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   BAG, 05.07.1968 - 3 AZR 134/67   

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https://dejure.org/1968,1042
BAG, 05.07.1968 - 3 AZR 134/67 (https://dejure.org/1968,1042)
BAG, Entscheidung vom 05.07.1968 - 3 AZR 134/67 (https://dejure.org/1968,1042)
BAG, Entscheidung vom 05. Juli 1968 - 3 AZR 134/67 (https://dejure.org/1968,1042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Betriebliche Übung - später eintretender Arbeitnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1968, 1197
  • DB 1968, 1817
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.11.1957 - 1 AZR 123/56

    Zulässigkeit einer Teilkündigung

    Auszug aus BAG, 05.07.1968 - 3 AZR 134/67
    Der Arbeitgeber muß sich'deshalb aus Gründen des Vertrauensschutzes sein Verhalten im Sinne einer Bindung für die Zukunft zurechnen lassen (vgl. BAG 5, 44 [46 f«] = AP Nr. 2 zu § 242 BGB Be triebliche Übung).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 610/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Der Senat hatte bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit Urteil vom 5. Juli 1968 (- 3 AZR 134/67 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 6 = EzA BGB § 242 Nr. 17) entschieden, auch ein neu eingestellter Arbeitnehmer dürfe im Allgemeinen damit rechnen, dass er besondere Leistungen, die im Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, erhalten wird, sobald er die Voraussetzungen erfüllt.
  • BAG, 19.08.2008 - 3 AZR 194/07

    Betriebliche Übung - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Dabei tritt die bindende Wirkung einer betrieblichen Übung auch gegenüber dem Arbeitnehmer ein, der zwar unter der Geltung der Übung im Betrieb gearbeitet, selbst jedoch die Vergünstigung noch nicht erhalten hat, weil er die nach der Übung vorausgesetzten Bedingungen noch nicht erfüllte (vgl. BAG 5. Februar 1971 - 3 AZR 28/70 - BAGE 23, 213, zu I 3 der Gründe; 5. Juli 1968 - 3 AZR 134/67 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 6, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 128/11

    Anspruch auf Vereinbarung eines Versorgungsrechts

    Der Senat hatte bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit Urteil vom 5. Juli 1968 (- 3 AZR 134/67 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 6 = EzA BGB § 242 Nr. 17) entschieden, auch ein neu eingestellter Arbeitnehmer dürfe im Allgemeinen damit rechnen, dass er besondere Leistungen, die im Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, erhalten wird, sobald er die Voraussetzungen erfüllt.
  • LAG Hamm, 13.09.2004 - 8 Sa 721/04

    Gratifikation, Betriebsübung, wirtschaftliche Notlage, Störung der

    Selbst wenn eine solche Sichtweise auf diejenigen Arbeitnehmer zutreffen sollte, welche in der Vergangenheit selbst noch in den Genuss der Gratifikation als freiwilliger Sozialleistung gelangt sind, versagt der Gedanke der Kontinuität jedenfalls bei denjenigen Arbeitnehmern, welche unter Geltung einer rechtsverbindlich gewordenen Betriebsübung in den Betrieb eintreten und - wie es der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 6, 10; Urteile vom 17.09.1970 und vom 10.08.1988 - 5 AZR 571/87 - AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 32) entspricht, sogleich von der bestehenden betrieblichen Übung erfasst werden, ohne erst selbst die Anspruchsvoraussetzungen in eigener Person erfüllt haben zu müssen.

    Die hierfür maßgebliche Begründung, dass nämlich der neu eintretende Arbeitnehmer regelmäßig von der Gewährung von Gratifikationsleistungen erfährt und diese damit konkludent zum Inhalt des Arbeitsvertrages werden (BAG AP § 242 BGB Betriebliche Übung Nr. 6), bedeutet nicht, dass auf diesem Wege zugleich auch der vormalige Charakter der Gratifikation als freiwilliger Sozialleistung vermittelt wird.

  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 469/11

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - Betriebliche Übung

    Der Senat hatte bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit Urteil vom 5. Juli 1968 (- 3 AZR 134/67 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 6 = EzA BGB § 242 Nr. 17) entschieden, auch ein neu eingestellter Arbeitnehmer dürfe im Allgemeinen damit rechnen, dass er besondere Leistungen, die im Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, erhalten wird, sobald er die Voraussetzungen erfüllt.
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 509/11

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - Betriebliche Übung

    Der Senat hatte bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit Urteil vom 5. Juli 1968 (- 3 AZR 134/67 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 6 = EzA BGB § 242 Nr. 17) entschieden, auch ein neu eingestellter Arbeitnehmer dürfe im Allgemeinen damit rechnen, dass er besondere Leistungen, die im Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, erhalten wird, sobald er die Voraussetzungen erfüllt.
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 511/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Der Senat hatte bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit Urteil vom 5. Juli 1968 (- 3 AZR 134/67 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 6 = EzA BGB § 242 Nr. 17) entschieden, auch ein neu eingestellter Arbeitnehmer dürfe im Allgemeinen damit rechnen, dass er besondere Leistungen, die im Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, erhalten wird, sobald er die Voraussetzungen erfüllt.
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 508/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Der Senat hatte bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit Urteil vom 5. Juli 1968 (- 3 AZR 134/67 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 6 = EzA BGB § 242 Nr. 17) entschieden, auch ein neu eingestellter Arbeitnehmer dürfe im Allgemeinen damit rechnen, dass er besondere Leistungen, die im Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, erhalten wird, sobald er die Voraussetzungen erfüllt.
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 129/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Der Senat hatte bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit Urteil vom 5. Juli 1968 (- 3 AZR 134/67 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 6 = EzA BGB § 242 Nr. 17) entschieden, auch ein neu eingestellter Arbeitnehmer dürfe im Allgemeinen damit rechnen, dass er besondere Leistungen, die im Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, erhalten wird, sobald er die Voraussetzungen erfüllt.
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 279/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

    Der Senat hatte bereits vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung mit Urteil vom 5. Juli 1968 (- 3 AZR 134/67 - zu I 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 6 = EzA BGB § 242 Nr. 17) entschieden, auch ein neu eingestellter Arbeitnehmer dürfe im Allgemeinen damit rechnen, dass er besondere Leistungen, die im Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden, erhalten wird, sobald er die Voraussetzungen erfüllt.
  • BAG, 15.05.2012 - 3 AZR 281/11

    Versorgungsvertrag - Betriebliche Übung

  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 49/84

    Herbeiführung des Tatbestands der betrieblichen Übung durch den Arbeitgeber -

  • BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 484/87

    Arbeitszeit: Anspruch auf Mehrarbeite kraft betrieblicher Übung

  • BAG, 12.11.1986 - 5 AZR 637/84

    Lohnfortzahlungspflicht eines Arbeitgebers an einem nicht gesetzlichem Feiertag

  • BAG, 17.09.1986 - 5 AZR 633/85

    Befreiung von Arbeitspflicht unter Fortzahlung der Vergütung - Bestehen einer

  • BAG, 17.09.1986 - 5 AZR 402/85

    Bestimmung der Anforderungen an eine betriebliche Übung in öffentlich-rechtlichen

  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 51/84

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Beförderung mit dem

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