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   BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01   

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BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01 (https://dejure.org/2002,1410)
BAG, Entscheidung vom 25.06.2002 - 3 AZR 226/01 (https://dejure.org/2002,1410)
BAG, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 (https://dejure.org/2002,1410)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Anpassung Betriebsrenten bei Abwicklungsgesellschaft

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einer in Liquidation befindlichen Aktiengesellschaft zur Vornahme der Anpassungsprüfung i. S. v. § 16 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) bei der Altersversorgung ihrer Arbeitnehmer; Verpflichtung einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 16
    Voraussetzungen der Anpassungspflicht nach § 16 BetrAVG - Betriebliche Altersversorgung; Anpassung der Betriebsrenten bei einer Abwicklungsgesellschaft; Anpassung und Berechnungsdurchgriff im Konzern; seitens eines beherrschenden Unternehmens gesetzte vertrauensbildende ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anpassung im Konzern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 520 (Ls.)
  • DB 2003, 1584
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.10.1996 - 3 AZR 514/95

    Betriebsrentenanpassung durch Rentnergesellschaft

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Dies hat der Senat bereits für den Fall einer Rentnergesellschaft bejaht, also für ein Unternehmen, das liquidiert wurde und dessen einzig verbliebener Gesellschaftszweck die Abwicklung seiner Versorgungsverbindlichkeiten war (23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246).

    Im Urteil zur Rentnergesellschaft vom 23. Oktober 1996 (- 3 AZR 514/95 - aaO, zu II 1 c der Gründe) hatte der Senat zwar die Frage, ob sich bei einer solchen Gesellschaft deren Anpassungsfähigkeit ausschließlich nach den von ihr erzielten Erträgen richtet oder ob in einem solchen Fall zur Finanzierung des Anpassungsbedarfs auch ein angemessener Eingriff in die Vermögenssubstanz des Versorgungsschuldners zumutbar sein kann und billigem Ermessen entspricht, noch offen gelassen.

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Berechnungsdurchgriff notwendige verdichtete Konzernverbindung zwischen der Beklagten als Versorgungsschuldnerin und der Pr AG als herrschendem Unternehmen besteht (Senat 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 100 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 5 f.; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 253 f.).

    Es ist vorliegend nicht ersichtlich, daß durch das herrschende Unternehmen (S AG oder Pr AG) die Konzernleitungsmacht in einer Weise ausgeübt worden ist, die auf die Belange des abhängigen Tochterunternehmens (P AG oder die Beklagte) keine angemessene Rücksicht genommen und so die mangelnde Leistungsfähigkeit des Versorgungsschuldners verursacht hat (Senat 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - aaO).

  • BAG, 04.10.1994 - 3 AZR 910/93

    Betriebsrentenanpassung im Konzern

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Berechnungsdurchgriff notwendige verdichtete Konzernverbindung zwischen der Beklagten als Versorgungsschuldnerin und der Pr AG als herrschendem Unternehmen besteht (Senat 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 100 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 5 f.; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 253 f.).

    In einem solchen Fall muß die Betriebsrente auch bei einer ungünstigen wirtschaftlichen Lage des Versorgungsschuldners an die Kaufkraftentwicklung angepaßt werden, soweit die wirtschaftliche Situation des herrschenden Unternehmens eine Anpassung ermöglicht (BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 100 ff.).

    Im Konzern kommt deshalb eine unternehmensübergreifende Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes bei Sozialleistungen allenfalls dann in Betracht, wenn vom herrschenden Unternehmen ausgehend bestimmte Leistungen üblicherweise konzerneinheitlich erbracht werden und auf den Fortbestand dieser Übung ein schützenswertes Vertrauen für die Arbeitnehmer der Konzernunternehmen entstanden ist (BAG 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 96 f.).

  • BAG, 16.12.1976 - 3 AZR 795/75

    Betriebliche Altersversorgung: Inflationsausgleich

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Der Anpassungsbedarf der Versorgungsempfänger richtet sich nach dem zwischenzeitlich eingetretenen Kaufkraftverlust, den der Senat nach den Preisindexberechnungen des Statistischen Bundesamtes bestimmt (st. Rspr. seit 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279, 291).

    Sind Einbußen in der Unternehmenssubstanz zu befürchten, steht die gebotene Rücksichtnahme auf die Belange des Arbeitgebers und - bei werbenden Unternehmen - diejenigen der aktiven Arbeitnehmer einer Anpassung entgegen (st. Rspr. des Senats seit dem 16. Dezember 1976 - 3 AZR 795/75 - BAGE 28, 279 ff.; zuletzt 21. August 2001 - 3 AZR 589/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 47 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 39).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Bei der Anpassungsprüfung zum 1. Januar 1996 war nicht nur auf den Anpassungsbedarf der letzten drei Jahre, sondern auf die seit Rentenbeginn eingetretene Teuerung abzustellen, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 141 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 6 f.).

    a) Es kann dahingestellt bleiben, ob die nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats zum Berechnungsdurchgriff notwendige verdichtete Konzernverbindung zwischen der Beklagten als Versorgungsschuldnerin und der Pr AG als herrschendem Unternehmen besteht (Senat 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 - BAGE 78, 87, 100 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 5 f.; 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - BAGE 84, 246, 253 f.).

  • BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98

    Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der Witwe eines

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Auch den Erben eines ehemals einzelkaufmännisch tätigen früheren Arbeitgebers treffen die Pflichten nach § 16 BetrAVG, selbst wenn er das Geschäft des Erblassers nicht weiterführt (BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349 ff.).

    In seinem Urteil vom 9. November 1999 (- 3 AZR 420/98 - BAGE 92, 349, 355 ff.) hat der Senat jedoch entschieden, daß auch nach Einstellung seiner unternehmerischen Aktivitäten der Versorgungsschuldner nicht verpflichtet ist, die Anpassungslasten durch Eingriffe in die Vermögenssubstanz zu finanzieren und daß er darüber hinaus wie ein aktiver Unternehmer eine angemessene Verzinsung seines Eigenkapitals in Anspruch nehmen kann, bevor er zusätzliche Versorgungslasten durch Anpassung der Betriebsrenten an die Kaufkraftentwicklung übernimmt.

  • BAG, 26.04.1994 - 3 AZR 981/93

    Insolvenzschutz für Rentenanpassung

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Ausgenommen davon wären nur Rentenerhöhungen, die im letzten Jahr, oder, nach dem Betriebsrentengesetz in der Fassung ab 1. Januar 1999, in den letzten beiden Jahren vor Eintritt des Insolvenzfalles vorgenommen worden wären (BAG 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - BAGE 76, 299), wie sich aus § 7 Abs. 5 Satz 3 1. Halbsatz BetrAVG ergibt.
  • BAG, 14.12.1993 - 3 AZR 519/93

    Anpassung der Betriebsrente im Konzern an die Kaufkraftentwicklung -

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Dies wäre nur anzunehmen, wenn das herrschende Unternehmen das beherrschte Unternehmen veranlaßt hat, gewinnbringende Geschäftsbereiche auszugliedern und verlustbringende Geschäftsbereiche zu behalten, nicht jedoch, wenn ein bisher verlustreicher Geschäftsbereich ausgegliedert wird oder wenn neugebildete Gesellschaften zur Gewinnabführung an das den Geschäftsbereich abgebende Unternehmen verpflichtet werden (BAG 14. Dezember 1993 - 3 AZR 519/93 - AP BetrAVG § 16 Nr. 29 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 26, zu III 3 b der Gründe).
  • LAG Niedersachsen, 20.03.2001 - 9 Sa 2938/98

    Anpassung eines Betriebsrentenanspruchs

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20. März 2001 - 9 Sa 2938/98 - aufgehoben.
  • BAG, 23.01.2001 - 3 AZR 287/00

    Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalausstattung

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Bei der Anpassungsprüfung zum 1. Januar 1996 war nicht nur auf den Anpassungsbedarf der letzten drei Jahre, sondern auf die seit Rentenbeginn eingetretene Teuerung abzustellen, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 141 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 6 f.).
  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus BAG, 25.06.2002 - 3 AZR 226/01
    Bei der Anpassungsprüfung zum 1. Januar 1996 war nicht nur auf den Anpassungsbedarf der letzten drei Jahre, sondern auf die seit Rentenbeginn eingetretene Teuerung abzustellen, soweit sie nicht durch vorhergehende Anpassungen ausgeglichen wurde (BAG 23. Januar 2001 - 3 AZR 287/00 - AP BetrAVG § 16 Nr. 46 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 38; 28. April 1992 - 3 AZR 142/91 - BAGE 70, 137, 141 ff.; 17. April 1996 - 3 AZR 56/95 - BAGE 83, 1, 6 f.).
  • BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00

    Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze

  • BAG, 21.07.2020 - 3 AZR 142/16

    Herabsetzung einer Pensionskassenrente - Einstandspflicht des Arbeitgebers -

    Der Begriff der Verbesserung einer Versorgungszusage ist denkbar weit und erfasst auch die Erhöhung einer Betriebsrente nach Maßgabe des § 16 BetrAVG (BAG 18. März 2003 - 3 AZR 120/02 - zu I der Gründe, BAGE 105, 224; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe; 26. April 1994 - 3 AZR 981/93 - zu II 1 der Gründe, BAGE 76, 299; Berenz in Kemper/Kisters-Kölkes/Berenz/Huber/Betz-Rehm BetrAVG 8. Aufl. § 7 Rn. 170; Langohr-Plato Betriebliche Altersversorgung 7. Aufl. Rn. 850; Rolfs in Blomeyer/Rolfs/Otto BetrAVG 7. Aufl. § 7 Rn. 298; Wortmann in Schlewing/Henssler/Schipp/Schnitker Arbeitsrecht der betrieblichen Altersversorgung Stand Februar 2020 Teil 16 A Rn. 440; aA Höfer/Höfer BetrAVG Bd. I Stand März 2019 § 7 Rn. 281; UFOD/Braun bAV § 7 BetrAVG Rn. 222) .
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    d) Diese für werbende Unternehmen entwickelten Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des Senats im Wesentlichen auch für sog. Rentner- und Abwicklungsgesellschaften (vgl. 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Eine Abwicklungsgesellschaft hingegen ist zwar ebenfalls nicht mehr werbend am Markt tätig, jedoch über die Betriebsrentnerbetreuung hinaus im Bereich der Geschäftsabwicklung noch unternehmerisch aktiv, wobei es unerheblich ist, ob das Volumen dieses Geschäftsbereichs in einzelnen Jahren die Summe der Betriebsrentenleistungen übertrifft (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

    Auch ihnen ist entgegen der Auffassung des Klägers eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zuzubilligen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - zu III der Gründe, BAGE 92, 349; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40; noch offengelassen von BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 84, 246) .

  • BAG, 26.05.2009 - 3 AZR 369/07

    Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von

    § 16 BetrAVG verpflichtet ausweislich seines Wortlauts nur den Arbeitgeber, nicht jedoch den PSV als Träger der gesetzlichen Insolvenzsicherung zur Anpassungsprüfung und -entscheidung (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

    Zwar gewährt § 16 BetrAVG keine Anpassungsgarantie; das Gesetz sichert nur einen Anspruch auf Anpassungsprüfung und -entscheidung und nicht einen Anspruch auf unbedingte Anpassung (BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

    Nur in diesem Sinne wird der Begriff "Chance" in den Urteilen des Senats, beispielsweise vom 25. Juni 2002 (- 3 AZR 226/01 - aaO) und 25. April 2006 (- 3 AZR 50/05 - zu B III 2 a der Gründe, EzA BetrAVG § 16 Nr. 49) gebraucht.

    Vor diesem Hintergrund ist der frühere Arbeitgeber als Versorgungsschuldner verpflichtet, den realen Wert der eingegangenen Versorgungsverbindlichkeiten zu erhalten, es sei denn, es ist ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zumutbar, die sich daraus ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40).

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 732/09

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

    Der Arbeitgeber kann eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .
  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

    Die Rechtsprechung des Senats zur Anpassung von Betriebsrenten im Konzern (vgl. 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40; 4. Oktober 1994 - 3 AZR 910/93 -BAGE 78, 87) kann schon deshalb nicht herangezogen werden, weil die verschmolzenen Unternehmen keinen Konzern bilden, sondern die beiden ursprünglich selbständigen Unternehmen zu einem Unternehmen verschmolzen wurden.
  • BAG, 29.09.2010 - 3 AZR 427/08

    Betriebsrentenanpassung - Berechnungsdurchgriff - Patronatserklärung

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Der Arbeitgeber kann eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust ganz oder teilweise ablehnen, wenn und soweit dadurch das Unternehmen übermäßig belastet würde (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, aaO; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, aaO) .

  • ArbG Düsseldorf, 03.11.2008 - 2 Ca 4794/08

    Verschmelzung, Anpassungsprüfung

    Im Insolvenzfall müsste dann der Pensionssicherungsverein die laufenden Renten einschließlich der aus Vermögenssubstanz erbrachten Anpassungen gemäß § 7 Abs. 1 BetrAVG übernehmen, obwohl er selbst eine Anpassung nach § 16 BetrAVG nicht vorzunehmen hat, (BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

    Eine konzernrechtliche Verflechtung führt nur dann bei § 16 BetrAVG zu einem Berechnungsdurchgriff, wenn eine verdichtete Konzernverbindung vorliegt und sich außerdem konzerntypische Gefahren verwirklichen, (BAG, Urt. v. 18.2.2003 - 3 AZR 172/02, DB 2003, 2606; BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

    Eine verdichtete Konzernverbindung liegt vor, wenn entweder ein Beherrschungs- oder Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen wurde oder wenn ein konzernangehöriges Unternehmen die Geschäfte des Versorgungsschuldners tatsächlich umfassend und nachhaltig führt, (BAG, Urt. v. 18.2.2003 - 3 AZR 172/02, DB 2003, 2606; BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

    Eine konzerntypische Gefahr hat sich verwirklicht, wenn das herrschende Unternehmen die Leitungsmacht in einer Weise ausgeübt hat, die keine angemessene Rücksicht auf die Belange der abhängigen Gesellschaft genommen, sondern stattdessen die Interessen anderer dem Konzern angehörender Unternehmen oder seine eigenen Interessen in den Vordergrund gestellt hat und dadurch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Unternehmens verursacht worden ist, (BAG, Urt. v. 18.2.2003 - 3 AZR 172/02, DB 2003, 2606; BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

    Aber auch hierzu wird nichts vorgetragen und ist auch nichts ersichtlich, zumal auch der ausgegliederte Geschäftsbereich nach den vorgelegten Bilanzen defizitär war, (vgl. zu einer derartigen Fallkonstellation BAG, Urt. v. 25.6.2002 - 3 AZR 226/01, NZA 2003, 520).

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .
  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 503/08

    Betriebsrentenanpassung - Abwicklungs- oder Rentnergesellschaft -

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn es ihm aufgrund seiner wirtschaftlichen Lage nicht zuzumuten ist, die sich aus der Anpassung ergebenden Mehrbelastungen zu tragen (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    d) Diese für werbende Unternehmen entwickelten Grundsätze gelten nach der Rechtsprechung des Senats im Wesentlichen auch für sog. Rentner- und Abwicklungsgesellschaften (vgl. 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Eine Abwicklungsgesellschaft hingegen ist zwar ebenfalls nicht mehr werbend am Markt tätig, jedoch über die Betriebsrentnerbetreuung hinaus im Bereich der Geschäftsabwicklung noch unternehmerisch aktiv, wobei es unerheblich ist, ob das Volumen dieses Geschäftsbereichs in einzelnen Jahren die Summe der Betriebsrentenleistungen übertrifft (vgl. BAG 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) .

    Auch ihnen ist entgegen der Auffassung des Klägers eine angemessene Eigenkapitalverzinsung zuzubilligen (vgl. BAG 9. November 1999 - 3 AZR 420/98 - zu III der Gründe, BAGE 92, 349; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu II 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40; noch offengelassen von BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu II 1 c der Gründe, BAGE 84, 246) .

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 798/08

    Betriebliche Altersversorgung - Verweis auf Beamtenrecht

    Da der Arbeitgeber bei der Anpassungsprüfung und -entscheidung nach § 16 BetrAVG seine wirtschaftliche Lage berücksichtigen darf und eine Anpassung entsprechend dem seit dem individuellen Rentenbeginn eingetretenen Kaufkraftverlust ganz oder teilweise ablehnen kann, wenn und soweit das Unternehmen dadurch übermäßig belastet würde (vgl. BAG 23. Oktober 1996 - 3 AZR 514/95 - zu I der Gründe, BAGE 84, 246; 25. Juni 2002 - 3 AZR 226/01 - zu I 2 der Gründe, AP BetrAVG § 16 Nr. 51 = EzA BetrAVG § 16 Nr. 40) , gibt § 16 BetrAVG dem Versorgungsgläubiger allerdings keine Anpassungsgarantie.
  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1738/07

    Betriebsrente; Anpassungsverpflichtung; Abwicklungsgesellschaft;

  • LAG Köln, 01.12.2011 - 7 Sa 88/11

    Betriebliche Altersversorgung; Ablehnung der Anpassung einer Betriebsrente aus

  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 733/09

    Betriebsrente - zu Recht unterbliebene Anpassung

  • LAG Köln, 01.12.2011 - 7 Sa 89/11

    Betriebliche Altersversorgung; Ablehnung der Anpassung der Betriebsrente aus

  • ArbG Herne, 09.01.2013 - 5 Ca 2251/12

    Betriebsrentenanpassung; Konzernhaftung

  • LAG Niedersachsen, 28.07.2011 - 4 Sa 129/11

    Voraussichtliche Entwicklung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens muss im

  • LAG Hamm, 20.05.2008 - 4 Sa 1739/07

    Betriebsrente, Anpassungsverpflichtung, Abwicklungsgesellschaft,

  • LAG Düsseldorf, 11.04.2007 - 7 Sa 944/06

    Anspruch auf Sicherheitsleistung gemäß § 303 Abs. 3 AKtG für Anpassung gemäß § 16

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 1476/11

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 483/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 481/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 482/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 26.02.2014 - 6 Sa 901/13

    Anpassung - Betriebsrente

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 478/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1141/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 26.10.2011 - 6 Sa 484/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.12.2006 - 4 Sa 733/06

    Anpassung von Betriebsrente: Übermäßige Belastung durch Betriebsrentenerhöhung;

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1142/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2003 - 5 Sa 1292/02

    Betriebliche Altersversorgung bei Rechtsnachfolge auf Arbeitgeberseite

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1145/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1140/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 611/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1144/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1139/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1146/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1147/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 31/12

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 89/12

    Anpassung einer Betriebsrente; Berechnungsdurchgriff; Eigenkapitalauszehrung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1143/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Hessen, 19.01.2011 - 6 Sa 1148/10

    Gesamtzusage zur Anpassung der Betriebsrente gemäß der Tariflohnentwicklung

  • LAG Köln, 03.07.2009 - 11 Sa 751/08

    Anpassung betrieblicher Altersversorgung; Rentnergesellschaft

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 28/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Gefahr der

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 29/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige

  • LAG Berlin-Brandenburg, 29.08.2012 - 4 Sa 763/12

    Betriebsrentenanpassung - Zeitraum für Prognoseentscheidung - Verfahrensmangel

  • LAG Baden-Württemberg, 03.09.2010 - 17 Sa 58/09

    Anpassung der Betriebsrente in Konzernunternehmen; unbegründete Klage auf

  • LAG Köln, 31.07.2014 - 13 Sa 224/14

    Betriebsrentenanpassung

  • LAG Düsseldorf, 16.08.2012 - 13 Sa 197/12

    Betriebliche Altersversorgung; Anpassung einer Betriebsrente; Fehlende

  • ArbG Gelsenkirchen, 15.05.2007 - 1 Ca 2404/06

    Anpassung, Betriebsrente, Anpassungsprüfung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 10.04.2013 - 2 Sa 225/12

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsrentenanpassung - Finanzkrise -

  • ArbG Gelsenkirchen, 17.02.2011 - 1 Ca 2403/06

    Betriebliche Altersversorgung, Anpassung

  • ArbG Köln, 29.09.2009 - 14 Ca 8037/08

    Verpflichtung des Arbeitgebers zur Anpassung des Betriebsrentenanspruchs des

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