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   BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 227/12   

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https://dejure.org/2014,32804
BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 227/12 (https://dejure.org/2014,32804)
BAG, Entscheidung vom 02.09.2014 - 3 AZR 227/12 (https://dejure.org/2014,32804)
BAG, Entscheidung vom 02. September 2014 - 3 AZR 227/12 (https://dejure.org/2014,32804)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • lexetius.com

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners - Verschmelzung - Pension-Trust

  • openjur.de

    Betriebsrentenanpassung; wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners; Verschmelzung; Pension-Trust

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners - Verschmelzung - Pension-Trust

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 BetrVG, § 16 Abs 2 BetrVG, § 266 Abs 3 Buchst A HGB, § 10 KredWG vom 04.07.2013, § 328 Abs 1 BGB
    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners - Verschmelzung - Pension-Trust

  • IWW

    § 16 Abs. 1, Abs. 2 BetrAVG, § 16 Abs. 1 BetrAVG, § 266 Abs. 3 Buchst. A HGB, § 16 BetrAVG, § 10 Abs. 2 Satz 2 KWG, § 266 Abs. 3 HGB, § 328 Abs. 1 BGB, § 266 HGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer
  • bag-urteil.com

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners - Verschmelzung - Pension-Trust

  • rewis.io

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners - Verschmelzung - Pension-Trust

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrentenanpassung; wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners; Verschmelzung; Pension-Trust

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrentenanpassung - und die wirtschaftliche Lage des Betriebes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 51/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners -

    Auszug aus BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 227/12
    c) Ist der Versorgungsschuldner aus einer Verschmelzung zweier Unternehmen entstanden, die in dem für die Prognose maßgeblichen repräsentativen Zeitraum stattgefunden hat, kann es auch auf die wirtschaftliche Entwicklung der beiden ursprünglich selbstständigen Unternehmen bis zur Verschmelzung ankommen (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 22 mwN) .

    Maßgebend sind entgegen der Rechtsauffassung der Revision somit die voraussichtliche Entwicklung der Eigenkapitalverzinsung und der Eigenkapitalausstattung des Unternehmens (st. Rspr., vgl. etwa BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 23 mwN) .

    Anders verhält es sich hingegen bei den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag; diese sind beim erzielten Betriebsergebnis nicht zu berücksichtigen (st. Rspr., vgl. etwa BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 30 mwN) .

    Dieser Grundsatz gilt vor allem dann, wenn es auf die besonderen Interessen einer Partei und deren Vermögensverhältnisse ankommt (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 32 mwN) .

    Selbst bei schlechten Betriebsergebnissen können Vergütungsanhebungen sowie Werbemaßnahmen und Spenden für gemeinnützige Zwecke sinnvoll und geboten sein (vgl. auch BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 53) .

    Im Rahmen der von der Beklagten als Versorgungsschuldnerin vorzunehmenden Anpassungsprüfung nach § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG kommt es auf deren wirtschaftliche Lage und nicht auf die wirtschaftliche Lage des CPT an (vgl. dazu in einem vergleichbaren Fall bereits BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 54 ff.) .

    Die Beklagte ist nicht deshalb zur Anpassung der Betriebsrente des Klägers verpflichtet, weil die auf den Treuhänder übertragenen Vermögenswerte aus bilanzieller Sicht ihr zuzurechnen und in ihren Jahresabschlüssen in Ansatz zu bringen sind, indem gemäß § 266 HGB auf der Aktivseite der Bilanz das Treuhandvermögen und auf der Passivseite der Bilanz die Pensionsrückstellungen auszuweisen sind (vgl. dazu in einem vergleichbaren Fall bereits BAG 15. April 2014 - 3 AZR 51/12 - Rn. 62 ff.) .

  • BAG, 26.10.2010 - 3 AZR 502/08

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Rentner- oder

    Auszug aus BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 227/12
    Entscheidend kommt es auf eine angemessene Eigenkapitalverzinsung und eine hinreichende Eigenkapitalausstattung an (vgl. BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 56 mwN) .

    b) Zum anderen ist der Versorgungsschuldner nicht deshalb zur Anpassung der Betriebsrenten verpflichtet, weil er Pensionsrückstellungen gebildet hat (vgl. BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 53) .

    Rückstellungen haben daher im Wesentlichen einen Zeit-, insbesondere einen Steuerstundungseffekt (vgl. BAG 26. Oktober 2010 - 3 AZR 502/08 - Rn. 54) .

  • BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 125/11

    Betriebsrente - Anpassung - Prüfungszeitraum - zu Recht unterbliebene Anpassung -

    Auszug aus BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 227/12
    Diese Grundsätze gelten nicht nur bei einer Verschmelzung eines wirtschaftlich gesunden Unternehmens auf ein wirtschaftlich schwaches Unternehmen, sondern auch dann, wenn ein wirtschaftlich schwaches Unternehmen auf ein wirtschaftlich starkes Unternehmen verschmolzen wird (vgl. BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 125/11 - Rn. 54) .

    Beide Berechnungsfaktoren sind auf der Grundlage der nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsregeln erstellten Jahresabschlüsse und dem dort ausgewiesenen Zahlenwerk zu bestimmen (vgl. etwa BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 125/11 - Rn. 42 mwN) .

    Darüber hinaus sind wirtschaftliche Daten, die auf Entwicklungen oder Umständen beruhen, die nicht fortwirken und sich voraussichtlich nicht wiederholen werden, in der Regel nicht repräsentativ für die weitere Ertragslage und deshalb regelmäßig bei der Ermittlung der Eigenkapitalverzinsung nicht zu berücksichtigen (vgl. BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 125/11 - Rn. 43 mwN) .

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 85/12

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners

    Auszug aus BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 227/12
    Für eine zuverlässige Prognose muss die bisherige Entwicklung über einen längeren repräsentativen Zeitraum von in der Regel drei Jahren ausgewertet werden (st. Rspr., vgl. etwa BAG 15. April 2014 - 3 AZR 85/12 - Rn. 18) .

    Spätere unerwartete Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens können erst bei der nächsten Anpassungsprüfung berücksichtigt werden (vgl. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 85/12 - Rn. 19 mwN) .

    Deshalb ist der Konzernabschluss auch dann nicht für die Ermittlung der wirtschaftlichen Lage einer Kapitalgesellschaft maßgeblich, wenn Versorgungsschuldner die Führungsgesellschaft eines Konzerns ist, die zugleich Einzelgesellschaft mit eigenen Geschäftsaktivitäten ist (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 85/12 - Rn. 20 mwN) .

  • BAG, 30.11.2010 - 3 AZR 754/08

    Betriebsrentenanpassung - Essener Verband - Diskriminierung wegen des Alters

    Auszug aus BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 227/12
    Zudem darf sich durch den gemeinsamen Anpassungsstichtag die erste Anpassungsprüfung um nicht mehr als sechs Monate verzögern (vgl. BAG 19. Juni 2012 - 3 AZR 464/11 - Rn. 18, BAGE 142, 116; 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 49 mwN) .

    Dazu zählen nicht nur das gezeichnete Kapital (Stammkapital) und die Kapitalrücklage, sondern auch Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvorträge und Jahresüberschüsse/Jahresfehlbeträge (BAG 30. November 2010 - 3 AZR 754/08 - Rn. 55 mwN) .

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 172/02

    Betriebsrentenanpassung - Wertzuwächse des Unternehmens

    Auszug aus BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 227/12
    Hat er die ordnungsgemäße Erstellung der Jahresabschlüsse substantiiert bestritten, hat der Arbeitgeber vorzutragen und unter Beweis zu stellen, weshalb die Jahresabschlüsse insoweit nicht zu beanstanden sind (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 3 AZR 172/02 - zu A II 2 c der Gründe, BAGE 105, 72) .
  • BAG, 11.10.2011 - 3 AZR 527/09

    Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen

    Auszug aus BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 227/12
    Das Eigenkapital zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahres sind zu addieren und anschließend zu halbieren (BAG 11. Oktober 2011 - 3 AZR 527/09 - Rn. 37 mwN, BAGE 139, 252) .
  • BAG, 21.08.2012 - 3 ABR 20/10

    Betriebliche Altersversorgung - Betriebsvereinbarung - Anpassung von

    Auszug aus BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 227/12
    Sie zählen zudem zu den außergewöhnlichen, nicht absehbaren Entwicklungen, die sich nicht als Prognosegrundlage eignen (vgl. BAG 21. August 2012 - 3 ABR 20/10 - Rn. 45 mwN) .
  • BAG, 31.01.1984 - 3 AZR 514/81

    Altersversorgung

    Auszug aus BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 227/12
    Da der Betrieb und seine aktiven Arbeitnehmer die Erträge erwirtschaften müssen, die erforderlich sind, um die Leistungen der Altersversorgung erbringen zu können, kann eine Anpassung der Betriebsrenten nur in Betracht kommen, wenn Erhaltung und Entwicklung des Betriebes hierdurch nicht beeinträchtigt und insbesondere die Arbeitsplätze der aktiven Arbeitnehmer nicht gefährdet werden (vgl. bereits BAG 31. Januar 1984 - 3 AZR 514/81 - zu 1 a der Gründe, BAGE 45, 104; 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 48, 272) .
  • BAG, 23.04.1985 - 3 AZR 156/83

    Betriebsrenten - Anpassung - Kaufkraftentwicklung - Anpassungsprüfung

    Auszug aus BAG, 02.09.2014 - 3 AZR 227/12
    Da der Betrieb und seine aktiven Arbeitnehmer die Erträge erwirtschaften müssen, die erforderlich sind, um die Leistungen der Altersversorgung erbringen zu können, kann eine Anpassung der Betriebsrenten nur in Betracht kommen, wenn Erhaltung und Entwicklung des Betriebes hierdurch nicht beeinträchtigt und insbesondere die Arbeitsplätze der aktiven Arbeitnehmer nicht gefährdet werden (vgl. bereits BAG 31. Januar 1984 - 3 AZR 514/81 - zu 1 a der Gründe, BAGE 45, 104; 23. April 1985 - 3 AZR 156/83 - zu II 3 a der Gründe, BAGE 48, 272) .
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

    Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

  • BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 810/05

    Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage - Verschmelzung

  • BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11

    Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 615/10

    Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers -

  • LAG Hessen, 16.11.2011 - 8 Sa 490/11

    Betriebsrente - Anpassung

  • LAG Düsseldorf, 05.08.2015 - 12 Sa 132/15

    Kriterien für die Anpassung der Betriebsrente

    Es handelt sich nur um einen Mindestzeitraum, der nicht stets und unter allen Umständen ausreichend ist (vgl. BAG 02.09.2014 - 3 AZR 227/12, juris, Rn. 22; BAG 15.04.2014, a.a.O., Rn. 19; BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05, NZA-RR 2007, 310 Rn. 55).

    Es ist daher nur ausnahmsweise (vgl. BAG 02.09.2014, a.a.O., Rn. 22; BAG 15.04.2014, a.a.O. Rn. 19) geboten, auf einen längeren Zeitraum abzustellen.

    Im Unterschied zum Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit beruhen sie auf Sondereffekten, die im Vorfeld in aller Regel nicht vorhersehbar waren und die in ihrer Höhe auch für die Zukunft nicht kalkulierbar sind (BAG 02.09.2014, a.a.O. Rn. 40; BAG 15.04.2014, a.a.O., Rn. 40).

    Rückstellungen haben daher im Wesentlichen einen Zeitinsbesondere einen Stundungseffekt (vgl. auch BAG 26.10.2010 - 3 AZR 502/08, AP Nr. 71 zu § 16 BetrAVG, Rn. 54; BAG 02.09.2014 - 3 AZR 227/12, juris, Rn. 58).

  • LAG Düsseldorf, 27.05.2015 - 12 Sa 50/15

    Betriebsrentenanpassung

    Es handelt sich nur um einen Mindestzeitraum, der nicht stets und unter allen Umständen ausreichend ist (vgl. BAG 02.09.2014 - 3 AZR 227/12, juris, Rn. 22; BAG 15.04.2014, a.a.O., Rn. 19; BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05, NZA-RR 2007, 310 Rn. 55).
  • LAG Düsseldorf, 27.05.2015 - 12 Sa 361/15

    Betriebsrentenanpassung

    Es handelt sich nur um einen Mindestzeitraum, der nicht stets und unter allen Umständen ausreichend ist (vgl. BAG 02.09.2014 - 3 AZR 227/12, juris, Rn. 22; BAG 15.04.2014, a.a.O., Rn. 19; BAG 25.04.2006 - 3 AZR 50/05, NZA-RR 2007, 310 Rn. 55).
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