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   BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79   

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BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79 (https://dejure.org/1982,2306)
BAG, Entscheidung vom 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79 (https://dejure.org/1982,2306)
BAG, Entscheidung vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 (https://dejure.org/1982,2306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Leitender Angestellter - Schaden - Widerruf - Versorgungszusage - Treuepflichtverletzung - PVV - Rechtsmißbrauch

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1982, 1347
  • VersR 1983, 96
  • BB 1983, 198
  • DB 1982, 2411
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 19.06.1980 - 3 AZR 137/79

    Betriebsrenten - Versorgungszusage - Widerruf der Versorgungszusage -

    Auszug aus BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79
    Verstöße des Arbeitnehmers gegen die Treuepflicht können, wie der Senat mehrfach ausgeführt hat, den Widerruf einer Versorgungszusage nur dann rechtfertigen, wenn Art und Schwere des Verstoßes eine Berufung auf die Zusage als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (BAG 32, 139 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, im Anschluß an BGHZ 55, 274 = AP Nr. 151 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

    Schwerwiegende Pflichtverletzungen Dr. E s gegenüber der ÖAT müssen sich daher auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versorgungsber.echtigten und der Beklagten auswirken (vgl. auch die Rechtsprechung zum Widerruf von Versorgungsleistungen durch Unterstützungskassen: BAG 22, 189, 195 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt- Unterstützungskassen, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 9.

    Allerdings hat der Senat entschieden, daß auch fortgesetzter Betrug unter Umständen nur ausreichen könne, die Zeit der Treuepflichtverletzungen bei der Berechnung der Versorgungshöhe unberücksichtigt zu lassen (BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu II 2 der Gründe; ablehnend dazu Birk, Anmerkung zu EzA § 242 BGB Ruhegeld Nr. 85).

  • BAG, 18.10.1979 - 3 AZR 550/78

    Widerruf - Versorgungszusage - Zusage - Treuepflichtverletzung - Verletzung der

    Auszug aus BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79
    Verstöße des Arbeitnehmers gegen die Treuepflicht können, wie der Senat mehrfach ausgeführt hat, den Widerruf einer Versorgungszusage nur dann rechtfertigen, wenn Art und Schwere des Verstoßes eine Berufung auf die Zusage als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (BAG 32, 139 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, im Anschluß an BGHZ 55, 274 = AP Nr. 151 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

    Der Vorwurf des Rechtsmißbrauchs kann begründet sein, wenn die vergütete Betriebstreue sich rückblickend als wertlos erweist, etwa weil der Arbeitnehmer seine Stellung jahrelang dazu mißbraucht hat, dem Arbeitgeber Schaden zuzufügen (BAG 32, 139, 147 = AP Nr. 1 aaO, zu III 1 b der Gründe; vgl. auch BGH Urteil vom 22. Juni 1981 - II ZR 146/80 - BetrAV 1981, 197 f. = BB 1981, 1643, 1645 = DB 1981, 1971).

  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 281/53

    Versorgung eines Vorstandsmitglieds

    Auszug aus BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79
    Schwerwiegende Pflichtverletzungen Dr. E s gegenüber der ÖAT müssen sich daher auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versorgungsber.echtigten und der Beklagten auswirken (vgl. auch die Rechtsprechung zum Widerruf von Versorgungsleistungen durch Unterstützungskassen: BAG 22, 189, 195 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt- Unterstützungskassen, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 9.
  • BAG, 31.10.1969 - 3 AZR 119/69

    Unterstützungskasse - Alterssicherung - Ruhegehalt

    Auszug aus BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79
    Schwerwiegende Pflichtverletzungen Dr. E s gegenüber der ÖAT müssen sich daher auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Versorgungsber.echtigten und der Beklagten auswirken (vgl. auch die Rechtsprechung zum Widerruf von Versorgungsleistungen durch Unterstützungskassen: BAG 22, 189, 195 = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt- Unterstützungskassen, zu 3 der Gründe; BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 9.
  • BGH, 07.01.1971 - II ZR 23/70

    Ruhegehalt und Rechtsmißbrauch

    Auszug aus BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79
    Verstöße des Arbeitnehmers gegen die Treuepflicht können, wie der Senat mehrfach ausgeführt hat, den Widerruf einer Versorgungszusage nur dann rechtfertigen, wenn Art und Schwere des Verstoßes eine Berufung auf die Zusage als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (BAG 32, 139 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, im Anschluß an BGHZ 55, 274 = AP Nr. 151 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • BGH, 22.06.1981 - II ZR 146/80

    Rechtmäßigkeit eines vertraglich geregelten Hinfälligwerdens der

    Auszug aus BAG, 11.05.1982 - 3 AZR 1239/79
    Der Vorwurf des Rechtsmißbrauchs kann begründet sein, wenn die vergütete Betriebstreue sich rückblickend als wertlos erweist, etwa weil der Arbeitnehmer seine Stellung jahrelang dazu mißbraucht hat, dem Arbeitgeber Schaden zuzufügen (BAG 32, 139, 147 = AP Nr. 1 aaO, zu III 1 b der Gründe; vgl. auch BGH Urteil vom 22. Juni 1981 - II ZR 146/80 - BetrAV 1981, 197 f. = BB 1981, 1643, 1645 = DB 1981, 1971).
  • BAG, 17.06.2014 - 3 AZR 412/13

    Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage -

    Da sich der Arbeitgeber mittels eines Widerrufsvorbehalts demnach nicht unter erleichterten Voraussetzungen von der erteilten Versorgungszusage befreien kann, als dies nach den allgemeinen Grundsätzen des Rechtsmissbrauchs gemäß § 242 BGB möglich ist (vgl. etwa BAG 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88 - zu III 1 der Gründe; 3. April 1990 - 3 AZR 211/89 - zu II 1 der Gründe, BAGE 64, 298; 8. Februar 1983 - 3 AZR 463/80 - zu 1 der Gründe, BAGE 41, 333; 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - zu 1 der Gründe) , ist ein vertraglicher Widerrufsvorbehalt regelmäßig als nur deklaratorischer Hinweis auf den Rechtsmissbrauchseinwand zu verstehen (vgl. etwa BAG 3. April 1990 - 3 AZR 211/89 - zu II 1 der Gründe, aaO) .
  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 756/95

    Betriebsrenten - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

    Diese Überlegung rechtfertigt nur die vom Landesarbeitsgericht angezogene Rechtsprechung, wonach eine Versorgungszusage im Regelfall nicht in vollem Umfang widerrufen werden kann, sondern wonach der Umfang des Widerrufs davon abhängt, in welchem Umfang die Betriebstreue des Arbeitnehmers für den Arbeitgeber aufgrund von dessen unerlaubten Handlungen wertlos geworden ist (BAGE 32, 139 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 19. Juni 1980 - 3 AZR 137/79 - AP Nr. 2 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAGE 41, 338 = AP Nr. 5 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAGE 41, 333 = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAG, Urteil vom 8. Mai 1990 - 3 AZR 152/88 - AP Nr. 10 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).
  • BAG, 08.05.1990 - 3 AZR 152/88

    Widerruf der Betriebsrente bei Rechtsmißbrauch

    Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an, die insgesamt und im Zusammenhang zu würdigen sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

    Verstöße des Arbeitnehmers gegen seine Treuepflicht (§ 242 BGB) können nach der ständigen Rechtsprechung des Senats den Widerruf der Versorgungszusage nur dann rechtfertigen, wenn Art und Schwere des Verstoßes eine Berufung auf die Zusage als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen (BAG Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu 1 der Gründe; BAG Urteil vom 8. Februar 1983, BAGE 41, 333, 335 f. = AP Nr. 7 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 3. April 1990 - 3 AZR 211/89 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Stets kommt es auf die Umstände des jeweiligen Einzelfalles an, die insgesamt und im Zusammenhang zu würdigen sind und das Rechtsmißbräuchliche an dem Verhalten des Arbeitnehmers ersichtlich machen müssen (BAG Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu 1 der Gründe).

    Wenn auch die Schadenshöhe allein für sich genommen noch keinen Widerrufsgrund darstellt (BAG Urteil vom 11. Mai 1982 - 3 AZR 1239/79 - AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Treuebruch, zu 1 der Gründe), so gewinnt die Schadenshöhe doch dann Bedeutung, wenn der Schaden nicht wiedergutzumachen ist oder die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Arbeitgebers gefährdet wird (BGH Urteil vom 22. Juni 1981 - II ZR 146/80 - AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Treuebruch; BAGE 32, 139 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Treuebruch).

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