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   BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91   

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BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91 (https://dejure.org/1992,1310)
BAG, Entscheidung vom 10.03.1992 - 3 AZR 153/91 (https://dejure.org/1992,1310)
BAG, Entscheidung vom 10. März 1992 - 3 AZR 153/91 (https://dejure.org/1992,1310)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betriebliche Altersversorgung in Form einer Direktversicherung - Arbeitgeber als Versicherungsnehmer einer Direktversicherung - Abschluss einer Direktversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers - Übergangsversorgung für das Bordpersonal der LTU - Verfassungsmäßigkeit ...

  • archive.org
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 17
    VN der Direktversicherung ist der Arbeitgeber L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lebensversicherung für eine Übergangszeit.

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1 Abs. 1 und 2 Satz 1, § 17 Abs. 3 Satz 3; GG Art. 12; BGB § 622 Abs. 5; Tarifvertrag Übergangsversorgung für das Bordpersonal der LTU vom 22.9.1986
    Betriebliche Altersversorgung: Keine Direktversicherung bei Abschluß des Versicherungsvertrags durch den Arbeitnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 25
  • VersR 1993, 467
  • BB 1992, 2008
  • DB 1993, 490
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 26.04.1988 - 3 AZR 411/86

    Versicherungspflicht bezüglich vorzeitiger Kündigung durch den Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91
    Das ist ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG, zu I 1a der Gründe, m.w.N.; zuletzt Urteil vom 26. Juni 1990, BAGE 65, 215, 219 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I 1 der Gründe).

    Diese Voraussetzungen erfüllt ein Übergangsgeld in der Regel nicht, das für den Verlust eines Arbeitsplatzes "übergangsweise" bis zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder zur Erleichterung des Übergangs in den Ruhestand gezahlt wird (vgl. BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 3 AZR 748/79 - AP Nr. 188 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 -, aaO, zu I 1b der Gründe).

  • BAG, 24.01.1963 - 5 AZR 100/62

    Verfassungsmäßigkeit von Rückzahlungsklauseln bezüglich Ausbildungskosten

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind tarifvertragliche Regelungen, die zu einer faktischen Einschränkung des Kündigungsrechts des Arbeitnehmers führen, nur dann als zulässig anzusehen, wenn sie bei Abwägung aller Einzelumstände dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar sind und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprechen (BAGE 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG; BAG Urteil vom 24. Januar 1963 - 5 AZR 100/62 - AP Nr. 29 zu Art. 12 GG; BAGE 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 26.06.1990 - 3 AZR 641/88

    Betriebliche Altersversorgung: Merkmale - Direktversicherung - Missbrauch

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91
    Das ist ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG, zu I 1a der Gründe, m.w.N.; zuletzt Urteil vom 26. Juni 1990, BAGE 65, 215, 219 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 262/85

    Umfang der Tarifautonomie - Wirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze für

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91
    Die tarifvertragliche Altersgrenze für das Flugpersonal hat das Bundesarbeitsgericht gerade auch im Hinblick auf die ausreichende Versorgungsregelung gebilligt (BAG Urteil vom 6. März 1986 - 2 AZR 262/85 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Altersgrenze).
  • BAG, 29.06.1962 - 1 AZR 343/61

    Grundrecht - Abwehrrecht - Arbeitsplatzwahl

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind tarifvertragliche Regelungen, die zu einer faktischen Einschränkung des Kündigungsrechts des Arbeitnehmers führen, nur dann als zulässig anzusehen, wenn sie bei Abwägung aller Einzelumstände dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar sind und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprechen (BAGE 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG; BAG Urteil vom 24. Januar 1963 - 5 AZR 100/62 - AP Nr. 29 zu Art. 12 GG; BAGE 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 05.02.1981 - 3 AZR 748/79

    Übergangsgeld - Abkehrgeld - Fischereihafen-Betriebsgesellschaft mbH -

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91
    Diese Voraussetzungen erfüllt ein Übergangsgeld in der Regel nicht, das für den Verlust eines Arbeitsplatzes "übergangsweise" bis zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder zur Erleichterung des Übergangs in den Ruhestand gezahlt wird (vgl. BAG Urteil vom 5. Februar 1981 - 3 AZR 748/79 - AP Nr. 188 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu I der Gründe; BAG Urteil vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 -, aaO, zu I 1b der Gründe).
  • BAG, 30.01.1970 - 3 AZR 44/68

    Verdrängung einer Ruhegeldordnung durch spätere Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91
    Die Gerichte für Arbeitssachen überprüfen Tarifverträge nur, ob sie gegen höherrangiges Recht, also die Verfassung, zwingendes Gesetzesrecht, die guten Sitten oder tragende Grundsätze des Arbeitsrechts vorstoßen (vgl. BAGE 22, 252, 266 f. = AP Nr. 142 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B IV 3b der Gründe).
  • BAG, 27.07.1972 - 5 AZR 141/72

    Stammarbeiter - Treueprämie - Gratifikation

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind tarifvertragliche Regelungen, die zu einer faktischen Einschränkung des Kündigungsrechts des Arbeitnehmers führen, nur dann als zulässig anzusehen, wenn sie bei Abwägung aller Einzelumstände dem Arbeitnehmer nach Treu und Glauben zumutbar sind und vom Standpunkt eines verständigen Betrachters aus einem begründeten und zu billigenden Interesse des Arbeitgebers entsprechen (BAGE 13, 168 = AP Nr. 25 zu Art. 12 GG; BAG Urteil vom 24. Januar 1963 - 5 AZR 100/62 - AP Nr. 29 zu Art. 12 GG; BAGE 24, 377 = AP Nr. 75 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 30.10.1980 - 3 AZR 805/79

    Betriebsrenten - Gewinnbeteiligung - Betriebliche Altersversorgung - Gutschrift -

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91
    Das ist ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG, zu I 1a der Gründe, m.w.N.; zuletzt Urteil vom 26. Juni 1990, BAGE 65, 215, 219 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 20.07.1993 - 3 AZR 52/93

    Versorgung von Außendienstmitarbeitern; Gleichbehandlung

    Auszug aus BAG, 10.03.1992 - 3 AZR 153/91
    Das ist ständige Rechtsprechung des Senats (vgl. BAGE 34, 242, 245 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG, zu I 1 der Gründe; Urteil des Senats vom 26. April 1988 - 3 AZR 411/86 - AP Nr. 45 zu § 7 BetrAVG, zu I 1a der Gründe, m.w.N.; zuletzt Urteil vom 26. Juni 1990, BAGE 65, 215, 219 = AP Nr. 11 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, zu I 1 der Gründe).
  • BAG, 28.07.1987 - 3 AZR 694/85

    Dienstunfähigkeit oder Erreichen der Altersgrenze als Voraussetzung für den

  • BSG, 20.07.2017 - B 12 KR 12/15 R

    Krankenversicherung - Beitragspflicht - betriebliches Ruhegeld - Leistungen eines

    c) Zur Abgrenzung solcher "Überbrückungsgelder", "Überbrückungshilfen", "Übergangsleistungen" usw, die nicht der Beitragsbemessung in der GKV zugrunde zu legen sind, von Leistungen des Arbeitgebers, die der betrieblichen Altersversorgung zuzurechnen sind, hat sich der Senat an der Rechtsprechung des BAG orientiert (BSG Urteile vom 29.7.2015 - B 12 KR 4/14 R - SozR 4-2500 § 229 Nr. 19 RdNr 21 ff und - B 12 KR 18/14 R - Juris RdNr 19 ff) , das in ständiger Rechtsprechung unabhängig von den subjektiven Vorstellungen und Beweggründen der Arbeitsvertragsparteien auf den objektiven Inhalt der Leistung blickt und vor allem dem vereinbarten Leistungsbeginn große Bedeutung beimisst (vgl BAG Urteil vom 28.10.2008 - 3 AZR 317/07 - BAGE 128, 199 RdNr 24, unter Hinweis auf BAG Urteil vom 18.3.2003 - 3 AZR 315/02 - DB 2004, 1624; BAG Urteil vom 3.11.1998 - 3 AZR 454/97 - BAGE 90, 120, 123 f und BAG Urteil vom 10.3.1992 - 3 AZR 153/91 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, jeweils mwN).

    Allerdings lässt sich kein fester Zeitpunkt ermitteln, von dem an eine betriebliche Altersversorgung überhaupt nur in Betracht kommt, weil die Wahl einer niedrigeren Altersgrenze wegen besonderer Beanspruchungen der Berufsgruppe auch auf sachlichen Gründen beruhen kann (BSG, aaO, RdNr 21 bzw Juris RdNr 19, jeweils unter Hinweis auf LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris , SG Hannover Urteil vom 20.7.1999 - S 11 KR 114/98 - Juris sowie BAG Urteil vom 10.3.1992 - 3 AZR 153/91 - AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung ) .

  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 4/14 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder - keine

    Die in Aussicht gestellten Übergangsbezüge sind auch nicht deshalb zur Alterssicherung bestimmt, weil die Wahl einer niedrigeren Altersgrenze wegen besonderer Beanspruchungen der Berufsgruppe, der die Klägerin angehört, ausnahmsweise auf sachlichen Gründen beruht (vgl hierzu - bei Flugbegleitern - LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris und - bei Seeleuten - SG Hannover Urteil vom 20.7.1999 - S 11 KR 114/98 - Juris, jeweils unter Hinweis auf BAG AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung) .
  • BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 18/14 R

    Krankenversicherung - keine Beitragspflicht von gewährtem Überbrückungsgeld nach

    b) Für die Abgrenzung betrieblicher Altersversorgung im Sinne des Betriebsrentenrechts von (bloßen) "Überbrückungsgeldern", "Überbrückungshilfen", "Übergangsleistungen" usw, misst das BAG in ständiger Rechtsprechung vor allem dem vereinbarten Leistungsbeginn große Bedeutung zu (vgl zuletzt BAGE 128, 199 RdNr 24, unter Hinweis auf BAG DB 2004, 1624; BAGE 90, 120, 123 f und BAG AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung, jeweils mwN).

    Das in Aussicht gestellte Überbrückungsgeld ist auch nicht deshalb zur Alterssicherung bestimmt, weil die Wahl einer niedrigeren Altersgrenze wegen besonderer Beanspruchungen der Berufsgruppe, der der Kläger angehört, ausnahmsweise auf sachlichen Gründen beruht (vgl hierzu - bei Flugbegleitern - LSG Berlin Urteil vom 22.10.2003 - L 9 KR 410/01 - Juris und - bei Seeleuten - SG Hannover Urteil vom 20.7.1999 - S 11 KR 114/98 - Juris, jeweils unter Hinweis auf BAG AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Lebensversicherung) .

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