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   BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11   

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BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11 (https://dejure.org/2013,19786)
BAG, Entscheidung vom 28.05.2013 - 3 AZR 235/11 (https://dejure.org/2013,19786)
BAG, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 235/11 (https://dejure.org/2013,19786)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 28.05.2013, 3 AZR 635/11.

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts - Lohngleichheitsgebot

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts - Lohngleichheitsgebot

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Altersgrenzen für die Unverfallbarkeit von Versorgungsanwartschaften

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Alte Mindestalterregelung für Unverfallbarkeit von Betriebsrenten bleibt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 09.10.2012 - 3 AZR 477/10

    Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11
    § 1b Abs. 1 Satz 1 iVm. § 30f Abs. 1 Satz 1 BetrAVG stellt, um das übergeordnete Ziel einer möglichst weiten Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung zu erreichen, einen angemessenen Ausgleich zwischen der unternehmerischen Freiheit des Arbeitgebers und dem Sozialschutz der Arbeitnehmer dar (vgl. BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10 - Rn. 32) .

    Im Übrigen verbesserte die Neuregelung zum 1. Januar 2001 die finanzielle Absicherung der Arbeitnehmer und ihrer Familien (vgl. BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10 - Rn. 33) .

    Es ist nicht ersichtlich, dass das Mindestalter von 30 Jahren für den Erwerb einer unverfallbaren Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung Arbeitnehmer faktisch an der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses hindert (vgl. BAG 9. Oktober 2012 - 3 AZR 477/10 - Rn. 34) .

  • EuGH, 09.02.1999 - C-167/97

    Seymour-Smith und Perez

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11
    Diese Definition der mittelbaren Diskriminierung gilt im Unionsrecht seit jeher und lag damit auch der Anwendung von Art. 119 EG-Vertrag und Art. 141 EGV sowie der Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen zugrunde (vgl. EuGH 15. Dezember 1994 - C-399/92 ua. - [Helmig ua.] Rn. 20, Slg. 1994 I-5727; 9. Februar 1999 - C-167/97 - [Seymour-Smith und Perez] Rn. 69, Slg. 1999, I-623 zu Art. 119 EG-Vertrag und der Richtlinie 75/117/EWG) .

    Die Mitgliedstaaten haben bei der Wahl der Mittel, die sie zur Verwirklichung ihrer sozial- und beschäftigungspolitischen Ziele ergreifen, einen weiten Entscheidungsspielraum (EuGH 14. Dezember 1995 - C-317/93 - [Nolte] Rn. 33, Slg. 1995, I-4625; 9. Februar 1999 - C-167/97 - [Seymour-Smith und Perez] Rn. 74, Slg. 1999, I-623) .

    Hinsichtlich der Geschlechtsdiskriminierung ist die Feststellung einer tatsächlichen erheblichen Benachteiligung ebenso Sache des nationalen Gerichts (EuGH 9. Februar 1999 - C-167/97 - [Seymour-Smith und Perez] Slg. 1999, I-623; 20. Oktober 2011 - C-123/10 - [Brachner] Rn. 63, ABl.

  • EuGH, 19.01.2010 - C-555/07

    DER GERICHTSHOF BEKRÄFTIGT DAS VERBOT DER DISKRIMINIERUNG WEGEN DES ALTERS UND

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union konkretisiert die Richtlinie 2000/78/EG den primärrechtlichen Grundsatz des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - [Kücükdeveci] Rn. 20, Slg. 2010, I-365) .

    (1) Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Richtlinie 2000/78/EG zu dessen Konkretisierung ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415) .

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.02.2013 - C-476/11

    HK Danmark - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11
    Damit werden Hindernisse, die der Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung entgegenstehen können, beseitigt (BAG 12. Februar 2013 - 3 AZR 100/11 - Rn. 28; 11. August 2009 - 3 AZR 23/08 - Rn. 40, BAGE 131, 298; vgl. auch Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 7. Februar 2013 in der Sache - C-476/11 - [Kristensen/Experian] Rn. 49) .

    (3) Einer zusätzlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung der Altersgrenze bedarf es trotz des Ausnahmecharakters der Regelung in Art. 6 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG nicht (vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Kokott vom 7. Februar 2013 in der Sache - C-476/11 - [Kristensen/Experian] Rn. 50) .

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11
    (1) Die Auslegung des unionsrechtlichen Grundsatzes des Verbots der Diskriminierung wegen des Alters einschließlich des Rückgriffs auf die Richtlinie 2000/78/EG zu dessen Konkretisierung ist durch die Entscheidung des Gerichtshofs in der Sache "Kücükdeveci" (EuGH 19. Januar 2010 - C-555/07 - Slg. 2010, I-365) geklärt, so dass eine Vorlagepflicht entfällt (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - C-283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415) .
  • EuGH, 13.05.1986 - 170/84

    Bilka / Weber von Hartz

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11
    EU C 362 vom 10. Dezember 2011 S. 7) wie die Feststellung, ob und inwieweit eine gesetzliche Regelung, die zwar unabhängig vom Geschlecht der Arbeitnehmer angewandt wird, im Ergebnis Frauen jedoch stärker trifft als Männer, aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (EuGH 13. Mai 1986 - C-170/84 - [Bilka-Kaufhaus] Rn. 36, Slg. 1986, 1607; 13. Juli 1989 - C-171/88 - [Rinner-Kühn] Rn. 15, Slg. 1989, 2743) .
  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11
    EU C 362 vom 10. Dezember 2011 S. 7) wie die Feststellung, ob und inwieweit eine gesetzliche Regelung, die zwar unabhängig vom Geschlecht der Arbeitnehmer angewandt wird, im Ergebnis Frauen jedoch stärker trifft als Männer, aus objektiven Gründen, die nichts mit einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts zu tun haben, gerechtfertigt ist (EuGH 13. Mai 1986 - C-170/84 - [Bilka-Kaufhaus] Rn. 36, Slg. 1986, 1607; 13. Juli 1989 - C-171/88 - [Rinner-Kühn] Rn. 15, Slg. 1989, 2743) .
  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist es den nationalen Gerichten vorbehalten zu prüfen, ob ein Grund iSd. Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 2000/78/EG gegeben ist, der eine Ungleichbehandlung wegen des Alters rechtfertigt (EuGH 5. März 2009 - C-388/07 - [Age Concern England] Rn. 47 ff., Slg. 2009, I-1569) .
  • EuGH, 20.10.2011 - C-123/10

    Brachner - Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11
    Hinsichtlich der Geschlechtsdiskriminierung ist die Feststellung einer tatsächlichen erheblichen Benachteiligung ebenso Sache des nationalen Gerichts (EuGH 9. Februar 1999 - C-167/97 - [Seymour-Smith und Perez] Slg. 1999, I-623; 20. Oktober 2011 - C-123/10 - [Brachner] Rn. 63, ABl.
  • BAG, 18.10.2005 - 3 AZR 506/04

    Betriebliche Altersversorgung: gesetzliche Mindestaltersgrenze für die

    Auszug aus BAG, 28.05.2013 - 3 AZR 235/11
    Diese Intention rechtfertigt jedenfalls zum Zeitpunkt des Ausscheidens der Klägerin auch eine - hier unterstellte - stärkere Betroffenheit von Frauen von dem Verfall von Versorgungsanwartschaften aufgrund der in § 1b Abs. 1 Satz 1 iVm. § 30f Abs. 1 Satz 1 BetrAVG getroffenen Regelung (vgl. zur Altersgrenze von 35 Jahren in § 1 Abs. 1 Satz 1 BetrAVG aF: BAG 18. Oktober 2005 - 3 AZR 506/04 - Rn. 20, BAGE 116, 152) .
  • BAG, 11.08.2009 - 3 AZR 23/08

    Tarifvertragliche Versorgung: Ausschluss von einer verbessernden Re-gelung -

  • BAG, 15.03.2011 - 9 AZR 813/09

    Gesetzliche Anforderungen an die Berufungsbegründungsschrift

  • BAG, 11.12.2012 - 3 AZR 684/10

    Hinterbliebenenversorgung für einen eingetragenen Lebenspartner eines

  • BAG, 12.02.2013 - 3 AZR 100/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

  • BAG, 19.02.2013 - 9 AZR 543/11

    Gesetzliche Anforderungen an die Begründung der Berufung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.01.2011 - 17 Sa 2300/10

    Einschränkung der Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft nach § 30f

  • EuGH, 23.10.2003 - C-4/02

    Schönheit

  • EuGH, 15.12.1994 - C-399/92

    Stadt Lengerich u.a. / Helmig u.a.

  • EuGH, 14.12.1995 - C-317/93

    Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover

  • LAG Hessen, 30.12.2013 - 17 Sa 745/13

    Betriebsbedingte Kündigung; Sozialauswahl; Weiterbeschäftigungsmöglichkeit

    Hierfür reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 235/11 - juris; BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - Volltext: juris; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 245/10 - NZA-RR 2012, 599; BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 45; BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 44; jeweils mwN.) .
  • LAG Hessen, 16.12.2013 - 17 Sa 849/13

    Arbeitszeitreduzierung 10 Tage pro Monat

    (BAG 28. Mai 2013 - 3 AZR 235/11 - juris; BAG 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11 - juris; BAG 16. Mai 2012 - 4 AZR 245/10 - NZA-RR 2012, 599; BAG 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 45; BAG 15. März 2011 - 9 AZR 813/09 - AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 44; jeweils mwN.) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 Sa 1299/15

    Wirksamkeit einer Befristung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auch wenn besondere formale Anforderungen für die Zulässigkeit der Berufung nicht gestellt werden und es insbesondere ohne Bedeutung ist, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (vgl. BAG, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 235/11; Urteil vom 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11), muss die Berufungsbegründung aber jedenfalls die bestimmte Bezeichnung der im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung sowie gegebenenfalls die neuen Tatsachen, Beweismittel und Beweiseinreden enthalten, die die Partei zur Rechtfertigung ihrer Berufung anführt (vgl. BAG, Urteil vom 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 05.01.2017 - 10 Sa 1425/16

    Öffentliche Auftragsvergabe - Verpflichtung des Nachunternehmers zur Zahlung des

    Auch wenn besondere formale Anforderungen für die Zulässigkeit der Berufung nicht gestellt werden und es insbesondere ohne Bedeutung ist, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (vgl. BAG, Urteil vom 28. Mai 2013 - 3 AZR 235/11; Urteil vom 19. Februar 2013 - 9 AZR 543/11), muss die Berufungsbegründung aber jedenfalls die bestimmte Bezeichnung der im Einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung sowie gegebenenfalls die neuen Tatsachen, Beweismittel und Beweiseinreden enthalten, die die Partei zur Rechtfertigung ihrer Berufung anführt (vgl. BAG, Urteil vom 18. Mai 2011 - 4 AZR 552/09).
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