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   BAG, 25.02.1975 - 3 AZR 148/74   

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BAG, 25.02.1975 - 3 AZR 148/74 (https://dejure.org/1975,667)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1975 - 3 AZR 148/74 (https://dejure.org/1975,667)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1975 - 3 AZR 148/74 (https://dejure.org/1975,667)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Auskunftspflicht - Früherer Arbeitnehmer - Angaben über neues Erwerbseinkommen - Selbständige unternehmerische Betätigung - Einkommensteuerbescheid - Einsicht in die Bilanz

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot, Umfang der Auskunftspflicht des Entschädigungsberechtigten bei Einkünften aus selbständiger unternehmerischer Tätigkeit, Auskunftsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242 § 611; HGB § 74c Abs. 2
    Handlungsgehilfe: Umfang des Auskunftsanspruchs gegenüber dem früheren Arbeitgeber

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1975, 1246
  • NJW 1975, 1247
  • DB 1975, 936
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 27.03.1974 - 5 AZR 258/73

    Anrechnung anderweitigen Erwerbs im Annahmeverzug

    Auszug aus BAG, 25.02.1975 - 3 AZR 148/74
    Insofern bestehen Bedenken, weil es die nach § 242 BGB zu bemessende Auskunftspflicht überschreiten kann, wenn der frühere Arbeitnehmer mit der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung seine gesamte geschäftliche Lage offenlegen müßte, obgleich es im Rahmen des § 7 c HGB nur auf das Geschäftsergebnis ankommt (zur Bedeutung und zum Zweck der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung vgl. Schlegelberger-Hildebrandt-Steckhan, HGB, 5. Aufl., § 39 Anm. 6, 8 - 12; Mellerowicz in Groß-Kommentar zum AktG, Bd. II, 3. Aufl., § 148 Anm. 1 und § 157 Anm. 1; vgl. ferner das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des Fünften Senats vom 27. März 1974- - 5 AZR 258/73 - Cdemnächst] AP Nr. 15 zu § 24-2 BGB Auskunftspflicht [zu IV 2 der Gründe]).
  • LAG Hamm, 28.01.1974 - 2 Sa 832/73

    Ehemaliger Arbeitnehmer ist nicht gegenüber seinem früheren Arbeitgeber zur

    Auszug aus BAG, 25.02.1975 - 3 AZR 148/74
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 28. Januar 1974- - 2 Sa 832/73 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.02.2019 - 10 AZR 340/18

    Karenzentschädigung - Auskunft - Gewinnanrechnung

    Bietet der Arbeitnehmer, der im Karenzzeitraum Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hat, zum Nachweis die Vorlage des Einkommensteuerbescheids an, muss sich der Arbeitgeber damit grundsätzlich zufriedengeben (BAG 25. Februar 1975 - 3 AZR 148/74 - zu II 2 der Gründe) .

    Das Urteil des Dritten Senats vom 25. Februar 1975 (- 3 AZR 148/74 - zu II 2 der Gründe) , auf das sich der Kläger in diesem Zusammenhang beruft, steht dem nicht entgegen.

  • LAG Düsseldorf, 21.09.2015 - 9 Sa 152/15

    Umfang der Auskunftspflicht des Arbeitnehmers hinsichtlich erhaltener Vergütungen

    Welchen Umfang diese Auskunftspflicht erreicht, richtet sich nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, der die erkennende Kammer folgt, nach § 242 BGB, also nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (BAG v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85, juris; BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris).

    Hat der Entschädigungspflichtige Zweifel daran, ob die Angaben zutreffen, so kann er in aller Regel von dem Auskunftspflichtigen verlangen, dass er seine Angaben belegt (BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris).

    Ihre Vorlage ist auch zumutbar und leicht durchzuführen; schützenswerte Belange des ohnehin zur Offenbarung seines Einkommens verpflichteten Entschädigungsberechtigten werden dadurch in der Regel nicht berührt (BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris).

    Insofern bestünden Bedenken, weil es die nach § 242 BGB zu bemessende Auskunftspflicht überschreiten könne, wenn der frühere Arbeitnehmer mit der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung seine gesamte geschäftliche Lage offenlegen müsste, obgleich es im Rahmen des § 74 c HGB nur auf das Geschäftsergebnis ankommt (BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris).

    Das ist von besonderer praktischer Bedeutung, wenn es um Angaben über Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit geht (BAG v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85, juris; BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris; BAG v. 07.07.1960 - 5 AZR 61/59, juris; BAG v. 25.06.1964 - 2 AZR 135/63, juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 5 Sa 38/17

    Karenzentschädigung, Wettbewerbsverbot, nachvertraglich, Einkommen,

    Ein Arbeitnehmer genügt im Rahmen seiner Auskunftspflicht nach § 74c Abs. 2 HGB der Verpflichtung zum Nachweis der behaupteten Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, wenn er den maßgeblichen Einkommenssteuerbescheid vorlegt (BAG, Urt. v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74 -, Rn. 15, juris; BAG Urt. v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85 -, Rn. 37, juris).

    Der Umfang der Auskunftspflicht ist in § 74 c Abs. 2 HGB gesetzlich nicht vorgegeben und richtet sich somit nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB und hängt damit von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab (BAG, Urt. v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85 -, juris; BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74 -, juris; vgl. BAG Urt. v. 29.07.1993 - 2 AZR 110/93 -, Rn. 35, juris; LAG Düsseldorf, Urt. v. 21.09.2015 - 9 Sa 152/15 -, Rn. 116 ff., juris).

    Sofern der Arbeitgeber Zweifel an den erteilten Auskünften hat, kann er in aller Regel von dem Arbeitnehmer verlangen, dass dieser seine Angaben belegt (BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74 -, juris).

    Sofern der Arbeitnehmer seine Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit erzielt, bilden in aller Regel die entsprechenden Gehalts- oder Lohnabrechnungen sowie die Eintragungen in der Lohnsteuerbescheinigung eine verlässliche Grundlage zum Beleg der erteilten Auskünfte (BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris).

    Deshalb genügt der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Auskunftspflicht nach § 74 c Abs. 2 HGB seiner Verpflichtung zum Nachweis der behaupteten Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, wenn er den maßgeblichen Einkommenssteuerbescheid vorlegt (BAG, Urt. v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74 -, Rn. 15, juris; BAG, Urt. v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85 -, Rn. 37, juris).

  • BAG, 02.06.1987 - 3 AZR 626/85

    Arbeitslosengeld - Anrechnung - Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot -

    Das ist von besonderer praktischer Bedeutung, wenn es um Angaben über Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit geht (BAG Urteil vom 25. Februar 1975 - 3 AZR 148/74 - AP Nr. 6 zu § 74 c HGB, zu I und II 2 der Gründe mit Anmerkung von Moritz; BAG Urteil vom 7. Juli 1960 - 5 AZR 61/59 - AP Nr. 2 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 25. Juni 1964 - 2 AZR 135/63 - AP Nr. 3 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).

    Auch insoweit gelten die Grundsätze von Treu und Glauben, ohne daß sich feste Regeln aufstellen ließen (Urteil des Senats vom 25. Februar 1975 - 3 AZR 148/74 - AP Nr. 6 zu § 74 c HGB, zu II 2 der Gründe, mit Anmerkung von Moritz).

    Auf die Möglichkeit, den Steuerbescheid vorzulegen, hat der Senat in seinem Urteil vom 25. Februar 1975 (aaO, zu II 2 der Gründe) bereits hingewiesen.

  • LAG Köln, 13.09.2022 - 4 Sa 416/21

    Anspruch auf Karenzentschädigung; Keine Anrechnung anderweitigen Erwerbs bei

    Bietet der Arbeitnehmer, der im Karenzzeitraum Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt hat, zum Nachweis die Vorlage des Einkommensteuerbescheids an, muss sich der Arbeitgeber damit grundsätzlich zufriedengeben (BAG 25. Februar 1975 - 3 AZR 148/74 - zu II 2 der Gründe).

    Sofern der Arbeitnehmer seine Einkünfte aus unselbstständiger Tätigkeit erzielt, bilden in aller Regel die entsprechenden Gehalts- oder Lohnabrechnungen sowie die Eintragungen in der Lohnsteuerbescheinigung eine verlässliche Grundlage zum Beleg der erteilten Auskünfte (BAG v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, juris).

    Deshalb genügt der Arbeitnehmer im Rahmen seiner Auskunftspflicht nach § 74 c Abs. 2 HGB seiner Verpflichtung zum Nachweis der behaupteten Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, wenn er den maßgeblichen Einkommenssteuerbescheid vorlegt (BAG, Urt. v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74 -, Rn. 15, juris; BAG, Urt. v. 02.06.1987 - 3 AZR 626/85 -, Rn. 37, juris).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2019 - 11 Sa 1573/19

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung

    Hat der Entschädigungspflichtige Zweifel daran, ob die Angaben zutreffen, so kann er in aller Regel von dem Auskunftspflichtigen verlangen, dass er seine Angaben belegt (BAG, Urteil vom 25. Februar 1975 - 3 AZR 148/74 - juris).

    Ihre Vorlage ist auch zumutbar und leicht durchzuführen; schützenswerte Belange des ohnehin zur Offenbarung seines Einkommens verpflichteten Entschädigungsberechtigten werden dadurch in der Regel nicht berührt (BAG, Urteil vom 25. Februar 1975 - 3 AZR 148/74 - a. a. O.).

  • BAG, 21.06.2011 - 9 AZR 820/09

    Arbeitnehmerähnliche Person - soziale Schutzbedürftigkeit

    Auch der von der Revision aufgezeigte Vergleich mit der Berücksichtigung anderweitiger Erträge der Arbeitskraft im Falle des § 74c HGB spricht für ein derartiges Schutzverständnis (vgl. etwa BAG 2. Juni 1987 - 3 AZR 626/85 - zu III 1 a der Gründe, BAGE 55, 309; 25. Februar 1975 - 3 AZR 148/74 - zu II 2 der Gründe, AP HGB § 74c Nr. 6 = EzA HGB § 74c Nr. 15) .
  • OLG Hamm, 20.11.2017 - 8 U 16/17

    Urkundenprozess; Vergütung; Dienstvertrag; Annahmeverzug; Wiederholungskündigung;

    Im Rahmen abhängiger Beschäftigungsverhältnisse stellen Gehaltsabrechnungen in der Regel eine verlässliche Grundlage dar (vgl. BAG, Urt. v. 25.02.1975 - 3 AZR 148/74, AP HGB § 74c Nr. 6, beck-online).
  • OLG Hamm, 08.12.1994 - 28 U 55/94

    Wirksamkeit von Honorarvereinbarungen eines Anwalts; Sittenwidrigkeit von

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht für den Fall, daß der Dienstverpflichtete ein anderweitiges Einkommen aus selbständiger unternehmerischer Tätigkeit bezieht, ausgeführt, daß er dann dem Auskunftsanspruch genügt, wenn er die Vorlage seines Einkommensteuerbescheides anbietet, wohingegen grundsätzlich Einsicht in die Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung nicht verlangt werden kann (BAG NJW 1975, 1247 [BAG 25.02.1975 - 3 AZR 148/74] f; vgl. auch Staudinger-Richardi, a.a.O. Rdn. 158; MünchKomm-Schaub a.a.O. Rdn. 65).
  • BAG, 13.11.1975 - 3 AZR 38/75

    Wettbewerbsverbot: Aufnahme bzw. Unterlassen einer selbständigen Tätigkeit

    Außerdem hätte die Beklagte bei Zweifeln verlangen können, daß die Klägerin ihr Einkommen durch ihren Einkommensteuerbescheid belegte (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 25. Februar 1975 3 AZR 148/74 - [demnächst] AP Nr. 6 zu § 74 c HGB).
  • LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 17 Sa 1453/08

    Verzugslohnansprüche gegen Betriebsveräußerin bei Widerspruch gegen Übergang des

  • LAG Berlin, 26.03.1999 - 6 Sa 91/98

    Nebenpflichten: Auskunft des Arbeitnehmers über anderweitigen Arbeitsverdienst

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