Rechtsprechung
BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 206/18 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Betriebliche Altersversorgung - Informationspflichten
- bag-urteil.com
Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers - Schadensersatz
- rewis.io
Betriebliche Altersversorgung - Informationspflichten
- Betriebs-Berater
Informationspflichten des Arbeitgebers in der bAV
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zu Art und Umfang von Informationspflichten des Arbeitgebers im Bereich der betrieblichen Altersversorgung bei Änderung der Sach- und Rechtslage und dadurch unrichtig gewordenen früher erteilten Auskünften
- arbeitsrecht-hessen.de
Arbeitgeber haftet auch für freiwillig erteilte Auskünfte
- Bundesarbeitsgericht
Betriebliche Altersversorgung - Informationspflichten
- datenbank.nwb.de
Betriebliche Altersversorgung - Informationspflichten
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zu den Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (22)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers - Schadensersatz
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers
- IWW (Kurzinformation)
Entgeltumwandlung: Arbeitgeber haftet nicht für Unvermögen des Bankberaters
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers und Schadensersatzanspruch des ...
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Betriebliche Altersversorgung - Informationspflichten
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Informationspflichten des AG in der bAV, hinreichende Bestimmtheit des Klageantrags, Feststellungsinteresse, Auskunft des AG, Hinweispflicht des AG, Informationsgefälle, Entgeltumwandlungsvereinbarung
- datev.de (Kurzinformation)
Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers - Schadensersatz
- fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Schadensersatz wegen Aufklärungsverschulden bei Entgeltumwandlung
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Zwingend richtige Auskunftserteilung des Arbeitgebers
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine Aufklärungspflicht wegen Krankenkassenbeiträgen auf Betriebsrenten
- haufe.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber trifft keine Auskunftspflicht über die Details der Betriebsrente
- anwalt.de (Kurzinformation)
Arbeitgeberseitige Informations- und Hinweispflichten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Besteht ein Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auskünfte des Arbeitgebers?
- kurzschmuck.de (Kurzinformation)
Risiko des Arbeitgebers bei Auskunft
- etl-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)
Haftung des Arbeitgebers für Auskünfte im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers im Bereich der betrieblichen Altersversorgung
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber kann für Beratungsfehler haften
- bund-verlag.de (Kurzinformation)
Arbeitgeber kann für Beratungfehler haften
- anwalt.de (Kurzinformation)
Der Arbeitgeber als Vermögensberater seiner Arbeitnehmer?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers: Auch freiwillige Auskünfte müssen richtig und vollständig sein - Arbeitgeber haftet für Schäden des Arbeitnehmers aufgrund fehlerhaft erteilter Auskünfte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)
Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers - Schadensersatz
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)
Betriebliche Altersversorgung: Der Arbeitgeber ist kein Vermögensberater
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 11.05.2017 - 3 Ca 177/17
- ArbG Dortmund, 11.05.2017 - 3 Ca 852/17
- LAG Hamm, 06.12.2017 - 4 Sa 852/17
- BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 206/18
Papierfundstellen
- NJW 2020, 2357
- ZIP 2020, 1422
- NZA 2020, 860
- WM 2020, 1384
- BB 2020, 2364
Wird zitiert von ... (6)
- BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 192/20
Bewerbungsverfahrensanspruch - Schadensersatz
Bei einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftiger Schäden ist das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse dann gegeben, wenn - wie im Streitfall - Schadensfolgen in der Zukunft wahrscheinlich sind, auch wenn ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt noch ungewiss sind (vgl. hierzu BAG 18. Februar 2020 - 3 AZR 206/18 - Rn. 27) . - LAG Sachsen, 09.11.2021 - 3 Sa 432/20
Höhergruppierung - Frist - ruhendes Arbeitsverhältnis - ärztliches …
Etwas anders gilt dann, wenn der Arbeitgeber - ohne im konkreten Fall verpflichtet zu sein, von sich aus geeignete Hinweise zu geben - Auskünfte erteilt; diese müssen richtig, eindeutig und vollständig sein (vgl. BAG, Urteile vom 18.02.2020 - 3 AZR 206/18 - Rn. 38, NZA 2020, 860, 863 …und vom 15.12.2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 20, NZA 2017, 528, 530). - ArbG Düsseldorf, 16.05.2022 - 14 Ca 219/22 a) Bei einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftiger Schäden ist das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse dann gegeben, wenn - wie im Streitfall - Schadensfolgen in der Zukunft wahrscheinlich sind, auch wenn ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt noch ungewiss sind (vgl. hierzu BAG v. 18.02.2020 - 3 AZR 206/18, juris Rn. 27).
- ArbG Düsseldorf, 04.05.2022 - 15 Ca 168/22 a) Bei einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftiger Schäden ist das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse dann gegeben, wenn - wie im Streitfall - Schadensfolgen in der Zukunft wahrscheinlich sind, auch wenn ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt noch ungewiss sind (vgl. hierzu BAG v. 18.02.2020 - 3 AZR 206/18, juris Rn. 27).
- ArbG Düsseldorf, 17.05.2022 - 4 Ca 368/22 " a) Bei einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftiger Schäden ist das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse dann gegeben, wenn - wie im Streitfall - Schadensfolgen in der Zukunft wahrscheinlich sind, auch wenn ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt noch ungewiss sind (vgl. hierzu BAG v. 18.02.2020 - 3 AZR 206/18, juris Rn. 27).
- ArbG Düsseldorf, 04.05.2022 - 15 Ca 469/22 a) Bei einer Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftiger Schäden ist das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse dann gegeben, wenn - wie im Streitfall - Schadensfolgen in der Zukunft wahrscheinlich sind, auch wenn ihre Art, ihr Umfang und sogar ihr Eintritt noch ungewiss sind (vgl. hierzu BAG v. 18.02.2020 - 3 AZR 206/18, juris Rn. 27).