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   BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00   

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BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00 (https://dejure.org/2000,852)
BAG, Entscheidung vom 19.12.2000 - 3 AZR 186/00 (https://dejure.org/2000,852)
BAG, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 (https://dejure.org/2000,852)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung; ; BetrAVG § 17 Abs. 3 Satz 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 1; BetrAVG § 17 Abs. 3 S. 3
    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung; Hinterbliebenenversorgung - Beschränkung des Kreises der Anspruchsberechtigten und § 1 Abs. 1 BetrAVG - Auslegung einer Versorgungsordnung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG §§ 1, 17 Abs. 3 Satz 3; GG Art. 6 Abs. 1; BGB §§ 133, 157
    Einschränkung des Anspruchs auf Hinterbliebenenversorgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 1515
  • NZA 2001, 1260
  • FamRZ 2002, 391 (Ls.)
  • VersR 2001, 1309
  • BB 2001, 1690
  • DB 2001, 2303
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hessen, 03.11.1999 - 8 Sa 1808/98

    Versorgungsansprüche von Ehefrau und Kind des Arbeitnehmers wenn Eheschließung

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00
    3 AZR 186/00 8 Sa 1808/98.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 3. November 1999 - 8 Sa 1808/98 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 11.08.1987 - 3 AZR 6/86

    Anspruch auf betriebliche Witwenpension, wenn die Ehe vor dem Tod des

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00
    Dabei kann es insbesondere auch sachgerecht sein, wenn Witwenbezüge nur einer Witwe desjenigen Arbeitnehmers zustehen sollen, welche die Berufsarbeit des Ehemannes durch ihre Fürsorge mitgetragen hat (vgl. BAG 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 2).
  • BAG, 26.08.1997 - 3 AZR 235/96

    Hinterbliebenenversorgung; nachträgliche Spätehenklausel

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00
    In seinem Urteil vom 26. August 1997 (- 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216) hat der Senat noch einmal seinen Standpunkt bekräftigt, daß auch Spätehenklauseln wirksam sind.
  • BAG, 24.06.1998 - 3 AZR 288/97

    Unverfallbarkeit einer Invaliditätsrente

    Auszug aus BAG, 19.12.2000 - 3 AZR 186/00
    Ein Arbeitnehmer, dem Invalidenversorgung zugesagt worden ist, kann deshalb die sich aus dieser Zusage ergebenden Leistungen auch dann - teilweise - in Anspruch nehmen, wenn er im Arbeitsverhältnis eine unverfallbare Versorgungsanwartschaft erworben hat und erst nach seinem vorzeitigen Ausscheiden Invalide geworden ist; eine zusätzliche vertragliche Bedingung, daß Arbeitsverhältnis müsse bei Eintritt der Invalidität noch bestanden haben, ist nichtig (BAG 24. Juni 1998 - 3 AZR 288/97 - BAGE 89, 180, 184 f.).
  • BAG, 04.08.2015 - 3 AZR 137/13

    Spätehenklausel - Gleichbehandlung

    Aus den Urteilen des Senats vom 28. Juli 2005 (- 3 AZR 457/04 - BAGE 115, 317) und vom 19. Dezember 2000 (- 3 AZR 186/00 -) folgt bereits deshalb nichts Abweichendes, weil die dort vom Senat gebilligten Spätehenklauseln nicht am AGG zu messen waren.
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 433/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

    So kann er frühzeitig etwa bestehende Versorgungslücken schließen (vgl. BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu A der Gründe; 28. Juli 1998 - 3 AZR 100/98 - zu A II der Gründe, BAGE 89, 262) .
  • BAG, 02.12.2021 - 3 AZR 212/21

    Betriebliche Altersversorgung - Hinterbliebenenversorgung - Betriebsvereinbarung

    Nach dem gefundenen Ergebnis kommt es nicht auf die vom Landesarbeitsgericht angeführte Rechtsprechung des Senats zu der Frage an, ob die Begrenzung der Hinterbliebenenversorgung auf Ehen, die während des laufenden Arbeitsverhältnisses geschlossen worden sind, mit § 1b Abs. 1 BetrAVG, vereinbar ist (vgl. dazu BAG 15. Oktober 2013 - 3 AZR 653/11 - Rn. 27; 20. April 2010 - 3 AZR 509/08 - Rn. 58, BAGE 134, 89; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe) .
  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

    Diese Bestimmungen schränken vielmehr den Kreis der möglichen Versorgungsberechtigten von vornherein in einer für den Mitarbeiter erkennbare Weise auf Hinterbliebene ein, die bereits während des bestehenden Arbeitsverhältnisses in familiärer Beziehung zum Mitarbeiter standen (BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9).

    Aus dem Grunde ist er grundsätzlich auch berechtigt, die Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen und damit Gruppen von Arbeitnehmern, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, von der Hinterbliebenenversorgung auszuschließen (BAG 19. Februar 2002 - 3 AZR 99/01 - zu II 2 c der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 22 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 10; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9; 11. August 1987 - 3 AZR 6/86 - zu III 1 der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 2; 28. Juli 2005 - 3 AZR 457/04 - zu II 2 a aa der Gründe, BAGE 115, 317).

    Das Ausbleiben eines ursprünglich erhofften Vorteils ist kein rechtlicher Nachteil (vgl. BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - zu B II der Gründe, AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9; 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - zu B II der Gründe, BAGE 86, 216).

  • LAG München, 01.02.2011 - 6 Sa 1078/10

    Hinterbliebenenversorgung

    Mithin ist er grundsätzlich berechtigt, die Versorgung hinterbliebener Ehegatten an zusätzliche Voraussetzungen zu knüpfen (BAG v. 19.12.2000 - 3 AZR 186/00, NZA 2001, 1260; BAG v. 26.8. 1997 - 3 AZR 235/96, NZA 1998, 817; BAG v. 11.8. 1987 - 3 AZR 6/86, NZA 1988, 158; vgl. auch BAG v. 20.4. 2010, a.a.O.).

    Entsprechend kann der Arbeitgeber, wie das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 11.8. 1987, a.a.O; BAG v. 19.12.2000, a.a.O., S. 1262) ausführt, nur diejenige Ehefrau hinterbliebenenversorgungsberechtigt ausstatten, welche die Berufsarbeit des rentenberechtigten Ehemannes durch ihre Fürsorge mitgetragen hatte.

    Diese Umstände erkennt das Bundesarbeitsgericht - worauf er ebenso zutreffend hinweist - als berechtigte und anerkennenswerte Erwägung bei der Ausgestaltung der Hinterbliebenenversorgung an (BAG v. 19.12.2000, a.a.O., S. 1262).

    Demzufolge ist er ebenso berechtigt, die eingeführte Hinterbliebenenversorgung von zusätzlichen Voraussetzungen, wie etwa der Eheschließung vor Ruhestandseintritt, abhängig zu machen und auf diese Weise bestimmte Gruppen von Hinterbliebenen der Arbeitnehmer von dieser Versorgung auszuschließen(BAG 20.4. 2010, a.a.O., unter Rz. 74 [juris]; BAG 19.2. 2002, a.a.O., unter Rz. 24 ff. [juris]; BAG 19.12.2000, a.a.O., unter Rz. 27 [juris]; BAG v. 11.8. 1987, a.a.O., unter Rz. 28 [juris]).

  • BAG, 28.07.2005 - 3 AZR 457/04

    Wirksamkeit einer Spätehenklausel

    Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine Eheschließung durch Einräumung von Ansprüchen zu fördern (BAG 26. August 1997 - 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216, zu B II der Gründe; 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9, zu B II der Gründe).
  • BAG, 19.02.2002 - 3 AZR 99/01

    Hinterbliebenenversorgung - Anspruchsbegrenzung

    Ähnliche Spätehenklauseln waren Gegenstand der Senatsurteile vom 26. August 1997 (- 3 AZR 235/96 - BAGE 86, 216) und vom 19. Dezember 2000 (- 3 AZR 186/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9).
  • BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01

    Mitbestimmung bei Überschreiten der Jahresarbeitszeit

    Bei diesem geht es um die Frage, ob vorübergehend überhaupt weniger oder mehr, als betriebsüblich ist, gearbeitet werden soll und von wem, und ggf. um die Festlegung des Umfangs der von den Arbeitnehmern abweichend vom Üblichen geschuldeten Arbeitsleistung (BAG 19. Dezember 2000 - 3 AZR 186/00 - AP BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 19 = EzA BetrAVG § 1 Hinterbliebenenversorgung Nr. 9 mwN).
  • LAG Düsseldorf, 12.04.2006 - 12 Sa 1660/05
    Die bisherige höchstrichterliche Rechtsprechung hat Altersdifferenzklauseln in der Konstellation akzeptiert, dass die Ehefrau einen Anspruch auf Witwenversorgung nur dann erwirbt, wenn sie nicht mehr als 25 Jahre jünger ist als der Arbeitnehmer (BAG, Urteil vom 19.12.2000, 3 AZR 186/00 DB 2001, 2303, Urteil vom 18.07.1972, 3 AZR 472/71, DB 1972, 2067; vgl. Urteil vom 09.11.1978, 3 AZR 784/77, DB 1979, 410).

    Durch die Zusage einer Hinterbliebenenversorgung soll nach zutreffender Spruchpraxis des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 19.12.2000, 3 AZR 186/00, DB 2001, 23034) der Arbeitnehmer in der Sorge um die finanzielle Lage seiner Hinterbliebenen entlastet werden.

    Des weiteren kann die Versorgungsordnung bestimmen, dass Witwenbezüge nur der Witwe zustehen sollen, die die Berufsarbeit des Ehemannes (Arbeitnehmers) durch ihre Fürsorge über längere Zeit mitgetragen hat (BAG, Urteil vom 19.12.2000, 3 AZR 186/00, DB 2001, 2303).

  • LAG Köln, 14.06.2004 - 2 Sa 259/04

    Witwenrente, betriebliche Altersversorgung, Späteheklausel, Missbauch, Auslegung

    Hier folgt die erkennende Kammer den Überlegungen des BAG in den Entscheidungen vom 19.02.2002 - 3 AZR 99/01 - vom 19.12.2000 - 3 AZR 186/00 - vom 26.08.1997 - 3 AZR 235/96 - und vom 11.08.1997 - 3 AZR 6/96 -.

    Insbesondere in der Entscheidung vom 19.12.2000 (3 AZR 186/00) hat das Bundesarbeitsgericht ausgeführt, dass der Arbeitgeber nicht jede Ehe von Anfang an gleichbehandeln muss.

  • LAG Düsseldorf, 19.05.2005 - 5 Sa 509/05

    Betriebliche Altersversorgung, Witwenrente, Altersdifferenzklausel

  • BAG, 13.01.2022 - 3 AZR 212/21
  • FG Hamburg, 31.10.2012 - 3 K 24/12

    Erbschaftsbesteuerung des Bezugs betrieblicher Altersversorgung durch

  • LAG Hessen, 25.06.2008 - 8 Sa 1592/07

    Betriebliche Altersversorgung vor Eintragung einer Lebenspartnerschaft

  • LAG Niedersachsen, 23.06.2011 - 4 Sa 381/11

    Eine Altersabstandsklausel in der betrieblichen Witwenrente ist aus Gründen

  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 432/19

    Betriebliche Altersversorgung - "Zusage einer Zusage"

  • LAG Hamm, 15.02.2011 - 9 Sa 1989/10

    Ausschluss der Witwenversorgung durch Spätehenklausel des Essener Verbandes;

  • LAG Baden-Württemberg, 12.11.2009 - 11 Sa 41/09

    Betriebliche Witwenrente - Rechtswirksamkeit einer Spätehenklausel in

  • ArbG München, 20.04.2016 - 34 Ca 7847/15

    Streit um die Höhe einer Witwenrente

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