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   BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72   

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BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72 (https://dejure.org/1973,1000)
BAG, Entscheidung vom 26.01.1973 - 3 AZR 233/72 (https://dejure.org/1973,1000)
BAG, Entscheidung vom 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 (https://dejure.org/1973,1000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kündigung - Aufhebung des Arbeitsverhältnisses - Wettbewerbsverbot - Lossagungsfrist - Vertragsstrafe für Konkurrenztätigkeit - Ansprüche des Arbeitgebers

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Unterlassung von Konkurrenztätigkeit neben Verwirkung der Vertragsstrafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1973, 1717
  • VersR 1973, 732
  • DB 1973, 1130
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 30.04.1971 - 3 AZR 259/70

    Wettbewerbsverbot - Karenzzeit - Vertragsauslegung - Konkurrenzklausel

    Auszug aus BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72
    Ist für eine Konkurrenztätigkeit eine Vertragsstrafe gegen den Arbeitnehmer vorgesehen, so kann der Arbeit geber von dem Arbeitnehmer, der das Wettbewerbsverbot schuldhaft verletzt, für eine Teilzeit Vertragsstrafe und für eine andere Teilzeit Unterlassung der Konkur renz verlangen (im Anschluß an das zur Veröffent lichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts be stimmte Urteil vom 30. April 1971 - 3 AZR 259/70 - = AP Nr. 2 zu § 340 BGB z u II 1 c der Gründe /).

    Wenn der zur Unterlassung verpflichtete Schuldner während eines Teiles der Karenzzeit vertragswidrig eine Konkurrenztätigkeit ausgeübt hat, kann der Arbeitgeber als Gläubiger aus der Wettbewerbsvereinbarung für diese Zeit Vertragsstrafe verlangen und gleichzeitig für den verbleibenden Teil der Karenzzeit Unterlassung geltend machen (vgl. das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil des Senats vom 30 . April 1974 - 3 AZR 259/70 - AP Nr. 2 zu § 34-0 BGB /"zu II 1 c der Gründe 7 mit zustimmender Anm. von Diederichsen /~zu 2 7; ebenso Trinkner, BB 1973, 4-1 f./~zu I 7; Lindacher, Phänomenologie der Vertrags strafe, 1972 , S. 185 f.).

  • BAG, 21.05.1971 - 3 AZR 359/70

    Vertragsstrafe - Karenzentschädigung - Wettbewerbstätigkeit - Wettbewerbsverbot -

    Auszug aus BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72
    bestimmen, bei welchem Verhalten eine verabredete Vertragsstrafe verfallen ist (vgl. Urteil vom 21. Mai 1971 - 3 AZR 359/70 - AP Nr. 5 zu § 339 3GB /"zu 2 c der Grü.nde J7; das Urteil ist auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt 7; es handelt sich somit um eine Vertragsauslegung, die sich an sachgerechten Merkmalen und den üblichen Interessen desjenigen orientiert, der für den Fall der Verletzung eines Wettbewerbsverbots sich eine besonders hohe Vertragsstrafe versprechen 15 -.

    Sie ist in der Revisionsinstanz aber daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht von falschen Rechtssätzen ausgegangen ist oder die Umstände des Falles unrichtig, unvollständig oder widerspruchsvoll gewürdigt hat (BAG 19, 164 /~181 7 = AP Nr. 1 zu § 75 b HGB zu V4 der Gründe 7; ferner das oben zu A II 5 erwähnte Urteil des Senats vom 30. April 1971 / zu II 2 der Gründe 7 und Urteil vom 21. Mai 1971 - 3 AZR 359/70 - AP Nr. 5 zu § 339 BGB zu 3 der Gründe, das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vor gesehen ist.

  • BAG, 05.12.1969 - 3 AZR 514/68

    Wettbewerbsverbot - Karenzentschädigung - Hochbesoldete -

    Auszug aus BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72
    Die Verfassungswidrigkeit des § 75 b Satz 2 HGB ist erstmals ausgepsprochen worden durch Urteil des Senats vom 5 Dezember 1969 (BAG 22, 215 = AP Nr. 10 zu § 75 b HGB).
  • BAG, 28.11.1966 - 3 AZR 203/66

    Klageänderung - Wettbewerbsabrede - Unterlassung des verbotenen Wettbewerbs -

    Auszug aus BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72
    Der Übergang zur Feststellungsklage ist auch in der Revisionsinstanz noch zulässig und geboten (BAG 19, 130 /""14 ff. 7 = AP Nr. 1 zu § 268 ZPO / zu B 4 a der Gründe 7; seither ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil des Senats vom 16. Juli 1971 - 3 AZR 389-/70 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen /""zu I der Gründe 7).
  • BAG, 05.12.1966 - 3 AZR 207/66

    Deutsche Handlungsgehilfe - Ausländischer Arbeitgeber - Anwendung deutschen

    Auszug aus BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72
    Sie ist in der Revisionsinstanz aber daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht von falschen Rechtssätzen ausgegangen ist oder die Umstände des Falles unrichtig, unvollständig oder widerspruchsvoll gewürdigt hat (BAG 19, 164 /~181 7 = AP Nr. 1 zu § 75 b HGB zu V4 der Gründe 7; ferner das oben zu A II 5 erwähnte Urteil des Senats vom 30. April 1971 / zu II 2 der Gründe 7 und Urteil vom 21. Mai 1971 - 3 AZR 359/70 - AP Nr. 5 zu § 339 BGB zu 3 der Gründe, das auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vor gesehen ist.
  • BGH, 29.06.1972 - II ZR 101/70

    Verwirkung einer Vertragsstrafe - Anspruch auf Unterlassen - Gegenstand einer

    Auszug aus BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72
    Da der Beklagte an das Wettbewerbsverbot gebunden ist, hat er durch seine Tätigkeit bei der M a -GmbH schuldhaft (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1972 - II ZR 101/70 - NJW 1972, 1893 Nr, 6 /~1894 f. zu 3a 7) gegen das Wettbewerbs verbot verstoßen und damit die Vertragsstrafe nach § 5 der 14.
  • BAG, 16.07.1971 - 3 AZR 384/70

    Reichweite und Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel - Steuerberater

    Auszug aus BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72
    Der Übergang zur Feststellungsklage ist auch in der Revisionsinstanz noch zulässig und geboten (BAG 19, 130 /""14 ff. 7 = AP Nr. 1 zu § 268 ZPO / zu B 4 a der Gründe 7; seither ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil des Senats vom 16. Juli 1971 - 3 AZR 389-/70 - AP Nr. 25 zu § 611 BGB Konkurrenzklausel, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen /""zu I der Gründe 7).
  • BAG, 20.04.1972 - 3 AZR 337/71

    Hochbesoldete - Entschädigungsloses Wettbewerbsverbot - Verdienstgrenze -

    Auszug aus BAG, 26.01.1973 - 3 AZR 233/72
    Dezember 1969 bereits veröffentlicht (Nachweise im Urteil des Senats vom 20. April 1972 - 3 AZR 337/71 - AP Nr. 12 zu § 75 b HGB £~zu A I 4a der Gründe 7; auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen).
  • BAG, 15.01.2014 - 10 AZR 243/13

    Wettbewerbsverbot - Entschädigung nach Ermessen

    Der Arbeitgeber kann sich nach § 75 Abs. 1 HGB analog binnen eines Monats von dem Wettbewerbsverbot lossagen, wenn er das Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt hat (BAG 23. November 2004 - 9 AZR 595/03 - zu A I 3 der Gründe, BAGE 112, 376; 19. Mai 1998 - 9 AZR 327/96 -) oder die Parteien aus gleichem Grund das Arbeitsverhältnis einvernehmlich aufgelöst haben (BAG 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 -) .
  • BAG, 22.09.1992 - 9 AZR 404/90

    Feststellungsantrag auf Bestehen eines vergangenen Rechtsverhältnisses

    Soweit der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts das Feststellungsinteresse in Fällen bejaht hat, in denen der Arbeitgeber nach Ablauf der Karenzzeit seinen Antrag im Revisionsverfahren von Unterlassung auf Feststellung umgestellt hatte (BAGE 19, 130, 144 = AP Nr. 1 zu § 268 ZPO; BAGE 22, 215, 218 = AP Nr. 10 zu § 75 b HGB; BAG Urteil vom 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB), ging es dort darum, dem Arbeitgeber eine Grundlage für spätere Ansprüche auf Schadenersatz zu verschaffen.
  • BAG, 16.12.1986 - 3 AZR 73/86

    Anspruch auf Karenzentschädigung - Vereinbarung eines bedingten

    Gegen diese Rechtsauffassung läßt sich nichts aus der Entscheidung des Senats vom 26. Januar 1973 (- 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB) ableiten.
  • LAG Baden-Württemberg, 11.08.2000 - 18 Sa 38/00

    Vertragsstrafe wegen Verstoßes gegen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot;

    Im Fall eines erneuten Wettbewerbsverstoßes erwächst erneut das Wahlrecht (BAG vom 26.01.1973, AP Nr. 4 zu § 75 HGB = NJW 1973, 1717; Erfurter Kommentar - Schaub, § 75 c HGB, Rdnr. 5).
  • BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93

    Pflicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Herabsetzung einer Vertragsstrafe nach § 343 BGB ist vom Revisionsgericht lediglich daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht von falschen Rechtssätzen ausgegangen ist oder die Umstände des Falles unrichtig, unvollständig oder widerspruchsvoll gewürdigt hat (BAG Urteil vom 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB; BAGE 23, 330 = AP Nr. 2 zu § 340 BGB; BAGE 19, 164, 181 = AP Nr. 1 zu § 75 b HGB, zu V 4 der Gründe und BAGE 15, 11, 15 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB, zu IV der Gründe).
  • OLG Hamm, 26.09.1985 - 4 U 94/85

    Überbürdung der Nebenkosten auf den Mieter durch eine vertragliche Regelung im

    Für die Auslegung des Vertrages kann dieser Umstand jedoch nur dann Berücksichtigung finden, wenn er der Beklagten bekannt oder zumindest erkennbar war (BAG DB 1973, 1130 [BAG 26.01.1973 - 3 AZR 233/72] ; Palandt-Heinrichs, § 133 Anm. 4 c und 5 b).
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