betriebliche Übung begründet Anspruch auf zukünftige Sonderbezüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2010, 461
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96

    Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird durch eine mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Weihnachtsgratifikation, wenn nicht die Umstände des Falles eine andere Auslegung bedingen, eine Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung begründet, mit der Folge, dass er sich von dieser Verpflichtung nicht mehr einseitig lossagen kann (26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).

    Nur unter besonderen Umständen kann Schweigen des Erklärungsempfängers als Zustimmung zu verstehen sein, wenn nämlich der Erklärende nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte annehmen durfte, der andere Vertragsteil werde der angebotenen Vertragsänderung widersprechen, wenn er mit ihr nicht einverstanden sein sollte (BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).

    Dem durch die betriebliche Übung begünstigten Leistungsempfänger stand es frei, der in Aussicht gestellten Vertragsänderung zu widersprechen und auf diese Weise seine Rechtsansprüche zu wahren (vgl. BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06

    Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08
    Versorgungspflichten aus einer betrieblichen Übung kann der Arbeitgeber sowohl während des Arbeitsverhältnisses gegenüber den Versorgungsanwärtern als auch nach Eintritt des Versorgungsfalles gegenüber den Versorgungsempfängern eingehen (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 18, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 79), etwa dadurch, dass im Versorgungsfall an die ausgeschiedenen Arbeitnehmer Leistungen erbracht werden (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 38).

    Er selbst hat es in der Hand, das Entstehen einer betrieblichen Übung zu vermeiden, indem er mit der Zahlung von Weihnachtsgeld einen hinreichend deutlichen Vorbehalt verbindet, dem zufolge die Leistung keine Rechtsansprüche für die Zukunft begründet (vgl. BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 27, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 79).

  • BAG, 29.04.2003 - 3 AZR 247/02

    Weihnachtsgeld für Betriebsrentner

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08
    Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Leistungsempfänger aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt (vgl. BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4).

    Da im Übrigen Art, Bedeutung und Begleitumstände der üblich gewordenen Leistung bei der Bestimmung des Inhalts einer betrieblichen Übung zu berücksichtigen sind, können sich im Einzelfall Bedingungen, Änderungs- oder Widerrufsvorbehalte ergeben (BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 2 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4).

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 475/05

    Betriebliche Altersversorgung und Beihilfen im Krankheitsfall

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08
    Versorgungspflichten aus einer betrieblichen Übung kann der Arbeitgeber sowohl während des Arbeitsverhältnisses gegenüber den Versorgungsanwärtern als auch nach Eintritt des Versorgungsfalles gegenüber den Versorgungsempfängern eingehen (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 189/06 - Rn. 18, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 79), etwa dadurch, dass im Versorgungsfall an die ausgeschiedenen Arbeitnehmer Leistungen erbracht werden (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 38).

    Begründet der Arbeitgeber durch die wiederholte Gewährung von Leistungen an Versorgungsempfänger eine betriebliche Übung, können die aktiven Arbeitnehmer, die unter Geltung dieser Übung im Betrieb arbeiteten, darauf vertrauen, dass die Übung nach Eintritt des Versorgungsfalles fortgeführt wird (vgl. BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZR 475/05 - Rn. 38).

  • BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 294/06

    AGB-Kontrolle - Privatnutzung eines Firmenwagens - Widerruf

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08
    Durch die Einräumung einer einjährigen Übergangsfrist hat der Gesetzgeber dem Vertrauensschutz des Arbeitgebers im Regelfalle genügt (vgl. BAG 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - Rn. 37, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17).
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 274/07

    Jubiläumszuwendung - Betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08
    aa) Nach der bisherigen Rechtsprechung konnte eine betriebliche Übung im laufenden Arbeitsverhältnis durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden (letztmalig BAG 28. Mai 2008 - 10 AZR 274/07 - Rn. 32, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 80 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 8).
  • LAG Köln, 31.10.2007 - 8 Sa 890/07

    Betriebsrente, Weihnachtsgeld, betriebliche Übung, Widerruf, gegenläufige

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08
    Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 31. Oktober 2007 - 8 Sa 890/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

    Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08
    Insbesondere bei Angeboten, die auf eine Vertragsänderung zu Lasten des Erklärungsempfängers zielen, kann nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass derjenige, der nicht reagiert, mit dem ihm angesonnenen Nachteil einverstanden ist (BAG 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 - zu I 2 c bb der Gründe, AP BGB § 611 Mehrarbeitsvergütung Nr. 37 = EzA BGB § 611 Mehrarbeit Nr. 9).
  • BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96

    Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08
    Eine Vertragspartei, die in ein bestehendes Vertragsverhältnis einschränkende Bedingungen einführen will, kann nach der Verkehrssitte nicht schon das bloße Schweigen des Empfängers auf das Angebot der Vertragsänderung als Annahme desselben werten (vgl. BAG 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - zu II 2 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 47 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 144).
  • BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08

    Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung

    Auszug aus BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08
    cc) Im Übrigen hat der Zehnte Senat seine bisherige Rechtsprechung in der Entscheidung vom 18. März 2009 (- 10 AZR 281/08 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 83 = EzA BGB 2002 § 242 Betriebliche Übung Nr. 9) aufgegeben.
  • BAG, 19.02.2008 - 3 AZR 61/06

    Betriebliche Altersversorgung - Personalrabatt

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