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   BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 230/14   

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https://dejure.org/2016,2172
BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 230/14 (https://dejure.org/2016,2172)
BAG, Entscheidung vom 23.02.2016 - 3 AZR 230/14 (https://dejure.org/2016,2172)
BAG, Entscheidung vom 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 (https://dejure.org/2016,2172)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Betriebliche Altersversorgung - Zulässigkeit der Berufung - Folgen einer Einschränkung der Berufungsanträge

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebliche Altersversorgung - Zulässigkeit der Berufung - Folgen einer Einschränkung der Berufungsanträge

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 2 Buchst b ArbGG, § 64 Abs 3 Nr 1 ArbGG, § 4 Abs 1 ZPO, § 9 ZPO
    Betriebliche Altersversorgung - Zulässigkeit der Berufung - Folgen einer Einschränkung der Berufungsanträge

  • IWW

    § 64 Abs. 2 Buchst. b ArbGG, § 9 ZPO, § 4 Abs. 1 ZPO, § 64 Abs. 3 Nr. 1 ArbGG, § 72a ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Beschäftigungszeit erst ab Vollendung des 25. Lebensjahres; Diskriminierung wegen des Alters

  • bag-urteil.com

    Betriebliche Altersversorgung - Zulässigkeit der Berufung - Folgen einer Einschränkung der Berufungsanträge

  • rewis.io

    Betriebliche Altersversorgung - Zulässigkeit der Berufung - Folgen einer Einschränkung der Berufungsanträge

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einschränkung der Berufungsanträge - und die Zulässigkeit der Berufung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebliche Altersversorgung - Zulässigkeit der Berufung - Folgen einer Einschränkung der Berufungsanträge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Berücksichtigung der Beschäftigungszeit erst ab Vollendung des 25. Lebensjahres - Diskriminierung wegen des Alters

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Berücksichtigung der Beschäftigungszeit erst ab Vollendung des 25. Lebensjahres - Diskriminierung wegen des Alters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1900
  • NZA 2016, 1103
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.07.2003 - 10 AZR 615/02

    Unzulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 230/14
    Die Zulässigkeit der Berufung ist eine vom Senat von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsbedingung (vgl. BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - zu 1 der Gründe; 28. Oktober 1981 - 4 AZR 251/79 - BAGE 36, 303; 25. Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 -) .

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Rechtsmittelkläger seine Anträge, ohne durch äußere Umstände dazu genötigt zu sein, freiwillig einschränkt; in diesen Fällen kann der Rechtsmittelkläger keine günstigere Behandlung beanspruchen, als wenn er das Rechtsmittel von vornherein in unzulässigem Umfang eingelegt hätte (vgl. BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 259/05 - Rn. 18 mwN; 23. März 2004 - 3 AZR 35/03 - zu I 2 der Gründe mwN; 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - zu 2 der Gründe; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 74 Rn. 96) .

    Ein Fall der freiwilligen Beschränkung liegt vielmehr auch dann vor, wenn der Rechtsmittelkläger seiner Klage insoweit keine Erfolgsaussicht mehr beimisst (BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - zu 2 der Gründe) .

  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 259/05

    Unzulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 230/14
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Rechtsmittelkläger seine Anträge, ohne durch äußere Umstände dazu genötigt zu sein, freiwillig einschränkt; in diesen Fällen kann der Rechtsmittelkläger keine günstigere Behandlung beanspruchen, als wenn er das Rechtsmittel von vornherein in unzulässigem Umfang eingelegt hätte (vgl. BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 259/05 - Rn. 18 mwN; 23. März 2004 - 3 AZR 35/03 - zu I 2 der Gründe mwN; 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - zu 2 der Gründe; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 74 Rn. 96) .
  • BAG, 23.03.2004 - 3 AZR 35/03

    Unzulässigkeit der Berufung wegen teilweiser Berufungsrücknahme;

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 230/14
    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Rechtsmittelkläger seine Anträge, ohne durch äußere Umstände dazu genötigt zu sein, freiwillig einschränkt; in diesen Fällen kann der Rechtsmittelkläger keine günstigere Behandlung beanspruchen, als wenn er das Rechtsmittel von vornherein in unzulässigem Umfang eingelegt hätte (vgl. BAG 19. Januar 2006 - 6 AZR 259/05 - Rn. 18 mwN; 23. März 2004 - 3 AZR 35/03 - zu I 2 der Gründe mwN; 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - zu 2 der Gründe; GMP/Müller-Glöge 8. Aufl. § 74 Rn. 96) .
  • BAG, 28.10.1981 - 4 AZR 251/79

    Anschlußberufung

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 230/14
    Die Zulässigkeit der Berufung ist eine vom Senat von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsbedingung (vgl. BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - zu 1 der Gründe; 28. Oktober 1981 - 4 AZR 251/79 - BAGE 36, 303; 25. Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 -) .
  • LAG Nürnberg, 14.02.2014 - 8 Sa 303/13

    Altersversorgung - Betriebsrente - Beschäftigungszeiten - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 230/14
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. Februar 2014 - 8 Sa 303/13 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 5. Dezember 2012 - 7 Ca 1510/12 - als unzulässig verworfen wird.
  • BAG, 25.10.1973 - 2 AZR 526/72

    Berufung - Gesetzliche Form - Formmangel - Heilung

    Auszug aus BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 230/14
    Die Zulässigkeit der Berufung ist eine vom Senat von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsbedingung (vgl. BAG 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - zu 1 der Gründe; 28. Oktober 1981 - 4 AZR 251/79 - BAGE 36, 303; 25. Oktober 1973 - 2 AZR 526/72 -) .
  • BAG, 10.12.2019 - 3 AZR 122/18

    Betriebsrentenanpassungsprüfung - Ausschluss bei Pensionskassenrente mit

    Die Zulässigkeit der Berufung ist eine auch noch in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsbedingung (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9; dazu und zum Folgenden auch BAG 14. März 2017 - 9 AZR 54/16 - Rn. 8 ff.) .

    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9) .

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Ob das Landesarbeitsgericht die Berufung für zulässig gehalten hat, ist insoweit unerheblich (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9 mwN) .
  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 519/15

    Nachträgliche Entscheidung über Berufungszulassung durch das LAG

    Die Zulässigkeit der Berufung ist eine vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsbedingung (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9 mwN) .

    Ob das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist insoweit ohne Bedeutung (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9 mwN; 9. Juli 2003 - 10 AZR 615/02 - zu 1 der Gründe) .

    Deshalb ist es auch unerheblich, dass das Landesarbeitsgericht die Revision gegen sein Berufungsurteil wegen der grundsätzlichen Bedeutung einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage zugelassen hat (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 16) .

  • BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 591/17

    Verzugspauschale - Beschwerdewert

    Die Zulässigkeit der Berufung ist eine vom Revisionsgericht von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsbedingung (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9 mwN) .

    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist insoweit ohne Bedeutung (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9; 25. Januar 2017 - 4 AZR 519/15 - Rn. 9 mwN, BAGE 158, 75) .

  • BAG, 15.11.2016 - 9 AZR 125/16

    Unzulässige Berufung - Klageänderung

    Die Zulässigkeit der Berufung ist eine vom Senat von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsbedingung (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9) .

    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9) .

  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 633/15

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Die Zulässigkeit der Berufung ist eine vom Senat von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsbedingung (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9) .

    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9) .

  • BAG, 14.03.2017 - 9 AZR 54/16

    Unzulässige Berufung - Berufungsbegründung

    Die Zulässigkeit der Berufung ist eine vom Senat von Amts wegen zu prüfende Prozessfortsetzungsbedingung (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9; vgl. auch BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9) .

    Dass das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat, ist ohne Bedeutung (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - Rn. 9; 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - Rn. 9) .

  • LAG Köln, 05.01.2018 - 5 Sa 150/16

    Wird der schwer bei Einlegung der Berufung gegen die Abweisung der Klage auf

    Etwas anderes gilt jedoch dann, wenn der Rechtsmittelkläger seine Anträge, ohne durch äußere Umstände dazu genötigt zu sein, freiwillig einschränkt; in diesen Fällen kann der Rechtsmittelkläger keine günstigere Behandlung beanspruchen, als wenn er das Rechtsmittel von vornherein in unzulässigem Umfang eingelegt hätte ( BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - NZA 2016, 1103) .

    So hat das BAG in einer allerdings zu einem Feststellungsantrag ergangenen Entscheidung der Nennung des unstreitigen Sockelbetrages für die Höhe der Beschwer keine Bedeutung beigemessen (BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - NZA 2016, 1103) .

    Die Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung kann nur durch das Arbeitsgericht erfolgen (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 3 AZR 230/14 - NZA 2016, 1103) .

  • LAG Düsseldorf, 22.08.2018 - 12 Sa 230/18

    Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit für dienstplanmäßig freie Vorfeiertage

    Es kommt dann auf den Wert des noch anhängigen Beschwerdegegenstand an (BAG 23.02.2016 - 3 AZR 230/14, juris Rn. 14).
  • LAG Düsseldorf, 03.08.2022 - 12 Sa 234/22

    Tarifliche Regelung zur zeitlich begrenzten Fortführung des Arbeitsverhältnisses

    Dies ist zwar unzutreffend, weil für den Wert des Beschwerdegenstandes die Vorschrift des § 9 ZPO (BAG 23.02.2016 - 3 AZR 230/14, juris Rn. 12) und nicht § 42 Abs. 1 Satz 1 GKG maßgeblich ist.
  • OLG Köln, 19.10.2021 - 20 U 3/21

    Rechtsfolgen der Unterschreitung der Berufungssumme aufgrund teilweiser

  • LAG Düsseldorf, 04.05.2022 - 12 Sa 15/22

    Energiekostenrabatt für Arbeitnehmer im Ruhestand; Anteilige Freistellung von

  • LAG Nürnberg, 14.02.2014 - 8 Sa 303/13
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