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   BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 19/17   

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https://dejure.org/2018,10175
BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 19/17 (https://dejure.org/2018,10175)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2018 - 3 AZR 19/17 (https://dejure.org/2018,10175)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 (https://dejure.org/2018,10175)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • IWW

    §§ 1, ... 3, 7 Abs. 1 AGG, § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 AGG, § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG, Art. 4 des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung, § 7 Abs. 1 Halbs. 1 AGG, § 1 AGG, § 3 Abs. 1 Satz 1 AGG, § 3 Abs. 2 AGG, § 3 Abs. 1 AGG, § 10 AGG, § 10 Satz 1 AGG, § 10 Satz 2 AGG, § 10 Satz 3 AGG, § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG, Art. 6 der Richtlinie 2000/78/EG, Richtlinie 2000/78/EG, § 10 Satz 1 und Satz 2 AGG, Art. 6 Richtlinie 2000/78/EG, Art. 6 Abs. 2 Richtlinie 2000/78/EG, Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG, § 7 Abs. 2 AGG, § 321 ZPO, § 321 Abs. 2 ZPO, § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO, Art. 267 AEUV, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz im Recht der betrieblichen Altersversorgung; Verbot der unmittelbaren und mittelbaren Benachteiligung; Unterschiedliche Behandlung durch Altersgrenzen in der betrieblichen Altersversorgung; Legitime Ziele in der Altersversorgung als ...

  • Betriebs-Berater

    Altersdiskriminierung wegen betrieblicher Altersgrenzen

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz im Recht der betrieblichen Altersversorgung

  • datenbank.nwb.de

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höchstalter 60 für die Gewährung von Versorgungsbeiträgen zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebliche Altersversorgung : Versorgungsbeiträge nur bis zum 60. Lebensjahr?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Altersdiskriminierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 1006
  • BB 2018, 1587
  • DB 2018, 1868
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 20.02.2018 - 3 AZR 43/17

    Hinterbliebenenversorgung - Altersabstandsklausel - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 19/17
    aa) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentengesetz nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (st. Rspr. seit BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22, BAGE 125, 133; BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 13) .

    Soweit die Voraussetzungen von § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG erfüllt sind, ist eine unterschiedliche Behandlung danach zwar grundsätzlich, aber nicht immer zulässig (BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 22 mwN).

    Die Bestimmung ist mit Unionsrecht vereinbar (BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 23; vgl. auch bereits BAG 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 22 ff. mwN, BAGE 147, 279) .

    Es hält sich demnach im Rahmen dieses legitimen Ziels, wenn in einer Versorgungsordnung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird (BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 26; 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 49) .

    Auch aus dem allgemeinen Kontext der Regelung können sich Anhaltspunkte ergeben, die es ermöglichen, den Zweck der Regelung festzustellen und dadurch Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Bestimmung zu überprüfen (BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 27 mwN) .

  • BAG, 26.09.2017 - 3 AZR 72/16

    Betriebliche Altersversorgung - Altersgrenzen

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 19/17
    Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 AGG gilt das Gesetz nicht nur für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für andere Beschäftigte, sondern auch für Personen, deren Beschäftigungsverhältnis - wie im Fall des Klägers - beendet ist (vgl. BAG 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 32) .

    Da eine solche Altersgrenze in der jeweiligen Versorgungsregelung festzusetzen ist, muss die konkret gewählte Altersgrenze allerdings iSv. § 10 Satz 2 AGG angemessen und erforderlich sein (st. Rspr., vgl. etwa BAG 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 38 mwN) .

    Dies gilt auch, soweit die dortigen Anforderungen an die Zulässigkeit von Altersgrenzen iSd. § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG über das nach Unionsrecht Erforderliche hinausgehen (vgl. dazu ausführlich BAG 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 40 ff.) .

    Es hält sich demnach im Rahmen dieses legitimen Ziels, wenn in einer Versorgungsordnung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird (BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 26; 26. September 2017 - 3 AZR 72/16 - Rn. 49) .

  • EuGH, 26.09.2013 - C-476/11

    HK Danmark - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Charta der Grundrechte

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 19/17
    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in der Rechtssache HK Danmark (Urteil vom 26. September 2013 - C-476/11 - Rn. 54 und 55) angenommen, dass nach dem Alter gestaffelte Arbeitgeberbeiträge zu einem betrieblichen System der sozialen Sicherheit keine Altersgrenzen als Voraussetzung für die Mitgliedschaft oder den Bezug von Altersrente enthalten und daher nicht unter die Regelung des - hinsichtlich seiner Tatbestandsmerkmale § 10 Satz 3 Nr. 4 AGG entsprechenden - Art. 6 Abs. 2 Richtlinie 2000/78/EG fallen, sodass die dadurch bedingte Ungleichbehandlung wegen des Alters an den Vorgaben von Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG zu messen ist.

    Auch Ziele im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik, die ein Arbeitgeber mit einer im Arbeitsvertrag vorgesehenen betrieblichen Altersversorgung anstrebt, können legitime Ziele iSd. unionsrechtlichen Vorgaben sein (vgl. EuGH 26. September 2013 - C-476/11 - [HK Danmark] Rn. 60 ff.) .

    Die Frage, ob altersabhängige Begrenzungen in betrieblichen Versorgungssystemen, die nicht unter Art. 6 Abs. 2 Richtlinie 2000/78/EG fallen, nach Art. 6 Abs. 1 dieser Richtlinie gerechtfertigt sein können, ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hinreichend geklärt (vgl. EuGH 26. September 2013 - C-476/11 - [HK Danmark]) .

  • BAG, 07.06.2016 - 3 AZR 193/15

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung laufender Leistungen - wirtschaftliche

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 19/17
    Zwar kann ein übergangener Anspruch, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO entfallen ist, regelmäßig in der nächsten Instanz durch Klageerweiterung wieder neu in den Prozess eingeführt werden (vgl. BAG 7. Juni 2016 - 3 AZR 193/15 - Rn. 63 mwN) .

    In der Revisionsinstanz ist die Einführung neuer Ansprüche im Wege der Klageerweiterung allerdings wegen § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BAG 7. Juni 2016 - 3 AZR 193/15 - aaO) .

  • BAG, 17.10.2017 - 3 AZR 199/16

    Betriebliche Altersversorgung - Diskriminierung wegen des Alters -

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 19/17
    Dabei dürfen jedoch die berechtigten Belange der betroffenen Arbeitnehmer nicht außer Acht gelassen werden (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 3 AZR 199/16 - Rn. 24 mwN) .

    Eine Regelung, die zur Folge hat, dass während eines beträchtlichen Teils eines typischen Erwerbslebens keine Versorgungsanwartschaften erworben werden können, ist damit nicht zu vereinbaren (vgl. BAG 17. Oktober 2017 - 3 AZR 199/16 - Rn. 25 mwN) .

  • EuGH, 26.02.2015 - C-515/13

    Ingeniørforeningen i Danmark - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik -

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 19/17
    Die Festlegung eines Höchstalters für die Gewährung von Versorgungsbeiträgen ist angemessen, wenn mit dieser Begrenzung das verfolgte Ziel erreicht wird, ohne die legitimen Interessen der hiervon nachteilig betroffenen Arbeitnehmer übermäßig zu beeinträchtigen (vgl. etwa EuGH 26. Februar 2015 - C-515/13 - [Ingeniørforeningen i Danmark] Rn. 25) .
  • EuGH, 26.09.2013 - C-546/11

    Dansk Jurist- og Økonomforbund - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf -

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 19/17
    Erforderlich iSd. § 10 Satz 2 AGG ist die Festlegung eines Höchstalters für die Gewährung von Versorgungsbeiträgen, wenn diese Regelung nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des angestrebten Ziels notwendig ist (vgl. EuGH 26. September 2013 - C-546/11 - [Dansk Jurist] Rn. 59) .
  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 19/17
    aa) Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gilt trotz der in § 2 Abs. 2 Satz 2 AGG enthaltenen Verweisung auf das Betriebsrentengesetz auch für die betriebliche Altersversorgung, soweit das Betriebsrentengesetz nicht vorrangige Sonderregelungen enthält (st. Rspr. seit BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - Rn. 22, BAGE 125, 133; BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 13) .
  • BAG, 18.03.2014 - 3 AZR 69/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 19/17
    Die Bestimmung ist mit Unionsrecht vereinbar (BAG 20. Februar 2018 - 3 AZR 43/17 - Rn. 23; vgl. auch bereits BAG 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 22 ff. mwN, BAGE 147, 279) .
  • EuGH, 13.09.2011 - C-447/09

    Ein Verbot für Verkehrspiloten, über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus ihrer

    Auszug aus BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 19/17
    (aa) Legitime Ziele iSv. § 10 Satz 1 AGG sind wegen der in Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 2000/78/EG genannten Beispielsfälle "Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt und berufliche Bildung" sozialpolitische Ziele wie solche aus den Bereichen Beschäftigungspolitik, Arbeitsmarkt oder berufliche Bildung (vgl. EuGH 13. September 2011 - C-447/09 - [Prigge] Rn. 81 mwN; vgl. auch BVerfG 24. Oktober 2011 - 1 BvR 1103/11 - Rn. 15) .
  • BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1103/11

    Höchstaltersgrenze von 71 Jahren in IHK-Satzung für öffentlich bestellte und

  • EuGH, 13.07.2017 - C-354/16

    Kleinsteuber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 464/15

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Eigenbeiträge - Umfassungszusage

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.11.2016 - 11 Sa 736/16

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung durch sog.

  • BAG, 21.09.2021 - 3 AZR 147/21

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Diskriminierung wegen des

    Dies ist seiner Bereitschaft geschuldet, sich freiwillig zu einer von ihm zu finanzierenden betrieblichen Zusatzversorgung zu verpflichten (vgl. etwa BAG 8. Dezember 2020 - 3 AZR 437/18 - Rn. 32; 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 39) .

    Dabei dürfen jedoch die berechtigten Belange der betroffenen Arbeitnehmer nicht außer Acht gelassen werden (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 39 mwN) .

    Erforderlich iSd. § 10 Satz 2 AGG ist die Festlegung eines Höchstalters, wenn diese Regelung nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung des angestrebten Ziels notwendig ist (vgl. BAG 19. Februar 2019 - 3 AZR 198/18 - Rn. 35; 22. Januar 2019 - 3 AZR 293/17 - Rn. 44; 11. Dezember 2018 - 9 AZR 161/18 - Rn. 35; 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 41; 17. Oktober 2017 - 3 AZR 199/16 - Rn. 25; EuGH 26. September 2013 - C-546/11 - [Dansk Jurist] Rn. 59) .

    Eine Regelung, die zur Folge hat, dass während eines beträchtlichen Teils eines typischen Erwerbslebens keine Versorgungsanwartschaften erworben werden können, ist damit - wie ausgeführt - nicht zu vereinbaren (vgl. etwa BAG 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 40; 17. Oktober 2017 - 3 AZR 199/16 - Rn. 25; 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 - Rn. 26, BAGE 147, 279; 12. November 2013 - 3 AZR 356/12 - Rn. 28; 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - aaO) .

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 618/19

    Betriebliche Altersversorgung - allgemeiner Gleichheitssatz

    (a) Betriebliche Altersversorgung hat Versorgungs-, aber auch Entgeltcharakter (vgl. BAG 22. September 2020 - 3 AZR 433/19 - Rn. 42 mwN; 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 40 ) .
  • BAG, 24.10.2018 - 10 AZR 285/16

    Bonuszahlung - billiges Ermessen - Revisibilität

    Klageerweiterungen sind in der Revisionsinstanz wegen § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich ausgeschlossen (BAG 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 51) .
  • BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 842/16

    Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen des Alters - mittelbare

    Auch aus dem allgemeinen Kontext der Regelung können sich Anhaltspunkte ergeben, die es ermöglichen, den Zweck der Regelung festzustellen und dadurch Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Bestimmung zu überprüfen (vgl. BAG 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 36 mwN) .
  • LAG Düsseldorf, 08.06.2022 - 12 Sa 925/21

    Gleichstellungsabrede; Gleichbehandlung; Altersdiskriminierung

    1.Richtig ist, dass es sich bei dem Aspekt der Gleichbehandlung und der Frage der Altersdiskriminierung um unterschiedliche Streitgegenstände handelt (vgl. z.B. BAG 26.04.2018 - 3 AZR 19/17, juris Rn. 50 f.).

    Ein solcher Anspruch, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO entfallen ist, kann regelmäßig jedoch in der nächsten Instanz durch Klageerweiterung wieder neu in den Prozess eingeführt werden (BAG 26.04.2018 a.a.O. Rn. 51).

  • BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 537/17

    Unzulässiges Teilurteil - Abfindungsanspruch - mittelbare Benachteiligung wegen

    Auch aus dem allgemeinen Kontext der Regelung können sich Anhaltspunkte ergeben, die es ermöglichen, den Zweck der Regelung festzustellen und dadurch Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit der Bestimmung zu überprüfen (vgl. BAG 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 36 mwN) .
  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 561/17

    Betriebliche Altersversorgung - Einstandspflicht des Arbeitgebers

    Zwar kann ein übergangener Anspruch, dessen Rechtshängigkeit durch Ablauf der Frist nach § 321 Abs. 2 ZPO entfallen ist, regelmäßig in der nächsten Instanz durch Klageerweiterung wieder neu in den Prozess eingeführt werden (vgl. BAG 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 51 mwN) .

    In der Revisionsinstanz ist die Einführung neuer Ansprüche im Wege der Klageerweiterung wegen § 559 Abs. 1 Satz 1 ZPO grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BAG 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - aaO) .

  • LAG Düsseldorf, 09.02.2022 - 12 Sa 746/21

    Vertrauensschutz als Maßstab bei Teilkapitalisierung durch Arbeitgeber;

    Legitimes Ziel solcher Altersgrenzen sei es, den Versorgungsaufwand zu begrenzen (BAG 26.04.2018 - 3 AZR 19/17, juris Rn. 37).
  • LAG Düsseldorf, 11.02.2022 - 6 Sa 760/21

    Betriebliche Altersversorgung; Umstellung in ein Kapitalleistungsversprechen

    Legitimes Ziel solcher Altersgrenzen sei es, den Versorgungsaufwand zu begrenzen (BAG v. 26.04.2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 37).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.10.2022 - 21 Sa 317/22

    Entschädigungsanspruch nach AGG - Stellenbesetzungsverfahren - Diskriminierung -

    Dies wiederum könnte dafür sprechen, dass dem Arbeitsgericht dieser Aspekt erst beim Absetzen des Urteils nach dessen Verkündung aufgefallen war (vergleiche BAG 26. April 2018 - 3 AZR 19/17 - Rn. 51; BAG 29. Juni 2011 - 7 AZR 774/09 - Rn. 39; aA (andere Ansicht) möglicherweise BAG 27. Februar 2018 - 9 AZR 167/17 - Rn. 11 und 13) und es sich bei der Formulierung unter III. der Entscheidungsgründe um eine Routineformulierung handelt.
  • LAG Düsseldorf, 19.04.2023 - 12 Sa 439/22

    Sozialplanabfindung; Schadensersatz; Nachteilsausgleich

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