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BAG, 18.04.1969 - 3 AZR 154/68 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vorvertrag - Wettbewerbsvereinbarung - Karenzentschädigung - Fortkommensbeschwer
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 02.02.1968 - 2 Sa 604/67
- BAG, 18.04.1969 - 3 AZR 154/68
Papierfundstellen
- BB 1969, 1351
- DB 1969, 1751
Wird zitiert von ... (8)
- BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 130/18
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und Vorvertrag - Auslegung - …
aa) Auf ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot gerichtete Vorverträge sind aufgrund der Vertragsfreiheit grundsätzlich zulässig (…BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 14, BAGE 135, 116; vgl. auch bereits 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - zu 1 und 2 der Gründe;… Bauer/Diller Wettbewerbsverbote 8. Aufl. Rn. 488;… Schaub ArbR-HdB/Vogelsang 17. Aufl. § 55 Rn. 29;… BeckOGK/Fehrenbach Stand 1. Dezember 2018 § 307 BGB Wettbewerbsverbotsklausel Rn. 78 ) .(1) Eine unbillige Erschwerung des Fortkommens iSv. § 74a Abs. 1 Satz 2 HGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Arbeitgeber auch noch nach Erklärung einer Kündigung des Arbeitsvertrags durch eine Partei oder nach Abschluss eines Aufhebungsvertrags ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot verlangen kann (…BAG 14. Juli 2010 - 10 AZR 291/09 - Rn. 14 f., BAGE 135, 116; 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - zu 2 der Gründe) .
Würde sich der betroffene Arbeitnehmer entscheiden, zu seinem bisherigen Arbeitgeber in Konkurrenz zu treten, müsste er damit rechnen, dass der alte Arbeitgeber unter Berufung auf den Vorvertrag von ihm den Abschluss eines Wettbewerbsverbots verlangt (BAG 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - zu 2 der Gründe;… Bauer/Diller aaO;… Buchner Wettbewerbsverbote während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 2. Aufl. C213; Laskawy NZA 2012, 1011, 1016) .
- BAG, 14.07.2010 - 10 AZR 291/09
Wettbewerbsverbot - Vorvertrag
Das Bundesarbeitsgericht hat eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers darin gesehen, dass die Verpflichtungen bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses ungewiss bleiben, und deshalb auf Unverbindlichkeit eines entsprechenden Vorvertrags für den Arbeitnehmer erkannt (BAG 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - zu 2 der Gründe, AP GewO § 133f Nr. 22). - LAG Düsseldorf, 10.01.2018 - 7 Sa 185/17
Wirksamkeit eines Vorvertrages auf Eingehung eines nachvertraglichen …
Einen unverbindlichen Vorvertrag hat das Bundesarbeitsgericht in einem Fall angenommen, in dem der Arbeitgeber sich vorbehalten hatte, von dem Vorvertrag noch Gebrauch machen zu können, wenn eine der beiden Seiten bereits eine Kündigung ausgesprochen hat (vgl. BAG, Urteil vom 18.04.1969, 3 AZR 154/68, zitiert nach juris).
- LAG Hamburg, 12.01.2009 - 8 Sa 35/08
Karenzentschädigung - Wettbewerbsverbot
Auch die Rechtsprechung des BAG zur Unverbindlichkeit von Vorverträgen mit Blick auf nachvertragliche Wettbewerbsverbote vom 18.04.1969 (3 AZR 154/68 - WM 1969, 1246) sei in diesem Zusammenhang durch das Arbeitsgericht unberücksichtigt gelassen worden.bb) Entgegen der Auffassung des Klägers lässt sich auch aus dem Urteil des BAG vom 18.04.1969 (3 AZR 154/68 - WM 1969, 1246) nicht herleiten, dass aus einer unwirksamen vorvertraglichen Abrede der Parteien stets die Unverbindlichkeit der gesamten Regelung sowie die Entstehung eines Wahlrecht des Arbeitnehmers folgen muss.
- BGH, 03.11.2011 - IX ZR 85/09
Vorliegen einer Gehörsverletzung bei Nichtfolgen der von einer Verfahrenspartei …
3. Oktober 1969 (BB 1969, 1351) besteht nicht. - BAG, 02.05.1970 - 3 AZR 134/69
Wettbewerbsverbot - Wettbewerbsabrede - Karenzentschädigung - Konkurrenzklausel
Es ist deshalb nach § 75 d Satz 2 HGB wegen Umgehung des § 74 Abs. 2 HGB für den Arbeitnehmer unverbindlich (BAGE 2, 258 = AP Nr. 1 zu § 75 a HGB ; BAGE 20, 162 ff. = AP 21 zu § 74 HGB ; vgl. auch Urteil vom 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - AP Nr. 22 zu § 133 f GewO ). - ArbG Wesel, 13.01.2017 - 1 Ca 1510/16
Karenzentschädigung / nachvertragliches Wettbewerbsverbot / Vorvertrag
Das Bundesarbeitsgericht hat eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers darin gesehen, dass die Verpflichtungen bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses ungewiss bleiben, und deshalb auf Unverbindlichkeit eines entsprechenden Vorvertrags für den Arbeitnehmer erkannt (BAG 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - zu 2 der Gründe, AP GewO § 133f Nr. 22). - ArbG Wesel, 13.01.2017 - 1 Ca 1510/15 Das Bundesarbeitsgericht hat eine unbillige Erschwerung des Fortkommens des Arbeitnehmers darin gesehen, dass die Verpflichtungen bis zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses ungewiss bleiben, und deshalb auf Unverbindlichkeit eines entsprechenden Vorvertrags für den Arbeitnehmer erkannt (BAG 18. April 1969 - 3 AZR 154/68 - zu 2 der Gründe, AP GewO § 133f Nr. 22).