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   BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05   

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https://dejure.org/2005,373
BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05 (https://dejure.org/2005,373)
BAG, Entscheidung vom 28.07.2005 - 3 AZR 14/05 (https://dejure.org/2005,373)
BAG, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 (https://dejure.org/2005,373)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übertragung des dreistufigen Prüfungsschemas für Eingriffe in Versorgungsanwartschaften auf Tarifverträge; Anwendbarkeit der tariflichen Bestimmungen zur Regelung der Höhe des Ruhegeldes; Geltung einer Bezugnahmeklausel über den Eintritt des Arbeitnehmers in den ...

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; BetrAVG § ... 1 Ablösung; ; MTV der Techniker Krankenkasse (TKT) § 30; ; MTV der Techniker Krankenkasse (TKT) Anlage 6a; ; Änderungstarifvertrag Nr. 01/02 zum TKT (ÄTV 02); ; Vereinbarung zum Änderungstarifvertrag Nr. 01/02 zum TKT (ÄTV 03)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertrauensschutz und Verhältnismäßigkeit bei tarifvertraglichen Eingriffen in Versorgungsanwartschaften - wirksame Eingrenzung einer Überversorgung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Umfang zulässiger Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 115, 304
  • MDR 2006, 523
  • NZA 2006, 335
  • BB 2006, 1692
  • DB 2006, 166
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 24.08.1993 - 3 AZR 313/93
    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05
    Eine derartige Klausel gilt auch über den Eintritt des Arbeitnehmers in den Ruhestand hinaus (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B I 2 b der Gründe).

    Da der Arbeitgeber Ruhestandsleistungen nach einheitlichen Regeln erbringen will, steht eine betriebliche Altersversorgung, die sich nach tarifvertraglichen Vorschriften regelt, auch unter dem Vorbehalt einer Änderung des Tarifvertrages (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO).

    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) und der nach § 30 TKT Beurlaubten haben.

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (Senat 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 10, zu B II 2 der Gründe).

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 515/99

    Angleichung der Beurlaubungsbezüge und des Weihnachtsgeldes an

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05
    Auf Grund der vertraglichen Verweisung kommt es nicht darauf an, inwieweit die Tarifvertragsparteien Regelungsmacht für die Rechtsverhältnisse der Betriebsrentner (vgl. dazu Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu II der Gründe; 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - aaO, zu B I 2 c der Gründe) und der nach § 30 TKT Beurlaubten haben.

    Die Anlage 6a TKT ist für die Betriebsrentner durch die späteren und damit nach der Zeitkollisionsregel vorgehenden (vgl. ua. Senat 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III der Gründe) ÄTV 02 und ÄTV 03 dahin gehend modifiziert worden, dass lediglich eine Erhöhung der laufenden Leistungen einschließlich des Weihnachtsgeldes um 2, 16 % unter Verzicht auf eine Anrechnung der aktuellen Rentenerhöhung stattfindet.

    Diese können zB in der Eindämmung von Überversorgungen, veränderten Gerechtigkeitsvorstellungen der Tarifvertragsparteien oder Veränderungen im Sozialversicherungsrecht bestehen (BAG 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

  • BAG, 25.05.2004 - 3 AZR 123/03

    Abbau einer tariflichen Überversorgung im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05
    Dieses Schema kann nicht unbesehen auf Tarifverträge angewandt werden (Senat 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 -ZTR 2005, 263, zu B I 4 b bb (2) der Gründe).

    Für sie ist der Abbau einer Überversorgung - auch einer planmäßigen - nicht nur gerechtfertigt, sondern rechtlich geboten (vgl. Senat 25. Mai 2004 - 3 AZR 123/03 - ZTR 2005, 263, zu B I 4 b bb (3) der Gründe).

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05
    Das vom Senat für die Überprüfung von Eingriffen in Versorgungsanwartschaften entwickelte dreistufige Prüfungsschema (ständige Rechtsprechung seit 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 66 ff.) kann nicht unbesehen auf Tarifverträge angewandt werden.

    a) Der Senat hat für die materielle Überprüfung von Eingriffen in Versorgungsanwartschaften ein dreistufiges Prüfungsschema entwickelt (ständige Rechtsprechung seit 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57, 66 ff.).

  • BAG, 21.01.1992 - 3 AZR 21/91

    Insolvenz nach verschlechternder Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05
    Da der Arbeitgeber bei Vorliegen einer Versorgungsordnung ein großes Interesse an der Gleichbehandlung seiner Versorgungsberechtigten hat, ist die Zusage einer vom System abgekoppelten Versorgung die Ausnahme und muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden (Senat 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 9, zu B I 2 a der Gründe; 21. Januar 1992 - 3 AZR 21/91 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 8, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05
    Hinsichtlich des Prüfmaßstabes macht es keinen Unterschied, auf welche Rechtsgrundlage die Anwendung des Gleichheitssatzes gestützt wird (vgl. BAG 27. Mai 2004 - 6 AZR 129/03 - AP TVG § 1 Gleichbehandlung Nr. 5 = EzA GG Art. 3 Nr. 101, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 2 und 3 der Gründe).
  • BAG, 14.06.1983 - 3 AZR 565/81

    Zahlung einer Energiebeihilfe anstelle früher bezogener Hausbrandkohle -

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05
    b) Ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz liegt nicht allein deshalb vor, weil - wie hier - die Verbesserungen für die aktiven Arbeitnehmer nicht auf die Rentner erstreckt werden (vgl. Senat 14. Juni 1983 - 3 AZR 565/81 - BAGE 44, 61, zu III 3 a der Gründe).
  • BAG, 17.10.2000 - 3 AZR 69/99

    Versorgungsschaden durch Verletzung der Hinweispflicht

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05
    Dagegen ist die Auslegung typisierter Erklärungen, die nach objektiven, vom Einzelfall unabhängigen Kriterien zu erfolgen hat, im Revisionsverfahren uneingeschränkt nachprüfbar (BAG 17. Oktober 2000 - 3 AZR 69/99 - AP BetrAVG § 1 Zusatzversorgungskassen Nr. 56 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 71, zu B I 1 der Gründe).
  • BAG, 20.08.2002 - 3 AZR 14/01

    Abbau einer tariflichen Überversorgung

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05
    Da der Arbeitgeber bei Vorliegen einer Versorgungsordnung ein großes Interesse an der Gleichbehandlung seiner Versorgungsberechtigten hat, ist die Zusage einer vom System abgekoppelten Versorgung die Ausnahme und muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden (Senat 20. August 2002 - 3 AZR 14/01 - AP BetrAVG § 1 Überversorgung Nr. 9, zu B I 2 a der Gründe; 21. Januar 1992 - 3 AZR 21/91 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 24 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 8, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 22.02.2000 - 3 AZR 108/99

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 14/05
    Bei nichttypisierten Individualvereinbarungen prüft das Revisionsgericht nur, ob das Landesarbeitsgericht gegen allgemeine Denkgesetze, Erfahrungssätze, gesetzliche Auslegungsregeln oder Verfahrensvorschriften verstoßen oder wesentliche Umstände unberücksichtigt gelassen hat (BAG 22. Februar 2000 - 3 AZR 108/99 - AP BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 14 = EzA BetrAVG § 1 Beamtenversorgung Nr. 4, zu I 1 a der Gründe).
  • BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 431/02

    Zusatzversorgung im Bäckerhandwerk

  • BAG, 27.01.1982 - 4 AZR 435/79

    Kassierer - Einfacher Kassenverkehr - Eingruppierung - Überwiegende Tätigkeit -

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 82/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 19.10.2004 - 9 AZR 411/03

    Dauerrechtsverhältnis als arbeitnehmerähnliche Person

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 562/00

    Freistellungsrecht des Arbeitgebers - Berufsausübungsfreiheit - Tarifautonomie

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 518/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 150/05

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 433/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 146/03

    Altersteilzeit - "Störfall" - Blockmodell

  • BVerfG, 05.08.1998 - 1 BvR 2250/95

    Verfassungsmäßigkeit der durch BGBEG Art 231 § 8 S 2 bewirkten Heilung bei

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 487/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 557/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • LAG Hamburg, 15.11.2004 - 8 Sa 105/03

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 72/05

    Abbau einer Überversorgung durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 549/04

    Eingriffe in Betriebsrenten durch Tarifvertrag

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 554/04
  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auf tarifvertragliche Änderungen ist es nicht übertragbar (vgl. BAGE 115, 304, 313 f.; BAG NZA 2006, 1285, 1288).

    Diese Einschränkung rechtfertigt sich daraus, dass die Tarifautonomie als Teil der Koalitionsfreiheit durch Art. 9 Abs. 3 GG geschützt ist (vgl. BAGE 115, 304, 313 f.; BVerfGE 103, 293, 304).

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 255/05

    Anpassung laufender Betriebsrente durch Tarifvertrag

    Der Arbeitgeber wolle "im Zweifel" die betriebliche Altersversorgung nach einheitlichen Regeln erbringen (vgl. BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 1 der Gründe).

    Fragen der Normenwirkung des Tarifvertrages hinsichtlich der Rechtsverhältnisse ausgeschiedener Arbeitnehmer stellen sich auf Grund dieser vertraglichen Regelung nicht mehr (vgl. dazu BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu I 1 der Gründe).

    Zum anderen ist es nicht auf tarifvertragliche Regelungen übertragbar (vgl. zu beiden Punkten Senat 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 der Gründe; zum letzten Punkt BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe).

    Allerdings sind die Tarifvertragsparteien - ebenso wie der Gesetzgeber - an die aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) folgenden Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit gebunden (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 478/04 - AP BetrAVG § 2 Nr. 49, zu III 2 a der Gründe; 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B II 1 a der Gründe; 20. Februar 2001 - 3 AZR 515/99 - EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 27, zu III 1 a, b der Gründe).

    Damit diente der TV-VZ 2003 auch der Klarstellung einer unklaren Rechtslage, so dass ohnehin kein Vertrauen entstehen konnte (vgl. BVerfG 5. August 1998 - 1 BvR 2250/95 - WM 1998, 2025, zu II 2 a aa (1) der Gründe; Senat 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47 = EzA BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu B I 2 a bb der Gründe).

  • LAG Hamm, 02.07.2019 - 9 Sa 1173/17

    Ibbenbürener Steinkohlenbergbau; Hausbrandkohlen; Umstellung der

    Nach dem Ablösungsprinzip findet wegen des gleichen Rangs der Tarifverträge zueinander kein Günstigkeitsvergleich zwischen den bisherigen und den ablösenden Regelungen statt (BAG 31. Juli 2018 - 3 AZR 731/16 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 40 Rn. 40 zu II. 3. a) der Gründe; BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 42; 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - NZA 2006, 335, 337 Rn. 19; BAG 28. Mai 1997 - 4 AZR 545/95 - AP TVG § 4 Nachwirkung Nr. 27) .

    Die Gerichte haben sie nur daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 43; BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47) .

    Wird nicht in den erdienten Besitzstand einer Versorgungsanwartschaft eingegriffen und sind die mit der Änderung verbundenen Nachteile für die Arbeitnehmer nicht schwerwiegend, so reichen sachliche Gründe aus (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 45; BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47) .

    Die Gerichte haben sie jedoch daraufhin zu überprüfen, ob sie gegen das Grundgesetz oder anderes höherrangiges Recht verstoßen (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 43; BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47) .

    Wird nicht in den erdienten Besitzstand einer Versorgungsanwartschaft eingegriffen und sind die mit der Änderung verbundenen Nachteile für die Arbeitnehmer nicht schwerwiegend, so reichen sachliche Gründe aus (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 Rn. 45; BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 47) .Damit ist den Tarifparteien gerade kein Eingriff in den erdienten Besitzstand erlaubt, vielmehr lediglich insoweit eine Beeinträchtigung der individuellen Versorgungsanwartschaften zulässig, wie sich aus der notwendig pauschalierenden Betrachtungsweise und Regelungstechnik mittels Tarifverträgen im Rahmen kollektiver Gestaltung Abweichungen ergeben.

    Wird nicht in den erdienten Besitzstand einer Versorgungsanwartschaft eingegriffen und sind die mit der Änderung verbundenen Nachteile für die Arbeitnehmer nicht schwerwiegend, so reichen sachliche Gründe aus (BAG 18. September 2012 - 3 AZR 382/10 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 56 zu B II 2 b der Gründe, Rn. 45; BAG 28. Juli 2005 - 3 AZR 14/05 - NZA 2006, 335, 339 Rn. 37 ).

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