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   BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05   

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BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 (https://dejure.org/2005,1385)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 (https://dejure.org/2005,1385)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 (https://dejure.org/2005,1385)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Überprüfung der Anpassungsentscheidung des Arbeitgebers durch das Arbeitsgericht; Erhaltung der Kaufkraft der Betriebsrente als Kriterium für die Anpassung; Vorliegen einer Substanzgefährdung des Versorgungsschuldners

  • Judicialis

    BetrAVG § 16; ; BetrAVG § 30c Abs. 2; ; BGB § 315; ; GG Art. 9 Abs. 3; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung der Anpassung laufender Betriebsrenten aufgrund wirtschaftlicher Lage - eingeschränkte gerichtliche Überprüfung der Mittelverwendung einer Gewerkschaft

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anpassung der Betriebsrente: Kriterien für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage ? Spezieller Beurteilungsmaßstab hinsichtlich des Versorgungswerks einer Gewerkschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 116, 285
  • NZA 2007, 39
  • BB 2006, 1508
  • DB 2006, 1687
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05
    Der Senat hat einer solchen Personalentwicklung bei einer Gewerkschaft ein starkes Indiz für erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und damit für die Erforderlichkeit von Einsparungen entnommen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - BAGE 100, 76, 99; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - BAGE 100, 105, 119).

    Einer Darlegung im Einzelnen, warum die ÖTV Einsparungen in einzelnen Bereichen nicht zur Anpassung der Betriebsrenten verwenden wollte oder konnte, bedarf es angesichts der grundsätzlichen Bindung aller Mittel an die koalitionspolitischen Ziele nicht (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - BAGE 100, 105, 118).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05
    Andererseits muss auch eine Gewerkschaft, wie jeder andere Arbeitgeber, die Verbindlichkeiten erfüllen, die sie gegenüber ihren Arbeitnehmern übernommen hat (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - BAGE 100, 76, 93).

    Der Senat hat einer solchen Personalentwicklung bei einer Gewerkschaft ein starkes Indiz für erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und damit für die Erforderlichkeit von Einsparungen entnommen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - BAGE 100, 76, 99; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 128/01 - BAGE 100, 105, 119).

  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05
    Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 2 und 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - BAGE 48, 272, 276; 10. September 2002 - 3 AZR 593/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 52 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 41, zu II der Gründe).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05
    Diese sind dann gerechtfertigt, wenn sie von triftigen Gründen getragen werden (BAG 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, zu III 1 b der Gründe; 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57 ff., zu B II 3 c (3) der Gründe; 17. März 1987 - 3 AZR 64/84 - BAGE 54, 261; 22. Mai 1990 - 3 AZR 128/89 - BAGE 65, 157; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310).
  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05
    Insoweit sind die wirtschaftlichen Daten bis zur letzten Tatsachenverhandlung zu berücksichtigen (BAG 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 9 ff.; 17. Oktober 1995 - 3 AZR 881/94 - BAGE 81, 167, 171 f.).
  • BAG, 30.08.2005 - 3 AZR 395/04

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05
    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - zur Veröffentlichung vorgesehen, Rn. 21 ff.).
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05
    Letztlich geht es um die Frage, ob dem Versorgungsschuldner im Interesse einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung seines Unternehmens eine Entlastung im Bereich der Versorgungsverbindlichkeiten verwehrt werden darf (BAG 18. April 1989 - 3 AZR 299/87 - BAGE 61, 273, 281).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05
    Gleichwohl nimmt der Senat in ständiger vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandeter Rechtsprechung an, dass aus einer Versorgungszusage unter Einschaltung einer Unterstützungskasse ein Rechtsanspruch erwächst, dieser aber ganz oder teilweise aus sachlichem Grund widerruflich ist (17. Mai 1973 - 3 AZR 381/72 - BAGE 25, 194, 199 ff.; BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196, zu C II 1 a der Gründe).
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05
    Diese sind dann gerechtfertigt, wenn sie von triftigen Gründen getragen werden (BAG 8. Dezember 1981 - 3 ABR 53/80 - BAGE 36, 327, zu III 1 b der Gründe; 17. April 1985 - 3 AZR 72/83 - BAGE 49, 57 ff., zu B II 3 c (3) der Gründe; 17. März 1987 - 3 AZR 64/84 - BAGE 54, 261; 22. Mai 1990 - 3 AZR 128/89 - BAGE 65, 157; 11. Mai 1999 - 3 AZR 21/98 - BAGE 91, 310).
  • BAG, 17.05.1973 - 3 AZR 381/72

    Betriebliche Altersversorgung - Kürzung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 13.12.2005 - 3 AZR 217/05
    Gleichwohl nimmt der Senat in ständiger vom Bundesverfassungsgericht nicht beanstandeter Rechtsprechung an, dass aus einer Versorgungszusage unter Einschaltung einer Unterstützungskasse ein Rechtsanspruch erwächst, dieser aber ganz oder teilweise aus sachlichem Grund widerruflich ist (17. Mai 1973 - 3 AZR 381/72 - BAGE 25, 194, 199 ff.; BVerfG 19. Oktober 1983 - 2 BvR 298/81 - BVerfGE 65, 196, zu C II 1 a der Gründe).
  • LAG Berlin, 08.12.2004 - 15 Sa 508/04
  • BAG, 11.05.1999 - 3 AZR 21/98

    Kündigung einer Betriebsvereinbarung überbetriebliche Altersversorgung

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 593/01

    Reallohnbezogene Obergrenze bei der Betriebsrentenanpassung

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

  • BAG, 17.10.1995 - 3 AZR 881/94

    Betriebsrentenanpassung bei späterer Betriebsstillegung

  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

  • BAG, 23.02.2021 - 3 AZR 15/20

    Anpassungsentscheidung - gewerkschaftlicher Arbeitgeber

    Die Gerichte für Arbeitssachen haben in entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 2 und Abs. 3 BGB zu überprüfen, ob der Arbeitgeber bei seiner Anpassungsentscheidung den ihm eingeräumten Ermessensspielraum überschritten hat (BAG 31. Juli 2007 - 3 AZR 810/05 - Rn. 13 mwN, BAGE 123, 319; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 12, BAGE 116, 285) .

    Entscheidend sind die tatsächlichen Gegebenheiten am 1. Juli 2014. Eine unterlassene oder nur oberflächliche Prognose des Arbeitgebers lässt die Entscheidung, die Betriebsrente nicht anzupassen, ebenso wenig fehlerhaft werden, wie eine gründliche Prognose eine solche Entscheidung unanfechtbar richtig werden lässt (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 23, BAGE 116, 285) .

    Diese sind dann gerechtfertigt, wenn sie von triftigen Gründen getragen werden (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 18 mwN, BAGE 116, 285) .

    Letztlich geht es um die Frage, ob dem Versorgungsschuldner im Interesse einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung seines Unternehmens eine Entlastung im Bereich der Versorgungsverbindlichkeiten verwehrt werden darf (BAG 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 - Rn. 50; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 19, aaO) .

    Vermögenserträge und auch verfügbare Wertzuwächse des Vermögens sind grundsätzlich im Rahmen von § 16 Abs. 1 BetrAVG, sofern es sich um verfügbare Überschüsse und verfügbare Wertzuwächse handelt, zu berücksichtigen (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 20, BAGE 116, 285) .

    Das befreit eine Gewerkschaft aber nicht davon, die Verbindlichkeiten wie jeder andere Arbeitgeber zu erfüllen, die sie gegenüber ihren Versorgungsberechtigten übernommen hat (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 20, BAGE 116, 285; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - zu II 3 b aa der Gründe, BAGE 100, 76) .

    Dies zugrunde gelegt hat eine Gewerkschaft die Verwendung ihrer finanziellen Mittel für koalitionspolitische Zwecke nicht zu rechtfertigen, die Gerichte für Arbeitssachen dies nicht zu überprüfen oder zu bewerten (vgl. BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 28, BAGE 116, 285) .

    Schon vorher, wenn die Bereitschaft zum Arbeitskampf mit Blick auf die Liquiditätsentwicklung nicht mehr glaubhaft erscheint, werden gewerkschaftliche Forderungen weitgehend wirkungslos (vgl. BAG 10. Juni 1980 - 1 AZR 168/79 - aaO; vgl. auch Steinmeyer RdA 2007, 182, 184) .

    Die Beklagte musste, nachdem in den bisherigen Urteilen zur Anpassungsentscheidung bzw. Ablösung von Versorgungsregelungen einer Gewerkschaft (vgl. BAG 2. September 2014 - 3 AZR 951/12 -; 12. November 2013 - 3 AZR 501/12 -; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - BAGE 100, 76) das mit der hiesigen Entscheidung aufgestellte Erfordernis der Separierung des sog. Streikvermögens vom sonstigen Vermögen nicht aufgegriffen worden war, mit einer solchen Entscheidung nicht rechnen.

    (a) § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG verfolgen den legitimen Zweck, eine inflationsbedingte Auszehrung der Betriebsrenten zu vermeiden und so das ursprünglich vorausgesetzte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung wiederherzustellen (BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 33, BAGE 142, 116; 21. August 2010 - 3 AZR 589/00 - Rn. 15, BAGE 98, 349; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 15, BAGE 116, 285; 30. August 2005 - 3 AZR 395/04 - Rn. 22, BAGE 115, 353) .

    Aus dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust, der anhand der Veränderungen des Verbraucherpreisindexes für Deutschland zu ermitteln ist, ergibt sich der Anpassungsbedarf (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 14, aaO) .

    Im Übrigen gilt auch für gewinnorientiert handelnde Arbeitgeber, dass sie nicht von der Verfolgung wirtschaftlicher Ziele abzusehen haben, um Rentenanpassungen vorzunehmen (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 28, BAGE 116, 285) .

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf seit Rentenbeginn zu ermitteln (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 12, BAGE 129, 292; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 13 ff., BAGE 116, 285) .
  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 727/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Bei einer Eigenkapitalauszehrung muss verlorene Vermögenssubstanz wieder aufgebaut werden (vgl. dazu ua. BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - zu 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 19, BAGE 116, 285).

    Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage iSd. § 16 Abs. 1 BetrAVG können die Kriterien herangezogen werden, die bei Eingriffen in die "erdiente Dynamik" und die dafür erforderlichen "triftigen Gründe" gelten (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 18 ff., BAGE 116, 285).

  • LAG Hamm, 18.02.2014 - 9 Sa 1047/13

    Anspruch eines ehemaligen Arbeitnehmers auf Anpassung der laufenden Leistungen

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65).

    Die durch das Bundesarbeitsgericht für Eingriffe in die erdiente Dynamik eines Versorgungswerks entwickelten Regeln gelten "erst recht" für die Anpassung laufender Betriebsrenten (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57).

    Ist die wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft so, dass sie Eingriffe in die erdiente Dynamik des bisherigen Versorgungswerks rechtfertigt, so liegt es erst recht im billigem Ermessen des Arbeitgebers, wegen eben dieser wirtschaftlichen Lage die Anpassung laufender Betriebsrenten abzulehnen (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57).

    Andererseits muss auch eine Gewerkschaft, wie jeder andere Arbeitgeber, die Verbindlichkeiten erfüllen, die sie gegenüber ihren Arbeitnehmern übernommen hat (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57; BAG 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36).

    Ebenso wenig wie ein Unternehmer von der Verfolgung wirtschaftlicher Ziele absehen, etwa seine Produktion einschränken muss, um Rentenanpassungen vorzunehmen oder Versorgungswerke unverändert fortführen zu können, hat eine Gewerkschaft die Pflicht, ihre koalitionspolitischen Aufgaben wegen künftig anwachsender Versorgungsverbindlichkeiten zu reduzieren oder die Intensität ihrer Aufgabenwahrnehmung einzuschränken (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57).

    Das Bundesarbeitsgericht hat einer solchen Personalentwicklung bei einer Gewerkschaft ein starkes Indiz für erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und damit für die Erforderlichkeit von Einsparungen entnommen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36; BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57, ergangen zur Beklagten).

  • LAG Hamm, 15.05.2018 - 9 Sa 1571/17
    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; BAG 31.07.2007 - 3 AZR 810/05 - AP § 16 BetrAVG Nr. 65) .

    Die durch das Bundesarbeitsgericht für Eingriffe in die erdiente Dynamik eines Versorgungswerks entwickelten Regeln gelten "erst recht" für die Anpassung laufender Betriebsrenten (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57) .

    Ist die wirtschaftliche Lage einer Gewerkschaft so, dass sie Eingriffe in die erdiente Dynamik des bisherigen Versorgungswerks rechtfertigt, so liegt es erst recht im billigem Ermessen des Arbeitgebers, wegen eben dieser wirtschaftlichen Lage die Anpassung laufender Betriebsrenten abzulehnen (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57) .

    Andererseits muss auch eine Gewerkschaft, wie jeder andere Arbeitgeber, die Verbindlichkeiten erfüllen, die sie gegenüber ihren Arbeitnehmern übernommen hat (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57; BAG 11.12.2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36) .

    Ebenso wenig wie ein Unternehmer von der Verfolgung wirtschaftlicher Ziele absehen, etwa seine Produktion einschränken muss, um Rentenanpassungen vorzunehmen oder Versorgungswerke unverändert fortführen zu können, hat eine Gewerkschaft die Pflicht, ihre koalitionspolitischen Aufgaben wegen künftig anwachsender Versorgungsverbindlichkeiten zu reduzieren oder die Intensität ihrer Aufgabenwahrnehmung einzuschränken (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - AP BetrAVG § 16 Nr. 57) .

    Eine solche Personalentwicklung bei einer Gewerkschaft ist ein starkes Indiz für erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten und damit für die Erforderlichkeit von Einsparungen (BAG 11. Dezember 2001 - 3 AZR 512/00 - AP BetrAVG § 1 Ablösung Nr. 36; BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 AP BetrAVG § 16 Nr. 57, ergangen zur Beklagten) .

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (vgl. BAG 10. Februar 2009 - 3 AZR 727/07 - Rn. 12, BAGE 129, 292; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 13 ff., BAGE 116, 285).
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Dementsprechend ist der volle Anpassungsbedarf zu ermitteln, der in der seit Rentenbeginn eingetretenen Teuerung besteht, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - BAGE 116, 285; 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137).
  • LAG Hessen, 17.07.2019 - 6 Sa 1239/18

    Vermögenszuwächse einer Gewerkschaft, die satzungsgemäß zum Vermögen gehören,

    Aus dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust, der anhand der Veränderungen des Verbraucherpreisindexes für Deutschland zu ermitteln ist, ergibt sich der Anpassungsbedarf (vgl. BAG, U. v. 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 -).

    Diese sind dann gerechtfertigt, wenn sie von triftigen Gründen getragen werden (vgl. BAG, U. v. 13.12.2005 - 3 AZR 217/05).

    Letztlich geht es um die Frage, ob dem Versorgungsschuldner im Interesse einer gesunden wirtschaftlichen Entwicklung seines Unternehmens eine Entlastung im Bereich der Versorgungsverbindlichkeiten gewährt werden darf (BAG vom 13.12.2005 - 3 AZR 217/05).

    Eben so wenig wie ein Arbeitgeber von der Verfolgung wirtschaftlicher Ziele absehen, etwa seine Produktion einschränken muss, um Rentenanpassungen vorzunehmen oder Versorgungswerke unverändert fortführen zu können, hat die Beklagte die Pflicht, ihre koalitionspolitischen Aufgaben wegen künftig anwachsender Versorgungsverbindlichkeiten zu reduzieren oder die Intensität dieser Aufgabenwahrnehmung einzuschränken (vgl. BAG vom 13.12.2005 - 3 AZR 217/05 - und vom 11.12.2001 - 3 AZR 128/01 -).

  • BAG, 03.06.2020 - 3 AZR 166/19

    Betriebliche Altersversorgung - Wiedereinsetzung - Pensionskassenrente -

    Nach § 16 Abs. 1 BetrAVG ist Normadressat der Pflicht zur Anpassungsprüfung und -entscheidung allein der Arbeitgeber (BAG 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - Rn. 10, BAGE 116, 285) .
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

    Diese Voraussetzung ist dann erfüllt, wenn er annehmen darf, es werde ihm mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein, den Teuerungsausgleich aus den Unternehmenserträgen und den verfügbaren Wertzuwächsen des Unternehmensvermögens aufzubringen (vgl. ua. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, zu I der Gründe; 13. Dezember 2005 - 3 AZR 217/05 - EzA BetrAVG § 16 Nr. 44, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu III 2 der Gründe).
  • ArbG Bochum, 28.06.2017 - 5 Ca 1571/16
  • LAG Hamm, 03.02.2009 - 4 Sa 972/08

    Betriebsrente; Anpassung; Garantieanpassung; Prognoseentscheidung

  • LAG Thüringen, 27.07.2017 - 3 Sa 51/16

    Betrieblichen Altersversorgung - rückwirkende Erhöhung - Anpassung - Auslegung

  • LAG Köln, 08.06.2007 - 11 Sa 235/07

    Anpassung von Betriebsrenten

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 728/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1321/07

    Bei der Prognose bzgl. der Vereinbarkeit einer Anpassung der Betriebsrente mit

  • LAG Saarland, 13.11.2019 - 1 Sa 1/19

    Rente - betr. Altersversorgung

  • BAG, 10.02.2009 - 3 AZR 867/07

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 196/17

    Betriebsrentenanpassung - entsprechend der Rentenerhöhung in der gesetzlichen

  • LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 601/12

    Betriebsrentenanpassung durch gewerkschaftliche Unterstützungskasse;

  • LAG Niedersachsen, 26.02.2013 - 3 Sa 600/12

    Betriebsrentenanpassung durch gewerkschaftliche Unterstützungskasse;

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 159/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 492/18

    Anpassung - institutionelle Zuwendungsempfänger

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2019 - 3 Sa 48/17

    Anpassung von Betriebsrenten - Auslegung Betriebsvereinbarung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.05.2019 - 3 Sa 501/17

    Betriebsrentenanpassung - Auslegung eines betrieblichen Versorgungswerks -

  • LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 280/09

    Anpassung der Betriebsrente eines regionalen Energieversorgungsunternehmens;

  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07

    Betriebsrente; Anpassungsverpflichtung; Abwicklungsgesellschaft;

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 525/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • ArbG Köln, 21.04.2008 - 15 Ca 3559/07

    Anpassung einer Betriebsrente zum Anpassungsstichtag; Wirtschaftliche Lage des

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 529/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 539/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • ArbG Frankfurt/Main, 16.08.2012 - 12 Ca 8341/11

    Zu angedrohtem Fluglotsen-Streik - Airlines bleiben auf Millionenverlusten sitzen

  • ArbG Düsseldorf, 03.11.2008 - 2 Ca 4794/08

    Verschmelzung, Anpassungsprüfung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2018 - 3 Sa 282/17

    Pflicht des Arbeitgebers zur Anpassung der Betriebsrenten an die Entwicklung der

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 528/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 587/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • LAG Düsseldorf, 23.02.2010 - 17 Sa 783/09

    Ermittlung des Anpassungsbedarfs bei der Betriebsrente

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 31/12

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 89/12

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 540/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 28/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 29/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige

  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1739/07

    Betriebsrente, Anpassungsverpflichtung, Abwicklungsgesellschaft,

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 197/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Fehlende

  • LAG Hamm, 22.09.2009 - 9 Sa 400/09

    Versorgungsleistungen - Verpflichtung zur Anpassung

  • LAG Hamm, 25.09.2012 - 9 Sa 751/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassungsprüfung; Nichtberücksichtigung des

  • LAG Hamm, 20.07.2011 - 4 Sa 170/10

    Anspruch auf Betriebsrentenanpassung im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit des

  • ArbG Hamburg, 28.06.2013 - 27 Ca 426/12

    Anspruch auf eine jährliche Rentenanpassung nach der Leistungsrichtlinie einer

  • LAG Niedersachsen, 28.03.2008 - 10 Sa 1089/07

    Anpassung der Betriebsrente - Berücksichtigung einer Patronatserklärung

  • ArbG Köln, 27.07.2011 - 9 Ca 8613/10
  • ArbG Köln, 19.09.2008 - 1 Ca 3189/08

    Arbeitgeber ist zur vertraglich vereinbarten Anhebung bzw. Anpassung der

  • ArbG Düsseldorf, 01.10.2008 - 4 Ca 3084/08

    Anspruch auf Anpassung der Betriebsrente durch den Arbeitgeber

  • ArbG Köln, 07.12.2011 - 18 Ca 2932/11

    Wirtschaftliche Entwicklung des Arbeitgebers vor dem Anpassungsstichtag als

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