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   BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07   

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BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07 (https://dejure.org/2009,34)
BAG, Entscheidung vom 14.01.2009 - 3 AZR 20/07 (https://dejure.org/2009,34)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 (https://dejure.org/2009,34)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

  • openjur.de

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; betriebliche Altersversorgung; Gleichbehandlung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • nomos.de PDF, S. 29 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Die Gleichbehandlung von hinterbliebenen Lebenspartnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in der betrieblichen Altersvorsorge

  • Wolters Kluwer

    Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten in der betrieblichen Altersversorgung ab dem 01.01.2005

  • RA Kotz

    Altersversorgung (betriebliche) für eingetragene Lebenspartner

  • hensche.de

    AGG

  • Betriebs-Berater

    Eingetragene Lebenspartner sind bei einer betrieblichen Hinterbliebenenversorgung zukünftig wie Ehegatten zu behandeln

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6; ; GG ... Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 95 Abs. 3 S. 1; ; EG-Vertrag Art. 139; ; EG Art. 13; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Rahmenrichtlinie) Art. 1; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Rahmenrichtlinie) Art. 16 lit. b; ; Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (Rahmenrichtlinie) Art. 18 Abs. 1; ; AGG § 1; ; AGG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; AGG § 3; ; AGG § 6 Abs. 1; ; AGG § 8 Abs. 2; ; AGG § 33; ; SGB VI § 46 Abs. 4; ; LPartG § 5; ; LPartG § 20; ; ArbGG § 45 Abs. 2; ; RsprEinhG § 2 Abs. 1; ; RsprEinhG § 11; ; Deutsche-Welle-Gesetz § 1 Abs. 1; ; Deutsche-Welle-Gesetz § 4; ; Versorgungstarifvertrag der Deutschen Welle § 13

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten in der betrieblichen Altersversorgung ab dem 01.01.2005

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit hinterbliebenen Ehegatten ? Umsetzung der maßgeblichen Richtlinie 2000/78 EG ? Keine andere Beurteilung aufgrund tarifvertraglicher Versorgungsregelung ? Keine Anwendung auf vor dem 18. 8. 2006 abgeschlossene Sachverhalte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei Betrieblicher Hinterbliebenenrente

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebliche Hinterbliebenenrente auch für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Lebenspartner und betriebliche Hinterbliebenenrente

  • IWW (Kurzinformation)

    Altersversorgung - Lebenspartner und betriebliche Hinterbliebenenrente

  • IWW (Kurzinformation)

    Betriebliche Altersversorgung - Lebenspartner und betriebliche Hinterbliebenenrente

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei Betrieblicher Hinterbliebenenrente

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Betriebliche Hinterbliebenenversorgung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Hinterbliebenenrechte bei gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei betrieblichen Hinterbliebenenrenten sind eingetragene Lebenspartner zu behandeln wie verheiratete Personen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei bAV

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei Betrieblicher Hinterbliebenenrente

  • familienrecht-portal.net (Kurzinformation)

    Anspruch des Lebenspartners auf Betriebsrente

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Hinterbliebenenrente auch für Homosexuelle

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei betrieblicher Hinterbliebenenrente

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Gleichbehandlung von Lebenspartnern bei Hinterbliebenenrente

  • 123recht.net (Pressemeldung, 14.1.2009)

    Betriebliche Hinterbliebenenversorgung auch für Lebenspartner // Gleichstellung mit Ehepartnern seit Anfang 2005

Besprechungen u.ä. (6)

  • nomos.de PDF, S. 29 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Die Gleichbehandlung von hinterbliebenen Lebenspartnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in der betrieblichen Altersvorsorge

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Hinterbliebenenrente für gleichgeschlechtliche Partner?

  • RA Hensche (Entscheidungsbesprechung)

    Hinterbliebenrente für Lebenspartner bei Todesfällen ab dem 01.01.2005

  • heuking.de PDF, S. 3 (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei betrieblicher Hinterbliebenenversorgung

  • slpm.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichbehandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe in der betrieblichen Altersversorgung

  • tp-partner.com (Entscheidungsbesprechung)

    Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner bei betrieblicher Hinterbliebenenrente

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 129, 105
  • MDR 2009, 698
  • NZA 2009, 489
  • NZA 2009, 490
  • FamRZ 2009, 1139
  • BB 2009, 954
  • DB 2009, 1545
  • JR 2009, 484
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (35)

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
    (1) Die insoweit auftretenden Rechtsfragen hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mit Urteil vom 1. April 2008 (- C-267/06 - [Maruko] AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 9 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 4; hiernach: Maruko-Urteil) entschieden.

    Maßgeblich für die Vergleichbarkeit ist dabei, ob die Lebenspartnerschaft nach nationalem Recht Personen gleichen Geschlechts in eine Situation versetzt, die in Bezug auf die Hinterbliebenenversorgung der Situation von Ehegatten vergleichbar ist (EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 72 f., aaO.).

    Insoweit soll nur klargestellt werden, dass die Richtlinie die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten für familienrechtliche Regelungen nicht berührt, ohne jedoch Diskriminierungen zu ermöglichen, die von der Richtlinie verboten sind (EuGH 1. April 2008 - C-267/06 - [Maruko] Rn. 59, aaO.).

    Es ist weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass "das finanzielle Gleichgewicht des Systems" der Altersversorgung bei der Beklagten durch "das Fehlen einer zeitlichen Beschränkung" "rückwirkend erschüttert" wird, wie es im Maruko-Urteil vom 1. April 2008 (- C-267/06 - [Maruko] Rn. 77 ff., AP Richtlinie 2000/78/EG Nr. 9 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 4) formuliert ist.

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
    Es besteht kein "Abstandsgebot" zwischen der Ehe und anderen Lebensformen (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - zu B II 1 c cc der Gründe, BVerfGE 105, 313).

    Mit der Schaffung der eingetragenen Lebenspartnerschaft trägt der Gesetzgeber Art. 2 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG Rechnung, indem er den Lebenspartnern zu einer besseren Entfaltung ihrer Persönlichkeit verhilft und Diskriminierungen abbaut (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - zu B II 1 b bb der Gründe, BVerfGE 105, 313).

    Die Verfassung selbst bildet mit Art. 6 Abs. 1 GG den sachlichen Grund für eine Differenzierung (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - zu B II 1 c cc der Gründe, BVerfGE 105, 313; BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33/06 - zu 2 a der Gründe, NJW 2008, 868; BFH 20. Juni 2007 - II R 56/05 - zu II 1 a der Gründe, BFHE 217, 183).

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
    Ferner haben sowohl der Vierte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 - zu II 3 b bb der Gründe, NJW-RR 2007, 1441) als auch der Sechste Senat des Bundesverwaltungsgerichts mit Urteil vom 25. Juli 2007 (- 6 C 27.06 - zu 1 b dd (2) der Gründe, BVerwGE 129, 129) angenommen, bei einer derartigen unterschiedlichen Behandlung liege allenfalls eine mittelbare Benachteiligung im Sinne der Richtlinie vor.

    Das Bundesverwaltungsgericht ist in der genannten Entscheidung vom 25. Juli 2007 außerdem davon ausgegangen, es liege allenfalls eine sachlich gerechtfertigte mittelbare Benachteiligung iSv. § 3 Abs. 2 AGG vor, die gerechtfertigt sei (- 6 C 27/06 - zu 1 b cc (2) (2.2) der Gründe, BVerwGE 129, 129).

    Ebenso ist es unerheblich, dass nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts landesrechtlich geschaffene Versorgungseinrichtungen für Freiberufler nicht an die bundesrechtliche Regelung der Hinterbliebenenversorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung anknüpfen müssen (dazu BVerwG 25. Juli 2007 - 6 C 27.06 - zu 1 b bb (3) der Gründe, BVerwGE 129, 129).

  • BAG, 26.10.2006 - 6 AZR 307/06

    Eingetragene Lebenspartnerschaft - Ortszuschlag im kirchlichen Bereich

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
    Allerdings hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - zu II 5 e der Gründe, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 49 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 9, insoweit nicht abgedruckt in BAGE 120, 55) angenommen, die Rahmenrichtlinie sei so auszulegen, dass eine Anknüpfung von Leistungen an die unterschiedlichen Familienstände Ehe und eingetragene Lebenspartnerschaft dem nicht entgegenstehe.

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat sich in seiner Entscheidung nicht mit der Auslegung des AGG befasst, weil es für den dort streitbefangenen Zeitraum noch nicht in Kraft getreten war (26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - zu II 5 c der Gründe, AP BGB § 611 Kirchendienst Nr. 49 = EzA BGB 2002 § 611 Kirchliche Arbeitnehmer Nr. 9, insoweit nicht abgedruckt in BAGE 120, 55).

    Der Senat hat nicht über die Frage entschieden, ob und ggf. welche Ansprüche gegenüber Religionsgemeinschaften und ihren Einrichtungen bestünden (vgl. zu dieser Problematik im Zusammenhang mit ergänzender Auslegung von kirchlichen Regelungen: BAG 26. Oktober 2006 - 6 AZR 307/06 - BAGE 120, 55).

  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
    Beide sind zu unterscheiden (vgl. BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - zu 2 b der Gründe mwN, BAGE 110, 277).

    Sie wollten erkennbar nur eine Vorschrift für die tatsächlich geregelten Fälle, ua. für den Fall der Ehe, schaffen (anders für den Ortszuschlag nach dem BAT: BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - BAGE 110, 277).

    Bedienen sich öffentliche Arbeitgeber - wie hier die Beklagte - arbeitsrechtlicher Regelungsmechanismen, führt dies dazu, dass die allgemein für alle Arbeitgeber geltenden arbeitsrechtlichen Grundsätze Anwendung finden (vgl. BAG 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - zu 4 b cc der Gründe, BAGE 110, 277).

  • BAG, 18.11.2008 - 3 AZR 277/07

    Hinterbliebenenversorgung - Wertgleichheit - Angemessenheit - Gleichbehandlung -

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
    "Hinterbliebene" im Sinne des Betriebsrentengesetzes können jedenfalls solche Personen sein, die nach dem Recht der gesetzlichen Rentenversicherung als Berechtigte einer "Rente wegen Todes" in Betracht kommen (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 277/07 - zu B I 2 a der Gründe).

    Der Senat kann deshalb offenlassen, ob eine über das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung hinausgehende Erweiterung des Kreises der Hinterbliebenen im Sinne des BetrAVG überhaupt in Betracht kommt (ebenso bereits BAG 18. November 2008 - 3 AZR 277/07 - aaO.).

    Dabei können sich zwar zu einer Differenzierung berechtigende Unterscheidungen auch aus einer unterschiedlichen gesetzlichen Ausgestaltung dieses Näheverhältnisses ergeben (vgl. BAG 18. November 2008 - 3 AZR 277/07 - zu B I 2 b der Gründe).

  • BAG, 05.09.1989 - 3 AZR 575/88

    Betriebliche Altersversorgung: Witwerrente - Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
    Ob sich ein Arbeitnehmer hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung mit einem anderen Arbeitnehmer in einer vergleichbaren Lage befindet, ist danach zu beurteilen, ob eine unterschiedliche Vergütungshöhe gerechtfertigt ist, der Arbeitnehmer also eine Kürzung seines Arbeitsentgelts hinnehmen muss (vgl. BAG 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - zu II 1 b der Gründe, BAGE 62, 345; zustimmend BGH 20. September 2006 - IV ZR 304/04 - zu II 3 b der Gründe; BGHZ 169, 122).

    Das ist für die Berechtigung von Unterscheidungen von besonderer Bedeutung, wenn es - wie hier - um den Anwendungsbereich eines europäischen Verbots der unmittelbaren Diskriminierung geht (vgl. BAG 5. September 1989 - 3 AZR 575/88 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 62, 345).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
    Die Erste Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in ihrem Nichtannahmebeschluss vom 6. Mai 2008 (- 2 BvR 1830/06 - zu III 2 b der Gründe, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 5) für das öffentliche Dienstrecht angenommen, für die Ausgestaltung der Beamtenbesoldung sei nicht die zivilrechtliche Situation zwischen den eingetragenen Lebenspartnern entscheidend.

    Auch insoweit ergibt sich aus dem Nichtannahmebeschluss der Ersten Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Mai 2008 (- 2 BvR 1830/06 - zu III 2 b der Gründe, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/78 Nr. 5) nichts anderes.

  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
    Mit Urteil vom 15. November 2007 (- 2 C 33/06 - zu 1 c der Gründe, NJW 2008, 868) hat das Bundesverwaltungsgericht zwar Ausführungen zum AGG gemacht, sich jedoch auf die Regelung des § 24 AGG gestützt.

    Die Verfassung selbst bildet mit Art. 6 Abs. 1 GG den sachlichen Grund für eine Differenzierung (BVerfG 17. Juli 2002 - 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01 - zu B II 1 c cc der Gründe, BVerfGE 105, 313; BVerwG 15. November 2007 - 2 C 33/06 - zu 2 a der Gründe, NJW 2008, 868; BFH 20. Juni 2007 - II R 56/05 - zu II 1 a der Gründe, BFHE 217, 183).

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

    Auszug aus BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 20/07
    Er enthält keine "Bereichsausnahme" für die betriebliche Altersversorgung, sondern lediglich eine Kollisionsregel: Wenn und soweit das Betriebsrentengesetz bestimmte Unterscheidungen enthält, die einen Bezug zu den in § 1 AGG erwähnten Merkmalen haben, hat das AGG keinen Vorrang, sondern es verbleibt bei den Regelungen im Betriebsrentengesetz (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - zu II 1 a der Gründe, AP AGG § 2 Nr. 1 = EzA AGG § 2 Nr. 1).

    Das folgt aus der Wertung in § 2 Abs. 1 Nr. 2 und § 8 Abs. 2 AGG (BT-Drucks. 16/1780 S. 25) und gilt auch für die Hinterbliebenenversorgung (BAG 11. Dezember 2007 - 3 AZR 249/06 - zu II 3 a der Gründe, AP AGG § 2 Nr. 1 = EzA AGG § 2 Nr. 1).

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

  • BAG, 28.05.1996 - 3 AZR 752/95

    Gleichheitsverstoß durch Tarifvertragsparteien - Zuschuß zum Kurzarbeitergeld an

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

  • EuGH, 18.12.2007 - C-341/05

    Freier Dienstleistungsverkehr - Zur Vereinbarkeit einer kollektiven Maßnahme mit

  • BAG, 30.10.2008 - 6 AZR 712/07

    TVöD - kinderbezogene Besitzstandszulage

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

  • BAG, 26.09.2000 - 3 AZR 387/99

    Auslegung einer Versorgungsordnung - "Haupternährerklausel

  • EuGH, 11.12.2007 - C-438/05

    KOLLEKTIVE MASSNAHMEN, DIE DARAUF ABZIELEN, EIN AUSLÄNDISCHES UNTERNEHMEN ZUM

  • BAG, 03.04.2007 - 9 AZR 823/06

    Benachteiligung wegen Behinderung

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvL 32/97

    Urlaubsanrechnung

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 716/05

    Berechnung der vorgezogenen Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • BAG, 27.06.2006 - 3 AZR 352/05

    Altersdiskriminierung in der betrieblichen Altersversorgung

  • BFH, 20.06.2007 - II R 56/05

    Erbschaftsteuer: Keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten

  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von

  • EuGH, 17.07.2008 - C-303/06

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG

  • EuGH, 23.09.2008 - C-427/06

    Bartsch - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie

  • EuGH, 21.09.1999 - C-67/96

    Albany

  • EuGH, 11.07.2006 - C-13/05

    DER GERICHTSHOF ÄUSSERT SICH ERSTMALS ZUM BEGRIFF "BEHINDERUNG" IM SINNE DER

  • EuGH, 09.12.2004 - C-19/02

    Hlozek

  • LAG Köln, 19.07.2006 - 7 Sa 139/06

    Betriebliche Altersversorgung; Hinterbliebenenrente; Witwen- und Witwerrente;

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Die Mitteilung des Vorsitzenden des Dritten Senats, dass er im Hinblick auf das laufende Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 AZR 20/07 keine Stellungnahme abgebe, ist überholt durch das mittlerweile in diesem Verfahren ergangene Urteil vom 14. Januar 2009 (NZA 2009, S. 489).

    Werden Ehe und Lebenspartnerschaft hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung unterschiedlich behandelt, findet mithin eine Ungleichbehandlung aufgrund der sexuellen Orientierung statt (vgl. zur Benachteiligung wegen der sexuellen Ausrichtung im Sinne von Art. 2 Abs. 2 Buchstabe a der Rahmenrichtlinie bzw. § 1 AGG: EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Maruko - C-267/06 - ABl. EU 2008, Nr. C 128, 6; BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 -, NZA 2009, S. 489 ).

    Der Gesetzgeber hat dieser Realität durch die verschiedenen in § 9 LPartG enthaltenen Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners Rechnung getragen (vgl. auch BAG, Urteil vom 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 -, NZA 2009, S. 489 ).

  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 670/08

    Entschädigung wegen Benachteiligung bei der Stellenbesetzung aufgrund

    Dagegen ist nach der Übergangsvorschrift des § 33 Abs. 1 AGG, die sich entgegen ihres Wortlauts nicht nur auf Benachteiligungen wegen des Geschlechts und sexuelle Belästigung, sondern auf alle unerlaubten Benachteiligungen einschließlich solcher wegen Behinderungen bezieht (vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 53, BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 55, AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - Rn. 33, AP TVG § 1 Vorruhestand Nr. 33 = EzA SGB IX § 81 Nr. 18), das AGG nicht auf Sachverhalte anwendbar, die vor Inkrafttreten des Gesetzes bereits abgeschlossen waren.

    Vielmehr gilt für solche Sachverhalte die alte Rechtslage (BT-Drucks. 16/1780 S. 53; idS auch BAG 24. September 2009 - 8 AZR 636/08 - 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - aaO; 16. Dezember 2008 - 9 AZR 985/07 - aaO).

    In der Regel ist dies der Zeitpunkt der Maßnahme, die eine Benachteiligung darstellen soll, also etwa der Entschluss des Arbeitgebers, einen Bewerber nicht einzustellen (vgl. BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 55, AP GG Art. 3 Nr. 315 = EzA AGG § 2 Nr. 3).

  • BAG, 17.06.2009 - 7 AZR 112/08

    Tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für Piloten

    § 33 Abs. 1 AGG bezieht sich entgegen seinem Wortlaut nicht nur auf Benachteiligungen wegen des Geschlechts und sexueller Belästigungen, sondern auf alle Diskriminierungen wegen der in § 1 AGG genannten Merkmale (vgl. BT-Drucks. 16/1780 S. 53; BAG 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 22, AP SGB IX § 81 Nr. 15 = EzA SGB IX § 81 Nr. 17; 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 55, AP GG Art. 3 Nr. 315).

    Dies ist idR die zugrunde liegende benachteiligende Maßnahme oder Entscheidung des Arbeitgebers (vgl. BAG 16. Dezember 2008 - 9 AZR 791/07 - aaO.; 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - aaO.).

    Deshalb stellt der weitere Bestand des Dauerschuldverhältnisses und die in ihm laufend ausgeübte Benachteiligung ebenfalls eine die Benachteiligung begründende Tatsache dar, die die zeitliche Anwendbarkeit des AGG auslöst (vgl. zur Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung bei der betrieblichen Altersversorgung für Hinterbliebene: BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - aaO.).

    Da das AGG der Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG dient, ist es grundsätzlich gemeinschaftskonform in Übereinstimmung mit der Richtlinie auszulegen (BAG 14. Januar 2009 - 3 AZR 20/07 - Rn. 9, AP GG Art. 3 Nr. 315).

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