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Rechtsprechung
   BAG, 05.08.1968 - 3 AZR 128/67   

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BAG, 05.08.1968 - 3 AZR 128/67 (https://dejure.org/1968,1199)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbsabrede - Karenzentschädigung - Karenzzeit

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Vereinbarungen über Vorauszahlung der gesamten Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverboten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1968, 1996
  • DB 1968, 2041
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 15.06.1993 - 9 AZR 558/91

    Wettbewerbsverbot - vorzeitige Pensionierung und Aufstockung von

    Bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht daher regelmäßig ein Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers (vgl. BAG Urteil vom 11. März 1968 - 3 AZR 37/67 - AP Nr. 23 zu § 74 HGB; Urteil vom 5. August 1968 - 3 AZR 128/67 - AP Nr. 24 zu § 74 HGB; Baumbach/Duden/Hopt, HGB, 28. Aufl., § 74 Anm. 1 B).
  • BAG, 20.04.1964 - 5 AZR 278/63

    Wettbewerbsverbot mit minderjährigen Handelsvertretern - Rechtsstellung eines

    Der Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot führt auch bei einem Handelsvertreter zum Verlust des Anspruchs auf Karenzentschädigung für die Dauer des Verstoßes und seiner Auswirkungen (vgl. BAG 2, 258 [261] = AP Nr. 1 zu § 75 a HGB; BAG AP Nr. 16 zu § 74 HGB).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht (BAG 2, 258 [261] = AP Nr. 1 zu § 75 a HGB; AP Nr. 16 zu § 74 HGB) ausgeführt hat, der gegen das Wettbewerbsverbot verstoßende Arbeitnehmer oder Handelsvertreter habe für die Dauer des Verstoßes und seiner Auswirkungen keinen Anspruch auf Karenzentschädigung, wird man zwar wegen der Vorleistungspflicht desjenigen, der durch das Wettbewerbsverbot gebunden ist, nicht ohne weiteres sagen können, derjenige Unternehmer, der nicht zahle, habe keinen Anspruch auf Unterlassung des Wettbewerbes, Das braucht hier aber nicht vertieft zu werden.

    Das Landesarbeitsgericht wird jedoch beachten müssen, daß die von der Beklagten für die Zeit vom 20. Oktober 1961 bis zum 20. März 1962 im Wege der Aufrechnung geltend gemachte Entschädigung (Bl. 15 VA) nach ihrem eigenen Vortrag insoweit unbegründet ist, als sie zugestanden hat, bereits im Februar 1962 eine Wettbewerbstätigkeit aufgenommen zu haben (Bl. 67 VA), weil nach der entsprechend anzuwendenden Entscheidung BAG AP Nr. 16 zu § 74 HGB (vgl. auch BAG 2, 258 [261] = AP Nr. 1 zu § 75 a HGB) von diesem Zeitpunkt ab ein Anspruch auf Entschädigung nicht bestanden hat.

  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 606/92

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot

    Von dieser Auffassung geht auch das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung aus (BAG Urteile vom 11. März 1968 - 3 AZR 37/67 - AP Nr. 23 zu § 74 HGB, zu A I der Gründe; vom 5. August 1968 - 3 AZR 128/67 - AP Nr. 24 zu § 74 HGB, zu I der Gründe; vom 25. September 1980 - 3 AZR 638/78 - zu II 2a der Gründe; vom 18. Mai 1982 - 3 AZR 1024/79 - zu II 2a der Gründe; vom 9. März 1993 - 9 AZR 390/91 - zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 09.03.1993 - 9 AZR 390/91

    Optionsrecht auf zukünftige Forschungsergebnisse - Wettbewerbsverbot

    Denn das Schutzbedürfnis besteht zumindest bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort (BAG Urteil vom 11. März 1968, aaO; Urteil vom 5. August 1968 - 3 AZR 128/67 - AP Nr. 24 zu § 74 HGB; Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 7. Aufl., § 58 II 7, S. 354).
  • BAG, 10.09.1985 - 3 AZR 490/83

    Rechtslage bei Zweifeln über die Rechtmäßigkeit der Berufung der ehrenamtlichen

    Daher sind grundsätzlich die Regeln über Leistungsstörungen im gegenseitigen Vertrag anzuwenden (BAG Urteil vom 5. August 1968 - 3 AZR 128/67 -, AP Nr. 24 zu § 74 HGB, zu III 1, 4 der Gründe;Urteil vom 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 -, AP Nr. 42 zu § 74 HGB, zu II 2 b und III 2 b der Gründe; Buchner, Wettbewerbsverbot, 1981, S. 100; Röhsler/Borrmann, Wettbewerbsbeschränkungen für Arbeitnehmer und Handelsvertreter, 1981, S. 72; alle mit weiterem Nachweis).
  • BAG, 03.04.1984 - 3 AZR 56/82

    Anspruch auf Zahlung einer Karenzentschädigung

    Die Karenzentschädigung ist vertragsmäßige Gegenleistung des Arbeitgebers dafür, daß der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen Wettbewerb treibt (statt vieler: Senatsurteil vom 5. August 1968 - 3 AZR 128/67 - AP Nr. 24 zu § 74 HGB, zu III 4 der Gründe).
  • BAG, 18.05.1982 - 3 AZR 1024/79
    a) Wie der Senat in seinem Urteil vom 11. März 1968 (3 AZR 37/67 - AP Nr. 23 zu § 74 HGB, zu I der Gründe) aus geführt hat, ist es ausnahmsweise zulässig, ein Wettbewerbs verbot ohne oder mit einer geringeren als in § 74 Abs. 2 HGB vorgeschriebenen Entschädigung zu vereinbaren, wenn die Vereinbarung nach tatsächlicher und rechtlicher Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossen wird (ebenso Urteil des Senats vom 5. August 1968 - 3 AZR 128/67 - AP Nr. 24 zu § 74 HGB, zu I der Gründe).
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Wird zitiert von ...

  • BAG, 31.01.2018 - 10 AZR 392/17

    Karenzentschädigung - Rücktritt vom nachvertraglichen Wettbewerbsverbot

    cc) Bereits zur Rechtslage vor der Schuldrechtsreform ist die Rechtsprechung davon ausgegangen, dass der Arbeitnehmer (BAG 5. Oktober 1982 - 3 AZR 451/80 - zu II 2 b der Gründe; 2. August 1968 - 3 AZR 128/67 - zu IV 3 der Gründe) oder der Arbeitgeber (BAG 10. September 1985 - 3 AZR 490/83 - zu II 3 b der Gründe) von einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot nach den damaligen gesetzlichen Bestimmungen zurücktreten konnte, wenn die andere Vertragspartei ihre Pflicht zur Zahlung der Karenzentschädigung bzw. zur Wettbewerbsenthaltung verletzt hatte.
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